Rechtsprechung
| BFH, 12.08.2008 - X E 7/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Erinnerung gegen Kostenrechnung; Vertretungszwang bei Einlegung einer Erinnerung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Erinnerung gegen Kostenrechnung; Vertretungszwang für die Einlegung einer Erinnerung gegen Kostenrechnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BFH, 02.04.2008 - X B 30/08
Keine Beschwerde gegen Nichtabhilfebeschluss
Auszug aus BFH, 12.08.2008 - X E 7/08
Der Senat hat das Rechtsmittel des Kostenschuldners und Erinnerungsführers (Kostenschuldner) gegen Nichtabhilfebeschlüsse des Finanzgerichts (FG) durch Beschluss vom 2. April 2008 X B 30/08 als unzulässig verworfen, weil dieser das Rechtsmittel nicht durch eine zur Vertretung vor dem Bundesfinanzhof (BFH) berechtigte Person oder Gesellschaft hat einlegen lassen und gegen die Entschließung des FG, der Beschwerde nicht abzuhelfen, weder eine besondere Beschwerde noch ein anderes Rechtsmittel gegeben ist. - BFH, 22.12.2004 - V E 1/04
Erinnerung gegen Kostenansatz
Auszug aus BFH, 12.08.2008 - X E 7/08
Die Erinnerung hat jedenfalls keinen Erfolg, weil mit ihr nur Einwendungen erhoben werden können, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, also gegen Ansatz und Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 22. Dezember 2004 V E 1/04, BFH/NV 2005, 717, m.w.N.). - BFH, 03.10.1986 - III R 207/81
Schriftliche Klageerhebung - Klageschrift - Eigenhändige Unterzeichnung - …
Auszug aus BFH, 12.08.2008 - X E 7/08
Offenbleiben kann auch, ob der Kostenschuldner bereits mit Fax vom 10. Juni 2008 wirksam Erinnerung erhoben hat, obwohl dieses Schreiben nicht unterzeichnet ist (vgl. hierzu die BFH-Urteile vom 3. Oktober 1986 III R 207/81, BFHE 148, 205, BStBl II 1987, 131, …und vom 28. September 1995 IV R 76/94, BFH/NV 1996, 332). - BFH, 28.09.1995 - IV R 76/94
Auslegung von Verfahrensvorschriften
Auszug aus BFH, 12.08.2008 - X E 7/08
Offenbleiben kann auch, ob der Kostenschuldner bereits mit Fax vom 10. Juni 2008 wirksam Erinnerung erhoben hat, obwohl dieses Schreiben nicht unterzeichnet ist (vgl. hierzu die BFH-Urteile vom 3. Oktober 1986 III R 207/81, BFHE 148, 205, BStBl II 1987, 131, und vom 28. September 1995 IV R 76/94, BFH/NV 1996, 332).
- BFH, 16.06.2009 - V E 1/09
Anforderungen an eine Erinnerung - Beweiskraft der Postzustellungsurkunde
Mit der Erinnerung können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, d.h. gegen Ansatz und Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. August 2008 X E 7/08, [...];… vom 22. Dezember 2004 V E 1/04, V E 2/04, BFH/NV 2005, 717). - BFH, 02.09.2008 - X S 40/08
Eigenhändige Unterzeichnung einer gerichtlichen Entscheidung
Gegen die anschließende Kostenrechnung legte der Kostenschuldner ein Rechtsmittel ein, das vom angerufenen Senat mit Beschluss vom 12. August 2008 X E 7/08 zurückgewiesen wurde.
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