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| FG Baden-Württemberg, 11.12.1986 - X K 337/85 |
Zitiervorschläge
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Dezember 1986 - X K 337/85 (https://dejure.org/1986,24008)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1987, 409
Wird zitiert von ... (6)
- BFH, 23.10.1992 - VI R 62/88
Schätzung von Trinkgeldeinnahmen bei unglaubwürdigen Angaben
Einen derartigen Erfahrungssatz bejahen das FG Köln (Urteil vom 30. August 1982 II 40/82 L, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1983, 277: mindestens 1 % des Umsatzes), das FG Baden-Württemberg (Urteil vom 11. Dezember 1986 X K 337/85, EFG 1987, 409: bei einem herausgehobenen Lokal 2, 5 %) und das FG Düsseldorf (Urteil vom 21. September 1987 II 127/87 A (E), nicht veröffentlicht: bei einem Lokal gehobener Klasse untere Grenze der Wahrscheinlichkeit 1, 5 %; Urteil vom 29. November 1988 3 K 501/87, EFG 1989, 272: 2 %). - FG Düsseldorf, 20.11.1997 - 11 K 5868/91
Wirksamkeit eines Lohnsteuernachforderungsbescheids; Lohnsteuer für Trinkgelder …
Einen derartigen Erfahrungssatz bejahen das Finanzgericht Köln (Urteil vom 30.08.1982 II 40/82 L, EFG 1983, 277: mindestens 1 % des Umsatzes), das Finanzgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 11.12.1986 X K 337/85, EFG 1987, 409: bei einem herausgehobenen Lokal 2, 5 %), das Finanzgericht Düsseldorf (Urteil vom 21.09.1987 II 127/87 A (E), nicht veröffentlicht: bei einem Lokal gehobener Klasse Untergrenze der Wahrscheinlichkeit 1, 5 %; Urteil vom 29.11.1988 3 K 501/87, EFG 1989, 272: 2 %); das Finanzgericht Münster (Urteil vom 10.03.1992 2 K 7173/89 E, nicht veröffentlicht: renommiertes Speiselokal: 2,5 %). - FG München, 01.02.2006 - 10 K 2212/03
Schätzung von Trinkgeldern bei Kellnern
Zwar handelt es sich bei dem Lokal, in dem der Kläger arbeitet, nicht um ein "herausgehobenes Restaurant", bei dem etwa das FG Baden-Württemberg (Urteil vom 11. Dezember 1986 X - K 337/85, EFG 1987, 409) einen Prozentsatz von 2, 5 v.H. des Umsatzes als zutreffende Schätzung ansieht.
- FG Saarland, 04.07.1995 - 1 K 87/95
Einkommensteuer; Trinkgeldschätzung von 2,5 v. H. des Umsatzes zulässig
Zwar handelt es sich bei dem Lokal, in dem die Klägerin arbeitet, nicht um ein "herausgehobenes Restaurant", bei dem etwa das FG Baden-Württemberg (Urteil vom 11. Dezember 1986 X - K 337/85, EFG 1987, 409) einen Prozentsatz von 2, 5 des Umsatzes als zutreffende Schätzung ansieht. - FG Düsseldorf, 30.01.1997 - 8 K 2101/94
Besteuerung von Trinkgeldern; Nachträgliche Kenntnis von erhöhten Kellnerumsätzen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Saarland, 27.09.1995 - 1 K 119/95
Lohnsteuer; Trinkgeldschätzung bei Serviererin in gutbürgerlichem Lokal
Zwar handelt es sich bei dem Lokal, in dem die Klägerin arbeitet, nicht um ein "herausgehobenes Restaurant", bei dem etwa das FG Baden-Württemberg (Urteil vom 11. Dezember 1986 X - K 337/85, EFG 1987, 409) einen Prozentsatz von 2, 5 des Umsatzes als zutreffende Schätzung ansieht.
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