Rechtsprechung
| BFH, 17.07.1991 - X R 118/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Abzugsfähigkeit von Finanzierungskosten als Vorkosten nach § 10 e Abs. 6 Einkommensteuergesetz (EStG)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (2)
- BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89
Wegen Konkurs des Bauunternehmers vergebliche Bauaufwendungen als Werbungskosten
Auszug aus BFH, 17.07.1991 - X R 118/90
Nach der Rechtslage vor 1987 konnten vor Bezug entstandene Aufwendungen - unabhängig davon, ob sie zum beabsichtigten Erfolg führten - als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden, wenn ein ausreichend bestimmter Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung bestand (z. B. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830, unter C. III. 2 a, m. w. N.). - BFH, 10.03.1981 - VIII R 195/77
Werbungskosten - Reisekosten - Hauskauf
Auszug aus BFH, 17.07.1991 - X R 118/90
Ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang war von dem Zeitpunkt an anzunehmen, zu dem sich anhand objektiver Umstände feststellen ließ, daß ein Steuerpflichtiger den Entschluß, durch die Errichtung oder den Erwerb eines Gebäudes die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung zu begründen, endgültig gefaßt hatte (BFH-Urteil vom 10. März 1981 VIII R 195/77, BFHE 133, 189, BStBl II 1981, 470, unter 2 b).
- BFH, 16.06.2004 - X R 22/00
Grundstücksverkauf: Minderung des Spekulationsgewinns
Scheitert der geplante Erwerb oder die geplante Herstellung, sind die Aufwendungen hierfür nicht als Vorkosten abziehbar - sog. vergebliche Aufwendungen (vgl. z.B. Senatsurteil vom 17. Juli 1991 X R 118/90, BFH/NV 1992, 29). - BFH, 17.05.2000 - X R 87/98
Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG bei vergeblichen Aufwendungen
Scheitere der beabsichtigte Erwerb oder die beabsichtigte Herstellung, seien die damit zusammenhängenden Aufwendungen nicht abziehbar (BFH-Urteile vom 17. Juli 1991 X R 6/91, BFHE 165, 85, BStBl II 1991, 916;… X R 114/89, BFH/NV 1992, 27; X R 118/90, BFH/NV 1992, 29;… X R 120/90, BFH/NV 1992, 293).Zu Unrecht habe das FG seine Entscheidung auf die BFH-Urteile in BFHE 165, 85, BStBl II 1991, 916; in BFH/NV 1992, 27; in BFH/NV 1992, 29, und in BFH/NV 1992, 293 gestützt.
- BFH, 04.11.1998 - X R 140/95
Vorkostenabzug bei Darlehensumwidmung
Scheitert der geplante Erwerb oder die geplante Herstellung, sind die Aufwendungen hierfür nicht als Vorkosten abziehbar --sog. vergebliche Aufwendungen-- (…z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 1992, 27, in BFHE 165, 85, BStBl II 1991, 916, und vom 17. Juli 1991 X R 118/90, BFH/NV 1992, 29).Das gleiche gilt für das vom FG nicht erwähnte Senatsurteil in BFH/NV 1992, 29.
- FG Sachsen, 17.09.1997 - 1 K 309/95
Abziehbarkeit von vergeblichen Aufwendungen als Vorkosten
Vergebliche Aufwendungen sind nicht als Vorkosten gemäß § 10e Abs. 6 EStG abziehbar (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes -BFH-, vgl. Urteile vom 17. Juli 1991 X R 6/91, BFHE 165, 85 , BStBl. II 1991, 916;… X R 114/89, BFH/NV 1992, 27; X R 118/90, BFH/NV 1992, 29 und X R 120/90, BFH/ NV 1992, 293). - FG Köln, 09.09.1998 - 11 K 5000/94
Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ; Werbungskosten …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Niedersachsen, 26.05.2004 - 15 K 347/01
Voraussetzungen des Vorkostenabzugs nach § 10e Abs. 6 Einkommensteuergesetz …
Scheitert der beabsichtigte Erwerb oder die beabsichtigte Herstellung der Wohnung, können daher die mit der Anschaffung oder Herstellung der Wohnung oder der Anschaffung des dazu gehörenden Grund und Bodens zusammenhängenden Aufwendungen nicht nach § 10 e Abs. 6 EStG steuermindernd berücksichtigt werden (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteile vom 17. Juli 1991 X R 6/91, BStBl. II 1991, 916; vom 17. Juli 1991 X R 118/90, BFH/NV 1992, 29;… vom 27. Februar 1992 X R 56/91, BFH/NV 1992, 592; Tz. 87 des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen - BMF - vom 31. Dezember 1994 - IV B 3 - S 2225a - 294/94 -, BStBl. I 1994, 887). - FG Hessen, 10.09.1996 - 4 K 1839/93
Voraussetzungen der Begünstigung gem.§ 10e EStG (Einkommensteuergesetz); …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Rheinland-Pfalz, 05.04.1995 - 1 K 2126/93
Einkommensteuer; nachfolgende Eigennutzung als Voraussetzung für die …
Scheitert bereits das Bau- oder Anschaffungsvorhaben, so sind getätigte vergebliche Rufwendungen nicht nach § 10 e Abs. 6 EStG begünstigt, weil sie nicht in dem vom Gesetz verlangten unmittelbaren Zusammenhang mit der Herstellung oder Anschaffung der zur eigenen Nutzung bestimmten Wohnung stehen ( BFH-Urteile vom 17. Juli 1991 X R 6/91 BStBl II 1991, 916X R 114/89 BFH/Nv 1992, 27, X R 118/90 BFH/Nv 1992, 29 und X R 120/90 BFH/Nv 1992, 293). - FG Baden-Württemberg, 15.09.1993 - 12 K 143/91
Umfang der Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen als sogenannte Vorbezugskosten …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Rheinland-Pfalz, 24.06.1998 - 1 K 3318/97
Einkommensteuer; steuerliche Berücksichtigung von Vermögensverlusten
Denn ein diesbezüglicher Abzug erfordert nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut einen unmittelbaren Zusammenhang der Aufwendungen mit einer später tatsächlich hergestellten oder angeschafften und eigenen Wohnzwecken zugeführten Wohnung (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung; vgl. BFH-Urteile vom 17. Juli 1991 X R 6/91 , BStBl II 1991, 916;… X R 114/89, BFH/NV 1992, 27; X R 118/90, BFH/NV 1992, 29 und X R 190/90, BFH/NV 1992, 293). - FG Rheinland-Pfalz, 25.10.1995 - 1 K 1432/95
Abgabenordnung; nachträgliches Bekanntwerden fehlender Eigennutzung einer Wohnung
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