Rechtsprechung
| BFH, 17.04.1996 - X R 128/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine tarifbegünstigte Einkunft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Betriebsveräußerung unter Zurückbehaltung nicht wesentlicher Betriebsgrundlagen
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Einkommensteuer; Übergang zurückbehaltener Wirtschaftsgüter ins Privatvermögen
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Wesentliche Betriebsgrundlage
- Funktionale Wesentlichkeit ausgewählter Wirtschaftsgüter
- Anteile an Kapitalgesellschaften
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 30.08.1994 - III 22/92
- BFH, 17.04.1996 - X R 128/94
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (18)
- BFH, 24.03.1959 - I 205/57 U
Voraussetzungen der Einordnung von Anteilen an einer Gesellschaft mit …
Auszug aus BFH, 17.04.1996 - X R 128/94
Mit der nach erfolglosem Einspruch erhobenen Klage berief sich der Kläger auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 24. März 1959 I 205/57 U (BFHE 69, 72, BStBl III 1959, 289).Auch in dem der BFH- Entscheidung in BFHE 69, 72, BStBl III 1959, 289 zugrundeliegenden Fall hätten GmbH-Anteile zum Betriebsvermögen des veräußerten bzw. aufgegebenen Unternehmens gehört.
Das Urteil in BFHE 69, 72, BStBl III 1959, 289, auf das sich der Kläger beruft, steht dieser Rechtsauffassung nicht entgegen.
- BFH, 29.10.1987 - IV R 93/85
Zur gewerbesteuerlichen Behandlung von Entnahmevorgängen bei Umwandlung in eine …
Auszug aus BFH, 17.04.1996 - X R 128/94
Der Anwendung des § 34 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 EStG steht nicht der Umstand entgegen, daß er die GmbH- Geschäftsanteile, die nicht wesentliche Betriebsgrundlagen waren, zurückbehalten hat (vgl. BFH-Urteil vom 29. Oktober 1987 IV R 93/85, BFHE 151, 181, 186, BStBl II 1988, 374, unter 3.).Der hieraus herrührende Gewinn ist Teil des Veräußerungsgewinns (Urteil in BFHE 151, 181, 186, BStBl II 1988, 374, unter 3.).
- BFH, 13.12.1983 - VIII R 90/81
Der Wegfall der tatbestandlichen Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung führt …
Auszug aus BFH, 17.04.1996 - X R 128/94
Gegenteiliges ergibt sich entgegen der Auffassung des Klägers auch nicht aus dem zur Beendigung der Betriebsaufspaltung ergangenen BFH- Urteil vom 13. Dezember 1983 VIII R 90/81 (BFHE 140, 526, BStBl II 1984, 474).
- BFH, 17.01.1989 - VIII R 370/83
Zur Behandlung der Umsatzsteuer bei der Ermittlung eines Veräußerungsgewinns
Auszug aus BFH, 17.04.1996 - X R 128/94
Der gemeine Wert der Anteile ist dem Veräußerungspreis hinzuzurechnen (vgl. BFH-Urteil vom 17. Januar 1989 VIII R 370/83, BFH/NV 1989, 698). - BFH, 28.02.1990 - I R 205/85
Ungewisse Verbindlichkeit als Betriebsschuld nach Betriebsveräußerung oder …
Auszug aus BFH, 17.04.1996 - X R 128/94
Nicht berührt wird die Rechtsprechung, die zurückbehaltene Verbindlichkeiten als fortzuführendes (negatives) Betriebsvermögen ansieht (insbesondere BFH-Urteil vom 28. Februar 1990 I R 205/85, BFHE 159, 523, BStBl II 1990, 537). - BFH, 01.10.1986 - I R 96/83
Vermietung oder Verpachtung eines zuvor betrieblich genutzten Grundstücks als …
Auszug aus BFH, 17.04.1996 - X R 128/94
Die im BFH-Urteil vom 1. Oktober 1986 I R 96/83 (BFHE 148, 32, BStBl II 1987, 113) aufgestellten Rechtsgrundsätze hätten Geltung für Grundstücke, die notwendiges Betriebsvermögen seien, nicht aber für eine GmbH-Beteiligung im gewillkürten Betriebsvermögen. - BFH, 30.03.1989 - IV R 45/87
Aufwendungen für ein Arbeitszimmer zur Abwicklung vererbten Betriebsvermögens als …
Auszug aus BFH, 17.04.1996 - X R 128/94
Zwar kann sich an die Einstellung der werbenden Tätigkeit -- hier: nach Veräußerung der Einzelfirma unter Zurückbehaltung von Wirtschaftsgütern -- eine Abwicklung anschließen (BFH-Urteil vom 30. März 1989 IV R 45/87, BFHE 156, 204, 206, BStBl II 1989, 509). - BFH, 21.05.1992 - X R 77/90
Einkommensteuer; Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe beim Verbleib einer …
Auszug aus BFH, 17.04.1996 - X R 128/94
Der bei Einstellung bzw. Veräußerung des Gewerbebetriebs erklärte Wille des Steuerpflichtigen, Wirtschaftsgüter nicht in das Privatvermögen zu überführen, ist steuerrechtlich unbeachtlich, wenn mit einer betrieblichen Verwertung oder mit der -- eindeutig erklärten -- Übernahme in das Privatvermögen in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist (BFH- Urteile vom 25. Juli 1972 VIII R 3/66, BFHE 106, 528, 530, BStBl II 1972, 936; vom 21. Mai 1992 X R 77--78/90, BFH/NV 1992, 659, unter 2. c). - BFH, 07.04.1976 - I R 75/73
Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft durch …
Auszug aus BFH, 17.04.1996 - X R 128/94
Wie sich aus der Bezugnahme auf die zitierten RFH-Entscheidungen ergibt, hat der BFH die Grundsätze über die gewinneutrale Einbringung von Wirtschaftsgütern in eine GmbH angewandt (vgl. auch BFH-Urteile vom 28. Juli 1960 IV 27/59 U, BFHE 71, 411, BStBl III 1960, 403; vom 25. Mai 1962 I 155/59 U, BFHE 75, 231, BStBl III 1962, 351; vom 13. Juli 1965 I 167/59 U, BFHE 83, 390, BStBl III 1965, 640, unter II.; vom 7. April 1976 I R 75/73, BFHE 119, 146, BStBl II 1976, 557). - BFH, 26.03.1991 - VIII R 73/87
Einbeziehung des Gewinns aus Aufgabe eines Gewerbebetriebes zu den Einkünften aus …
Auszug aus BFH, 17.04.1996 - X R 128/94
Veräußerung und Aufgabe des Betriebes haben dann zur Folge, daß auch ohne Entnahmeerklärung zwangsläufig eine begünstigte Gewinnrealisierung eintritt (s. bereits BFH-Urteile vom 26. September 1961 I 5/61 U, BFHE 73, 689, BStBl III 1961, 517, betr. gewillkürtes Betriebsvermögen, und vom 26. März 1991 VIII R 73/87, BFH/NV 1992, 227). - RFH, 09.05.1933 - VI A 434/30
- BFH, 25.07.1972 - VIII R 3/66
Einstellung des Gewerbebetriebs - Forderungen - Überführung in Privatvermögen - …
- BFH, 13.07.1965 - I 167/59 U
Eintritt einer Gewinnverwirklichung bei "Umwandlung" einer Personengesellschaft …
- BFH, 26.09.1961 - I 5/61 U
Umwandlung gewillkürten Betriebsvermögens in steuerpflichtiges Privatvermögens …
- BFH, 25.05.1962 - I 155/59 U
Liquidationslose Verschmelzung von Genossenschaften
- RFH, 12.04.1934 - VI A 1559/32
- BFH, 28.07.1960 - IV 27/59 U
Gewinnverwirklichung und Verlustverwirklichung bei der Umwandlung einer …
- RFH, 03.02.1932 - VI A 805/31
- BFH, 26.02.1997 - X R 31/95
Keine Betriebsunterbrechung, sondern Betriebsaufgabe, wenn die werbende Tätigkeit …
Die Aufgabe eines Betriebs (§ 16 Abs. 3 EStG) führt notwendigerweise dazu, daß eine im Betriebsvermögen gehaltene Beteiligung an einer GmbH entnommen wird (Senatsurteil vom 17. April 1996 X R 128/94, BFH/NV 1996, 877).Die Rechtsprechung lehnt es indes ab, dem Steuerpflichtigen "ewiges Betriebsvermögen" zu belassen (Urteile in BFH/NV 1996, 877, und in BFHE 179, 75, 79, BStBl II 1996, 276, unter 1.).
- BFH, 14.11.2007 - XI R 32/06
Versteuerung zurückbehaltener Forderungen bei einer Praxiseinbringung nach § 24 …
Auch bei einer Betriebsveräußerung verlieren zurückbehaltene Wirtschaftsgüter nicht ihre Eigenschaft als Betriebsvermögen, wenn der Steuerpflichtige die Absicht hat, diese allmählich zu veräußern (vgl. BFH-Urteil vom 17. April 1996 X R 128/94, BFH/NV 1996, 877). - BFH, 15.11.2006 - XI R 6/06
Verhältnis Betriebsvermögen/Privatvermögen bei Tod eines Selbstständigen; …
Der X. Senat des BFH hat zwar in diesem Sinn entschieden, die Eigenschaft als Betriebsvermögen ende auch dann, wenn der Steuerpflichtige seine werbende Tätigkeit endgültig einstelle, aber nicht die Absicht habe das Betriebsvermögen "allmählich" zu veräußern (Urteile vom 17. April 1996 X R 128/94, BFH/NV 1996, 877; vom 26. Februar 1997 X R 31/95, BFHE 183, 65, BStBl II 1997, 561).
- BFH, 22.09.1999 - X B 47/99
Ende einer Betriebsaufspaltung: Aufdeckung stiller Reserven
Diese rechtlichen Zusammenhänge sind im Senatsurteil vom 17. April 1996 X R 128/94 (BFH/NV 1996, 877, unter 2.) aufgezeigt. - FG Köln, 27.01.2006 - 14 K 6539/98 Rn. 125 b. Selbst wenn aber für die Klägerin eine Fortführung oder Wiederaufnahme ihres Betriebs nicht mehr möglich gewesen sein sollte, scheidet eine Zwangsentnahme der zurückbehaltenen Grundstücke und Bauten aus, wenn der Betriebsinhaber die Absicht hat, die zurückbehaltenen Wirtschaftsgüter alsbald zu veräußern (BFH- Urteil vom 17.4.1996 X R 128/94, BFH/NV 1996, 877) oder aber die alsbaldige Veräußerung in Betracht zu ziehen ist (…BFH-Urteil vom 21.5.1992 X R 77-78/90. BFH/NV 1992, 659 …und vom 26.4.2001 IV R 14/00, BFH/NV 2001, 1186).
- FG Nürnberg, 13.09.2000 - V 479/98
Übertragung einer atypisch stillen GmbH-Beteiligung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Hamburg, 11.02.1998 - III 210/91
Betriebsunterbrechung oder Betriebsaufgabe bei Verpachtung
Daher endet die Eigenschaft als Betriebsvermögen auch dann, wenn der Steuerpflichtige seine werbende Tätigkeit (endgültig) einstellt, aber nicht die Absicht hat, das Betriebsvermögen "allmählich" zu veräußern (vgl. BFH-Urteil vom 17.04.1996 - X R 128/94 -, BFH/NV 1996, 877).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".