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| BFH, 24.10.1990 - X R 129/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Sanierungseignung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BFH, 14.03.1990 - I R 106/85
Sanierungseignung auch bei schuldenfreier Liquidation
Auszug aus BFH, 24.10.1990 - X R 129/87
Der I. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Urteil vom 14. März 1990 I R 106, 85, BFHE 161, 34, BStBl II 1990, 813 entschieden, daß diese Auslegung dem Wortlaut und dem Sinn des § 3 Nr. 66 EStG entspricht. - BFH, 04.04.1989 - VII R 12/87
Voraussetzungen einer zulassungsfreien Revision
Auszug aus BFH, 24.10.1990 - X R 129/87
Insoweit enthält das Urteil einen materiell-rechtlichen Mangel, der auch ohne diesbezügliche Revisionsrüge von Amts wegen zu beachten ist (vgl. hierzu zuletzt BFH-Urteil vom 4. April 1989 VII R 12/87, BFH/NV 1989, 713, m. w. N.;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 115 Rdnr. 27, § 119 Rdnr. 23, m w. N.).
- BFH, 12.10.2005 - X R 20/03
Schuldenerlass - Sanierungseignung
Dieser Rechtsauffassung hat sich der erkennende Senat mit Urteil vom 24. Oktober 1990 X R 129/87 (BFH/NV 1991, 372) angeschlossen. - BFH, 03.07.1997 - IV R 31/96
Sanierungsgewinn im Sonderbetriebsvermögen
Der BFH hat zwar mehrfach entschieden, daß es für die Sanierungseignung genügt, wenn der Forderungserlaß einem Einzelunternehmer oder einem persönlich haftenden Gesellschafter die Möglichkeit bietet, nach Aufgabe des Unternehmens als Angestellter oder in irgendeiner Form wirtschaftlich weiterzubestehen, ohne von den bisherigen Schulden beeinträchtigt zu sein (BFH-Urteile vom 14. März 1990 I R 64/85, BFHE 161, 28, BStBl II 1990, 810; I R 106/85, BFHE 161, 34, BStBl II 1990, 813; vom 24. Oktober 1990 X R 129/87, BFH/NV 1991, 372; in BFHE 164, 404, BStBl II 1991, 784). - BFH, 12.10.2005 - X R 42/03
Schuldenerlass - Sanierungseignung
Dieser Rechtsauffassung hat sich der erkennende Senat mit Urteil vom 24. Oktober 1990 X R 129/87 (BFH/NV 1991, 372) angeschlossen. - BFH, 19.03.1993 - III R 79/91
Verkauf einer Buchhandlung an eine GmbH - Behandlung eines Darlehenserlasses als …
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteile vom 14. März 1990 I R 64/85, BFHE 161, 28, BStBl II 1990, 810, und I R 106/85, BFHE 161, 34, BStBl II 1990, 813; vom 24. Oktober 1990 X R 129/87, BFH/NV 1991, 372, und vom 18. Dezember 1990 VIII R 40/86, BFHE 163, 200, BStBl II 1991, 232) bestehe die Sanierungseignung auch dann, wenn der Forderungserlaß es einem Einzelunternehmer ermögliche, das von ihm betriebene Unternehmen aufzugeben, ohne von weiterbestehenden Schulden beeinträchtigt zu sein. - FG München, 22.10.2002 - 6 K 880/02
Abgrenzung laufender Gewinn und Aufgabegewinn bei Räumungsverkauf
Es stützt sich im Wesentlichen auf zwei Entscheidungen des Bundesfinanzhofes (29. November 1988 VIII R 316/82, BStBl II 602 und vom 14. November 1990 X R 145/87, BFH/NV 1991, 372).
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