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Rechtsprechung
   BFH, 06.12.1995 - X R 136/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,10463
BFH, 06.12.1995 - X R 136/94 (https://dejure.org/1995,10463)
BFH, Entscheidung vom 06.12.1995 - X R 136/94 (https://dejure.org/1995,10463)
BFH, Entscheidung vom 06. Dezember 1995 - X R 136/94 (https://dejure.org/1995,10463)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 16.03.1994 - I R 146/93

    Rücklage - Gewerbeertrag - Kommissionshändler - Steuerabzug - Auszuweisender …

    Auszug aus BFH, 06.12.1995 - X R 136/94
    Für den Zeitraum vom 3. Oktober 1990 bis zum Inkrafttreten des bundesdeutschen Steuerrechts im Beitrittsgebiet am 1. Januar 1991 ist § 9 DBStÄndG durch den Einigungsvertrag als partielles und revisibles Bundesrecht übernommen worden (Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 16. März 1994 I R 146/93, BFHE 175, 22, BStBl II 1994, 941, unter 1.).

    Ziel dieser Steuernorm der früheren DDR, der eine nach damaligem Rechtsverständnis zu beurteilende Gesetzesentwicklung und Gesetzesteleologie zugrunde liegt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 175, 22, BStBl II 1994, 941; vom 6. März 1995 VI R 81/94, BFHE 177, 122 [BFH 06.03.1995 - VI R 81/94], BStBl II 1995, 463), war es ursprünglich, die Versorgung der Bevölkerung insbesondere mit Konsumgütern und die gastronomische Betreuung der Bevölkerung zu verbessern; im Jahre 1990 wurde zugleich bezweckt, die Gründung neuer Betriebe und damit das Angebot an neuen Arbeitsplätzen im Beitrittsgebiet steuerlich zu fördern und so den Überbestand an Beschäftigten, die fast ausschließlich in den stark existenzgefährdeten Großbetrieben tätig waren, zu vermindern (vgl. BFH-Urteil vom 20. April 1995 IV R 101/94, BFHE 178, 25, BStBl II 1995, 710).

    Diese Entscheidung hebt maßgeblich darauf ab, daß der Kommissionshändler nach dem Steuerrecht der DDR einen eigenen Gewerbebetrieb innehatte (vgl. Urteil in BFHE 175, 22, BStBl II 1994, 941).

  • BFH, 14.12.1995 - IV R 106/94

    Keine Auswirkungen von nachträglichen Einlagen eines beschränkt haftenden …

    Auszug aus BFH, 06.12.1995 - X R 136/94
    Hiervon geht offenbar auch das BFH-Urteil vom 6. September 1995 XI R 9/95 (BFH/NV 1996, 128) aus, wenn es die Fortführung einer früher auf der Grundlage eines Kommissionshandelsvertrages betriebenen Herrenboutique in der Form eines privaten Einzelhandelsunternehmens nicht als "Neueröffnung" ansieht.
  • BFH, 20.04.1995 - IV R 101/94

    Keine Steuerbefreiung nach § 58 Abs. 3 EStG i. V. m. § 9 Abs. 1 DB-StÄndG (DDR), …

    Auszug aus BFH, 06.12.1995 - X R 136/94
    Ziel dieser Steuernorm der früheren DDR, der eine nach damaligem Rechtsverständnis zu beurteilende Gesetzesentwicklung und Gesetzesteleologie zugrunde liegt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 175, 22, BStBl II 1994, 941; vom 6. März 1995 VI R 81/94, BFHE 177, 122 [BFH 06.03.1995 - VI R 81/94], BStBl II 1995, 463), war es ursprünglich, die Versorgung der Bevölkerung insbesondere mit Konsumgütern und die gastronomische Betreuung der Bevölkerung zu verbessern; im Jahre 1990 wurde zugleich bezweckt, die Gründung neuer Betriebe und damit das Angebot an neuen Arbeitsplätzen im Beitrittsgebiet steuerlich zu fördern und so den Überbestand an Beschäftigten, die fast ausschließlich in den stark existenzgefährdeten Großbetrieben tätig waren, zu vermindern (vgl. BFH-Urteil vom 20. April 1995 IV R 101/94, BFHE 178, 25, BStBl II 1995, 710).
  • BFH, 06.03.1995 - VI R 81/94

    Streitigkeiten über den Steuerabzugsbetrag gem. § 9 Abs. 1 DBStÄndG DDR, § 58 …

    Auszug aus BFH, 06.12.1995 - X R 136/94
    Ziel dieser Steuernorm der früheren DDR, der eine nach damaligem Rechtsverständnis zu beurteilende Gesetzesentwicklung und Gesetzesteleologie zugrunde liegt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 175, 22, BStBl II 1994, 941; vom 6. März 1995 VI R 81/94, BFHE 177, 122 [BFH 06.03.1995 - VI R 81/94], BStBl II 1995, 463), war es ursprünglich, die Versorgung der Bevölkerung insbesondere mit Konsumgütern und die gastronomische Betreuung der Bevölkerung zu verbessern; im Jahre 1990 wurde zugleich bezweckt, die Gründung neuer Betriebe und damit das Angebot an neuen Arbeitsplätzen im Beitrittsgebiet steuerlich zu fördern und so den Überbestand an Beschäftigten, die fast ausschließlich in den stark existenzgefährdeten Großbetrieben tätig waren, zu vermindern (vgl. BFH-Urteil vom 20. April 1995 IV R 101/94, BFHE 178, 25, BStBl II 1995, 710).
  • BFH, 06.09.1995 - XI R 9/95

    Steuerliche Behandlung der Umwandlung eines Unternehmens

    Auszug aus BFH, 06.12.1995 - X R 136/94
    Hiervon geht offenbar auch das BFH-Urteil vom 6. September 1995 XI R 9/95 (…BFH/NV 1996, 128) aus, wenn es die Fortführung einer früher auf der Grundlage eines Kommissionshandelsvertrages betriebenen Herrenboutique in der Form eines privaten Einzelhandelsunternehmens nicht als "Neueröffnung" ansieht.
  • BFH, 13.11.1996 - X R 104/95

    Der Steuerabzugsbetrag nach § 58 Abs. 3 EStG setzt eine hauptberufliche …

    Für den - im Streitfall maßgeblichen - Zeitraum vom 3. Oktober 1990 bis zum Inkrafttreten des bundesdeutschen Steuerrechts im Beitrittsgebiet am 1. Januar 1991 ist § 9 DBStÄndG DDR durch den Einigungsvertrag als partielles und revisibles Bundesrecht übernommen worden (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. März 1994 I R 146/93, BFHE 175, 22, BStBl II 1994, 941, unter II. 1. a; vom 6. Dezember 1995 X R 136/94, BFH/NV 1996, 400; vom 6. Juli 1995 IV R 84/94, BFHE 178, 189, BStBl II 1995, 833, m. w. N., …und vom 6. September 1995 XI R 9/95, BFH/NV 1996, 128, m. w. N.).

    a) § 9 Abs. 1 DBStÄndG DDR ist eine Steuernorm der früheren DDR, der eine nach damaligem Rechtsverständnis zu beurteilende Gesetzesentwicklung und Gesetzesteleologie zugrunde liegt (grundlegend BFH-Urteil in BFHE 175, 22, BStBl II 1994, 941; vgl. auch Urteile in BFHE 178, 189, BStBl II 1995, 833, und in BFH/NV 1996, 400, jeweils m. w. N.).

    Ziel der Regelung war vor allem, die Gründung neuer Betriebe und damit das Angebot an neuen Arbeitsplätzen steuerlich zu fördern und so den Überbestand an Arbeitnehmern zu vermindern, die fast ausschließlich in den stark existenzgefährdeten Großbetrieben beschäftigt waren (BFH-Urteil in BFHE 178, 189, BStBl II 1995, 833; vgl. auch BFH-Urteile vom 20. April 1995 IV R 101/94, BFHE 178, 25, BStBl II 1995, 710; in BFH/NV 1996, 400).

  • FG Thüringen, 05.02.1997 - III 162/96

    Steuerbefreiung bei Neueröffnung eines Handels- oder Gewerbebetriebes auf dem …

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  • FG Köln, 26.01.1999 - 6 K 9089/97

    Erweiterung eines Betriebes um eine Betriebsstätte als Neueröffnung eines …

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  • FG Köln, 11.05.1998 - 6 V 9096/97

    Eröffnung einer Niederlassung/Filiale eines bestehenden Betriebes als …

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