Rechtsprechung
| BFH, 05.02.1997 - X R 145/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Kriterium der Kontoführung als Indiz für die tatsächliche Durchführung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Gehaltszahlung auf Arbeitgeber-Konto bei Ehegatten-Arbeitsverhältnis
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 4 Abs. 4 EStG
Lohnsteuer; Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 15.09.1994 - II 275/92
- BFH, 05.02.1997 - X R 145/94
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BFH, 27.11.1989 - GrS 1/88
Keine Anerkennung von Arbeits- oder Mietverhältnissen zwischen Ehegatten bei …
Auszug aus BFH, 05.02.1997 - X R 145/94
Ob die Ehefrau ein Mitverfügungsrecht an dem Konto des Klägers hatte, war für die Entscheidung unerheblich, da der BFH auch die Überweisung des Gehalts auf ein sog. Oder-Konto nicht anerkannte (z. B. Urteil vom 15. Januar 1980 VIII R 154/78, BFHE 130, 149, BStBl II 1980, 350 und Beschluß vom 27. November 1989 GrS 1/88, BFHE 158, 563, BStBl II 1990, 160). - BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 3027/95
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anerkennung eines …
Auszug aus BFH, 05.02.1997 - X R 145/94
Das BVerfG hat im Beschluß vom 15. August 1996 2 BvR 3027/95 (Der Betrieb 1996, 2470) die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Anerkennung von Ehegatten-Arbeitsverhältnissen im Grundsatz gebilligt, und zwar auch insoweit, als der BFH als Indiz für die tatsächliche Durchführung auf das formale Kriterium der Kontoführung abstellt. - BFH, 15.01.1980 - VIII R 154/78
Zur steuerrechtlichen Anerkennung von Arbeitsverträgen zwischen Ehegatten
Auszug aus BFH, 05.02.1997 - X R 145/94
Ob die Ehefrau ein Mitverfügungsrecht an dem Konto des Klägers hatte, war für die Entscheidung unerheblich, da der BFH auch die Überweisung des Gehalts auf ein sog. Oder-Konto nicht anerkannte (z. B. Urteil vom 15. Januar 1980 VIII R 154/78, BFHE 130, 149, BStBl II 1980, 350 und Beschluß vom 27. November 1989 GrS 1/88, BFHE 158, 563, BStBl II 1990, 160).
- BFH, 22.04.1998 - X R 163/94
Wohneigentumsförderung bei Erwerb von Verlobten
Konnte die Klägerin nicht über das Gehalt verfügen, ist auch nach der Rechtsprechung des BVerfG (Beschluß vom 15. August 1996 2 BvR 3027/95, Der Betrieb 1996, 2470) kein Arbeitslohn geflossen (vgl. Senatsurteil vom 5. Februar 1997 X R 145/94, BFH/NV 1997, 347). - FG München, 11.09.1997 - 15 K 3257/90
Aufgabe eines Gewerbebetrieb mit der Folge der Steuerpflicht für den …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Rheinland-Pfalz, 31.05.1996 - 3 K 2428/94
Steuerliche Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses; Abzugsfähigkeit von …
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