Rechtsprechung
| BFH - X R 15/24 |
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Köln, 02.05.2024 - 15 K 1653/22
- BFH - X R 15/24 (anhängig)
Wird zitiert von ... (2)
- FG Berlin-Brandenburg, 17.09.2024 - 8 K 8202/22
Zur Gewerbesteuerbefreiung ambulanter Rehabilitationsdienste und …
(Rn.28) Der weiten Auslegung des Rehabilitationsbegriffs des FG Köln (Urteil v. 2.5.2024, 15 K 1653/22, Rev. anh. X R 15/24) ist nicht zu folgen.Rn. 29 Nicht zu folgen ist den Erwägungen des FG Köln, dass der Begriff der Rehabilitation weit zu verstehen sei, weil der Begriff oftmals mit "medizinische Rehabilitation" eingegrenzt werde und damit im Streitfall ein weiteres Verständnis, mithin keine Beschränkung auf eine "medizinische Rehabilitation" i.S.d. SGB V angezeigt sei (vgl. FG Köln, Urteil vom 02. Mai 2024, 15 K 1653/22, juris, Rev. anh. X R 15/24).
Die Revision gegen die Entscheidung des FG Köln ist unter dem Az. X R 15/24 anhängig.
- FG Berlin-Brandenburg, 17.09.2024 - 8 K 8205/22
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 17.09.2024 …
(Rn.35) Der weiten Auslegung des Rehabilitationsbegriffs des FG Köln (Urteil v. 2.5.2024, 15 K 1653/22, Rev. anh. X R 15/24) ist nicht zu folgen.Rn. 36 Nicht zu folgen ist den Erwägungen des FG Köln, dass der Begriff der Rehabilitation weit zu verstehen sei, weil der Begriff oftmals mit "medizinische Rehabilitation" eingegrenzt werde und damit im Streitfall ein weiteres Verständnis, mithin keine Beschränkung auf eine "medizinische Rehabilitation" i.S.d. SGB V angezeigt sei (vgl. FG Köln, Urteil vom 2. Mai 2024 - 15 K 1653/22 -, Rev. anh. X R 15/24).
Die Revision gegen die Entscheidung des FG Köln ist unter dem Az. X R 15/24 anhängig.
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