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Rechtsprechung
   BFH, 04.11.1998 - X R 159/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,8452
BFH, 04.11.1998 - X R 159/95 (https://dejure.org/1998,8452)
BFH, Entscheidung vom 04.11.1998 - X R 159/95 (https://dejure.org/1998,8452)
BFH, Entscheidung vom 04. November 1998 - X R 159/95 (https://dejure.org/1998,8452)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    EStG § 10e Abs. 1; ; EStG § 10e Abs. 3; ; EStG § 10e Abs. 1 Satz 6; ; FGO § 126 Abs. 3 Nr. 1

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuer - Erbengemeinschaft - Haus - Übereignung - Abzugsbetrag - Nachholungsbetrag - Anschaffungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erbauseinandersetzung gegen Ausgleichszahlung; Berücksichtigung nachträglicher HK für eigengenutzte Wohnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10e Abs 1, EStG § 10e Abs 2, EStG § 10e Abs 5
    Herstellungskosten; Miteigentum; Unentgeltlicher Erwerb; Wohneigentumsförderung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BFH, 01.10.1997 - X R 149/94

    Renovierungsaufwendungen bei teilentgeltlichem Erwerb

    Auszug aus BFH, 04.11.1998 - X R 159/95
    Da § 10e Abs. 3 EStG keinen eigenständigen Begünstigungstatbestand enthält, sondern nur die Grundförderung nach § 10e Abs. 1 und 2 EStG ergänzt, steht dem Steuerpflichtigen bei unentgeltlichem Erwerb einer Wohnung für nachträgliche Herstellungskosten keine Grundförderung nach § 10e EStG zu (Senatsurteile vom 15. November 1995 X R 59/95, BFHE 179, 286, BStBl II 1996, 356, und vom 1. Oktober 1997 X R 149/94, BFHE 184, 412, 415, BStBl II 1998, 247, unter II. 2. d).

    Denn nach der Rechtsprechung des Senats sind die nachträglichen Herstellungskosten sowie die anschaffungsnahen Herstellungsaufwendungen bei teilentgeltlichem Erwerb nur zu berücksichtigen, soweit sie auf den entgeltlichen Teil des Rechtsgeschäfts entfallen (Urteil in BFHE 184, 412, BStBl II 1998, 247).

    e) Unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben sich nur insoweit, als bei teilentgeltlichem Erwerb eines Objekts die Grundförderung bis zum Höchstbetrag zu gewähren ist (Senatsurteil in BFHE 184, 412, 415, BStBl II 1998, 247, unter II. 2. b, m.w.N.), dagegen bei Annahme von zwei Anteilserwerben dem Steuerpflichtigen der Abzugshöchstbetrag für den entgeltlichen Erwerb nach § 10e Abs. 1 Satz 6 EStG nur anteilig zustehen würde.

  • BFH, 15.11.1995 - X R 59/95

    Instandsetzungsaufwendungen für eine unentgeltlich erworbene Wohnung weder nach § …

    Auszug aus BFH, 04.11.1998 - X R 159/95
    Da § 10e Abs. 3 EStG keinen eigenständigen Begünstigungstatbestand enthält, sondern nur die Grundförderung nach § 10e Abs. 1 und 2 EStG ergänzt, steht dem Steuerpflichtigen bei unentgeltlichem Erwerb einer Wohnung für nachträgliche Herstellungskosten keine Grundförderung nach § 10e EStG zu (Senatsurteile vom 15. November 1995 X R 59/95, BFHE 179, 286, BStBl II 1996, 356, und vom 1. Oktober 1997 X R 149/94, BFHE 184, 412, 415, BStBl II 1998, 247, unter II. 2. d).
  • BFH, 28.07.1999 - X R 163/95

    Abzugsbetrag nach § 10 e EStG; Erbauseinandersetzung

    Auszug aus BFH, 04.11.1998 - X R 159/95
    Dagegen behandeln einige FG den Erwerb in der Erbauseinandersetzung als teilentgeltlichen Erwerb eines Objekts von der Erbengemeinschaft, bei dem der Abzugshöchstbetrag nicht zu kürzen sei (vgl. Urteile des FG Münster vom 22. September 1995 4 K 86/93 E, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1996, 265, Revision X R 163/95, und des FG Köln vom 20. September 1996 3 K 7385/95, EFG 1997, 14, Revision X R 175/96).
  • BFH, 28.07.1999 - X R 175/96

    Erbauseinandersetzung; Wohneigentumsförderung nach § 10 e

    Auszug aus BFH, 04.11.1998 - X R 159/95
    Dagegen behandeln einige FG den Erwerb in der Erbauseinandersetzung als teilentgeltlichen Erwerb eines Objekts von der Erbengemeinschaft, bei dem der Abzugshöchstbetrag nicht zu kürzen sei (vgl. Urteile des FG Münster vom 22. September 1995 4 K 86/93 E, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1996, 265, Revision X R 163/95, und des FG Köln vom 20. September 1996 3 K 7385/95, EFG 1997, 14, Revision X R 175/96).
  • FG Köln, 20.09.1996 - 3 K 7385/95
    Auszug aus BFH, 04.11.1998 - X R 159/95
    Dagegen behandeln einige FG den Erwerb in der Erbauseinandersetzung als teilentgeltlichen Erwerb eines Objekts von der Erbengemeinschaft, bei dem der Abzugshöchstbetrag nicht zu kürzen sei (vgl. Urteile des FG Münster vom 22. September 1995 4 K 86/93 E, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1996, 265, Revision X R 163/95, und des FG Köln vom 20. September 1996 3 K 7385/95, EFG 1997, 14, Revision X R 175/96).
  • FG Münster, 22.09.1995 - 4 K 86/93
    Auszug aus BFH, 04.11.1998 - X R 159/95
    Dagegen behandeln einige FG den Erwerb in der Erbauseinandersetzung als teilentgeltlichen Erwerb eines Objekts von der Erbengemeinschaft, bei dem der Abzugshöchstbetrag nicht zu kürzen sei (vgl. Urteile des FG Münster vom 22. September 1995 4 K 86/93 E, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1996, 265, Revision X R 163/95, und des FG Köln vom 20. September 1996 3 K 7385/95, EFG 1997, 14, Revision X R 175/96).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2006 - 3 K 384/05

    Möglichkeit der Steuerbarkeit von Versicherungsentschädigungen; Beurteilung einer …

    Die Betriebsvermögensmehrung umfasst auch steuerpflichtige Gewinne aus der Veräußerung von Anlagevermögen (vgl. BFH-Urteil vom 02. Juni 1999 X R 159/95, BFH/NV 2000, 23).
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