Rechtsprechung
| BFH, 26.02.1998 - X R 2/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BFH, 08.12.1994 - IV B 7/94
Voraussetzungen einer Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BFH, 26.02.1998 - X R 2/98
Rspr., z. B. BFH-Beschluß vom 8. Dezember 1994 IV B 7/94. - BFH, 24.11.1994 - X R 115/94
Umdeutung einer Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BFH, 26.02.1998 - X R 2/98
BFH-Beschluß vom 24. November 1994 X R 115/94.
- BFH, 10.08.2004 - III R 19/04
Vertretungszwang
Die vom Kläger erbetene Umdeutung der unstatthaften Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde nach § 116 FGO ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH unzulässig, da zwischen einer Revision und einer Nichtzulassungsbeschwerde erhebliche rechtliche und verfahrensmäßige Unterschiede bestehen (BFH-Beschlüsse vom 26. Februar 1998 X R 2/98, BFH/NV 1998, 992, nur Leitsatz, und in BFH/NV 1997, 797, m.w.N.). - BFH, 26.10.1998 - III R 42/98
Zulassungsfreie Revision; Nichtberücksichtigung nachgereichter Schriftsätze
Dagegen sprechen --abgesehen von grundsätzlichen Erwägungen (s. hierzu z.B. den BFH-Beschluß vom 26. Februar 1998 X R 2/98, BFH/NV 1998, 992)-- auch die im Streitfall gewählten Formulierungen. - BFH, 20.06.2007 - V R 33/07
Keine Umdeutung einer Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde
Die vom Kläger nach Hinweis der Geschäftsstelle des Senats erbetene Umdeutung seiner unstatthaften Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde nach § 116 FGO ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH unzulässig, da zwischen einer Revision und einer Nichtzulassungsbeschwerde erhebliche rechtliche und verfahrensmäßige Unterschiede bestehen (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 21. April 1997 VIII R 26/97, BFH/NV 1997, 797; vom 26. Februar 1998 X R 2/98, BFH/NV 1998, 992;… vom 10. August 2004 III R 19/04, BFH/NV 2004, 1668). - BFH, 17.03.2000 - III R 37/99
Zulassungsfreie Revision nach § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO; Umdeutung der Revision
Hiergegen sprechen --abgesehen von grundsätzlichen Erwägungen (s. BFH-Beschluss vom 26. Februar 1998 X R 2/98, BFH/NV 1998, 992)-- auch die im Streitfall gewählten Formulierungen. - BFH, 30.06.1999 - III R 15/99
Steuerberatungsgesellschaften; Vertretungsbefugnis; Umdeutung einer Revision
Die vom Kläger gewünschte Umdeutung der Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde war im übrigen nicht möglich, da zwischen einer Revision und einer Nichtzulassungsbeschwerde erhebliche rechtliche und verfahrensmäßige Unterschiede bestehen (vgl. BFH-Beschluß vom 26. Februar 1998 X R 2/98, BFH/NV 1998, 992).
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