Rechtsprechung
| BFH, 03.07.1991 - X R 26/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an Versteuerung eines Veräußerungsgewinns eines geerbten Betriebes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Einkommensteuer; erhöhter Freibetrag nach § 16 Abs. 4 Satz 3 EStG für Witwe des Betriebsinhabers
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BFH, 19.05.1981 - VIII R 143/78
Die Witwe eines Arztes erzielt bei vorübergehender Weiterführung der Praxis …
Auszug aus BFH, 03.07.1991 - X R 26/90
Wird ein Betrieb nach dem Tode des Inhabers von der Witwe zunächst weitergeführt und zu einem späteren Zeitpunkt veräußert, steht nach dem BFH-Urteil vom 19. Mai 1981 VIII R 143/78 (BFHE 133, 396, BStBl II 1981, 665) der Witwe der erhöhte Freibetrag nur dann zu, wenn die Voraussetzungen des § 16 Abs. 4 Satz 3 EStG in ihrer Person vorliegen.Zwar hat das Urteil in BFHE 133, 396, BStBl II 1981, 665 ausgeführt, die (gewerbliche) Tätigkeit der Witwe könne "nicht etwa als Teil der Abwicklung im Rahmen einer Veräußerung des der bisherigen selbständigen Tätigkeit dienenden Vermögens angesehen werden"; im entschiedenen Fall wurde ein Zusammenhang zwischen der Beendigung der freiberuflichen Tätigkeit und dem Veräußerungsvorgang verneint.
- BFH, 29.04.1982 - IV R 116/79
Zur Veräußerung "wegen dauernder Berufsunfähigkeit" i. S. des § 16 Abs. 4 Satz 3 …
Auszug aus BFH, 03.07.1991 - X R 26/90
Vorliegend sei zu berücksichtigen, daß - anders als im Falle des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. April 1982 IV R 116/79 (BFHE 142, 429, BStBl II 1985, 204) - der Betrieb nach dem Erbfall nicht fortgeführt worden sei.Für einen dem Streitfall vergleichbaren Sachverhalt hat es der BFH mit Urteil in BFHE 142, 429, BStBl II 1985, 204 dahingestellt sein lassen, ob der Veräußerungsgewinn in der Person der Klägerin als Erbin entstanden ist, weil erst diese den Betrieb veräußert hat, oder ob der Veräußerungsgewinn noch dem Erblasser zuzurechnen ist: Wird eine freiberufliche Praxis wegen Todes des Praxisinhabers veräußert, so ist dies jedenfalls keine Veräußerung "wegen dauernder Berufsunfähigkeit" im Sinne der genannten Vorschrift.
- BFH, 05.07.1990 - GrS 2/89
1. Erbfall und Erbauseinandersetzung bilden für die Einkommensbesteuerung keine …
Auszug aus BFH, 03.07.1991 - X R 26/90
Träger des Unternehmens ist bzw. sind nach dem Erbfall der Erbe bzw. die Erben (BFH-Beschluß vom 5. Juli 1990 GrS 2/89, BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837, unter C. I. 2.).
- BFH, 21.09.1995 - IV R 1/95
Der erhöhte Freibetrag nach § 18 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 16 Abs. 4 EStG ist auch …
Dementsprechend hat der BFH (Senatsurteil vom 29. April 1982 IV R 116/79, BFHE 142, 429, BStBl II 1985, 204, und Urteil des X. Senats in dem vom FA angeführten Urteil vom 3. Juli 1991 X R 26/90, BFH/NV 1991, 813) erst im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung geprüft, ob im Fall der Veräußerung einer Praxis durch die alleinerbende Witwe des Praxisinhabers die Voraussetzungen für den erhöhten Freibetrag (§ 16 Abs. 4 EStG) in der Person der Witwe vorgelegen haben und dies jeweils verneint. - FG Niedersachsen, 19.03.1996 - XV 278/95
Berücksichtigung eines Freibetrages im Rahmen der Gewinnermittlung bei der …
Der Zweck der steuerlichen Entlastung besteht damit letztlich in einer sozialen Komponente (vgl. Beschluß des Großen Senats des BFH vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BStBl II 1993, 697 (902); BFH-Urteil vom 3. Juli 1991 X R 26/90, BFH/NV 1991, 813 (814);… Schmidt, a.a.O., Rz. 575 zu § 16, Jeweils m.w.N.).
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