Rechtsprechung
| BFH, 11.03.1992 - X R 3/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Abänderbarkeit gezahlter Leistungen als Rentenbezüge aufgrund der Rechtsnatur eines Übergabevertrages über eine Weinkellerei als Versorgunsvertrag bei einer Übergabe im Wege der vorweggenommenen Erbfolge - Übergabe existenzsichernden Vermögens gegen Versorgungsleistunge ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89
Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und …
Auszug aus BFH, 11.03.1992 - X R 3/85
In seinem Beschluß vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89 (BFHE 161, 317, 326 f., BStBl II 1990, 847, dort unter C. II. 1. a) hat er die zivil- und steuerrechtliche Sonderstellung des Vermögensübergabevertrages hervorgehoben. - BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90
1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von …
Auszug aus BFH, 11.03.1992 - X R 3/85
Mit Beschluß vom 15. Juli 1991 GrS 1/90 (BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78, unter C. II. 2. und 3.) hat der Große Senat zur Unterscheidung von Leibrente und dauernder Last entschieden:. - BFH, 11.03.1992 - X R 141/88
Vermögensübertragung gegen lebenslängliche Geldrente
Auszug aus BFH, 11.03.1992 - X R 3/85
Im Anschluß hieran hat der erkennende Senat mit Urteil vom 11. März 1992 X R 141/88, BFHE 166, 564 BStBl II 1992, 499 entschieden: Die Verweisung auf Inhalt bzw. Rechtsnatur des anläßlich einer Vermögensübergabe vereinbarten Versorgungsvertrages führt dazu, daß Versorgungsleistungen, die in sachlichem Zusammenhang mit der Übergabe von existenzsicherndem Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge vereinbart werden, im Regelfall abänderbar sind.
- FG Niedersachsen, 05.05.1997 - XIII 525/93
Steuerliche Abzugsfähigkeit von wiederkehrenden Leistungen an die Übergeberin im …
Der BFH hat in den Urteilen vom 11. März 1992 X R 3/85, BFH/NV 1992, 592, vom 25. März 1992 X R 38/86, BFH/NV 1992, 595, und vom 11. März 1992 X R 141/88, BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499, existenzsicherndes Vermögen angenommen, weil neben der Übertragung des Grundstücks noch ein Betrieb bzw. ein Geschäftsanteil übertragen wurde.
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