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Rechtsprechung
   BFH, 15.07.1992 - X R 31/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,6921
BFH, 15.07.1992 - X R 31/91 (https://dejure.org/1992,6921)
BFH, Entscheidung vom 15.07.1992 - X R 31/91 (https://dejure.org/1992,6921)
BFH, Entscheidung vom 15. Juli 1992 - X R 31/91 (https://dejure.org/1992,6921)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abzugsfähigkeit von gezahlten Leistungen als dauernde Last nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a S. 1 Einkommensteuergesetz (EStG)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (9)

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und …

    Auszug aus BFH, 15.07.1992 - X R 31/91
    Im Anschluß an die Beschlüsse des Großen Senats vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89 (BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847) und vom 15. Juli 1991 GrS 1/90 (BFHE 161, 225, BStBl II 1992, 78) hat der erkennende Senat mit Urteil vom 11. März 1992 X R 141/88 (BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499) entschieden: Inhalt bzw. Rechtsnatur des anläßlich einer Vermögensübergabe vereinbarten Versorgungsvertrages führen dazu, daß Versorgungsleistungen, die in sachlichem Zusammenhang mit Übergabe von existenzsicherndem Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge vereinbart werden, im Regelfall abänderbar sind.
  • BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90

    1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von …

    Auszug aus BFH, 15.07.1992 - X R 31/91
    Im Anschluß an die Beschlüsse des Großen Senats vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89 (BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847) und vom 15. Juli 1991 GrS 1/90 (BFHE 161, 225, BStBl II 1992, 78) hat der erkennende Senat mit Urteil vom 11. März 1992 X R 141/88 (BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499) entschieden: Inhalt bzw. Rechtsnatur des anläßlich einer Vermögensübergabe vereinbarten Versorgungsvertrages führen dazu, daß Versorgungsleistungen, die in sachlichem Zusammenhang mit Übergabe von existenzsicherndem Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge vereinbart werden, im Regelfall abänderbar sind.
  • BFH, 17.01.1991 - IV R 132/85

    Vorschaltung eines einkommens- und vermögenslosen Kindes bei einer Anschaffung …

    Auszug aus BFH, 15.07.1992 - X R 31/91
    Dies setzt unter nahen Angehörigen jedenfalls voraus, daß die gegenseitigen Rechte und Pflichten klar und eindeutig vereinbart sind (vgl. zu dieser Voraussetzung allgemein Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17. Januar 1991 IV R 132/85, BFHE 163, 449, 452, BStBl II 1991, 607, mit Nachweisen der Rechtsprechung; zur Abgrenzung der Betriebsausgaben von außerbetrieblichen Zuwendungen BFH-Urteile vom 21. August 1985 I R 73/82, BFHE 145, 316, BStBl II 1986, 250, und vom 13. November 1986 IV R 322/84, BFHE 148, 168, BStBl II 1987, 121;… zur Verpflichtung von Versorgungsleistungen in einem Vermögensübergabevertrag BFH-Urteil vom 28. April 1987 IX R 40/81, BFH/NV 1987, 712, unter 3.).
  • BFH, 11.03.1992 - X R 141/88

    Vermögensübertragung gegen lebenslängliche Geldrente

    Auszug aus BFH, 15.07.1992 - X R 31/91
    Im Anschluß an die Beschlüsse des Großen Senats vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89 (BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847) und vom 15. Juli 1991 GrS 1/90 (BFHE 161, 225, BStBl II 1992, 78) hat der erkennende Senat mit Urteil vom 11. März 1992 X R 141/88 (BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499) entschieden: Inhalt bzw. Rechtsnatur des anläßlich einer Vermögensübergabe vereinbarten Versorgungsvertrages führen dazu, daß Versorgungsleistungen, die in sachlichem Zusammenhang mit Übergabe von existenzsicherndem Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge vereinbart werden, im Regelfall abänderbar sind.
  • BFH, 13.11.1986 - IV R 322/84

    Grundsätze des Fremdvergleichs für Anerkennung von Arbeitsverhältnissen zwischen …

    Auszug aus BFH, 15.07.1992 - X R 31/91
    Dies setzt unter nahen Angehörigen jedenfalls voraus, daß die gegenseitigen Rechte und Pflichten klar und eindeutig vereinbart sind (vgl. zu dieser Voraussetzung allgemein Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17. Januar 1991 IV R 132/85, BFHE 163, 449, 452, BStBl II 1991, 607, mit Nachweisen der Rechtsprechung; zur Abgrenzung der Betriebsausgaben von außerbetrieblichen Zuwendungen BFH-Urteile vom 21. August 1985 I R 73/82, BFHE 145, 316, BStBl II 1986, 250, und vom 13. November 1986 IV R 322/84, BFHE 148, 168, BStBl II 1987, 121;… zur Verpflichtung von Versorgungsleistungen in einem Vermögensübergabevertrag BFH-Urteil vom 28. April 1987 IX R 40/81, BFH/NV 1987, 712, unter 3.).
  • BFH, 29.11.1988 - VIII R 83/82

    Rückwirkend vereinbarte Tantiemezahlungen an Angehörige sind keine …

    Auszug aus BFH, 15.07.1992 - X R 31/91
    Die klaren und ernsthaft gewollten Vereinbarungen müssen zu Beginn des maßgeblichen Rechtsverhältnisses oder bei Änderung des Verhältnisses für die Zukunft getroffen werden; rückwirkende Vereinbarungen sind steuerrechtlich nicht anzuerkennen (vgl. BFH-Urteil vom 29. November 1988 VIII R 83/82, BFHE 155, 114, 116, BStBl II 1989, 281).
  • BFH, 21.08.1985 - I R 73/82

    Zum Nachweis der betrieblichen Veranlassung bei Rechtsbeziehungen zwischen Eltern …

    Auszug aus BFH, 15.07.1992 - X R 31/91
    Dies setzt unter nahen Angehörigen jedenfalls voraus, daß die gegenseitigen Rechte und Pflichten klar und eindeutig vereinbart sind (vgl. zu dieser Voraussetzung allgemein Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17. Januar 1991 IV R 132/85, BFHE 163, 449, 452, BStBl II 1991, 607, mit Nachweisen der Rechtsprechung; zur Abgrenzung der Betriebsausgaben von außerbetrieblichen Zuwendungen BFH-Urteile vom 21. August 1985 I R 73/82, BFHE 145, 316, BStBl II 1986, 250, und vom 13. November 1986 IV R 322/84, BFHE 148, 168, BStBl II 1987, 121;… zur Verpflichtung von Versorgungsleistungen in einem Vermögensübergabevertrag BFH-Urteil vom 28. April 1987 IX R 40/81, BFH/NV 1987, 712, unter 3.).
  • BFH, 28.04.1987 - IX R 40/81

    Voraussetzungen für die Ansetzung des Nutzungswertes eines Mietwohngrundstücks - …

    Auszug aus BFH, 15.07.1992 - X R 31/91
    Dies setzt unter nahen Angehörigen jedenfalls voraus, daß die gegenseitigen Rechte und Pflichten klar und eindeutig vereinbart sind (vgl. zu dieser Voraussetzung allgemein Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17. Januar 1991 IV R 132/85, BFHE 163, 449, 452, BStBl II 1991, 607, mit Nachweisen der Rechtsprechung; zur Abgrenzung der Betriebsausgaben von außerbetrieblichen Zuwendungen BFH-Urteile vom 21. August 1985 I R 73/82, BFHE 145, 316, BStBl II 1986, 250, und vom 13. November 1986 IV R 322/84, BFHE 148, 168, BStBl II 1987, 121; zur Verpflichtung von Versorgungsleistungen in einem Vermögensübergabevertrag BFH-Urteil vom 28. April 1987 IX R 40/81, BFH/NV 1987, 712, unter 3.).
  • BFH, 26.06.1990 - VII R 5/88

    Zur Haftung eines Steuerhehlers für Eingangsabgaben

    Auszug aus BFH, 15.07.1992 - X R 31/91
    Im Anschluß an die Beschlüsse des Großen Senats vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89 (BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847) und vom 15. Juli 1991 GrS 1/90 (BFHE 161, 225, BStBl II 1992, 78) hat der erkennende Senat mit Urteil vom 11. März 1992 X R 141/88 (BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499) entschieden: Inhalt bzw. Rechtsnatur des anläßlich einer Vermögensübergabe vereinbarten Versorgungsvertrages führen dazu, daß Versorgungsleistungen, die in sachlichem Zusammenhang mit Übergabe von existenzsicherndem Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge vereinbart werden, im Regelfall abänderbar sind.
  • BFH, 03.03.2004 - X R 14/01

    Wertsicherungsklausel bei Vermögensübertragung

    a) Die steuerrechtliche Anerkennung des Vertragsverhältnisses als solches setzt zwischen nahen Angehörigen jedenfalls voraus, dass der Mindestbestand an bürgerlich-rechtlichen Rechtsfolgen, der die Qualifikation als Versorgungsvertrag erst ermöglicht (Umfang des übertragenen Vermögens, Höhe der Versorgungsleistung sowie Art und Weise ihrer Zahlung), klar und eindeutig vereinbart wird; die Vereinbarungen müssen zu Beginn des Rechtsverhältnisses oder bei Änderung des Verhältnisses für die Zukunft getroffen werden (BFH-Urteile vom 15. Juli 1992 X R 165/90, BFHE 168, 561, BStBl II 1992, 1020 unter 2. d; vom 15. Juli 1992 X R 31/91, BFH/NV 1993, 18 unter 4.;… vom 31. August 1994 X R 79/92, BFH/NV 1995, 382 unter 2.;… vom 16. März 1999 X R 87/95, BFH/NV 2000, 12 unter II. 2. b; vom 25. August 1999 X R 38/95, BFHE 190, 302, BStBl II 2000, 21 unter II. 3. a;… vom 28. Juni 2000 X R 48/98, BFH/NV 2000, 1468 unter II. 2. b; zu Abweichungen vom Fremdüblichen, die danach von der Rechtsprechung des BFH als unerheblich beurteilt worden sind, vgl. BFH-Urteil in BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499 unter 6. b).

    Allgemeiner hat der Senat im Urteil in BFH/NV 1993, 18 (unter 5.) ausgeführt, aus dem Umstand, dass die Berechtigten über einen längeren Zeitraum von ihrem Recht, eine Anpassung der Rente zu verlangen, keinen Gebrauch gemacht hätten, lasse sich grundsätzlich nicht folgern, der Vertrag sei nicht wie vereinbart durchgeführt worden.

  • FG Münster, 28.12.2000 - 7 K 7481/99

    Vorweggenommene Erbfolge und Wertsicherungsklausel

    Rn. 34 Diese Vereinbarungen müssen zu Beginn des maßgeblichen Rechtsverhältnisses oder bei Änderung des Verhältnisses für die Zukunft getroffen werden; rückwirkende Vereinbarungen sind steuerrechtlich nicht anzuerkennen (vgl. BFH-Urteil vom 15.07.1992 X R 31/91, BFH/NV 1993, 18).

    Rn. 37 Aus dem Umstand, daß die Vermögensübergeber über einen längeren Zeitraum hinweg von ihrem Recht, eine Anpassung der Rente zu verlangen, keinen Gebrauch gemacht haben, läßt sich daher bei Anwendung der vorstehenden Grundstücke nicht folgern, der Übergabevertrag sei nicht wie vereinbart durchgeführt worden (vgl. BFH in BFH/NV 1993, 18), wenn der Charakter als Versorgungsvertrag im übrigen nicht berührt wird.

  • BFH, 16.06.2021 - X R 3/20

    Abweichung zwischen dem Vereinbarten und der tatsächlichen Durchführung bei …

    Rn. 24 d) Auf dieser Grundlage hat der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass allein das Unterbleiben einer sich aus einer Wertsicherungsklausel ergebenden Erhöhung von Baraltenteilsleistungen der Annahme, der Übergabevertrag sei mit Rechtsbindungswillen abgeschlossen worden, im Regelfall auch dann nicht entgegensteht, wenn die tatsächlich gezahlten Versorgungsleistungen sich nur noch auf 40 % desjenigen Betrags belaufen, der bei strikter Beachtung der Wertsicherungsklausel aktuell zu zahlen gewesen wäre (grundsätzlich hierzu vgl. Senatsurteil in BFHE 205, 261, BStBl II 2004, 826, unter II.6.;… zur regelmäßigen Unschädlichkeit der Nichtbeachtung von Wertsicherungsklauseln s.a. Senatsurteile vom 08.04.1992 - X R 52/89, BFH/NV 1992, 657, unter 5.c, und vom 15.07.1992 - X R 31/91, BFH/NV 1993, 18, unter 5.).
  • FG Münster, 20.11.2001 - 12 K 4166/00

    Vermögensübergabeverträge zwischen nahen Angehörigen - Fremdvergleichskriterien - …

    Rn. 38 Auch nach der Rechtsprechung des BFH kann aus dem Umstand, dass der Vermögensübergeber über einen längeren Zeitraum nicht von seinem Recht auf Anpassung Gebrauch macht, nicht gefolgert werden, dass der Übergabevertrag nicht wie vereinbart durchgeführt worden ist (BFH-Urteil vom 15.07.1992 X R 31/91, BFH/NV 1993, 18).
  • FG Münster, 19.04.2002 - 11 K 4238/00
    Rn. 14 Im Übrigen vertrete der BFH (Urteil vom 15. Juli 1992 X R 31/91, BFH/NV 1993, 18) die Auffassung, aus dem Umstand, dass die Berechtigten über einen längeren Zeitraum hinweg von ihrem Recht, eine Anpassung der Rente zu verlangen, keinen Gebrauch gemacht hätten, lasse sich grundsätzlich nicht folgern, der Vertrag sei nicht wie vereinbart durchgeführt.
  • FG Münster, 26.03.2001 - 4 K 7352/99

    Wertsicherungsklausel bei Vermögensübertragung gegen wiederkehrende Leistungen

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  • FG Münster, 19.04.2002 - 11 K 4239/00

    Steuerliche Anerkennung eines Versorgungsvertrags bei Nichtbeachtung einer …

    Rn. 14 Im Übrigen vertrete der BFH (Urteil vom 15. Juli 1992 X R 31/91, BFH/NV 1993, 18) die Auffassung, aus dem Umstand, dass die Berechtigten über einen längeren Zeitraum hinweg von ihrem Recht, eine Anpassung der Rente zu verlangen, keinen Gebrauch gemacht hätten, lasse sich grundsätzlich nicht folgern, der Vertrag sei nicht wie vereinbart durchgeführt.
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