Rechtsprechung
| BFH, 16.06.2004 - X R 44/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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VermG § 3 Abs. 3; ; EStG § 10e; ; EStG § 10e Abs. 1; ; EStG § 10e Abs. 6; ; EStG § 52 Abs. 14 Satz 6; ; EStG § 52 Abs. 14 Satz 7; ; BauO § 64 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Voraussetzung zum Erhalt einer Wohneigentumsförderung für Errichtung von Gebäuden; Anforderungen an die Absehbarkeit vom Erfordernis der Identität zwischen dem Förderobjekt und dem einem Bauantrag zugrunde liegenden Objekt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 10e § 52 Abs. 14 S. 6, 7
Wohneigentumsförderung nach § 10e EStG - datenbank.nwb.de
Letztmalige Anwendung der Wohneigentumsförderung nach § 10e EStG bei Herstellung von Objekten, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Berlin, 23.10.2002 - 2 K 2320/00
- BFH, 16.06.2004 - X R 44/02
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BFH, 10.05.2001 - III R 10/97
Baugenehmigung - Bauantrag - Änderung - Betriebsgebäude - Investor - Investition …
Auszug aus BFH, 16.06.2004 - X R 44/02
Ob --wie im Investitionszulagenrecht-- von dem Erfordernis der Identität zwischen dem Förderobjekt und dem einem Bauantrag zugrunde liegenden Objekt ausnahmsweise dann abgesehen werden kann, wenn die Gründe für die fehlende Identität ausschließlich außerhalb des Einflussbereichs des Steuerpflichtigen liegen (Urteile des Bundesfinanzhofs vom 10. Mai 2001 III R 10/97, BFH/NV 2001, 1450, …und vom 13. Juni 1996 III R 49/91, BFH/NV 1997, 201, m.w.N.), kann im Streitfall dahin gestellt bleiben. - BFH, 13.06.1996 - III R 49/91
Voraussetzungen für die Gewährung einer Investitionszulage - Voraussetzungen für …
Auszug aus BFH, 16.06.2004 - X R 44/02
Ob --wie im Investitionszulagenrecht-- von dem Erfordernis der Identität zwischen dem Förderobjekt und dem einem Bauantrag zugrunde liegenden Objekt ausnahmsweise dann abgesehen werden kann, wenn die Gründe für die fehlende Identität ausschließlich außerhalb des Einflussbereichs des Steuerpflichtigen liegen (…Urteile des Bundesfinanzhofs vom 10. Mai 2001 III R 10/97, BFH/NV 2001, 1450, und vom 13. Juni 1996 III R 49/91, BFH/NV 1997, 201, m.w.N.), kann im Streitfall dahin gestellt bleiben. - FG Berlin, 23.10.2002 - 2 K 2320/00
Zur Maßgeblichkeit eines Bauantrages für die Anwendung des § 10 e EStG
- BFH, 04.11.2004 - III R 61/03
Maßgeblichkeit des ursprünglichen Bauantrags für die Anwendung des EigZulG trotz …
Um bestimmen zu können, ob --wie es die Anwendungsregelungen verlangen-- die Investitionsentscheidung vor dem maßgeblichen Stichtag getroffen wurde, ist es erforderlich, dass das errichtete Objekt mit demjenigen identisch ist, das dem vor dem Stichtag eingereichten Bauantrag zugrunde liegt (BFH-Urteil vom 16. Juni 2004 X R 44/02, BFH/NV 2004, 1407).b) Die bloße zweimalige Verlängerung der am 19. April 1994 erteilten Baugenehmigung für den Hausanbau berührt die Identität dieses Bauvorhabens nicht (s. auch BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 1407; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. November 1986 5 K 150/86, EFG 1987, 200, rkr.; Anm. in Der Betrieb 1973, 996, unter Ziff. 3., m.w.N.; Besprechung von Henninger in Steuerrechtsprechung in Karteiform --StRK--, Einkommensteuergesetz, § 7b, Rechtsspruch 123, unter Ziff. 2.;… Erhard in Blümich, Einkommensteuergesetz, § 19 EigZulG Rz. 33).
Je größer die Zeitspanne zwischen Rücknahme und erneuter Antragstellung ist (s. auch BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 1407, zu § 52 Abs. 14 Sätze 6 und 7 EStG; a.A. Urteil des FG Thüringen vom 24. Februar 1999 III 125/98, EFG 1999, 538, rkr.), desto weniger soll nach Tz. 120 Satz 2 des BMF-Schreibens in BStBl I 1998, 190 eine Vermutung für ausschließlich steuerliche Gründe und gegen wirtschaftlich sinnvolle Erwägungen für den erneuten Antrag sprechen.
- BFH, 28.08.2006 - IX B 184/05
Zulassung der Revision; Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Übergehen von …
Vielmehr hat das FG den vorliegenden Akteninhalt einschließlich der Bauakten und der eingeholten Auskunft der Bauordnungsbehörde festgestellt und nach Maßgabe der zu § 19 Abs. 4 des Eigenheimzulagengesetzes (EigZulG) ergangenen BFH-Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteile vom 30. September 2003 III R 52/00, BFHE 203, 550, BStBl II 2004, 262; vom 16. Juni 2004 X R 44/02, BFH/NV 2004, 1407; vom 4. November 2004 III R 61/03, BFHE 208, 165, BStBl II 2005, 328;… Beschluss vom 26. April 2005 IX B 184/04, BFH/NV 2005, 1506) gewürdigt. - FG München, 23.05.2007 - 9 K 4318/05
Für die Höhe der Sonderabschreibung maßgeblicher Stichtag der Stellung des …
Da es nicht auf die Bezeichnung des Antrags durch die Antragsteller ankommt, sondern auf den rechtlichen Gehalt des Antrags, haben die Kläger im Jahr 1998 einen neuen Bauantrag gestellt (vgl. BFH-Urteil vom 16. Juni 2004 X R 44/02, BFH/NV 2004, 1407 ). - FG Münster, 10.01.2008 - 1 K 4890/04
Gleiche Nutzungsart als Kriterium für die Identität von ursprünglich geplanten …
Eine Ausnahme von dem Grundsatz der Identität zwischen geplantem und tatsächlich errichtetem Gebäude setzt aber nach der BFH-Rechtsprechung voraus, dass die Gründe ausschließlich außerhalb des Einflussbereichs des Steuerpflichtigen liegen (…BFH-Urteil vom 13.6.1996 III R 49/91, BFH/NV 1997, 201;vom 16.6.2004 X R 44/02, BFH/NV 2004, 1407). - FG Nürnberg, 31.03.2009 - 1 K 489/08
Anspruch auf Eigenheimzulage, wenn ursprünglicher Bauantrag wegen …
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