Rechtsprechung
| BFH, 14.10.2009 - X R 46/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Gewerbesteuerrechtliche Organschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewStG § 2 Abs. 2 S. 2
Voraussetzungen einer gewerbesteuerlichen Organschaft i.F.e. fehlenden wirtschaftlichen Eingliederung eines Betriebsunternehmens in ein Besitzunternehmen - datenbank.nwb.de
Einheitliche Gesamtkonzeption bei einer gewerbesteuerrechtlichen Organschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
GewStG § 2 Abs 2 S 2, KStG § 14, EStG § 4 Abs 4, EStG § 5 Abs 1, EStG § 6 Abs 1 Nr 2, EStG § 16 Abs 3 S 4, HGB § 252 Abs 1 Nr 4
Anschaffungskosten; Bilanzierung; Entnahme; Erschließungskosten; Forderung; Grundstück; Organschaft; Teilwertabschreibung; Wirtschaftliche Eingliederung
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 25.11.2004 - IV 342/03
- BFH, 14.10.2009 - X R 46/06
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BFH, 14.10.2009 - X R 45/06
Teilwertabschreibung einer Forderung des Besitzunternehmens gegen die …
Auszug aus BFH, 14.10.2009 - X R 46/06
das angefochtene Urteil aufzuheben und bei der Festsetzung der Gewerbesteuermessbeträge und der Feststellung der vortragsfähigen Verluste das Vorliegen einer Organschaft sowie auch die Punkte, die Gegenstand des Verfahrens X R 45/06 sind, zu berücksichtigen.Hinsichtlich der einkommensteuerrechtlichen Streitpunkte für die Veranlagungszeiträume 1992 bis 1994, die sich auf die Höhe des Gewerbeertrags auswirken, wird auf das Urteil X R 45/06 vom heutigen Tage Bezug genommen.
- BFH, 21.01.1976 - I R 21/74
Merkmal der wirtschaftlichen Eingliederung in Organschaftsfällen
Auszug aus BFH, 14.10.2009 - X R 46/06
Das angefochtene Urteil habe nicht die Grundsätze des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. Januar 1976 I R 21/74 (BFHE 118, 169, BStBl II 1976, 389) beachtet.b) Nach dem BFH-Urteil in BFHE 118, 169, BStBl II 1976, 389 gilt zur wirtschaftlichen Eingliederung Folgendes: "Beherrscht der Organträger nur eine Organgesellschaft, so muss, wenn eine wirtschaftliche Eingliederung angenommen werden soll, zur leitenden Tätigkeit in Bezug auf die Organgesellschaft eine andere gewerbliche Tätigkeit des Organträgers hinzukommen.
- BFH, 19.11.2003 - I R 88/02
Teilwertabschreibung im Organkreis
Auszug aus BFH, 14.10.2009 - X R 46/06
Nach dem BFH-Urteil vom 19. November 2003 I R 88/02 (BFHE 204, 283, BStBl II 2004, 751) müsse das beherrschte Unternehmen zweckfördernd in das Unternehmen der herrschenden Gesellschaft eingegliedert sein. - BFH, 14.10.1987 - I R 26/84
Organschaftsverhältnis zwischen einer Kommanditgesellschaft (KG) und einer …
Auszug aus BFH, 14.10.2009 - X R 46/06
d) Es ist darauf hinzuweisen, dass für ein gewerbesteuerliches Organschaftsverhältnis in den Streitjahren nicht zusätzlich der Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags erforderlich war (BFH-Urteil vom 14. Oktober 1987 I R 26/84, BFH/NV 1989, 192).
- BFH, 28.11.2007 - X S 9/07
Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache - Wirksamkeit einer …
Zur Begründung verwies der Antragsteller auf seine diese Streitgegenstände betreffende Revisionsbegründung im Verfahren X R 46/06. - FG Hamburg, 12.12.2011 - 6 K 140/10
Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer: Keine gewerbesteuerliche Organschaft zwischen …
Die Organgesellschaft muss im Sinne einer eigenen wirtschaftlichen Unselbständigkeit die gewerblichen Zwecke des herrschenden Unternehmens fördern oder ergänzen und dabei nach Art einer unselbständigen Geschäftsabteilung des herrschenden Unternehmens auftreten (…BFH-Urteil vom 24.01.2001 I R 13/00, BFH/NV 2001, 1047); beide Unternehmen müssen Teile einer wirtschaftlichen Einheit darstellen (BFH-Urteil vom 14.10.2009 X R 46/06, BFH/NV 2010, 677) und somit nach einer einheitlichen Gesamtkonzeption geführt werden; sie müssen allerdings nicht demselben Geschäftszweig angehören (…BFH-Urteil vom 24.01.2001 I R 13/00, BFH/NV 2001, 1047).
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