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Rechtsprechung
   BFH, 20.08.1997 - X R 5/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,9779
BFH, 20.08.1997 - X R 5/96 (https://dejure.org/1997,9779)
BFH, Entscheidung vom 20.08.1997 - X R 5/96 (https://dejure.org/1997,9779)
BFH, Entscheidung vom 20. August 1997 - X R 5/96 (https://dejure.org/1997,9779)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Abziehbarkeit von Unterhaltszahlungen als Sonderausgabe bei Übertragung eines mit einem Einfamilienhaus bebautem Grundstück im Wege der vorweggenommenen Erbfolge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versorgungsleistungen bei Verkauf des übergebenen Vermögens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 Abs 1 Nr 1 Buchst a
    Dauernde Last; Leibrente; Vermögensübergabe; Versorgung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BFH, 24.07.1996 - X R 167/95

    Unterhaltszahlungen an den Übergeber eines Einfamilienhauses, das der Übernehmer …

    Auszug aus BFH, 20.08.1997 - X R 5/96
    Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 24. Juli 1996 X R 167/95 (BFHE 181, 72, BStBl II 1997, 315) entschieden: Wird ein mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen, das der Übernehmer sogleich weiterveräußert, sind im Zusammenhang hiermit vereinbarte Unterhaltszahlungen, die wiederkehrend auf die Lebenszeit des Übergebers zu leisten sind, nicht als Sonderausgaben (Leibrente oder dauernde Last) abziehbar.

    Wegen der Begründung im einzelnen wird auf das Urteil in BFHE 181, 72, BStBl II 1997, 315 Bezug genommen.

  • FG München, 31.10.1995 - 2 K 2255/94
    Auszug aus BFH, 20.08.1997 - X R 5/96
    Der hiergegen nach erfolglosem Einspruch erhobenen Klage hat das Finanzgericht (FG) stattgegeben; seine Entscheidung ist veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte 1996, 426.
  • FG Baden-Württemberg, 13.12.2001 - 14 K 210/97

    Zurechnung der Einkünfte aus Kapitalvermögen bei Zuwendungs- oder …

    Wird ein bebautes Grundstück, das im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen worden ist, vom Übernehmer - wie im vorliegenden Fall - zeitnah veräußert, so sind nach der Rechtsprechung des BFH im Zusammenhang mit der Übertragung vereinbarte Leistungen nicht als Sonderausgaben (Rente oder dauernde Last) abziehbar (vgl. u. a. BFH-Urteil vom 24. Juli 1996 - X R 167/95, BStBl II 1997, 315 ; BFH-Urteil vom 20. August 1997 - X R 5/96, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1998, 688 : BFH-Urteil vom 17. Juni 1998 - X R 104/94, BFHE 186, 280 und BFH-Urteil vom 17. Juni 1998 - X R 129/96, BFH/NV 1999, 294 m.w.N.).
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