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Rechtsprechung
   BFH, 09.08.1989 - X R 7/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1974
BFH, 09.08.1989 - X R 7/84 (https://dejure.org/1989,1974)
BFH, Entscheidung vom 09.08.1989 - X R 7/84 (https://dejure.org/1989,1974)
BFH, Entscheidung vom 09. August 1989 - X R 7/84 (https://dejure.org/1989,1974)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Versteuerung von Gewinnen aus Devisenspekulationsgeschäften - Änderung eines Einkommensteuerbescheides

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.08.1987 - IX R 65/86

    Überschüsse aus privaten Devisentermingeschäften

    Auszug aus BFH, 09.08.1989 - X R 7/84
    Daß Gewinne aus Devisentermingeschäften, wie er sie erzielt habe, steuerfrei seien, ergebe sich aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. August 1987 IX R 65/86 (BFHE 151, 132, BStBl II 1988, 248).

    Selbst noch in dem der Entscheidung in BFHE 151, 132, BStBl II 1988, 248 zugrunde liegenden Verfahren hat ein anderes Finanzamt des Landes Nordrhein-Westfalen beantragt, die Revision als unbegründet zurückzuweisen.

    Der Senat kann unerörtert lassen, ob die tatsächlichen Voraussetzungen, unter denen nach dem Urteil in BFHE 151, 132, BStBl II 1988, 248 Gewinne aus Devisentermingeschäften steuerfrei bleiben, im Streitfall vorliegen.

  • BFH, 23.11.1987 - GrS 1/86

    Änderung wegen neuer Tatsachen zugunsten des Steuerpflichtigen nur bei …

    Auszug aus BFH, 09.08.1989 - X R 7/84
    Dazu hat der Große Senat des BFH mit Beschluß vom 23. November 1987 GrS 1/86 (BFHE 151, 495, BStBl II 1988, 180) entschieden, daß eine Änderung dann nicht zulässig ist, wenn das Finanzamt bei ursprünglicher Kenntnis der Tatsachen nicht anders entschieden hätte.
  • BFH, 08.12.1981 - VIII R 125/79

    Einkünfte aus nicht auf Leistung gerichteten privaten Devisentermingeschäften …

    Auszug aus BFH, 09.08.1989 - X R 7/84
    Bestätigt wird sie durch den Umstand, daß der BFH erstmals mit Urteilen vom 8. Dezember 1981 VIII R 125/79 (BFHE 135, 426, BStBl II 1982, 618) und vom 6. Dezember 1983 VIII R 172/83 (BFHE 140, 82, BStBl II 1984, 132) entschieden hat, Einkünfte aus privaten Devisentermingeschäften seien weder Einkünfte aus Spekulationsgeschäften noch Einkünfte aus Leistungen, wenn sie aus Differenzgeschäften erzielt wurden, die nicht auf Leistung gerichtet sind.
  • BFH, 06.12.1983 - VIII R 172/83

    Vor nach § 53 Abs. 2 Nr. 1 BörsG termingeschäftsfähigen Personen bezogene …

    Auszug aus BFH, 09.08.1989 - X R 7/84
    Bestätigt wird sie durch den Umstand, daß der BFH erstmals mit Urteilen vom 8. Dezember 1981 VIII R 125/79 (BFHE 135, 426, BStBl II 1982, 618) und vom 6. Dezember 1983 VIII R 172/83 (BFHE 140, 82, BStBl II 1984, 132) entschieden hat, Einkünfte aus privaten Devisentermingeschäften seien weder Einkünfte aus Spekulationsgeschäften noch Einkünfte aus Leistungen, wenn sie aus Differenzgeschäften erzielt wurden, die nicht auf Leistung gerichtet sind.
  • BFH, 22.04.2010 - VI R 40/08

    Korrektur von Steuerbescheiden - Rechtserheblichkeit neuer Tatsachen - Sinn und …

    Hierzu rechnet beispielsweise das Vorgehen der Finanzbehörden in Parallelverfahren (BFH-Urteil vom 9. August 1989 X R 7/84, BFH/NV 1990, 613).
  • FG München, 02.07.2020 - 10 K 416/19

    Rabatt-Freibetrag für Stromdeputat - Nachträgliche Änderung der …

    Rn. 21 aa) Seit dem Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23. November 1987 GrS 1/86 (BFHE 151, 495, BStBl II 1988, 180) vertritt die höchstrichterliche Finanzrechtsprechung die Auffassung, dass ein Steuerbescheid wegen nachträglich bekannt gewordener Tatsachen oder Beweismittel zugunsten des Steuerpflichtigen nur aufgehoben oder geändert werden darf, wenn das FA bei ursprünglicher Kenntnis der Tatsachen oder Beweismittel mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anders entschieden hätte (BFH-Beschluss in BFHE 151, 495, BStBl II 1988, 180; z.B. BFH-Urteile vom 9. August 1989 X R 7/84, BFH/NV 1990, 613; vom 22. April 2010 VI R 40/08, BFHE 229, 57, BStBl II 2010, 951).

    Macht er von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, muss er grundsätzlich hinnehmen, dass ein Bescheid auch bei späterer Änderung der Rechtserkenntnis unabänderbar bleibt (BFH-Urteil in BFH/NV 1990, 613).

    Wie das FA bei Kenntnis bestimmter Tatsachen und Beweismittel einen Sachverhalt in seinem ursprünglichen Bescheid gewürdigt hätte, ist im Einzelfall aufgrund des Gesetzes, wie es nach der damaligen Rechtsprechung des BFH ausgelegt wurde, und den die FÄ bindenden Verwaltungsanweisungen zu beurteilen, die im Zeitpunkt des ursprünglichen Bescheiderlasses durch das FA gegolten haben (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 1990, 613;… vom 25. Juli 2001 VI R 82/96, BFH/NV 2001, 1533 und in BFHE 229, 57, BStBl II 2010, 951).

    Hierzu zählen beispielsweise das Vorgehen der Finanzbehörden in Parallelverfahren (BFH-Urteil in BFH/NV 1990, 613), interne Schreiben und Mitteilungen (…BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 853) wie etwa eines Landesfinanzministeriums an den Bundesminister (…BFH-Urteile vom 15. Dezember 1999 XI R 22/99, BFH/NV 2000, 818, und XI R 38/99, BFH/NV 2000, 820).

  • BFH, 22.04.2010 - VI R 27/08

    Korrektur von Steuerbescheiden - Rechtserheblichkeit neuer Tatsachen - Sinn und …

    Hierzu rechnet beispielsweise das Vorgehen der Finanzbehörden in Parallelverfahren (BFH-Urteil vom 9. August 1989 X R 7/84, BFH/NV 1990, 613).
  • FG München, 24.03.1998 - 2 K 3643/96
    Diesen Grundsätzen liegt die Überlegung zugrunde, daß bei Rechtsverhältnissen zwischen fremden Dritten der natürliche Interessengegensatz im Regelfall dazu führt, daß die getroffenen Vereinbarungen tatsächlich die Erzielung von Einkünften betreffen und nicht privaten Charakter haben (vgl. BFH-Urteil vom 18. Dezember 1990 - VII R 290/82, BFHE 163, 423, 429, BStBl II 1991, 391 , sowie Beschluß vom 8. Februar 1995 - X R 7/84, BFH/NV 1995, 782).
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