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Rechtsprechung
   BFH, 14.11.1990 - X R 85/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1292
BFH, 14.11.1990 - X R 85/87 (https://dejure.org/1990,1292)
BFH, Entscheidung vom 14.11.1990 - X R 85/87 (https://dejure.org/1990,1292)
BFH, Entscheidung vom 14. November 1990 - X R 85/87 (https://dejure.org/1990,1292)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG (i.d.F. bis 1989) § 6b; EStR Abschn. 35

  • Wolters Kluwer

    Ersatzbeschaffung - Beginn des Wirtschaftsjahrs - Veräußerung des ersetzten Wirtschaftsguts - Übertragung der stillen Reserven - Rücklage für Ersatzbeschaffung - Behördlicher Eingriff - Bebauungsplan - Bestandsschutz - Betriebserweiterung - Betriebsumstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (i.d.F. bis 1989) § 6b ; EStR Abschn. 35

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Einkommensteuer; Gewohnheitsrecht für Rücklagen für Ersatzbeschaffung (Abschn.35 Abs.2 EStR)

Papierfundstellen

  • BFHE 163, 58
  • BB 1991, 384
  • DB 1991, 577
  • BStBl II 1991, 222
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (15)

  • BFH, 15.05.1975 - IV R 138/70

    Änderung einer angemessenen Gewinnverteilung bei einer …

    Auszug aus BFH, 14.11.1990 - X R 85/87
    Der Senat würde sich an dieser Erweiterung der RfE nicht durch die Annahme anderer Senate des BFH gehindert sehen, die Rechtsprechungsgrundsätze zur RfE hätten sich inzwischen, so wie sie in Abschn. 35 EStR niedergelegt seien, gewohnheitsrechtlich verfestigt (u.a. BFH-Urteile vom 24. Mai 1973 IV R 23-24/68, BFHE 109, 230, 233, BStBl II 1973, 582; vom 15. Mai 1975 IV R 138/70, BFHE 116, 122, 129, BStBl II 1975, 692).

    Es gibt keinen durchgängigen Gewinnrealisierungszwang für sämtliche Veräußerungsvorgänge, der, wie der IV. Senat in BFHE 116, 122, 126, BStBl II 1975, 692 anzunehmen scheint, durch RfE-Gewohnheitsrecht derogiert würde.

  • BFH, 08.10.1975 - I R 134/73

    Zur Frage, wann ein zur Übertragung stiller Reserven berechtigender behördlicher …

    Auszug aus BFH, 14.11.1990 - X R 85/87
    Ebenso ist eine behördlich angeordnete Betriebsunterbrechung zu beurteilen (BFH-Urteil vom 8. Oktober 1975 I R 134/73, BFHE 117, 441, 445, BStBl II 1976, 186).

    Die Kläger berufen sich zu Unrecht auf das Urteil in BFHE 117, 441, BStBl II 1976, 186.

  • BFH, 22.09.1959 - I 51/59 U
    Auszug aus BFH, 14.11.1990 - X R 85/87
    Der BFH hat entschieden, daß die Ersatzbeschaffung auch vor dem Vorgang liegen kann, der zur Aufdeckung der stillen Reserven führt; dabei ist es als unerheblich angesehen worden, daß eine (Teil-) Veräußerung des bisherigen Grundbesitzes zwei bis drei Jahre dem Ersterwerb des Ersatzgeländes nachfolgt (BFH-Urteil vom 22. September 1959 I 51/59 U, BFHE 72, 1, BStBl III 1961, 1; s. auch Abschn. 35 Abs. 2 Satz 6 EStR 1975).

    Allerdings muß der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen der vorgezogenen Ersatzbeschaffung, dem erfolgten oder bevorstehenden behördlichen Eingriff und der späteren Veräußerung einwandfrei dargetan werden (vgl. BFHE 72, 1, 3, BStBl III 1961, 1; ferner BFH-Urteile vom 30. Mai 1967 VI 143/65, nicht veröffentlicht - n. v. - vom 13. März 1969 IV 107/64, n. v.), womit einem zeitlich unbegrenzten Vorziehen der Ersatzbeschaffung sachliche Grenzen gesetzt sind.

  • BVerfG, 20.05.1988 - 1 BvR 273/88

    Verfassungsmäßigkeit einkommensteuerrechtlicher Gewinnermittlungsvorschriften

    Auszug aus BFH, 14.11.1990 - X R 85/87
    Der RFH hat, ausgehend von seiner Rechtsprechung zur Brandentschädigung (Urteil vom 2. April 1930 VI A 514/30, RStBl 1930, 313), das Unterlassen der Aufdeckung stiller Reserven in RfE-Fällen aus einer einschränkenden Auslegung des Realisationsgrundsatzes hergeleitet (s. auch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 20. Mai 1988 1 BvR 273/88, HFR 1989, 317).
  • BFH, 18.09.1987 - III R 254/84

    Rücklage für ERsatzbeschaffung (Abschn. 35 EStR) bei Entschädigung für den Abriß …

    Auszug aus BFH, 14.11.1990 - X R 85/87
    Dieser Annahme steht entgegen, daß seither Abschn. 35 EStR und die Rechtsprechung weitere RfE-Fälle anerkannt haben (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 18. September 1987 III R 254/84, BFHE 151, 70, BStBl II 1988, 330).
  • BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung …

    Auszug aus BFH, 14.11.1990 - X R 85/87
    Ihre Weigerung dürfte der Rechtslage entsprochen haben (zur Begrenzung eines überwirkenden Bestandsschutzes im Falle wesentlicher Veränderungen des bisherigen Bestandes vgl. BVerwG-Urteil vom 12. Dezember 1975 IV C 71/73, BVerwGE 50, 49, 58).
  • BVerwG, 11.02.1977 - 4 C 8.75

    Untersagung einer

    Auszug aus BFH, 14.11.1990 - X R 85/87
    Nachträgliche Nutzungsänderungen, die den rechtmäßig geschaffenen Bestand und seine Nutzung in ihrer bisherigen Funktion behaupten, können gerechtfertigt sein; ausgeschlossen sind jedoch nachträgliche qualitative oder quantitative wesentliche Änderungen (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 11. Februar 1977 IV C 8/75, Monatsschrift für Deutsches Recht - MDR - 1977, 607;… Fickert/Fieseler, a.a.O., vor §§ 2 bis 9 Anm. 10.6 ff.).
  • BFH, 16.07.1968 - GrS 7/67

    Ermittlung eines Teilwerts von bebauten Grundstücken

    Auszug aus BFH, 14.11.1990 - X R 85/87
    Grund und Boden und aufstehende Baulichkeiten sind getrennt zu betrachtende Wirtschaftsgüter (BFH-Beschluß vom 16. Juli 1968 GrS 7/67, BFHE 94, 124, BStBl II 1969, 108).
  • BFH, 24.08.1989 - IV R 38/88

    Keine Ausdehnung des § 6b EStG auf dort nicht genannte Wirtschaftsgüter

    Auszug aus BFH, 14.11.1990 - X R 85/87
    Eine entsprechende Anwendung des § 6b EStG auf frühere Ersatzinvestitionen scheidet aus, weil die Vorschrift genau geregelte Tatbestände von einer Gewinnrealisierung ausnimmt (vgl. für den Kreis der begünstigten Anlagegüter BFH-Urteil vom 24. August 1989 IV R 38/88, BFHE 158, 250, BStBl II 1989, 1.016).
  • BFH, 12.07.1989 - X R 33/86

    Wiederauflebende Witwen-/Witwerrente keine neue Leibrente

    Auszug aus BFH, 14.11.1990 - X R 85/87
    Eine entsprechende Anwendung des § 6b EStG auf frühere Ersatzinvestitionen scheidet aus, weil die Vorschrift genau geregelte Tatbestände von einer Gewinnrealisierung ausnimmt (vgl. für den Kreis der begünstigten Anlagegüter BFH-Urteil vom 24. August 1989 IV R 38/88, BFHE 158, 250, BStBl II 1989, 1.016).
  • BFH, 28.01.1981 - IV R 111/77

    Gewinne aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens …

  • BFH, 06.05.1971 - IV R 59/69

    Entscheidung über Billigkeitsmaßnahme - Selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt - …

  • BFH, 20.08.1964 - IV 40/62 U

    Steuerliche Behandlung von gebildeten steuerfreien Rücklagen für spätere …

  • BFH, 17.10.1961 - I 283/60 S

    Abwendung einer gewinnerhöhenden Schadensersatzleistung wegen Verzögerung der …

  • BFH, 21.02.1978 - VIII R 5/74

    Keine Bildung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung wegen Geltendmachung eines …

  • BFH, 13.10.2010 - I R 79/09

    Keine Rücklage für Ersatzbeschaffung beim sog. Squeeze-out - Abzugsverbot gemäß § …

    Rn. 20 b) Aber auch wenn man die Finanzrechtsprechung als ermächtigt ansähe, den Anwendungsbereich für die Bildung einer RfE "durch Restriktion des Gewinnrealisierungstatbestands im Wege der Rechtsfortbildung" zu erweitern (so womöglich der X. Senat des BFH, vgl. Urteil vom 14. November 1990 X R 85/87, BFHE 163, 58, BStBl II 1991, 222; s. BFH-Urteile vom 18. September 1987 III 254/84, BFHE 151, 70, BStBl II 1988, 330, und in BFHE 190, 356, BStBl II 2001, 130: Ausdehnung des Begriffs der höheren Gewalt auf Zufallsschäden aller Art), ergäbe sich nichts anderes.

    Dementsprechend hat denn auch der X. Senat des BFH (im Urteil in BFHE 163, 58, BStBl II 1991, 222) einen behördlichen Eingriff bei der Kündigung eines Mietvertrags durch eine Behörde oder bei Ausübung eines Wiederkaufrechts durch eine Gemeinde verneint.

  • FG Köln, 27.10.1999 - 11 K 5797/96

    Reinvestitionsfristen der § 6b-Rücklage dürfen auch bei der Rücklage für …

    Eine entsprechende Anwendung des § 6b EStG auf frühere Ersatzinvestitionen scheidet aus, weil die Vorschrift genau geregelte Tatbestände von der Besteuerung ausnimmt (vgl. BFH-Urteil vom 14.11.1990 X R 85/87, BStBl II 1991, 222).

    Nicht ausreichend ist hingegen eine wirtschaftliche Zwangslage aufgrund behördlicher Planungseingriffe, die z. B. Umstrukturierungsmaßnahmen verhindern (vgl. BFH in BStBl II 1991, 222).

    Eine Übertragung ist in diesen Fällen aber nur möglich, wenn ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Ersatzbeschaffung, dem behördlichen Eingriff und der späteren Veräußerung einwandfrei dargetan werden kann, womit einem zeitlich unbegrenzten Vorziehen der Ersatzbeschaffung zeitliche Grenzen gesetzt sind (vgl. BFH-Urteile vom 22.9.1959 I 51/59 U, BStBl III 1961, 1, und in BStBl II 1991, 222).

    § 6b EStG stellt eine gesetzliche Spezialregelung zur Reinvestitionsrücklage dar, die speziell auch für die Fälle der Anpassung an strukturelle Veränderungen geschaffen wurde und für diesen Bereich eine Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Rücklage für Ersatzbeschaffung ausschließt, weil allein der Gesetzgeber zu einer Ausweitung des Ausnahmetatbestands "Ersatzbeschaffung" befugt ist (vgl. BFH in BStBl II 1991, 222 und BStBl II 1999, 488 m.w.Nachw.).

  • BFH, 29.06.1995 - VIII R 2/94

    Bei tauschweiser Hingabe eines betrieblichen Wirtschaftsguts setzt die …

    b) § 6 b EStG ist auch anwendbar, wenn die Veräußerung dazu dient, eine Enteignung abzuwehren (BFH-Urteile vom 11. Juli 1973 I R 140/71, BFHE 110, 248, BStBl II 1973, 840; vom 14. November 1990 X R 85/87, BFHE 163, 58, BStBl II 1991, 222, unter 2. der Gründe;… vom 7. Juli 1992 VIII R 24/91, BFH/NV 1993, 461;… Blümich/Uelner, Einkommensteuergesetz, 14. Aufl., § 6 b Anm. 32 m. w. N.;… Meincke in Littmann/Bitz/Hellwig, Das Einkommensteuerrecht, 15. Aufl., § 6 b EStG Rdnr. 42).

    Die Vorschrift geht insoweit der Rücklage für Ersatzbeschaffung gemäß Abschn. 35 EStR vor (BFH in BFHE 163, 58, BStBl II 1991, 222 a. E.; Urteil vom 24. März 1992 VIII R 48/90, BFHE 168, 521, BStBl II 1993, 93;… BFH in BFH/NV 1993, 461).

    Die Vorschrift dient zunächst vor allem dem Zweck, die steuerlichen Hindernisse für die Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens abzubauen, die im Unternehmen nicht mehr benötigt werden und deren Veräußerung betriebswirtschaftlich geboten und volkswirtschaftlich wünschenswert wäre; insoweit soll § 6 b EStG die Veräußerung dieser Wirtschaftsgüter begünstigen und damit eine sinnvolle Anpassung der Unternehmen an strukturelle Veränderungen ermöglichen (…vgl. Begründung des Regierungsentwurfs in BTDrucks IV/2400, S. 62; BFH in BFHE 163, 58, BStBl II 1991, 222 a. E.).

  • BFH, 12.01.2012 - IV R 4/09

    Rücklage für Ersatzbeschaffung: Reinvestitionsfrist und Anforderungen an …

    Insoweit soll sie die Veräußerung dieser Wirtschaftsgüter begünstigen und damit eine sinnvolle Anpassung der Unternehmen an strukturelle Veränderungen ermöglichen (…vgl. Begründung des Regierungsentwurfs eines Steueränderungsgesetzes 1964 in BTDrucks IV/2400, S. 62; BFH-Urteil vom 14. November 1990 X R 85/87, BFHE 163, 58, BStBl II 1991, 222).
  • BFH, 29.04.1999 - IV R 7/98

    Rücklage für Ersatzbeschaffung

    Er hat daraus gefolgert, daß der Bereich der Strukturanpassung in § 6b EStG abschließend geregelt ist (Urteile vom 14. November 1990 X R 85/87, BFHE 163, 58, BStBl II 1991, 222, und vom 24. März 1992 VIII R 48/90, BFHE 168, 521, BStBl II 1993, 93).
  • BFH, 07.07.1992 - VIII R 24/91

    Änderung des Rubrums bei einer atypischen stillen Gesellschaft - Verfahren und …

    Der BFH hat es in seinem Urteil vom 14. November 1990 X R 85/87 (BFHE 163, 58, BStBl II 1991, 222) abgelehnt, das behördliche Verbot einer grundlegenden Betriebsumstellung oder einer Zusatzbebauung von Betriebsgrundstücken als behördlichen Eingriff i.S. von Abschn. 35 EStR zu qualifizieren.

    Dasselbe gilt für eine Übertragung der stillen Reserven auf ein noch im Jahre 1980 - oder früher (vgl. Abschn. 35 Abs. 2 Satz 6 EStR und dazu BFH in BFHE 163, 58, BStBl II 1991, 222) - angeschafftes Ersatzwirtschaftsgut.

  • FG Düsseldorf, 11.08.2009 - 6 K 3742/06

    Zulässigkeit der Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses mit dem Einwand …

    Ein die Rücklage für Ersatzbeschaffung begründender behördlicher Eingriff liegt vor, wenn der Steuerpflichtige kraft öffentlichen Zwangs gehalten ist, seine Entschließungsfreiheit aufzugeben (z.B. BFH-Urteil vom 14.11.1990 X R 85/87, BStBl II 1991, 222 u. Loose in Herrmann/Heuer/Raupach, § 5 EStG Rz. 586 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Er verneint eine gewohnheitsrechtliche Verfestigung der in Abschn. 35 EStR (nunmehr R 6.6 EStR) niedergelegten Grundsätze und hält es für nicht ausgeschlossen, dass weitere Fälle durch Restriktion des Gewinnrealisierungstatbestandes im Wege der Rechtsfortbildung der Rücklage für Ersatzbeschaffung unterstellt werden könnten (Urteil vom 14.11.1990 X R 85/87, BStBl II 1991, 222).

  • FG München, 07.07.2014 - 5 K 1206/14

    Unionskonforme Rechtsanwendung von § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG

    Insoweit soll sie die Veräußerung dieser Wirtschaftsgüter begünstigen und damit eine sinnvolle Anpassung der Unternehmen an strukturelle Veränderungen ermöglichen (vgl. Begründung des Regierungsentwurfs eines Steueränderungsgesetzes 1964 in Bundestagsdrucksache 4/2004, Seite 62; BFH-Urteil vom 14. November 1990 X R 85/87, BFHE 163, 58, BStBl II 1991, 222).
  • BFH, 24.03.1992 - VIII R 48/90

    Inanspruchnahme von Reinvestitionsvergünstigungen (§ 6 b EStG )

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat es in seinem Urteil vom 14. November 1990 X R 85/87 (BFHE 163, 58, BStBl II 1991, 222) abgelehnt, das behördliche Verbot einer grundlegenden Betriebsumstellung oder einer Zusatzbebauung von Betriebsgrundstücken als behördlichen Eingriff i. S. von Abschn. 35 EStR zu qualifizieren.
  • FG Münster, 23.06.2016 - 2 K 3762/12

    Einkommensteuerliche Anerkennung einer gebildeten Rücklage für eine …

    Rn. 64 Ein behördlicher Eingriff liegt vor, wenn der Steuerpflichtige kraft öffentlichen Zwangs gehalten ist, seine Entschließungsfreiheit aufzugeben (z.B. BFH-Urteil vom 14.11.1990 X R 85/87, BStBl II 1991, 222; Tiedchen in Herrmann/Heuer/Raupach, § 5 EStG Anm. 659, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Dies wird insbesondere bejaht im Fall einer Enteignung, die dem Steuerpflichtigen die Verfügung über Substanz und Nutzung seines Wirtschaftsguts nimmt (BFH-Urteil vom 14.11.1990 X R 85/87, BStBl II 1991, 222).

  • BFH, 12.06.2001 - XI R 5/00

    Vorgezogene Ersatzbeschaffung bei behördlichem Eingriff

  • FG Schleswig-Holstein, 06.12.2000 - II 276/97

    Gewillkürtes Betriebsvermögen: Widerspruch zwischen Bilanz und Gewinn- und …

  • FG Hamburg, 15.12.1995 - II 51/93

    Streit um die bilanzielle Behandlung eines Schadensersatzanspruchs gegen die …

  • FG Schleswig-Holstein, 06.12.2000 - II 277/97

    Gewillkürtes Betriebsvermögen bei Widerspruch zwischen Bilanz und Gewinn- und …

  • BFH, 29.10.1996 - IV B 144/95

    Begriff der Veräußerung im Sinne des § 14 a Abs. 2 Satz 3 Einkommensteuergesetz …

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