Rechtsprechung
| BFH, 08.09.2004 - X S 4/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Aussetzung der Vollziehung eines bestandskräftigen Verwaltungsaktes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Keine AdV bei erfolglosem Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BFH, 31.08.1995 - I S 6/95
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wegen Körperschaftssteuer im Verhältnis zu …
Auszug aus BFH, 08.09.2004 - X S 4/04
Mit Verwerfung der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision durch Senatsbeschluss vom heutigen Tag ist das Urteil des Finanzgerichts rechtskräftig geworden, eine Überprüfung des angefochtenen Bescheides damit nicht mehr möglich (BFH-Beschlüsse vom 31. August 1995 I S 6/95, BFH/NV 1996, 227;… vom 21. Februar 1996 VII S 22/95, BFH/NV 1996, 688). - BFH, 21.02.1996 - VII S 22/95
Geltendmachung des Vorliegens der Voraussetungen einer Aussetzung der Vollziehung …
Auszug aus BFH, 08.09.2004 - X S 4/04
Mit Verwerfung der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision durch Senatsbeschluss vom heutigen Tag ist das Urteil des Finanzgerichts rechtskräftig geworden, eine Überprüfung des angefochtenen Bescheides damit nicht mehr möglich (…BFH-Beschlüsse vom 31. August 1995 I S 6/95, BFH/NV 1996, 227; vom 21. Februar 1996 VII S 22/95, BFH/NV 1996, 688). - BFH, 20.04.1993 - IV S 1/93
Fehlen eines angefochtenen Verwaltungsaktes bei dem Antrag auf Aussetzung der …
Auszug aus BFH, 08.09.2004 - X S 4/04
Die Aussetzung der Vollziehung eines bestandskräftigen Verwaltungsaktes ist indessen ausgeschlossen (…BFH-Beschlüsse vom 25. Februar 1993 I S 2/92, BFH/NV 1993, 674, m.w.N.; vom 20. April 1993 IV S 1/93, BFH/NV 1993, 556).
- BFH, 31.07.1991 - II B 37/91
Voraussetzungen einer "offenbaren Unrichtigkeit" im Sinne von § 107 …
Auszug aus BFH, 08.09.2004 - X S 4/04
Nach Einlegung der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision ist der Bundesfinanzhof (BFH) als Gericht der Hauptsache für die Entscheidung über den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zuständig geworden (§ 69 Abs. 3 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--; BFH-Beschluss vom 12. August 1991 III S 7/91, BFH/NV 1992, 124). - BFH, 25.02.1993 - I S 2/92
Zuständigkeit eines Gerichts für eine Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BFH, 08.09.2004 - X S 4/04
Die Aussetzung der Vollziehung eines bestandskräftigen Verwaltungsaktes ist indessen ausgeschlossen (BFH-Beschlüsse vom 25. Februar 1993 I S 2/92, BFH/NV 1993, 674, m.w.N.;… vom 20. April 1993 IV S 1/93, BFH/NV 1993, 556). - BFH, 12.08.1991 - III S 7/91
Auszug aus BFH, 08.09.2004 - X S 4/04
Nach Einlegung der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision ist der Bundesfinanzhof (BFH) als Gericht der Hauptsache für die Entscheidung über den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zuständig geworden (§ 69 Abs. 3 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--; BFH-Beschluss vom 12. August 1991 III S 7/91, BFH/NV 1992, 124).
- FG Berlin-Brandenburg, 21.12.2022 - 9 V 9085/22
Aufhebung der Vollziehung: Ermessensausübung der Finanzbehörde bei der …
Es muss die ernsthafte Möglichkeit bestehen, dass der oder die Antragsteller in der Hauptsache mit seinem /ihrem Begehren obsiegt/obsiegen (BFH, Beschlüsse vom 26. Juni 2003 - X S 4/04 (Anmerkung des Dokumentars: das Az. lautet X S 4/03), BFH/NV 2003, 1217 …und vom 9. März 2016 - III B 146/15, BFH/NV 2016, 918).
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