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Rechtsprechung
   BFH, 08.02.1995 - X S 7/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,6539
BFH, 08.02.1995 - X S 7/94 (https://dejure.org/1995,6539)
BFH, Entscheidung vom 08.02.1995 - X S 7/94 (https://dejure.org/1995,6539)
BFH, Entscheidung vom 08. Februar 1995 - X S 7/94 (https://dejure.org/1995,6539)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verträge zwischen geschiedenen Ehegatten

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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 07.10.1986 - IX R 167/83

    Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und …

    Auszug aus BFH, 08.02.1995 - X S 7/94
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -- BFH -- (Urteil vom 7. Oktober 1986 IX R 167/83, BFHE 148, 501, BStBl II 1987, 322, rechte Spalte m. w. N., betr. Brüder bzw. Verschwägerte) seien die Grundsätze über die steuerliche Anerkennung von Vereinbarungen zwischen Angehörigen nicht ausschließlich auf den engsten Familienkreis beschränkt.
  • BFH, 01.08.1988 - IV S 4/88

    Bestehen von Zweifeln an der Rechtmäßigkeit eines unanfechtbar gewordenen …

    Auszug aus BFH, 08.02.1995 - X S 7/94
    Zuständig für die Entscheidung über den Antrag auf Aufhebung der Vollziehung ist der BFH (vgl. BFH-Beschluß vom 1. August 1988 IV S 4/88, BFH/NV 1990, 40;… Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl. 1993, § 69 Rdnr. 125).
  • BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94

    Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen …

    Diesen Grundsätzen liegt die Überlegung zugrunde, daß bei Rechtsverhältnissen zwischen fremden Dritten der natürliche Interessengegensatz im Regelfall dazu führt, daß die getroffenen Vereinbarungen tatsächlich die Erzielung von Einkünften betreffen und nicht privaten Charakter haben (vgl. BFH-Urteil vom 18. Dezember 1990 VII R 290/82, BFHE 163, 423, 429, BStBl II 1991, 391, sowie Beschluß vom 8. Februar 1995 X S 7/84, BFH/NV 1995, 782).

    b) Wenn das FG der teilweise unregelmäßigen Zahlung der Miete wegen der im übrigen gegebenen Sachlage nicht eine entscheidende Bedeutung beigemessen und daraus nicht den Schluß gezogen hat, die Kläger hätten im Einvernehmen mit Frau W ihre Vertragsverhältnisse abweichend vom wirklichen Rechtsgrund zu Lasten des Steuergläubigers gestalten wollen (vgl. BFH-Beschluß in BFH/NV 1995, 782), so ist dies nicht zu beanstanden.

  • BFH, 16.09.2004 - X R 19/03

    Abziehbarkeit von Kreditvermittlungsgebühren als vorweggenommene Werbungskosten …

    c) Den vorgenannten Grundsätzen über die Zuordnung einer (Gegen-)Leistung zu ihrem rechtlich und wirtschaftlich zutreffenden Rechtsgrund (causa) liegt der Rechtsgedanke zugrunde, dass es den Vertragsparteien nicht zusteht, ihre Vertragsverhältnisse zu Lasten des Steuergläubigers zu gestalten (BFH-Beschlüsse vom 8. Februar 1995 X S 7/94, BFH/NV 1995, 782;… vom 20. November 2002 X B 6/02, BFH/NV 2003, 318; ähnlich bereits BFH-Urteile vom 20. Oktober 1985 IX R 107/82, BFHE 145, 351, BStBl II 1986, 217, unter II. 2. a; vom 12. November 1985 IX R 70/84, BFHE 145, 526, BStBl II 1986, 337, unter II.2.a).
  • BFH, 16.09.2004 - X R 54/99

    Sofort beginnende Leibrente; aufgeschobene Leibrente

    Wenn Vertragsparteien aufgrund einer bestimmten Interessenlage, in der sie übereinstimmend eine zutreffende Zuordnung zum wirklichen Rechtsgrund nicht für notwendig halten, ihre Vertragsverhältnisse zu Lasten des Steuergläubigers gestalten, kann steuerrechtlich eine Zuordnung zum wahren Rechtsgrund erforderlich sein (BFH-Beschlüsse vom 8. Februar 1995 X S 7/94, BFH/NV 1995, 782, …und vom 20. November 2002 X B 6/02, BFH/NV 2003, 318; ähnlich bereits BFH-Urteile vom 29. Oktober 1985 IX R 107/82, BFHE 145, 351, BStBl II 1986, 217, unter II.2.a, und vom 12. November 1985 IX R 70/84, BFHE 145, 526, BStBl II 1986, 337, unter II.2.a).
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