Rechtsprechung
| BFH, 26.10.1994 - X S 9/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Antrag auf Beiordnung eines Prozeßvertreters ohne glaubhaftmachung der vergeblichen Ersuchung um Übernahme des Mandates
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BFH, 18.11.1977 - III S 6/77
Einführung des Vertretungszwangs - Analoge Anwendung - Beiordnung eines …
Auszug aus BFH, 26.10.1994 - X S 9/94
Nach § 155 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i. V. m. § 78 b Abs. 1 der Zivilprozeßordnung (ZPO) hat das Prozeßgericht einer Partei auf ihren Antrag für den Rechtszug einen Rechtsanwalt zur Wahrnehmung ihrer Rechte beizuordnen, soweit eine Vertretung durch Anwälte geboten ist, die Partei einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht findet und die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht mutwillig oder aussichtslos erscheint (Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 18. November 1977 III S 6/77, BFHE 123, 433, BStBl II 1978, 57). - BFH, 27.11.1989 - IX S 15/89
Antrag auf Beiordnung eines vor dem Bundesfinanzhof (BFH) vertretungsberechtigten …
Auszug aus BFH, 26.10.1994 - X S 9/94
Zur Begründetheit eines Antrags nach § 78 b Abs. 1 ZPO gehört insbesondere, daß die Partei glaubhaft macht, daß sie zumindest eine gewisse Zahl von zur Vertretung vor dem jeweiligen Gericht befugten Personen vergeblich um die Übernahme des Mandats ersucht hat (BFH-Beschluß vom 27. November 1989 IX S 15/89, BFH/NV 1990, 503). - BFH, 15.07.1993 - VII S 16/93
Voraussetzungen für die Beiordnung eines Rechtsanwalts und für die Bewilligung …
Auszug aus BFH, 26.10.1994 - X S 9/94
Er hätte angeben müssen, welche vertretungsberechtigten Personen aus welchen Ablehnungsgründen die Übernahme des Mandats verweigert haben sollen (BFH-Beschluß vom 15. Juli 1993 VII S 16/93, BFH/NV 1994, 484).
- BFH, 03.08.2000 - VIII S 3/00
Beiordnung eines Prozessvertreters - Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Gesonderte …
Zur Begründetheit eines Antrags nach § 78b Abs. 1 ZPO gehört insbesondere, dass die Partei glaubhaft macht, dass sie zumindest eine gewisse Zahl von zur Vertretung vor dem jeweiligen Gericht befugten Personen vergeblich um die Übernahme des Mandats ersucht hat (…BFH-Beschlüsse vom 27. November 1989 IX S 15/89, BFH/NV 1990, 503;… vom 15. Juli 1993 VII S 16/93, BFH/NV 1994, 484; vom 26. Oktober 1994 X S 9/94, BFH/NV 1995, 422;… vom 20. August 1997 I R 25/97, BFH/NV 1998, 194). - BFH, 08.11.2001 - VI S 17/01
Voraussetzungen eines Antrags auf Prozeßkostenhilfe; Voraussetzungen einer …
Zudem ist ein Antrag nach § 78b Abs. 1 ZPO nur dann begründet, wenn die Partei glaubhaft macht, zumindest eine gewisse Zahl von zur Vertretung vor dem jeweiligen Gericht befugten Personen vergeblich um die Übernahme des Mandats ersucht zu haben (…BFH-Beschlüsse vom 15. Juli 1993 VII S 16/93, BFH/NV 1994, 484, 485; vom 26. Oktober 1994 X S 9/94, BFH/NV 1995, 422;… vom 20. August 1997 I R 25/97, BFH/NV 1998, 194). - BFH, 21.08.2000 - VIII S 4/00
Erlass von Einkommensteuer - Billigkeitsgründe - Ermessensentscheidung - Falsche …
Zur Begründetheit eines Antrags nach § 78b Abs. 1 ZPO gehört insbesondere, dass die Partei glaubhaft macht, dass sie zumindest eine gewisse Zahl von zur Vertretung vor dem jeweiligen Gericht befugten Personen vergeblich um die Übernahme des Mandats ersucht hat (…BFH-Beschlüsse vom 27. November 1989 IX S 15/89, BFH/NV 1990, 503;… vom 15. Juli 1993 VII S 16/93, BFH/NV 1994, 484; vom 26. Oktober 1994 X S 9/94, BFH/NV 1995, 422;… vom 20. August 1997 I R 25/97, BFH/NV 1998, 194). - BFH, 20.08.1997 - I R 25/97
Vertretungsbefugnis vor dem Bundesfinanzhof (BFH)
Die erste Voraussetzung ist nur erfüllt, wenn der betreffende Beteiligte glaubhaft gemacht hat, daß er mehrere Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer vergeblich um die Übernahme des Mandats ersucht hat (s. BFH-Beschluß vom 26. Oktober 1994 X S 9/94, BFH/NV 1995, 422;… Gräber/Koch, a. a. O., § 62 Rz. 92).
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