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Rechtsprechung
   BGH, 28.10.1997 - X ZB 11/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1657
BGH, 28.10.1997 - X ZB 11/94 (https://dejure.org/1997,1657)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1997 - X ZB 11/94 (https://dejure.org/1997,1657)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1997 - X ZB 11/94 (https://dejure.org/1997,1657)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    GebrMG § 17

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Löschung eines Gebrauchsmusters bezüglich einer Vorrichtung zur Herstellung von Scherbeneis - Nachträgliche Einschränkung von Schutzansprüchen aus einem Gebrauchsmuster durch Hoheitsakt - Verzicht auf das Schutzrecht durch einseitige Erklärung des Gebrauchsmusterinhabers ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GebrMG § 17
    "Scherbeneis"; Prüfung eines Gebrauchsmusters im Löschungverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 137, 60
  • NJW 1998, 1494
  • GRUR 1998, 910
  • DB 1998, 2321
 
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Wird zitiert von ... (62)Zitiert selbst (10)

  • BPatG, 04.02.1977 - 5 W (pat) 411/76
    Auszug aus BGH, 28.10.1997 - X ZB 11/94
    Da die nachgereichten Schutzansprüche Bestandteil der Gebrauchsmusterakte werden und jedermann die Einsicht in diese Akte freisteht, hat die Rechtsprechung in den eingeschränkten Schutzansprüchen eine schuldrechtlich bindende Erklärung des Gebrauchsmusterinhabers an die Allgemeinheit gesehen, Schutz gegenüber jedermann nur noch im Umfang der neu gefaßten Ansprüche geltend zu machen (vgl. RG GRUR 1929, 593, 594; RG GRUR 1944, 140, 141; BPatGE 8, 44; BPatGE 11, 88; 90 ff.; BPatGE 11, 96, 100 ff.; BPatGE 19, 161, 162 ff.; BPatGE 26, 191, 192).

    Demgemäß ist das Gebrauchsmuster in seiner eingetragenen Form auf einen zulässigen Löschungsantrag ohne weitere Sachprüfung zu löschen, soweit die eingetragenen Schutzansprüche über die zur Gebrauchsmusterakte nachgereichten hinausgehen (…vgl. Benkard, aaO, 9. Aufl., GebrMG § 4 Rdn. 54 m.N.;… Bühring, aaO, § 4 Rdn. 76 u. § 15 Rdn. 39; BPatGE 19, 161, 163).

  • BPatG, 04.12.1969 - 5 W (pat) 410/69
    Auszug aus BGH, 28.10.1997 - X ZB 11/94
    Da die nachgereichten Schutzansprüche Bestandteil der Gebrauchsmusterakte werden und jedermann die Einsicht in diese Akte freisteht, hat die Rechtsprechung in den eingeschränkten Schutzansprüchen eine schuldrechtlich bindende Erklärung des Gebrauchsmusterinhabers an die Allgemeinheit gesehen, Schutz gegenüber jedermann nur noch im Umfang der neu gefaßten Ansprüche geltend zu machen (vgl. RG GRUR 1929, 593, 594; RG GRUR 1944, 140, 141; BPatGE 8, 44; BPatGE 11, 88; 90 ff.; BPatGE 11, 96, 100 ff.; BPatGE 19, 161, 162 ff.; BPatGE 26, 191, 192).

    cc) Ebenso wie der Gegenstand eines erteilten Patents nicht schon durch den Beschränkungsantrag des Patentinhabers, sondern erst durch rechtsgestaltenden Beschränkungsbeschluß der Patentabteilung verändert wird (vgl. § 64 Abs. 3 PatG), entspricht es zum Gebrauchsmusterrecht einhelliger Auffassung, daß der durch die Eintragung festgelegte und durch die eingetragenen Schutzansprüche umrissene Gegenstand des Gebrauchsmusters nur durch Hoheitsakt und nicht durch die Vorlage neuer, geänderter Schutzansprüche durch den Gebrauchsmusterinhaber inhaltlich verändert werden kann (GebrMG § 4 Abs. 5, RGZ 120, 224; 229; RG GRUR 1933, 305, 306; RG GRUR 1936, 666, 668 li.Sp.; BPatGE 11, 96; 100;… vgl. auch Benkard, aaO, 9. Aufl., GebrMG § 4 Rdn. 50, 55;… Busse, aaO, GebrMG § 2 Rdn. 13;… Klauer-Möhring, aaO, GebrMG § 5 Rdn. 10).

  • BGH, 11.03.1997 - X ZB 10/95

    "Einkaufswagen"; Erledigung der Hauptsache im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren; …

    Auszug aus BGH, 28.10.1997 - X ZB 11/94
    Ein vorweggenommener Verzicht auf Widerspruch gegen einen Löschungsantrag kommt ebenso wie eine nachträgliche Rücknahme des Widerspruchs (BGH GRUR 1997, 625 - Einkaufswagen) über solchen Umständen nicht in Betracht.
  • BGH, 01.12.1961 - I ZR 131/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.10.1997 - X ZB 11/94
    Ein Verzicht kann sich aber nur auf das Schutzrecht insgesamt oder auf volle Ansprüche beziehen (…vgl. BT-Drucks. 10/3903, S. 28); weder kann auf Anspruchsteile verzichtet noch können die bestehenden Ansprüche geändert oder durch andere ersetzt werden (…vgl. Benkard, aaO, 9. Aufl., GebrMG § 24 Rdn. 21 u. PatG § 20 Rdn. 3), noch ist ein Verzicht auf eine weitergehende Fassung eines Patentanspruchs möglich (vgl. für das Patentrecht BGH GRUR 1962, 294, 295 f. - Hafendrehkran; BGH GRUR 1953, 86 re.Sp. - Schreibhefte).
  • BGH, 21.10.1952 - I ZR 106/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.10.1997 - X ZB 11/94
    Ein Verzicht kann sich aber nur auf das Schutzrecht insgesamt oder auf volle Ansprüche beziehen (…vgl. BT-Drucks. 10/3903, S. 28); weder kann auf Anspruchsteile verzichtet noch können die bestehenden Ansprüche geändert oder durch andere ersetzt werden (…vgl. Benkard, aaO, 9. Aufl., GebrMG § 24 Rdn. 21 u. PatG § 20 Rdn. 3), noch ist ein Verzicht auf eine weitergehende Fassung eines Patentanspruchs möglich (vgl. für das Patentrecht BGH GRUR 1962, 294, 295 f. - Hafendrehkran; BGH GRUR 1953, 86 re.Sp. - Schreibhefte).
  • RG, 29.02.1928 - I 258/27

    Gebrauchsmusterschutz

    Auszug aus BGH, 28.10.1997 - X ZB 11/94
    cc) Ebenso wie der Gegenstand eines erteilten Patents nicht schon durch den Beschränkungsantrag des Patentinhabers, sondern erst durch rechtsgestaltenden Beschränkungsbeschluß der Patentabteilung verändert wird (vgl. § 64 Abs. 3 PatG), entspricht es zum Gebrauchsmusterrecht einhelliger Auffassung, daß der durch die Eintragung festgelegte und durch die eingetragenen Schutzansprüche umrissene Gegenstand des Gebrauchsmusters nur durch Hoheitsakt und nicht durch die Vorlage neuer, geänderter Schutzansprüche durch den Gebrauchsmusterinhaber inhaltlich verändert werden kann (GebrMG § 4 Abs. 5, RGZ 120, 224; 229; RG GRUR 1933, 305, 306; RG GRUR 1936, 666, 668 li.Sp.; BPatGE 11, 96; 100;… vgl. auch Benkard, aaO, 9. Aufl., GebrMG § 4 Rdn. 50, 55;… Busse, aaO, GebrMG § 2 Rdn. 13;… Klauer-Möhring, aaO, GebrMG § 5 Rdn. 10).
  • BPatG, 22.07.1969 - 5 W (pat) 20/69
    Auszug aus BGH, 28.10.1997 - X ZB 11/94
    Da die nachgereichten Schutzansprüche Bestandteil der Gebrauchsmusterakte werden und jedermann die Einsicht in diese Akte freisteht, hat die Rechtsprechung in den eingeschränkten Schutzansprüchen eine schuldrechtlich bindende Erklärung des Gebrauchsmusterinhabers an die Allgemeinheit gesehen, Schutz gegenüber jedermann nur noch im Umfang der neu gefaßten Ansprüche geltend zu machen (vgl. RG GRUR 1929, 593, 594; RG GRUR 1944, 140, 141; BPatGE 8, 44; BPatGE 11, 88; 90 ff.; BPatGE 11, 96, 100 ff.; BPatGE 19, 161, 162 ff.; BPatGE 26, 191, 192).
  • BPatG, 15.07.1993 - 5 W (pat) 403/93
    Auszug aus BGH, 28.10.1997 - X ZB 11/94
    Auch in der Literatur ist keine Kritik dagegen erhoben worden (…vgl. Bühring, GebrMG, 4. Aufl., § 4 Rdn. 71, 76;… Benkard, PatG/GebrMG, 9. Aufl., GebrMG § 4 Rdn. 54, 55; Schlitzberger, Festschr. 25 Jahre Bundespatentgericht;… 1986, S. 249, 261), so daß insoweit inzwischen von einer gewohnheitsrechtlich verfestigten Rechtsprechung auszugehen ist (BPatGE 34, 58, 62).
  • BPatG, 21.02.1989 - 5 W (pat) 23/88
    Auszug aus BGH, 28.10.1997 - X ZB 11/94
    Auch nach der Gesetzesneufassung hat die Rechtsprechung an der bisherigen Praxis festgehalten (BPatGE 29, 8, 9 f. GRUR 1987, 810; BPatGE 29, 252 ff. = GRUR 1988, 909; BPatGE 30, 177, 180 = GRUR 1989, 587).
  • BPatG, 04.04.1984 - 5 W (pat) 429/83
    Auszug aus BGH, 28.10.1997 - X ZB 11/94
    Da die nachgereichten Schutzansprüche Bestandteil der Gebrauchsmusterakte werden und jedermann die Einsicht in diese Akte freisteht, hat die Rechtsprechung in den eingeschränkten Schutzansprüchen eine schuldrechtlich bindende Erklärung des Gebrauchsmusterinhabers an die Allgemeinheit gesehen, Schutz gegenüber jedermann nur noch im Umfang der neu gefaßten Ansprüche geltend zu machen (vgl. RG GRUR 1929, 593, 594; RG GRUR 1944, 140, 141; BPatGE 8, 44; BPatGE 11, 88; 90 ff.; BPatGE 11, 96, 100 ff.; BPatGE 19, 161, 162 ff.; BPatGE 26, 191, 192).
  • BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 323/03

    Verteilung der Arbeitszeit - Betriebsvereinbarung

    Ein Rechtsmittelverzicht ist nur anzunehmen, wenn in der Erklärung klar und eindeutig der Wille zum Ausdruck gebracht wird, das Urteil endgültig hinzunehmen und es nicht anfechten zu wollen (BAG 27. Juni 1980 - 7 AZR 508/78 - BGH 28. Oktober 1997 - X ZB 11/94 - BGHZ 137, 60).
  • BGH, 12.09.2023 - X ZB 12/20

    Gebrauchsmusterlöschungsverfahren: Zulässigkeit der beschränkten Verteidigung …

    Demzufolge ist das Gebrauchsmuster in seiner eingetragenen Form auf einen zulässigen Löschungsantrag ohne weitere Sachprüfung zu löschen, soweit die eingetragenen Schutzansprüche über die zur Gebrauchsmusterakte nachgereichten Ansprüche hinausgehen (BGH, Urteil vom 28. Oktober 1997 - X ZB 11/94, BGHZ 137, 60 = GRUR 1998, 910 juris Rn. 37 - Scherbeneis).

    Rn. 75 Wie das Patentgericht zutreffend angenommen hat, ist der Prüfung in einem Löschungsverfahren auch dann die eingetragene Fassung des Gebrauchsmusters zugrunde zu legen, wenn der Gebrauchsmusterinhaber schon vor dem Löschungsantrag geänderte Ansprüche eingereicht und erklärt hat, dass sich das Schutzbegehren auf die neuen Ansprüche beschränkt (BGH, Urteil vom 28. Oktober 1997 - X ZB 11/94, BGHZ 137, 60 = GRUR 1998, 910, juris Rn. 35 - Scherbeneis).

  • BPatG, 12.10.2020 - 35 W (pat) 434/18

    Grill und Holzkohlekammer - Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - …

    Rn. 157 Die Eintragung eines Gebrauchsmusters ist ein vom Deutschen Patent- und Markenamt, einer Behörde der öffentlichen Verwaltung bewirkter Hoheitsakt, die nur durch einen (gegenteiligen) Hoheitsakt substantiell verändert werden kann (vgl. BGH, GRUR 1998, 910 - Scherbeneis).

    Rn. 163 a) Auch wenn mit der Erklärung, über den Umfang neuer Schutzansprüche keine Ansprüche mehr geltend machen zu wollen, verbundene, nachgereichte Schutzansprüche, wie ausgeführt, nicht zu einer inhaltlichen Veränderung eingetragener Schutzansprüche führen, bewirken diese jedenfalls eine an die Allgemeinheit gerichtete Selbstbeschränkung des Inhabers auf die nachgereichten Schutzansprüche (BGH, GRUR 1998, 910 - Scherbeneis).

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