Rechtsprechung
| BGH, 28.10.1997 - X ZB 11/94 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
GebrMG § 17
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Löschung eines Gebrauchsmusters bezüglich einer Vorrichtung zur Herstellung von Scherbeneis - Nachträgliche Einschränkung von Schutzansprüchen aus einem Gebrauchsmuster durch Hoheitsakt - Verzicht auf das Schutzrecht durch einseitige Erklärung des Gebrauchsmusterinhabers ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GebrMG § 17
"Scherbeneis"; Prüfung eines Gebrauchsmusters im Löschungverfahren - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 137, 60
- NJW 1998, 1494
- GRUR 1998, 910
- DB 1998, 2321
Wird zitiert von ... (62) Zitiert selbst (10)
- BPatG, 04.02.1977 - 5 W (pat) 411/76
Auszug aus BGH, 28.10.1997 - X ZB 11/94
Da die nachgereichten Schutzansprüche Bestandteil der Gebrauchsmusterakte werden und jedermann die Einsicht in diese Akte freisteht, hat die Rechtsprechung in den eingeschränkten Schutzansprüchen eine schuldrechtlich bindende Erklärung des Gebrauchsmusterinhabers an die Allgemeinheit gesehen, Schutz gegenüber jedermann nur noch im Umfang der neu gefaßten Ansprüche geltend zu machen (vgl. RG GRUR 1929, 593, 594; RG GRUR 1944, 140, 141; BPatGE 8, 44; BPatGE 11, 88; 90 ff.; BPatGE 11, 96, 100 ff.; BPatGE 19, 161, 162 ff.; BPatGE 26, 191, 192).Demgemäß ist das Gebrauchsmuster in seiner eingetragenen Form auf einen zulässigen Löschungsantrag ohne weitere Sachprüfung zu löschen, soweit die eingetragenen Schutzansprüche über die zur Gebrauchsmusterakte nachgereichten hinausgehen (…vgl. Benkard, aaO, 9. Aufl., GebrMG § 4 Rdn. 54 m.N.;… Bühring, aaO, § 4 Rdn. 76 u. § 15 Rdn. 39; BPatGE 19, 161, 163).
- BPatG, 04.12.1969 - 5 W (pat) 410/69
Auszug aus BGH, 28.10.1997 - X ZB 11/94
Da die nachgereichten Schutzansprüche Bestandteil der Gebrauchsmusterakte werden und jedermann die Einsicht in diese Akte freisteht, hat die Rechtsprechung in den eingeschränkten Schutzansprüchen eine schuldrechtlich bindende Erklärung des Gebrauchsmusterinhabers an die Allgemeinheit gesehen, Schutz gegenüber jedermann nur noch im Umfang der neu gefaßten Ansprüche geltend zu machen (vgl. RG GRUR 1929, 593, 594; RG GRUR 1944, 140, 141; BPatGE 8, 44; BPatGE 11, 88; 90 ff.; BPatGE 11, 96, 100 ff.; BPatGE 19, 161, 162 ff.; BPatGE 26, 191, 192).cc) Ebenso wie der Gegenstand eines erteilten Patents nicht schon durch den Beschränkungsantrag des Patentinhabers, sondern erst durch rechtsgestaltenden Beschränkungsbeschluß der Patentabteilung verändert wird (vgl. § 64 Abs. 3 PatG), entspricht es zum Gebrauchsmusterrecht einhelliger Auffassung, daß der durch die Eintragung festgelegte und durch die eingetragenen Schutzansprüche umrissene Gegenstand des Gebrauchsmusters nur durch Hoheitsakt und nicht durch die Vorlage neuer, geänderter Schutzansprüche durch den Gebrauchsmusterinhaber inhaltlich verändert werden kann (GebrMG § 4 Abs. 5, RGZ 120, 224; 229; RG GRUR 1933, 305, 306; RG GRUR 1936, 666, 668 li.Sp.; BPatGE 11, 96; 100;… vgl. auch Benkard, aaO, 9. Aufl., GebrMG § 4 Rdn. 50, 55;… Busse, aaO, GebrMG § 2 Rdn. 13;… Klauer-Möhring, aaO, GebrMG § 5 Rdn. 10).
- BGH, 11.03.1997 - X ZB 10/95
"Einkaufswagen"; Erledigung der Hauptsache im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren; …
Auszug aus BGH, 28.10.1997 - X ZB 11/94
Ein vorweggenommener Verzicht auf Widerspruch gegen einen Löschungsantrag kommt ebenso wie eine nachträgliche Rücknahme des Widerspruchs (BGH GRUR 1997, 625 - Einkaufswagen) über solchen Umständen nicht in Betracht.
- BGH, 01.12.1961 - I ZR 131/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 28.10.1997 - X ZB 11/94
Ein Verzicht kann sich aber nur auf das Schutzrecht insgesamt oder auf volle Ansprüche beziehen (…vgl. BT-Drucks. 10/3903, S. 28); weder kann auf Anspruchsteile verzichtet noch können die bestehenden Ansprüche geändert oder durch andere ersetzt werden (…vgl. Benkard, aaO, 9. Aufl., GebrMG § 24 Rdn. 21 u. PatG § 20 Rdn. 3), noch ist ein Verzicht auf eine weitergehende Fassung eines Patentanspruchs möglich (vgl. für das Patentrecht BGH GRUR 1962, 294, 295 f. - Hafendrehkran; BGH GRUR 1953, 86 re.Sp. - Schreibhefte). - BGH, 21.10.1952 - I ZR 106/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 28.10.1997 - X ZB 11/94
Ein Verzicht kann sich aber nur auf das Schutzrecht insgesamt oder auf volle Ansprüche beziehen (…vgl. BT-Drucks. 10/3903, S. 28); weder kann auf Anspruchsteile verzichtet noch können die bestehenden Ansprüche geändert oder durch andere ersetzt werden (…vgl. Benkard, aaO, 9. Aufl., GebrMG § 24 Rdn. 21 u. PatG § 20 Rdn. 3), noch ist ein Verzicht auf eine weitergehende Fassung eines Patentanspruchs möglich (vgl. für das Patentrecht BGH GRUR 1962, 294, 295 f. - Hafendrehkran; BGH GRUR 1953, 86 re.Sp. - Schreibhefte). - RG, 29.02.1928 - I 258/27
Gebrauchsmusterschutz
Auszug aus BGH, 28.10.1997 - X ZB 11/94
cc) Ebenso wie der Gegenstand eines erteilten Patents nicht schon durch den Beschränkungsantrag des Patentinhabers, sondern erst durch rechtsgestaltenden Beschränkungsbeschluß der Patentabteilung verändert wird (vgl. § 64 Abs. 3 PatG), entspricht es zum Gebrauchsmusterrecht einhelliger Auffassung, daß der durch die Eintragung festgelegte und durch die eingetragenen Schutzansprüche umrissene Gegenstand des Gebrauchsmusters nur durch Hoheitsakt und nicht durch die Vorlage neuer, geänderter Schutzansprüche durch den Gebrauchsmusterinhaber inhaltlich verändert werden kann (GebrMG § 4 Abs. 5, RGZ 120, 224; 229; RG GRUR 1933, 305, 306; RG GRUR 1936, 666, 668 li.Sp.; BPatGE 11, 96; 100;… vgl. auch Benkard, aaO, 9. Aufl., GebrMG § 4 Rdn. 50, 55;… Busse, aaO, GebrMG § 2 Rdn. 13;… Klauer-Möhring, aaO, GebrMG § 5 Rdn. 10). - BPatG, 22.07.1969 - 5 W (pat) 20/69
Auszug aus BGH, 28.10.1997 - X ZB 11/94
Da die nachgereichten Schutzansprüche Bestandteil der Gebrauchsmusterakte werden und jedermann die Einsicht in diese Akte freisteht, hat die Rechtsprechung in den eingeschränkten Schutzansprüchen eine schuldrechtlich bindende Erklärung des Gebrauchsmusterinhabers an die Allgemeinheit gesehen, Schutz gegenüber jedermann nur noch im Umfang der neu gefaßten Ansprüche geltend zu machen (vgl. RG GRUR 1929, 593, 594; RG GRUR 1944, 140, 141; BPatGE 8, 44; BPatGE 11, 88; 90 ff.; BPatGE 11, 96, 100 ff.; BPatGE 19, 161, 162 ff.; BPatGE 26, 191, 192). - BPatG, 15.07.1993 - 5 W (pat) 403/93
Auszug aus BGH, 28.10.1997 - X ZB 11/94
Auch in der Literatur ist keine Kritik dagegen erhoben worden (…vgl. Bühring, GebrMG, 4. Aufl., § 4 Rdn. 71, 76;… Benkard, PatG/GebrMG, 9. Aufl., GebrMG § 4 Rdn. 54, 55; Schlitzberger, Festschr. 25 Jahre Bundespatentgericht;… 1986, S. 249, 261), so daß insoweit inzwischen von einer gewohnheitsrechtlich verfestigten Rechtsprechung auszugehen ist (BPatGE 34, 58, 62). - BPatG, 21.02.1989 - 5 W (pat) 23/88
Auszug aus BGH, 28.10.1997 - X ZB 11/94
Auch nach der Gesetzesneufassung hat die Rechtsprechung an der bisherigen Praxis festgehalten (BPatGE 29, 8, 9 f. GRUR 1987, 810; BPatGE 29, 252 ff. = GRUR 1988, 909; BPatGE 30, 177, 180 = GRUR 1989, 587). - BPatG, 04.04.1984 - 5 W (pat) 429/83
Auszug aus BGH, 28.10.1997 - X ZB 11/94
Da die nachgereichten Schutzansprüche Bestandteil der Gebrauchsmusterakte werden und jedermann die Einsicht in diese Akte freisteht, hat die Rechtsprechung in den eingeschränkten Schutzansprüchen eine schuldrechtlich bindende Erklärung des Gebrauchsmusterinhabers an die Allgemeinheit gesehen, Schutz gegenüber jedermann nur noch im Umfang der neu gefaßten Ansprüche geltend zu machen (vgl. RG GRUR 1929, 593, 594; RG GRUR 1944, 140, 141; BPatGE 8, 44; BPatGE 11, 88; 90 ff.; BPatGE 11, 96, 100 ff.; BPatGE 19, 161, 162 ff.; BPatGE 26, 191, 192).
- BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 323/03
Verteilung der Arbeitszeit - Betriebsvereinbarung
Ein Rechtsmittelverzicht ist nur anzunehmen, wenn in der Erklärung klar und eindeutig der Wille zum Ausdruck gebracht wird, das Urteil endgültig hinzunehmen und es nicht anfechten zu wollen (BAG 27. Juni 1980 - 7 AZR 508/78 - BGH 28. Oktober 1997 - X ZB 11/94 - BGHZ 137, 60). - BGH, 12.09.2023 - X ZB 12/20
Gebrauchsmusterlöschungsverfahren: Zulässigkeit der beschränkten Verteidigung …
Demzufolge ist das Gebrauchsmuster in seiner eingetragenen Form auf einen zulässigen Löschungsantrag ohne weitere Sachprüfung zu löschen, soweit die eingetragenen Schutzansprüche über die zur Gebrauchsmusterakte nachgereichten Ansprüche hinausgehen (BGH, Urteil vom 28. Oktober 1997 - X ZB 11/94, BGHZ 137, 60 = GRUR 1998, 910 juris Rn. 37 - Scherbeneis).Rn. 75 Wie das Patentgericht zutreffend angenommen hat, ist der Prüfung in einem Löschungsverfahren auch dann die eingetragene Fassung des Gebrauchsmusters zugrunde zu legen, wenn der Gebrauchsmusterinhaber schon vor dem Löschungsantrag geänderte Ansprüche eingereicht und erklärt hat, dass sich das Schutzbegehren auf die neuen Ansprüche beschränkt (BGH, Urteil vom 28. Oktober 1997 - X ZB 11/94, BGHZ 137, 60 = GRUR 1998, 910, juris Rn. 35 - Scherbeneis).
- BPatG, 12.10.2020 - 35 W (pat) 434/18
Grill und Holzkohlekammer - Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - …
Rn. 157 Die Eintragung eines Gebrauchsmusters ist ein vom Deutschen Patent- und Markenamt, einer Behörde der öffentlichen Verwaltung bewirkter Hoheitsakt, die nur durch einen (gegenteiligen) Hoheitsakt substantiell verändert werden kann (vgl. BGH, GRUR 1998, 910 - Scherbeneis).Rn. 163 a) Auch wenn mit der Erklärung, über den Umfang neuer Schutzansprüche keine Ansprüche mehr geltend machen zu wollen, verbundene, nachgereichte Schutzansprüche, wie ausgeführt, nicht zu einer inhaltlichen Veränderung eingetragener Schutzansprüche führen, bewirken diese jedenfalls eine an die Allgemeinheit gerichtete Selbstbeschränkung des Inhabers auf die nachgereichten Schutzansprüche (BGH, GRUR 1998, 910 - Scherbeneis).
- OLG Düsseldorf, 23.11.2023 - 15 U 85/22
Vorhangeinrichtung für Rollwagen
Rn. 271 2.Der Gebrauchsmusterinhaber kann neu formulierte Schutzansprüche zur Gebrauchsmusterakte reichen (BGH, GRUR 1998, 910, 912 - Scherbeneis), die er grundsätzlich zur Grundlage einer Verletzungsklage machen kann. - BPatG, 29.04.2008 - 3 Ni 48/06 Gegenstand der Sachprüfung und damit der Klage kann auch im Falle einer zulässigen Selbstbeschränkung nur das erteilte Patent in seiner geltenden Fassung sein (…vgl. z. B. Rogge in Benkard, PatG, 10. Aufl., § 22 Rdn. 48; zum Gebrauchsmuster-Löschungsverfahren BGH GRUR 1998, 910, 911 - Scherbeneis; BPatGE 45, 53, 55;… Keukenschrijver in Busse PatG, 6. Aufl., § 16 GebrMG Rdn. 10), wobei es ausschließlich Sache des Patentinhabers ist, den erteilten Patentanspruch in einer von ihm neu gefassten eingeschränkten Fassung zulässig zu verteidigen, wenn er dessen vollständige Nichtigerklärung vermeiden will (BGH GRUR 2007, 309 - Schussfädentransport).
Ausgehend hiervon wäre es dem Kläger allenfalls möglich, im Rahmen der Klage erkennen zu lassen, ob und inwieweit er das Patent beschränkt angreifen will, wozu aber insbesondere deshalb keine Veranlassung besteht, weil - anders als in Gebrauchsmusterverfahren bei bereits zu den Registerakten gereichten beschränkenden Unterlagen (vgl. hierzu BGH GRUR 1998, 910, 912 - Scherbeneis;… zur Möglichkeit der Kenntlichmachung eines eingeschränkten Löschungsbegehrens bei der Gebrauchsmuster-Löschungsklage vgl. Bühring GbmG 7. Aufl., § 15 Rdn. 77 und 86, BPatGE 22, 57, 58; 22, 114, 116; 22, 126, 128) - keine vorformulierten Fassungen des Rechteinhabers existieren.
- LG Düsseldorf, 30.06.2022 - 4b O 52/20 Rn. 97 Die Einreichung neuer Schutzansprüche zu den Akten eines Gebrauchsmusters - wie hier mit Eingabe der Klägerin vom 03.03.2020 (Anlage KR3) geschehen, aus der sich eine Beschränkung der geschützten Lehre auf zweiteilig ausgebildete und näher spezifizierte Spannriemensysteme ergibt - bewirkt keine unmittelbare Änderung des Gegenstandes des Gebrauchsmusters (BGH, GRUR 1998, 910 (912)) - Scherbeneis).
Grundsätzlich ergibt sich der Gegenstand des Gebrauchsmusters, der am Stand der Technik zu prüfen ist, aus den Schutzansprüchen in der eingetragenen Fassung (BGH, GRUR 1998, 910 (912) - Scherbeneis).
- BPatG, 08.02.2024 - 35 W (pat) 3/22 Die Rechtsprechung sehe es deswegen als zulässig an, nach der Eintragung des Gebrauchsmusters neue bzw. eingeschränkte Schutzansprüche zur Gebrauchsmusterakte einzureichen, verbunden mit der Erklärung, dass sich das Schutzbegehren für die Vergangenheit und die Zukunft nur noch auf die neuen Ansprüche beschränke (BGH GRUR 1998, 910 ff. - "Scherbeneis").
Denn die Eintragung eines Gebrauchsmusters ist ein vom DPMA, einer Behörde der öffentlichen Verwaltung bewirkter Hoheitsakt, die nur durch einen (gegenteiligen) Hoheitsakt substantiell verändert werden kann, so dass der Löschungsantragsteller seinen Löschungsantrag gegen die eingetragene Fassung zu richten hat (vgl. BGH, GRUR 1998, 910 ff. - "Scherbeneis").
Die "Scherbeneis"-Erklärung bedeutet dagegen einen "vorweggenommen Verzicht auf Widerspruch" (vgl. BGH GRUR 1998, 910, 912 - "Scherbeneis").
- LG Düsseldorf, 14.09.2017 - 4b O 129/15
Trinkbehälteranordnung
Auch wenn das Gebrauchsmustergesetz ein der Vorschrift des § 64 PatG vergleichbares Beschränkungsverfahren nicht vorsieht, lässt es die inzwischen gewohnheitsrechtlich verfestigte Rechtsprechung zu, dass der Gebrauchsmusterinhaber nachträglich eingeschränkte Schutzansprüche zur Gebrauchsmusterakte reicht und erklärt, dass sich das Schutzbegehren auf die neuen Ansprüche beschränkt (BGH, Beschl. v. 28.10.1997, X ZB 11/94, GRUR 1998, 910, 912 - Scherbeneis).In den eingeschränkten Schutzansprüchen ist eine schuldrechtlich bindende Erklärung des Gebrauchsmusterinhabers an die Allgemeinheit zu sehen, Schutz gegenüber jedermann nur noch im Umfang der neu gefassten Ansprüche geltend zu machen, da die nachgereichten Schutzansprüche Bestandteil der Gebrauchsmusterakte werden und jedermann die Einsicht in diese Akte freisteht (BGH, Beschl. v. 28.10.1997, X ZB 11/94, GRUR 1998, 910, 912 - Scherbeneis).
Die schuldrechtliche Erklärung an die Allgemeinheit hat zur Konsequenz, dass das Gebrauchsmuster in einem Verletzungsprozess nur noch nach Maßgabe der neu gefassten Ansprüche geltend gemacht werden kann (BGH, Beschl. v. 28.10.1997, X ZB 11/94, GRUR 1998, 910, 913 - Scherbeneis).
- BPatG, 29.06.2022 - 35 W (pat) 17/21 Die Eintragung eines Gebrauchsmusters ist ein vom Deutschen Patent- und Markenamt, einer Behörde der öffentlichen Verwaltung, bewirkter Hoheitsakt, die nur durch einen (gegenteiligen) Hoheitsakt substantiell verändert werden kann (vgl. BGH, GRUR 1998, 910 - Scherbeneis).
Widerspruchs gegen den Löschungsantrag gesehen werden (vgl. BGH GRUR 1995, 210 - Lüfterkappe; GRUR 1998, 910 - Scherbeneis).
Vielmehr baut der Senat, orientiert am Sinn und Zweck des gebrauchsmusterrechtlichen Löschungsverfahrens, im vorliegenden Fall konsequent auf der Rechtsprechung des BGH gemäß den grundlegenden Entscheidungen GRUR 1995, 210 - Lüfterkappe; GRUR 1998, 910 - Scherbeneis auf, vermeidet erhebliche Rechtsunsicherheiten und berücksichtigt die gesetzgeberischen Grundentscheidungen bei den anzuwendenden Kostenbestimmungen sowie insbesondere die dabei einzubeziehenden Billigkeitserwägungen.
- BPatG, 24.04.2024 - 35 W (pat) 16/22 Die Rechtsprechung sehe es deswegen als zulässig an, nach der Eintragung des Gebrauchsmusters neue bzw. eingeschränkte Schutzansprüche zur Gebrauchsmusterakte einzureichen, verbunden mit der Erklärung, dass sich das Schutzbegehren für die Vergangenheit und die Zukunft auf die neuen Ansprüche beschränke (BGH GRUR 1998, 910, 912 - "Scherbeneis").
Darüber hinaus bedeutet diese "Scherbeneis"-Erklärung einen "vorweggenommen Verzicht auf Widerspruch" (vgl. BGH GRUR 1998, 910, 912 - "Scherbeneis").
Ein Gebrauchsmusterinhaber muss deshalb beachten, dass er sein Schutzrecht zwingend nur noch im Umfang der nachgereichten, beschränkten Schutzansprüche verteidigen, d. h. auch einem späteren Löschungsantrag nur noch in diesem Umfang wirksam widersprechen kann (BGH GRUR 1998, 910, 912 - "Scherbeneis").
- BPatG, 21.07.2022 - 35 W (pat) 416/20
- BPatG, 11.07.2024 - 35 W (pat) 2/22
- BPatG, 07.12.2023 - 35 W (pat) 1/22
- OLG Düsseldorf, 13.11.2023 - 15 U 85/22
Patent- und Geschmacksmusterrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen Verletzung …
- BPatG, 09.10.2023 - 35 W (pat) 22/21
- BPatG, 09.10.2023 - 35 W (pat) 20/21
- BPatG, 09.10.2023 - 35 W (pat) 21/21
- BPatG, 09.10.2023 - 35 W (pat) 23/21
- BPatG, 09.10.2023 - 35 W (pat) 18/21
- BPatG, 11.07.2024 - 35 W (pat) 14/22
- BPatG, 09.10.2023 - 35 W (pat) 19/21
- BPatG, 10.12.2025 - 35 W (pat) 424/22
Tür- und Fenstersensor
- BPatG, 21.07.2021 - 35 W (pat) 417/19
- BPatG, 27.02.2015 - 35 W (pat) 16/13
Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - Kostengrundentscheidung …
- BPatG, 10.03.2021 - 35 W (pat) 407/19
- BPatG, 26.10.2011 - 35 W (pat) 466/09
- OLG Zweibrücken, 23.06.2010 - 4 U 196/09
Kostentragungslast eines Rechtsanwalts wegen einer Berufungseinlegung ohne …
- BPatG, 14.06.2016 - 35 W (pat) 416/13
Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - …
- BPatG, 23.11.2018 - 35 W (pat) 8/16
Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - …
- BPatG, 07.04.2009 - 35 W (pat) 429/08
- BPatG, 15.01.2015 - 35 W (pat) 1/13
Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - "Waage" - zur Kostenauferlegung nach …
- BPatG, 17.04.2018 - 35 W (pat) 403/16
- BPatG, 19.10.2011 - 35 W (pat) 409/10
- BPatG, 07.07.2020 - 35 W (pat) 418/18
Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - ein die mündliche Verhandlung vorbereitender …
- BPatG, 18.06.2020 - 35 W (pat) 411/18
- BPatG, 14.02.2019 - 35 W (pat) 421/17
- BPatG, 17.04.2018 - 35 W (pat) 413/15
- BPatG, 12.11.2015 - 35 W (pat) 31/13
Grundlagen zur Berechnung des Gegenstandswerts eines Gebrauchsmusters bei der …
- BPatG, 07.07.2010 - 35 W (pat) 469/08
- BPatG, 12.09.2001 - 5 W (pat) 447/00
- BPatG, 27.11.2024 - 35 W (pat) 434/22
- BPatG, 16.01.2024 - 35 W (pat) 431/22
- BPatG, 07.11.2023 - 35 W (pat) 425/22
- BPatG, 15.03.2022 - 35 W (pat) 417/20
- BPatG, 10.03.2022 - 35 W (pat) 421/20
- BPatG, 12.10.2021 - 35 W (pat) 411/20
Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - "Kleiderbügel mit einem Drahtgestell" - Zur …
- BPatG, 22.06.2020 - 35 W (pat) 409/18
- BPatG, 17.09.2019 - 35 W (pat) 423/16
- BPatG, 26.07.2018 - 35 W (pat) 419/15
- BPatG, 15.05.2018 - 35 W (pat) 409/16
- BPatG, 14.03.2007 - 5 W (pat) 426/06
- BPatG, 22.03.2023 - 35 W (pat) 410/21
- BPatG, 28.02.2023 - 35 W (pat) 409/21
- BPatG, 29.06.2021 - 35 W (pat) 19/18
- BPatG, 23.01.2020 - 35 W (pat) 13/17
- BPatG, 15.05.2019 - 35 W (pat) 11/16
- BPatG, 05.12.2017 - 35 W (pat) 470/09
- BPatG, 12.09.2002 - 5 W (pat) 421/01
- BPatG, 13.03.2002 - 5 W (pat) 451/00
- BPatG, 14.01.2025 - 35 W (pat) 405/23
- BPatG, 28.02.2024 - 35 W (pat) 416/22
- BPatG, 25.09.2019 - 35 W (pat) 402/18
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