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Rechtsprechung
   BGH, 25.03.1982 - X ZB 12/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,11809
BGH, 25.03.1982 - X ZB 12/81 (https://dejure.org/1982,11809)
BGH, Entscheidung vom 25.03.1982 - X ZB 12/81 (https://dejure.org/1982,11809)
BGH, Entscheidung vom 25. März 1982 - X ZB 12/81 (https://dejure.org/1982,11809)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsbescherde gegen Ablehnung eines Patents über das Verfahren zur Vakuumbehandlung von Stahl durch das Bundespatentgericht - Vorliegen oder Nichtvorliegen von Gründen des angefochtenen Beschlusses - Notwendigkeit des Eingehens auf die Erfindungshöhe in den ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.09.1971 - X ZB 21/70

    Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des Bundespatentgerichts - Zur Frage der …

    Auszug aus BGH, 25.03.1982 - X ZB 12/81
    Es ist zwar anerkannt, daß der Gesamtkomplex der Erfindungshöhe in der Regel einem selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmittel im Sinne des § 146 ZPO gleichzusetzen ist, da er für die Patenterteilung rechtsbegründend, -vernichtend, -hindernd oder -erhaltend sein kann (u.a. BGH GRUR 1974, 419 - Oberflächenprofilierung; Beschluß vom 16. September 1971 - X ZB 21/70 - und vom 14. Dezember 1976 - X ZB 17/75; vgl. auch BGH GRUR 1977, 214, 215 - Aluminiumdraht).

    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 16. September 1971 - X ZB 21/70 - ausgeführt, daß ein allgemeiner Grundsatz des Inhalts, daß in solchen Fällen auch die Entscheidungsgründe - um dem Vorwurf des Begründungsmangels zu entgehen - ausführlicher und umfassender sein müßten, nicht anerkannt oder aus dem Gesetz abgeleitet werden könne.

  • BGH, 07.03.1978 - X ZB 1/77

    Anforderungen an eine Patentanmeldung - Inanspruchnahme einer Priorität aus …

    Auszug aus BGH, 25.03.1982 - X ZB 12/81
    Widersprüche in der Begründung wären nur dann erheblich, wenn die einander widersprechenden Ausführungen nicht erkennen ließen, welcheÜberlegungen für die Entscheidung schließlich maßgebend waren (BGH GRUR 1978, 423 - Mähmaschine).
  • BGH, 12.10.1976 - X ZB 20/75

    Erfindungshöhe eines zum Patent angemeldeten elektrischen fadenförmigen …

    Auszug aus BGH, 25.03.1982 - X ZB 12/81
    Es ist zwar anerkannt, daß der Gesamtkomplex der Erfindungshöhe in der Regel einem selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmittel im Sinne des § 146 ZPO gleichzusetzen ist, da er für die Patenterteilung rechtsbegründend, -vernichtend, -hindernd oder -erhaltend sein kann (u.a. BGH GRUR 1974, 419 - Oberflächenprofilierung; Beschluß vom 16. September 1971 - X ZB 21/70 - und vom 14. Dezember 1976 - X ZB 17/75; vgl. auch BGH GRUR 1977, 214, 215 - Aluminiumdraht).
  • BGH, 11.12.1973 - X ZB 18/72

    Beweisantrag als selbstständiges Angriffsmittel oder Verteidigungsmittel - …

    Auszug aus BGH, 25.03.1982 - X ZB 12/81
    Es ist zwar anerkannt, daß der Gesamtkomplex der Erfindungshöhe in der Regel einem selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmittel im Sinne des § 146 ZPO gleichzusetzen ist, da er für die Patenterteilung rechtsbegründend, -vernichtend, -hindernd oder -erhaltend sein kann (u.a. BGH GRUR 1974, 419 - Oberflächenprofilierung; Beschluß vom 16. September 1971 - X ZB 21/70 - und vom 14. Dezember 1976 - X ZB 17/75; vgl. auch BGH GRUR 1977, 214, 215 - Aluminiumdraht).
  • BGH, 10.06.1986 - X ZB 13/85
    Der Senat hat bereits in nichtveröffentlichten früheren Beschlüssen (X ZB 21/70 vom 16. September 1971 und X ZB 12/81 vom 25. März 1982) ausgeführt, daß kein Grundsatz anerkannt werden könne, wonach bei Abweichung von einer früheren Entscheidung eine ausführlichere und umfassendere Begründung erforderlich sei, um dem Vorwurf des Begründungsmangels zu entgehen.
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