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Rechtsprechung
   BGH, 06.08.2013 - X ZB 2/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,23713
BGH, 06.08.2013 - X ZB 2/12 (https://dejure.org/2013,23713)
BGH, Entscheidung vom 06.08.2013 - X ZB 2/12 (https://dejure.org/2013,23713)
BGH, Entscheidung vom 06. August 2013 - X ZB 2/12 (https://dejure.org/2013,23713)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    Tintenstrahldrucker

    GebrMG § 15 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 Satz 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Löschung eines Gebrauchsmusters: Schutzanspruch mit einem in den ursprünglich eingereichten Unterlagen nicht als zur Erfindung gehörend offenbarten Merkmal - Tintenstrahldrucker

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Tintenstrahldrucker

    § 15 Abs 1 Nr 3 GebrMG, § 15 Abs 3 S 1 GebrMG
    Löschung eines Gebrauchsmusters: Schutzanspruch mit einem in den ursprünglich eingereichten Unterlagen nicht als zur Erfindung gehörend offenbarten Merkmal - Tintenstrahldrucker

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterbleiben der Löschung eines Gebrauchsmusters bei Führen eines Merkmals des Schutzanspruchs nur zu einer Beschränkung des Gegenstandes und nicht zur Erteilung von Schutz für ein "Aliud"

  • kanzlei.biz

    Tintenstrahldrucker

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterbleiben der Löschung eines Gebrauchsmusters bei Führen eines Merkmals des Schutzanspruchs nur zu einer Beschränkung des Gegenstandes und nicht zur Erteilung von Schutz für ein "Aliud"

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Urheberrecht - Wann ist ein Gebrauchsmuster zu löschen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur Löschung eines Gebrauchsmusters

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Löschung eines Gebrauchsmusters

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Löschung eines Gebrauchsmusters bei Merkmal in Schutzanspruch, das zu Beschränkung des Gegenstandes führt

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Zur Löschung eines Gebrauchsmusters

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2013, 1135
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.10.2010 - Xa ZB 14/09

    Winkelmesseinrichtung

    Auszug aus BGH, 06.08.2013 - X ZB 2/12
    Die Löschung eines Gebrauchsmusters hat zu unterbleiben, wenn der Schutzanspruch zwar ein Merkmal enthält, das in den ursprünglich eingereichten Unterlagen nicht als zur Erfindung gehörend offenbart ist, das aber nur zu einer Beschränkung des Gegenstandes und nicht zur Erteilung von Schutz für ein "Aliud" führt (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2010, Xa ZB 14/09, GRUR 2011, 40 Rn. 18 ff. - Winkelmesseinrichtung;… Urteil vom 21. Juni 2011, X ZR 43/09, GRUR 2011, 1003 Rn. 24 ff. - Integrationselement).

    Rn. 16 Wenn die Einfügung eines in den ursprünglich eingereichten Unterlagen nicht als zur Erfindung gehörend offenbarten Merkmals zu einer bloßen Einschränkung des geschützten Gegenstands geführt hat, kann dies dadurch geschehen, dass das betreffende Merkmal im Anspruch verbleibt, bei der Prüfung der Patentfähigkeit aber jedenfalls insoweit außer Betracht zu lassen ist, als es nicht zur Stützung derselben herangezogen werden darf (BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2000 - X ZR 184/98, GRUR 2001, 140, 142 f. - Zeittelegramm; Beschluss vom 21. Oktober 2010 - Xa ZB 14/09, GRUR 2011, 40 Rn. 18 - Winkelmesseinrichtung;… Urteil vom 21. Juni 2011 - X ZR 43/09, GRUR 2011, 1003 Rn. 24 - Integrationselement).

    Das Patent ist hingegen zu widerrufen oder für nichtig zu erklären, wenn die Hinzufügung des Merkmals dazu geführt hat, dass das Schutzrecht eine andere Erfindung zum Gegenstand hat als die ursprüngliche Anmeldung, wenn das Patent also etwas schützt, das gegenüber dem der Fachwelt durch die ursprünglich eingereichten Unterlagen Offenbarten ein "Aliud" darstellt (BGH, GRUR 2001, 140, 141 - Zeittelegramm; GRUR 2011, 40 Rn. 21 - Winkelmesseinrichtung;… GRUR 2011, 1003 Rn. 27 - Integrationselement).

    Entscheidend ist vielmehr, ob mit der Hinzufügung des Merkmals lediglich eine Anweisung zum technischen Handeln konkretisiert wird, die in den ursprünglich eingereichten Unterlagen als zur Erfindung gehörend offenbart ist, oder ob damit ein technischer Aspekt angesprochen wird, der aus den ursprünglich eingereichten Unterlagen weder in seiner konkreten Ausgestaltung noch auch nur in abstrakter Form als zur Erfindung gehörend zu entnehmen ist (BGH, GRUR 2011, 40 Rn. 22 - Winkelmesseinrichtung;… GRUR 2011, 1003 Rn. 29 - Integrationselement).

  • BGH, 21.06.2011 - X ZR 43/09

    Integrationselement

    Auszug aus BGH, 06.08.2013 - X ZB 2/12
    Die Löschung eines Gebrauchsmusters hat zu unterbleiben, wenn der Schutzanspruch zwar ein Merkmal enthält, das in den ursprünglich eingereichten Unterlagen nicht als zur Erfindung gehörend offenbart ist, das aber nur zu einer Beschränkung des Gegenstandes und nicht zur Erteilung von Schutz für ein "Aliud" führt (Bestätigung von BGH…, Beschluss vom 21. Oktober 2010, Xa ZB 14/09, GRUR 2011, 40 Rn. 18 ff. - Winkelmesseinrichtung; Urteil vom 21. Juni 2011, X ZR 43/09, GRUR 2011, 1003 Rn. 24 ff. - Integrationselement).

    Rn. 16 Wenn die Einfügung eines in den ursprünglich eingereichten Unterlagen nicht als zur Erfindung gehörend offenbarten Merkmals zu einer bloßen Einschränkung des geschützten Gegenstands geführt hat, kann dies dadurch geschehen, dass das betreffende Merkmal im Anspruch verbleibt, bei der Prüfung der Patentfähigkeit aber jedenfalls insoweit außer Betracht zu lassen ist, als es nicht zur Stützung derselben herangezogen werden darf (BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2000 - X ZR 184/98, GRUR 2001, 140, 142 f. - Zeittelegramm;… Beschluss vom 21. Oktober 2010 - Xa ZB 14/09, GRUR 2011, 40 Rn. 18 - Winkelmesseinrichtung; Urteil vom 21. Juni 2011 - X ZR 43/09, GRUR 2011, 1003 Rn. 24 - Integrationselement).

    Das Patent ist hingegen zu widerrufen oder für nichtig zu erklären, wenn die Hinzufügung des Merkmals dazu geführt hat, dass das Schutzrecht eine andere Erfindung zum Gegenstand hat als die ursprüngliche Anmeldung, wenn das Patent also etwas schützt, das gegenüber dem der Fachwelt durch die ursprünglich eingereichten Unterlagen Offenbarten ein "Aliud" darstellt (BGH, GRUR 2001, 140, 141 - Zeittelegramm;… GRUR 2011, 40 Rn. 21 - Winkelmesseinrichtung; GRUR 2011, 1003 Rn. 27 - Integrationselement).

    Entscheidend ist vielmehr, ob mit der Hinzufügung des Merkmals lediglich eine Anweisung zum technischen Handeln konkretisiert wird, die in den ursprünglich eingereichten Unterlagen als zur Erfindung gehörend offenbart ist, oder ob damit ein technischer Aspekt angesprochen wird, der aus den ursprünglich eingereichten Unterlagen weder in seiner konkreten Ausgestaltung noch auch nur in abstrakter Form als zur Erfindung gehörend zu entnehmen ist (…BGH, GRUR 2011, 40 Rn. 22 - Winkelmesseinrichtung; GRUR 2011, 1003 Rn. 29 - Integrationselement).

  • BGH, 05.10.2000 - X ZR 184/98

    Zeittelegramm; Nichtigerklärung eines Patents bei gegenüber der Anmeldung engerer …

    Auszug aus BGH, 06.08.2013 - X ZB 2/12
    Rn. 16 Wenn die Einfügung eines in den ursprünglich eingereichten Unterlagen nicht als zur Erfindung gehörend offenbarten Merkmals zu einer bloßen Einschränkung des geschützten Gegenstands geführt hat, kann dies dadurch geschehen, dass das betreffende Merkmal im Anspruch verbleibt, bei der Prüfung der Patentfähigkeit aber jedenfalls insoweit außer Betracht zu lassen ist, als es nicht zur Stützung derselben herangezogen werden darf (BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2000 - X ZR 184/98, GRUR 2001, 140, 142 f. - Zeittelegramm;… Beschluss vom 21. Oktober 2010 - Xa ZB 14/09, GRUR 2011, 40 Rn. 18 - Winkelmesseinrichtung;… Urteil vom 21. Juni 2011 - X ZR 43/09, GRUR 2011, 1003 Rn. 24 - Integrationselement).

    Das Patent ist hingegen zu widerrufen oder für nichtig zu erklären, wenn die Hinzufügung des Merkmals dazu geführt hat, dass das Schutzrecht eine andere Erfindung zum Gegenstand hat als die ursprüngliche Anmeldung, wenn das Patent also etwas schützt, das gegenüber dem der Fachwelt durch die ursprünglich eingereichten Unterlagen Offenbarten ein "Aliud" darstellt (BGH, GRUR 2001, 140, 141 - Zeittelegramm;… GRUR 2011, 40 Rn. 21 - Winkelmesseinrichtung;… GRUR 2011, 1003 Rn. 27 - Integrationselement).

  • BGH, 17.07.2012 - X ZB 1/11

    Feuchtigkeitsabsorptionsbehälter

    Auszug aus BGH, 06.08.2013 - X ZB 2/12
    Eine Beschränkung ist regelmäßig anzunehmen, wenn sich die Frage, die der Vorinstanz Anlass zur Zulassung gegeben hat, nur für einen eindeutig abgrenzbaren selbständigen Teil des Streitstoffes stellt (BGH, Beschluss vom 17. Juli 2012 - X ZB 1/11, GRUR 2012, 1243 Rn. 5 - Feuchtigkeitsabsorptionsbehälter).

    Wenn gegen ein Gebrauchsmuster mehrere der in § 15 Abs. 1 GebrMG vorgesehenen Löschungsgründe geltend gemacht werden, bildet jeder Löschungsgrund einen abgrenzbaren Teil des Verfahrens in diesem Sinne (BGH, GRUR 2012, 1243 Rn. 4 - Feuchtigkeitsabsorptionsbehälter).

  • BGH, 25.02.2010 - Xa ZR 100/05

    Thermoplastische Zusammensetzung

    Auszug aus BGH, 06.08.2013 - X ZB 2/12
    Sie kann ferner dazu führen, dass der Gegenstand des Schutzrechts nicht schutzfähig ist, weil zumindest eine unter den Anspruch fallende Ausführungsform durch den Stand der Technik vorweggenommen oder nahegelegt ist, oder dass die Erfindung nicht mehr so offenbart ist, dass der Fachmann sie ausführen kann (vgl. dazu BGH, Urteil vom 25. Februar 2010 - Xa ZR 100/05, BGHZ 184, 300 = GRUR 2010, 414 Rn. 23 - Thermoplastische Zusammensetzung).
  • BGH, 19.10.2004 - X ZB 34/03

    Rentabilitätsermittlung

    Auszug aus BGH, 06.08.2013 - X ZB 2/12
    Rn. 39 Die Zulassung der Rechtsbeschwerde gemäß § 18 Abs. 4 Satz 1 GebrMG und § 100 Abs. 1 PatG kann auf abgrenzbare Teile des Beschwerdeverfahrens beschränkt werden (BGH, Beschluss vom 14. Juli 1983 - X ZB 9/82, BGHZ 88, 191, 193 = GRUR 1983, 725, 726 - Ziegelsteinformling I; Beschluss vom 19. Oktober 2004 - X ZB 34/03, GRUR 2005, 143 - Rentabilitätsermittlung).
  • BGH, 14.07.1983 - X ZB 9/82

    Ziegelsteinformling

    Auszug aus BGH, 06.08.2013 - X ZB 2/12
    Rn. 39 Die Zulassung der Rechtsbeschwerde gemäß § 18 Abs. 4 Satz 1 GebrMG und § 100 Abs. 1 PatG kann auf abgrenzbare Teile des Beschwerdeverfahrens beschränkt werden (BGH, Beschluss vom 14. Juli 1983 - X ZB 9/82, BGHZ 88, 191, 193 = GRUR 1983, 725, 726 - Ziegelsteinformling I; Beschluss vom 19. Oktober 2004 - X ZB 34/03, GRUR 2005, 143 - Rentabilitätsermittlung).
  • BGH, 17.02.2015 - X ZR 161/12

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Nichtigerklärung …

    Dagegen ist die Nichtigerklärung oder Löschung nicht zu vermeiden, wenn die Änderung dazu führt, dass der Gegenstand der Anmeldung gegenüber dem Inhalt der ursprünglich eingereichten Unterlagen zu einem Aliud abgewandelt wird (BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2000 - X ZR 184/98, GRUR 2001, 140 - Zeittelegramm; Beschluss vom 21. Oktober 2010 - Xa ZB 14/09, GRUR 2011, 40 - Winkelmesseinrichtung; Urteil vom 21. Juni 2011 - X ZR 43/09, GRUR 2011, 1003 - Integrationselement; Beschluss vom 6. August 2013 - X ZB 2/12, GRUR 2013, 1135 - Tintenstrahldrucker).

    Rn. 45 Der Widerruf oder die Nichtigerklärung des Patents ist andererseits unumgänglich, wenn die Hinzufügung eines in den ursprünglich eingereichten Unterlagen nicht offenbarten Merkmals dazu führt, dass der Patentanspruch des erteilten Patents eine andere Erfindung zum Gegenstand hat als die ursprüngliche Anmeldung, wenn das Patent also etwas schützt, das gegenüber dem der Fachwelt durch die ursprünglichen Unterlagen Offenbarten ein "Aliud" darstellt (BGH, GRUR 2001, 140, 141 - Zeittelegramm;… BGH, GRUR 2011, 40 Rn. 21 - Winkelmesseinrichtung;… BGH, GRUR 2011, 1003 Rn. 27 - Integrationselement; BGH, GRUR 2013, 1135 Rn. 16 - Tintenstrahldrucker).

    In einem solchen Fall wird den berechtigten Interessen der Öffentlichkeit dadurch Rechnung getragen, dass das einschränkende Merkmal im Patentanspruch verbleibt und zugleich dafür gesorgt wird, dass im Übrigen aus der Änderung Rechte nicht hergeleitet werden können, insbesondere das nicht offenbarte Merkmal bei der Prüfung der Patentfähigkeit insoweit außer Betracht zu lassen ist, als es nicht zur Stützung der Patentfähigkeit herangezogen werden darf (BGH, GRUR 2001, 140, 142 f. - Zeittelegramm;… BGH, GRUR 2011, 40 Rn. 16 - Winkelmesseinrichtung;… BGH, GRUR 2011, 1003 Rn. 24 - Integrationselement; BGH, GRUR 2013, 1135 Rn. 16 - Tintenstrahldrucker).

    Rn. 53 (a) Ob es sich bei der Einfügung eines in den ursprünglichen Unterlagen nicht offenbarten Merkmals um eine bloße Einschränkung des angemeldeten Gegenstands handelt oder um ein Aliud, bestimmt sich danach, ob damit lediglich eine Anweisung zum technischen Handeln konkretisiert wird, die in diesen Unterlagen als zur Erfindung gehörend offenbart ist, oder ob damit ein technischer Aspekt angesprochen wird, der daraus weder in seiner konkreten Ausgestaltung noch auch nur in abstrakter Form als zur Erfindung gehörend zu entnehmen ist (…BGH, GRUR 2011, 40 Rn. 22 - Winkelmesseinrichtung;… BGH, GRUR 2011, 1003 Rn. 29 - Integrationselement; BGH, GRUR 2013, 1135 Rn. 26 f. - Tintenstrahldrucker).

  • BGH, 20.10.2020 - X ZR 158/18

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Abgrenzung einer …

    Keine bloße Einschränkung in diesem Sinne, sondern ein Aliud liegt vor, wenn das hinzugefügte Merkmal einen technischen Aspekt betrifft, der den ursprünglich eingereichten Unterlagen weder in seiner konkreten Ausgestaltung noch zumindest in abstrakter Form als zur Erfindung gehörend zu entnehmen ist (Bestätigung von BGH, Urteil vom 21. Juni 2011 - X ZR 43/09, GRUR 2011, 1003 - Integrationselement; Beschluss vom 6. August 2013 - X ZB 2/12, GRUR 2013, 1135 - Tintenstrahldrucker und Urteil vom 17. Februar 2015 - X ZR 161/12, BGHZ 204, 199 = GRUR 2015, 573 - Wundbehandlungsvorrichtung).

    Rn. 40 Sofern das nicht offenbarte Merkmal zu einer bloßen Einschränkung des angemeldeten Gegenstands, nicht aber zu einem Aliud führt, ist den berechtigten Interessen der Öffentlichkeit schon dann Genüge getan, wenn das Merkmal im Patentanspruch verbleibt und zugleich dafür Sorge getragen wird, dass im Übrigen, also was die Entstehung von Patentrechten anbelangt, keine Rechte aus der Änderung hergeleitet werden können (BGH, Beschluss vom 6. August 2013 - X ZB 2/12, GRUR 2013, 1135 Rn. 16 - Tintenstrahldrucker).

    Rn. 41 b) Ein Aliud, das zwingend zur Nichtigerklärung führt, liegt nicht nur dann vor, wenn der Gegenstand des Streitpatents zum ursprünglich offenbarten Gegenstand in einem Ausschließlichkeitsverhältnis steht, sondern auch dann, wenn das hinzugefügte Merkmal einen technischen Aspekt betrifft, der den ursprünglich eingereichten Unterlagen weder in seiner konkreten Ausgestaltung noch zumindest in abstrakter Form als zur Erfindung gehörend zu entnehmen ist (BGH…, Urteil vom 21. Juni 2011 - X ZR 43/09, GRUR 2011, 1003 Rn. 28 f. - Integrationselement; Beschluss vom 6. August 2013 - X ZB 2/12, GRUR 2013, 1135 Rn. 27 - Tintenstrahldrucker;… Urteil vom 17. Februar 2015 - X ZR 161/12, BGHZ 204, 199 = GRUR 2015, 573 Rn. 53 - Wundbehandlungsvorrichtung).

  • BGH, 29.08.2017 - X ZB 3/15

    Einspruchsverfahren gegen eine Patenterteilung: Zulässigkeit des Beitritts …

    Ein entsprechendes Bedürfnis bestand aber nur für die Frage der Zulässigkeit ihres Beitritts, was nach ständiger Rechtsprechung eine Beschränkung der Zulassung indiziert (BGH, Beschluss vom 6. August 2013 - X ZB 2/12, GRUR 2013, 1135 Rn. 36 - Tintenstrahldrucker;… Beschluss vom 17. Juli 2012 - X ZB 1/11, GRUR 2012, 1243 Rn. 5 - Feuchtigkeitsabsorptionsbehälter).

    Rn. 12 Die Rechtsbeschwerde kann nach ständiger Rechtsprechung ebenso wie die Revision auf einen abgrenzbaren Teil des Beschwerdeverfahrens beschränkt zugelassen werden (BGH, GRUR 2013, 1135 Rn. 39 - Tintenstrahldrucker;… Beschluss vom 17. April 2007 - X ZB 9/06, BGHZ 172, 108 Rn. 7 - Informationsübermittlungsverfahren I, jeweils mwN).

  • BPatG, 01.06.2016 - 9 W (pat) 11/13

    Beschränkte Aufrechterhaltung eines Patents mit der Bezeichnung …

    Nach Auffassung der Patentinhaberin, die sich im Rahmen ihres ergänzten Vortrags u. a. auf eine Leitsatzentscheidung des BGH (X ZB 2/12, Beschluss vom 6. August 2013) in einer zugelassenen Rechtsbeschwerdesache zu der Gebrauchsmusterlöschungsbeschwerdesache 35 W (pat) 466/09 beruft, die einen im Schutzanspruch 1 dort identisch - mit der im Einspruchsverfahren hier zuletzt verteidigten Fassung des Patentanspruchs 1 - definierten Gegenstand betrifft, habe die Patentabteilung rechtsfehlerhaft auf eine unzulässige Erweiterung des Gegenstands nach Anspruch 1 in der im Einspruchsverfahren zuletzt verteidigten Fassung erkannt.

    D1 - JP 3-227 629 A D1a - Übersetzung JP10-078843 A D2 - EP 0 812 693 A1 ~ L6 D3 - US 5 506 611 A D4 - WO 98 / 55 318 A1 D5 - EP 0 622 235 A2 DXa - Übersetzung JP 11-078843 A E1 - DE 91 16 990 U1 (~ D3) E2 - EP 0 789 322 A2 E3 - EP 0 710 568 A2 (~ L7) E4 - WO 97 / 23 352 A1 (~ D2) E5 - JP 62-184 856 A K2 - WO 99 / 59 823 A1 (ursprüngliche Anmeldung) K2a - DE 199 81 083 T1 (Übersetzung K2) L3 - DE 297 11 115 U1 L4 - WO 98 / 04 414 A1 L5 - EP 0 571 093 A2 L6 - EP 0 812 693 A1 L7 - EP 0 710 568 A2 L8 - EP 0 854 043 A2 L9 - DE 197 48 857 A1 L10 - DE 196 30 612 A1 PV1 - JP 02-594 912 B2 R1 - EP 0 812 693 A1 R2 - JP 02-594 912 R2 = E5 HE1 Beschluss BPatG in Sache 35 W (pat) 466/09 HE9 Beschluss DPMA Lö I 65/07 HE10 Beschluss BGH X ZB 2/12 HL11 EP 0 839 660 A1 HL12 Bedienungsanleitung Canon Farb-Bubble Jet Drucker BJC 2000 X1 Beschluss BPatG in Sache 9 W (pat) 37/09.

    Für den vorliegenden Fall ist im Hinblick auf das Merkmal M10 insbesondere die Entscheidung HE10 (BGH, Beschluss vom 6. August 2013 - X ZB 2/12 - Tintenstrahldrucker) betreffend den Beschluss des BPatG in der Gebrauchsmusterlöschungsbeschwerdesache 35 W (pat) 466/09 (HE1) zu beachten, weil dieser Entscheidung ein mit dem geltenden Anspruch 1Ha hier identischer Schutzanspruch zugrunde lag.

  • LG München I, 13.08.2015 - 7 O 16835/14

    Patentstreit um Tintenpatrone

    Das ist jedoch nicht der Fall, wenn die Einfügung eines in den ursprünglich eingereichten Unterlagen nicht als zur Erfindung gehörend offenbarten Merkmals zu einer bloßen Einschränkung des geschützten Gegenstands geführt hat (BGH GRUR 2013, 1135, 1136 -Tintenstrahldrucker).

    Im Übrigen liegt - wie schon ausgeführt - keine unzulässige Erweiterung vor, wenn die Einfügung zu einer bloßen Einschränkung des geschützten Gegenstands geführt hat (BGH GRUR 2013, 1135, 1136 - Tintenstrahldrucker).

  • BPatG, 11.09.2015 - 14 W (pat) 30/13

    Patentbeschwerdeverfahren - "Kosmetische Zubereitung" - Patenterteilungsverfahren …

    Rn. 28 Diesen Grundsätzen entsprechend stellt der BGH für das Einspruchs- und Nichtigkeits- sowie für das Gebrauchsmusterlöschungsverfahren (vgl. BGH, GRUR 2001, 140 - Zeittelegramm; BGH, GRUR 2011, 40 - Winkelmesseinrichtung; BGH, GRUR 2011, 1003 - Integrationselement; BGH, GRUR 2013, 1135 - Tintenstrahldrucker;… BGH, GRUR 2015, 573 - Wundbehandlungsvorrichtung, hier vor allem Rdn. 46 und 51) maßgeblich darauf ab, ob den berechtigten Interessen Dritter durch andere Maßnahmen als den Widerruf bzw. die Nichtigerklärung eines unzulässig erweiterten Patents ausreichend Rechnung getragen werden kann.
  • BPatG, 08.04.2014 - 4 Ni 34/12

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Fettabsaugevorrichtung (europäisches Patent)" …

    Rn. 119 1. Vorliegend erscheint fraglich, ob die vorliegende Erweiterung des Inhalts der Anmeldung sich als unzulässig erweist, weil der Gegenstand der Lehre nach Patentanspruch 1 sich gegenüber dem Inhalt der Anmeldung als Beschränkung darstellt oder ob sich die Einfügung des ursprünglich nicht offenbarten Merkmals 1.9.1 derart auf den Inhalt der geschützten Lehre auswirkt, dass diese eine andere Erfindung als diejenige der ursprünglichen Anmeldung, damit ein aliud zum Gegenstand hat, und deshalb auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht mehr als Beschränkung angesehen werden kann (…BGH Urt. v. 21.6.2011, X ZR 43/09 = GRUR 2011, 1003 - Integrationselement; Urt. v. 6.08.2013, X ZB 2/12 = GRUR 2013, 1135 - Tintenstrahldrucker).
  • BPatG, 07.10.2020 - 35 W (pat) 421/18
    ist, das aber nur zu einer Beschränkung des Gegenstands und nicht zu einer Erteilung von Schutz für ein "aliud" führt (vgl. BGH GRUR 2013, 1135 - Tintenstrahldrucker).
  • BPatG, 16.09.2020 - 6 Ni 22/19

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Gurtaufroller" - unzulässige Erweiterung - …

    Rn. 97 1.4 Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann ein Merkmal, das in den ursprünglich eingereichten Unterlagen nicht als zur Erfindung gehörend offenbart ist und dessen Streichung oder Ersetzung durch ein von der ursprünglichen Offenbarung gedecktes Merkmal zu einer Erweiterung des Schutzbereichs führen würde, im Patentanspruch verbleiben, wenn seine Einfügung zu einer Einschränkung gegenüber dem Inhalt der Anmeldung führt (vgl. BGH Urteil vom 5. Oktober 2000 - X ZR 184/98, GRUR 2001, 140 - Zeittelegramm; Urteil vom 21. Oktober 2010 - Xa ZB 14/09, GRUR 2011, 40 - Winkelmesseinrichtung; Urteil vom 21. Juni 2011 - X ZR 43/09, GRUR 2011, 1003 - Integrationselement; Urteil vom 6. August 2013 - X ZB 2/12, GRUR 2013, 1135 - Tintenstrahldrucker).
  • BPatG, 03.07.2023 - 35 W (pat) 406/22

    Gebrauchsmusterbeschwerdesache - "Energieübertragungsvorrichtung" - unzulässige …

    Bei der vorliegenden Sachlage kann auch unter Berücksichtigung der Entscheidungen BGH GRUR 2011, 40 - Winkelmesseinrichtung, GRUR 2011, 1003 - Integrationsmerkmal, GRUR 2015, 573 - Wundbehandlungsvorrichtung und GRUR 2013, 1135 - Tintenstrahldrucker, die die umgekehrte Fallgestaltung betreffen, nämlich Aufweisen eines nicht ursprungsoffenbarten, aber in der Sache zu einer Beschränkung des Gegenstands des betr.
  • BPatG, 23.05.2017 - 4 Ni 12/16

    Patentfähigkeit des Streitpatents mit der Bezeichnung "Vorderer Umwerfer mit …

  • BPatG, 19.10.2020 - 9 W (pat) 702/19
  • BPatG, 14.05.2014 - 5 Ni 50/12
  • BPatG, 27.09.2022 - 35 W (pat) 408/21

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  • BPatG, 28.07.2022 - 5 Ni 29/20
  • BPatG, 20.05.2022 - 5 Ni 29/20

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  • BPatG, 27.09.2018 - 11 W (pat) 10/16
  • BPatG, 09.02.2023 - 35 W (pat) 402/22
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