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Rechtsprechung
   BGH, 14.03.1972 - X ZB 20/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,2813
BGH, 14.03.1972 - X ZB 20/71 (https://dejure.org/1972,2813)
BGH, Entscheidung vom 14.03.1972 - X ZB 20/71 (https://dejure.org/1972,2813)
BGH, Entscheidung vom 14. März 1972 - X ZB 20/71 (https://dejure.org/1972,2813)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Anmeldung eines Patents - Anforderungen an die Geltendmachung von Patentansprüchen - Rechtmäßigkeit der Zurückweisung einer Patentanmeldung - Anforderungen an die Ermittlung der Erfindungshöhe eines Patents

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1972, 512
  • GRUR 1972, 595
  • GRUR 1972, 597
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.01.1967 - Ia ZB 17/66

    Inhalt der ursprünglichen Beschreibung eines Patents - Inhalt ursprünglicher …

    Auszug aus BGH, 14.03.1972 - X ZB 20/71
    Zur Frage, inwieweit Merkmale aus der Zeichnung in den Patentanspruch aufgenommen werden können (Bestätigung von BGH GRUR 1967, 476 f - Dampferzeuger).

    Der erkennende Senat hat zwar in dem auch vom Beschwerdesenat zugrunde gelegten Beschluß vom 26. Januar 1967 - Ia ZB 17/66 - Dampferzeuger (GRUR 1967, 476.3. Sp.) ausgesprochen, daß Merkmale, die allein der Zeichnung zu entnehmen sind und im Inhalt der Beschreibung und der Patentansprüche keine Stütze finden, nicht noch nachträglich in einen Anspruch aufgenommen werden können.

  • BGH, 23.10.1984 - X ZR 30/79

    "Walzgut-Kühlbett"; Gegenstand der Anmeldung

    Nur ausnahmsweise kann ein Merkmal als zum Gegenstand der Anmeldung gehörig betrachtet werden, wenn es - obwohl es nicht mit Worten beschrieben, sondern nur gezeichnet ist - dadurch in dem Inhalt der Beschreibung eine Stütze findet, daß hinreichend deutlich wird, daß es nach deren Gesamtinhalt für die Erfindung von Bedeutung ist, etwa in der Form, daß wenigstens die Aufgabe erkennbar wird, zu deren Lösung das aus der Zeichnung zu entnehmende Merkmal bestimmt und geeignet ist (BGH GRUR 1972, 595 - Schienenschalter I; GRUR 1967, 476, 477 - Dampferzeuger).
  • BGH, 06.10.1994 - X ZB 4/92

    "Datenträger"; Beschränkung des Patentanspruchs auf eine von mehreren …

    Diese tatsächliche Feststellung, die die Rechtsbeschwerde nicht angreift und die deshalb für das Rechtsbeschwerdeverfahren bindend ist (BGH GRUR 1972, 595, 596 - Schienenschalter I), rechtfertigt entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde die Schlußfolgerung des Beschwerdegerichts, die Einfügung des Wortes "einziger" vor "Komparator (442)" im Merkmal b und vor "Speicher (430)" in den Merkmalen c und d sei zulässig.
  • BGH, 12.07.1972 - X ZR 1/69

    Beeinflussung von noch nicht veröffentlichten Patenten durch Aufsätze

    Was insoweit aus den Figuren 3 bis 5 der dortigen Zeichnung entnommen werden könnte, ist unter den Parteien umstritten, kann aber ebenfalls auf sich beruhen, denn Merkmale, die allein der Zeichnung zu entnehmen sind und in dem Inhalt der Beschreibung und der Patentansprüche keine Stütze finden, können in der Regel nicht als offenbart angesehen werden (Senatsurteile vom 26. Januar 1967 - X ZB 17/66 - Dampferzeuger = GRUR 1967, 476 - und vom 14. März 1972 - X ZB 20/71, S. 6 f - Schienenschalter I).
  • BPatG, 30.01.2008 - 19 W (pat) 6/05
    Damit konnte der Fachmann aus der patentgemäßen Aufgabe, eine Zugentlastung für ein Elektrokabel bereitzustellen, die montagefreundlich ausgestaltet ist und sich darüber hinaus kostengünstig herstellen lässt (Sp. 1 Z. 64 bis 67 der Streit- PS) nicht entnehmen, dass das in Rede stehende und gezeichnete Merkmal für die Lösung bestimmt und geeignet ist (BGH Schienenschalter I - GRUR 1972, S. 595), da er nicht erwartete, dass die spezielle merkmalsgemäße Gestaltung der Flächen der Rippe einen Einfluss auf Montagefreundlichkeit und Kostengünstigkeit einer Zugentlastung hätte haben können.
  • BPatG, 16.04.2008 - 19 W (pat) 342/05
    Nur ausnahmsweise kann ein nur gezeichnetes Merkmal als zum Gegenstand der Erfindung gehörig betrachtet werden, wenn hinreichend deutlich wird, dass es nach deren Gesamtinhalt für die Erfindung von Bedeutung ist, etwa in der Form, dass wenigstens die Aufgabe erkennbar wird, zu deren Lösung das aus der Zeichnung zu entnehmende Merkmal bestimmt und geeignet ist (BGH Schienenschalter I - GRUR 1972, S. 595, BGH Walzgutkühlbett - BlPMZ 1985, S. 220).
  • BPatG, 06.03.1981 - 10 W (pat) 87/78
    Fehlt in dem bekanntgemachten Hauptanspruch ein für die Aufgabenlösung erkennbar notwendiges Merkmal, das als konstruktive Lösungsmaßnahme zwar nur in der ursprünglichen Zeichnung eindeutig dargestellt war, aber gleichwohl im Hinblick auf die in der ursprünglichen Beschreibung enthaltene Aufgabenstellung als erfindungswesentlich offenbart anzusehen ist (BGH GRUR 1967, 476 - Dampferzeuger; GRUR 1972, 595 - Schienenschalter I), so ist das Patentbegehren gegenüber der ursprünglichen Offenbarung unzulässig erweitert.
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