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Rechtsprechung
   BGH, 12.07.2006 - X ZB 33/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3429
BGH, 12.07.2006 - X ZB 33/05 (https://dejure.org/2006,3429)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2006 - X ZB 33/05 (https://dejure.org/2006,3429)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2006 - X ZB 33/05 (https://dejure.org/2006,3429)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Rohrleitungsprüfverfahren

    PatG § 100 Abs. 3 Nr. 6

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    PatG § 100 Abs. 3 Nr. 6

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit einer zulassungsfreien Rechtsbeschwerde bei einer Lücke in der gedanklichen Herleitung einzelner für eine Begründung notwendiger Elemente; Zweck einer zulassungsfreien Rechtsbeschwerde; Patentanmeldung für ein Verfahren zum Prüfen von Rohrleitungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 100 Abs. 3 Nr. 6
    "Rohrleitungsprüfverfahren"; Voraussetzungen der Rechtsbeschwerde wegen mangelnder Begründung im Verfahren vor den Patentgerichten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Urheberrecht - Bejahung oder Verneinung der erfinderischen Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2006, 929
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.03.2006 - X ZR 213/01

    Vorausbezahlte Telefongespräche

    Auszug aus BGH, 12.07.2006 - X ZB 33/05
    Für die zur Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit notwendige wertende Würdigung der tatsächlichen Umstände, die geeignet sind, etwas über die Voraussetzungen für das Auffinden der erfindungsgemäßen Lösung auszusagen (Sen.Urt. v. 7.3.2006 - X ZR 213/01 - Vorausbezahlte Telefongespräche, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt), fehlt damit ein wesentliches Element.
  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BGH, 12.07.2006 - X ZB 33/05
    Dem Erfordernis der Erkennbarkeit der maßgeblichen Erwägungen ist auch dann nicht genügt, wenn die Gründe sachlich inhaltslos sind und sich auf leere Redensarten oder auf die Wiedergabe des Gesetzestextes beschränken (BGHZ 39, 333, 337 - Warmpressen; Sen.Beschl. v. 3.12.1991 - X ZB 5/91, GRUR 1992, 159, 160 - Crackkatalysator II; Sen.Beschl. v. 11.6.2002 - X ZB 27/01, GRUR 2002, 957, 958 - Zahnstruktur).
  • BGH, 11.06.2002 - X ZB 27/01

    "Zahnstruktur"; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung der …

    Auszug aus BGH, 12.07.2006 - X ZB 33/05
    Dem Erfordernis der Erkennbarkeit der maßgeblichen Erwägungen ist auch dann nicht genügt, wenn die Gründe sachlich inhaltslos sind und sich auf leere Redensarten oder auf die Wiedergabe des Gesetzestextes beschränken (BGHZ 39, 333, 337 - Warmpressen; Sen.Beschl. v. 3.12.1991 - X ZB 5/91, GRUR 1992, 159, 160 - Crackkatalysator II; Sen.Beschl. v. 11.6.2002 - X ZB 27/01, GRUR 2002, 957, 958 - Zahnstruktur).
  • BGH, 30.03.2005 - X ZB 8/04

    Vertikallibelle

    Auszug aus BGH, 12.07.2006 - X ZB 33/05
    An diesem Gesetzeszweck müssen sich die Anforderungen an die Auslegung des Tatbestandsmerkmals "nicht mit Gründen versehen" ausrichten (Sen.Beschl. v. 30.3.2005 - X ZB 8/04, GRUR 2005, 572, 573 - Vertikallibelle).
  • BGH, 03.12.1991 - X ZB 5/91

    Kein Begründungsmangel bei Übergehen eines Beweisantritts zu Erfindungshöhe

    Auszug aus BGH, 12.07.2006 - X ZB 33/05
    Dem Erfordernis der Erkennbarkeit der maßgeblichen Erwägungen ist auch dann nicht genügt, wenn die Gründe sachlich inhaltslos sind und sich auf leere Redensarten oder auf die Wiedergabe des Gesetzestextes beschränken (BGHZ 39, 333, 337 - Warmpressen; Sen.Beschl. v. 3.12.1991 - X ZB 5/91, GRUR 1992, 159, 160 - Crackkatalysator II; Sen.Beschl. v. 11.6.2002 - X ZB 27/01, GRUR 2002, 957, 958 - Zahnstruktur).
  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Für die unterlegene Partei muss aus den schriftlichen Gründen der Entscheidung erkennbar sein, welche rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkte nach dem Willen des Bundespatentgerichts die getroffene Entscheidung tragen sollen (Sen.Beschl. v. 30.3.2005 - X ZB 8/04, GRUR 2005, 572, 573 - Vertikallibelle; Sen.Beschl. v. 12.7.2006 - X ZB 33/05, GRUR 2006, 929 Tz. 9 - Rohrleitungsprüfverfahren; st. Rspr.).
  • BGH, 27.02.2008 - X ZB 16/07

    Durchflusszähler

    An diesem Gesetzeszweck müssen sich die Anforderungen an die Auslegung des Tatbestandsmerkmals "nicht mit Gründen versehen" ausrichten (Sen.Beschl. v. 30.3.2005 - X ZB 8/04, GRUR 2005, 572, 573 - Vertikallibelle; v. 12.7.2006 - X ZB 33/05, GRUR 2006, 929 Tz. 9 - Rohrleitungsprüfverfahren).

    Hingegen rechtfertigt die sachlich fehlerhafte oder unvollständige Begründung die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde nicht (Sen. GRUR 2006, 929 Tz. 10 - Rohrleitungsprüfverfahren; Sen. GRUR 2007, 862 Tz. 16 - Informationsübermittlungsverfahren II).

  • BGH, 11.02.2008 - X ZA 2/07

    Anforderungen an die Gründe einer Entscheidung im Patentverfahren

    An diesem Gesetzeszweck müssen sich die Anforderungen an die Auslegung des Tatbestandsmerkmals "nicht mit Gründen versehen" ausrichten (st. Rspr., vgl. etwa Sen.Beschl. v. 30.3.2005 - X ZB 8/04, GRUR 2005, 572, 573 - Vertikallibelle; Sen.Beschl. v. 12.7.2006 - X ZB 33/05, GRUR 2006, 929 - Rohrleitungsprüfverfahren).
  • BGH, 23.01.2007 - X ZB 3/06

    Gewährung des rechtlichen Gehörs in Verfahren vor den Patentgerichten; …

    Denn § 100 Abs. 3 Nr. 6 PatG eröffnet keine Richtigkeitskontrolle der angefochtenen Entscheidung (st. Rspr.; z.B. Senat, Beschl. v. 12.7.2006 - X ZB 33/05, GRUR 2006, 929 - Rohrleitungsprüfverfahren, m.w.N.).
  • BGH, 28.07.2009 - X ZB 41/08

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde gegen die Aufrechterhaltung eines Patents für …

    Hingegen rechtfertigt eine sachlich fehlerhafte oder unvollständige Begründung die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde nicht (Sen. GRUR 2006, 929 Tz. 10 - Rohrleitungsprüfverfahren; Sen. GRUR 2007, 862 Tz. 16 - Informationsübermittlungsverfahren II).
  • BGH, 29.07.2008 - X ZB 12/07

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde gegen den Widerruf eines Patents betreffend …

    Dem Erfordernis der Erkennbarkeit der maßgebenden Gründe ist auch dann nicht genügt, wenn die Gründe sachlich inhaltslos sind oder sich auf leere Redensarten oder auf die Wiedergabe des Gesetzestextes beschränken (BGHZ 39, 333, 337 - Warmpressen; st. Rspr., vgl. Sen.Beschl. v. 12.7.2006 - X ZB 33/05 - Rohrleitungsprüfverfahren m.N.).
  • BPatG, 13.10.2011 - 19 W (pat) 62/09
    Ein Begründungsmangel liegt vielmehr auch dann vor, wenn die - vorhandene - Begründung nicht erkennen lässt, welche tatsächlichen Feststellungen und welche rechtlichen Erwägungen die getroffene Entscheidung tragen sollen, wenn etwa die Gründe ganz unverständlich und verworren oder sachlich inhaltslos sind bzw. sich auf leere Redensarten oder auf die Wiedergabe des Gesetzestextes beschränken (vgl. BGH GRUR 2002, 957, 958 - Zahnstruktur; GRUR 2006, 929, 930 - Rohrleitungsprüfverfahren;… Schulte, PatG, 8. Aufl., § 47 Rdn. 20 und § 100 Rdn. 57- 59 m. w. N.).
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