Rechtsprechung
| BGH, 02.10.1973 - X ZB 7/73 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsbeschwerde gegen einen versagengenden Beschluss des Bundespatentgerichts - Mangelnde Begründung des Beschlusses als Verfahrensmangel - Einbringung selbstständiger Angriffsmittel durch den Patentanmelder auf Grund der Neufassung von Patentansprüchen - Verpflichtung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1974, 48
- MDR 1974, 134
- GRUR 1974, 210
Wird zitiert von ... (14)
- BVerfG, 12.12.2012 - 2 BvR 1294/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör …
Es handelt sich um eine Ordnungsmaßnahme, die für die Sachentscheidung ohne Bedeutung ist (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; vgl. BGH…, Beschluss vom 10. Juni 2003 - VIII ZB 126/02 -, NJW 2003, S. 3418;… Beschluss vom 15. April 1982 - IVb ZB 60/82 -, VersR 1982, S. 673; Beschluss vom 2. Oktober 1973 - X ZB 7/73 (BPatG) -, NJW 1974, S. 48). - BGH, 18.11.2015 - IV ZB 22/15
Berufungsbegründung: Wahrung der Frist bei Angabe eines falschen Aktenzeichens …
Es handelt sich um eine Ordnungsmaßnahme, die für die Sachentscheidung ohne Bedeutung ist (BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2003 - VIII ZB 126/02, NJW 2003, 3418 unter II 2; vom 15. April 1982 - IVb ZB 60/82, VersR 1982, 673; vom 2. Oktober 1973 - X ZB 7/73, NJW 1974, 48). - BPatG, 29.03.2000 - 29 W (pat) 370/99 Hierbei kommt es nicht darauf an, ob der Schriftsatz der Widersprechenden vom 26. August 1999 samt Anlagen der Prüferin vor Weiterleitung des angefochtenen Beschlusses zur Kenntnis gelangt sind (…vgl. Thomas-Putzo, ZPO, 21. Aufl., § 329 Rn. 5; vgl. auch BGH GRUR 1997, 223, 224 "Ceco"), denn ein Schriftsatz ist bereits dann als zur Kenntnis der Prüferin gelangt anzusehen, wenn er dem Deutschen Patent- und Markenamt zugegangen ist (vgl. dazu BGH GRUR 1974, 210, 211).
Selbst wenn man die Angabe eines falschen Aktenzeichens durch die Widersprechende in diesem Zusammenhang (entgegen BGH GRUR 1974, 210, 211) für erheblich halten würde, würde dies hier zu keinem anderen Ergebnis führen, weil das Deutsche Patent- und Markenamt jedenfalls zum Zeitpunkt der Weiterleitung des Beschlusses zur Postabfertigungsstelle durch die Prüferin am 30. September 1999 Kenntnis vom richtigen Aktenzeichen erlangt hatte.
- BGH, 15.04.1982 - IVb ZB 60/82
Berufungsbegründungsschrift - Falsches Aktenzeichen - Rechtzeitiger Eingang - …
Es handelt sich um eine Ordnungsmaßnahme, die für die Sachentscheidung ohne Bedeutung ist (vgl. BGH, Beschluß vom 2. Oktober 1973 - X ZB 7/73 - LM § 41 p PatG Nr. 25). - BGH, 28.11.1978 - X ZB 12/77
Anforderungen an die Anmeldung eines Patents - Voraussetzungen für eine mangelnde …
Einem selbständigen Angriffsmittel ist nur der Antrag, d.h. in erster Linie hier die Gesamtheit der neugefaßten Patentansprüche nach dem Hauptantrag (vgl. BGH GRUR 1974, 210 - Aktenzeichen) gleichzusetzen. - BGH, 12.10.1976 - X ZB 25/75
Einreichen geänderter Anmeldungsunterlagen für ein Patent - Einhaltung der Frist …
Wäre dieser Schriftsatz an das Patentamt gelangt, so würde allerdings seine Nichtberücksichtigung die Rüge des Begründungsmangels auch dann rechtfertigen, wenn er nach dem Eingang in Verlust geraten wäre, bevor die zur Entscheidung berufenen Richter Kenntnis von seinem Inhalt nehmen konnten (BGH GRUR 1974, 210 - Aktenzeichen). - BPatG, 03.02.2003 - 25 W (pat) 302/02 Für die Frage der Anhängigkeit der Markenanmeldung ist aber maßgeblich, wann die Erklärung der Anmelderin über die Zurücknahme der Markenanmeldung das Deutsche Patent- und Markenamt erreicht hat (s BGH GRUR 1974, 210).
- BPatG, 08.10.2002 - 33 W (pat) 208/02 Hierbei kommt es nicht darauf an, ob der Schriftsatz vom 18. März 2002 der Markenstelle zur Kenntnis gelangt ist - dagegen spricht im vorliegenden Fall, daß sich dieser Schriftsatz nicht in der Amtsakte befindet -, denn ein Schriftsatz ist bereits dann als zur Kenntnis des Prüfers gelangt anzusehen, wenn er dem Deutschen Patent- und Markenamt zugegangen ist (BGH GRUR 1974, 210, 211).
- BPatG, 13.06.2002 - 14 W (pat) 86/01 Dies ist indessen unerheblich, weil ein Schriftsatz (Telefax) bereits dann als zur Kenntnis des Prüfers gelangt angesehen werden muss, wenn er dem Deutschen Patent- und Markenamt zugegangen ist (BGH GRUR 74, 210, 211).
- BPatG, 21.02.2001 - 32 W (pat) 366/99 Denn ein Schriftsatz ist bereits dann als zur Kenntnis des Prüfers gelangt anzusehen, wenn er dem Deutschen Patent- und Markenamt zugegangen ist (BGH GRUR 1974, 210, 211 "Aktenzeichen").
- BPatG, 14.01.2000 - 33 W (pat) 31/99
- BGH, 21.02.1985 - X ZB 27/84
Nichtzulassung einer Rechtsbeschwerde wegen Begründungsmangel des …
- BPatG, 15.11.2000 - 28 W (pat) 236/00
- BPatG, 12.02.1975 - 9 W (pat) 150/72
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