Rechtsprechung
| BGH, 13.12.1994 - X ZB 9/94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Gebrauchsmusterlöschung - Widerspruch - Schutzrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GebrMG §§ 17, 16
"Lüfterkappe"; Zurücknahme des Widerspruchs im Gebrauchsmusterlöschungverfahren - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 128, 149
- NJW 1995, 1680
- MDR 1995, 1231
- GRUR 1995, 210
- DB 1995, 974
Wird zitiert von ... (28) Zitiert selbst (5)
- BGH, 09.10.1991 - VIII ZR 88/90
Lieferung eines genehmigungsfähigen aliud beim Handelskauf; Übergang vom großen …
Auszug aus BGH, 13.12.1994 - X ZB 9/94
Als solche ist er der Auslegung zugänglich, die - ähnlich wie der prozessuale Antrag, den das Revisionsgericht selbständig auslegen kann (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urt. v. 9.10.1991 - VIII ZR 88/90, ZIP 1992, 477, 478;… vgl. auch Urt. v. 19.11.1993 - V ZR 269/92, NJW 1994, 387 [BGH 19.11.1993 - V ZR 269/92]) - der uneingeschränkten Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (vgl. dazu auch Sen.Beschl. v. 13.5.1965 - Ia ZB 23/64, GRUR 1966, 146 - Beschränkter Bekanntmachungsantrag). - BGH, 19.11.1993 - V ZR 269/92
Überprüfung der Rechtswegentscheidung in der Berufungsinstanz
Auszug aus BGH, 13.12.1994 - X ZB 9/94
Als solche ist er der Auslegung zugänglich, die - ähnlich wie der prozessuale Antrag, den das Revisionsgericht selbständig auslegen kann (…st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urt. v. 9.10.1991 - VIII ZR 88/90, ZIP 1992, 477, 478; vgl. auch Urt. v. 19.11.1993 - V ZR 269/92, NJW 1994, 387 [BGH 19.11.1993 - V ZR 269/92]) - der uneingeschränkten Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (vgl. dazu auch Sen.Beschl. v. 13.5.1965 - Ia ZB 23/64, GRUR 1966, 146 - Beschränkter Bekanntmachungsantrag). - BGH, 23.02.1965 - Ia ZR 63/63
Vermeidung von Korrosionen beim Synthesevorgang als Aufgabe des Streitpatents - …
Auszug aus BGH, 13.12.1994 - X ZB 9/94
Daß im patentrechtlichen Nichtigkeitsverfahren der Schutzrechtsinhaber nach einer beschränkten Verteidigung des Patents vor dem Bundespatentgericht, gegebenenfalls im Wege der Anschlußberufung, im Berufungsverfahren die ursprünglich weitergehenden Ansprüche wieder aufgreifen und zum Gegenstand der Verteidigung machen kann (vgl. BGH, Urt. v. 23.2.1965 - Ia ZR 63/63, GRUR 1965, 480, 482 - Harnstoff) beruht darauf, daß eine solche beschränkte Verteidigung wie eine Beschränkung des Schutzrechts in dem dafür vorgesehenen besonderen patentrechtlichen Beschränkungsverfahren behandelt wird. - BGH, 13.05.1965 - Ia ZB 23/64
Auszug aus BGH, 13.12.1994 - X ZB 9/94
Als solche ist er der Auslegung zugänglich, die - ähnlich wie der prozessuale Antrag, den das Revisionsgericht selbständig auslegen kann (…st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urt. v. 9.10.1991 - VIII ZR 88/90, ZIP 1992, 477, 478;… vgl. auch Urt. v. 19.11.1993 - V ZR 269/92, NJW 1994, 387 [BGH 19.11.1993 - V ZR 269/92]) - der uneingeschränkten Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (vgl. dazu auch Sen.Beschl. v. 13.5.1965 - Ia ZB 23/64, GRUR 1966, 146 - Beschränkter Bekanntmachungsantrag). - BGH, 13.01.1956 - I ZR 117/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.12.1994 - X ZB 9/94
Eine solche Rücknahme ist keine der eingeschränkten Verteidigung im Nichtigkeitsverfahren vergleichbare Beschränkung des Schutzrechts; er entspricht vielmehr der teilweisen Rücknahme der gegen eine das Schutzrecht vernichtende Entscheidung eingelegten Berufung, von der der Rechtsinhaber nicht mehr zum alten Gegenstand des Patents zurückkehren kann (BGH, Urt. v. 13.1.1956 - I ZR 117/54 GRUR 1956, 317 - Wasch- und Bleichmittel).
- BGH, 29.09.2011 - X ZR 109/08
Sensoranordnung
Die Beklagte war nicht gehindert, als Anschlussberufungsklägerin die in erster Instanz verteidigte Fassung dahin zu erweitern, dass die genannte Verbindung nicht zwischen den Auswerteeinheiten besteht, sondern zwischen den beiden Steuergeräten, deren Teil die Auswerteeinheiten sind (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 1994 - X ZB 9/94, BGHZ 128, 149, 154 = GRUR 1995, 210 - Lüfterkappe). - BGH, 17.02.2004 - X ZR 48/00
Tintenstandsdetektor
Da in diesem Verfahren die Beschränkungserklärung bis zu einer bestandskräftigen Entscheidung über das Schutzrecht jederzeit zurückgenommen werden kann, muß das gleiche auch für das Nichtigkeitsverfahren gelten, wenn dort eine Beschränkung durch eine eingeschränkte Verteidigung zugelassen wird (…Sen.Urt. v. 23.02.1965 - Ia ZR 63/63, GRUR 1965, 480 - Harnstoff;… Sen.Urt. v. 04.05.1995 - X ZR 29/93, GRUR 1996, 757, 758 - Zahnkranzfräser; Senat BGHZ 128, 149, 154 - Lüfterkappe).Eine solche Rücknahme kann nach ihrem Wirksamwerden nicht rückgängig gemacht werden (Senat BGHZ 128, 149, 154 - Lüfterkappe;… Benkard/Rogge, PatG/GebrMG, 9. Aufl., § 110 PatG Rdn. 17;… Busse, PatG, vor § 110 Rdn. 25;… Keukenschrijver, Das Patentnichtigkeits- und Nichtigkeitsberufungsverfahren, Rdn. 209; vgl. Senat BGHZ 135, 58, 63 - Einkaufswagen).
- BGH, 11.03.1997 - X ZB 10/95
"Einkaufswagen"; Erledigung der Hauptsache im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren; …
Ein solcher Fall liegt vor allem dann vor, wenn Haupt- und Hilfsantrag, denen zufolge das Gebrauchsmuster mit eingeschränktem Gegenstand aufrechterhalten werden soll, die Schutzansprüche jeweils in andersartiger, alternativer, einander ausschließender Weise formulieren (Fortführung von BGH, Beschl. v. 13.12.1994 - X ZB 9/94, GRUR 1995, 210, 211 f. - Lüfterkappe).«.Allein aus der Einreichung neuer Ansprüche ist aber weder ein Verzicht auf das Schutzrecht, noch eine verfahrensrechtliche Beschränkung des Gegenstandes der Prüfung im Sinne einer teilweisen Rücknahme des Widerspruchs abzuleiten (BGH, Beschl. v. 13.12.1994 - X ZB 9/94, GRUR 1995, 210, 211 f. - Lüfterkappe;… Benkard, aaO., § 15 GebrMG Rdn. 24, § 17 Rdn. 5;… Bühring, aaO., § 15 Rdn. 48).
- BGH, 29.07.2003 - X ZR 26/00
"Dynamisches Mikrofon"; Kosten des Verfahrens bei sofortigem Verzicht auf das …
Denn der Patentinhaber ist an seinen Beschränkungsantrag nicht gebunden, solange über den Antrag nicht (bestandskräftig) entschieden ist (BGHZ 128, 149, 154 - Lüfterkappe). - BPatG, 15.11.2016 - 4 Ni 42/14
Intrakardiale Pumpvorrichtung - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Intrakardiale …
Auch ist diese nicht mit der bindenden Beschränkung eines Widerspruchs im Gebrauchsmuster-Löschungsverfahren vergleichbar (BGHZ 128, 149 - Lüfterklappe). - BPatG, 07.04.2009 - 35 W (pat) 429/08 Es entspricht der langjährigen Rechtsprechung des Senats -wiederholt bestätigt vom Bundesgerichtshof (vgl. BGH Beschl. v. 28. Oktober 1997 -X ZB 11/94 GRUR 98, 910 Scherbeneis ; BGH Beschl. v. 11. März 1997 -X ZB 10/95 GRUR 97, 625 -Einkaufswagen; BGH Beschl. v. 13. Dezember 1994 X ZB 9/94 GRUR 95, 210 -Lüfterkappe) -, dass angesichts der weit reichenden Folgen der Rücknahme eines Widerspruchs an in diesem Sinne auszulegende Erklärungen des Gebrauchsmusterinhabers hinsichtlich ihrer Klarheit und Bestimmtheit strenge Anforderungen zu stellen sind.
13. Dezember 1994 X ZB 9/94 GRUR 95, 210 -Lüfterkappe), dass der verfahrensrechtliche Antrag, das Gebrauchsmuster mit einem eingeschränkten Gegenstand aufrechtzuerhalten, in der Regel als Einschränkung eines zunächst unbeschränkt eingelegten Widerspruchs zu verstehen sei, kann sich zwingend nur auf den am Ende der mündlichen Verhandlung abschließend gestellten und der Entscheidung zugrunde liegenden Antrag beziehen.
- BPatG, 29.06.2022 - 35 W (pat) 17/21 Widerspruchs gegen den Löschungsantrag gesehen werden (vgl. BGH GRUR 1995, 210 - Lüfterkappe; GRUR 1998, 910 - Scherbeneis).
Vielmehr baut der Senat, orientiert am Sinn und Zweck des gebrauchsmusterrechtlichen Löschungsverfahrens, im vorliegenden Fall konsequent auf der Rechtsprechung des BGH gemäß den grundlegenden Entscheidungen GRUR 1995, 210 - Lüfterkappe; GRUR 1998, 910 - Scherbeneis auf, vermeidet erhebliche Rechtsunsicherheiten und berücksichtigt die gesetzgeberischen Grundentscheidungen bei den anzuwendenden Kostenbestimmungen sowie insbesondere die dabei einzubeziehenden Billigkeitserwägungen.
- BPatG, 21.07.2022 - 35 W (pat) 416/20 Wohl aber kann darin eine Teilrücknahme eines ursprünglich uneingeschränkt erklärten Widerspruchs gegen den Löschungsantrag gesehen werden (vgl. BGH GRUR 1995, 210 - Lüfterkappe; GRUR 1998, 910 - Scherbeneis).
Die Erwägungen des Senats zur vorliegenden Kostenentscheidung sind am Sinn und Zweck des gebrauchsmusterrechtlichen Löschungsverfahrens und konsequent auf der Rechtsprechung des BGH gemäß den grundlegenden Entscheidungen GRUR 1995, 210 - Lüfterkappe; GRUR 1998, 910 - Scherbeneis orientiert und berücksichtigen die genannte gesetzgeberische Grundentscheidung, bei den anzuwendenden Kostenbestimmungen sowie insbesondere die dabei einzubeziehenden Billigkeitserwägungen.
- BPatG, 07.12.2023 - 35 W (pat) 1/22 Wohl aber kann darin eine Teilrücknahme eines ursprünglich uneingeschränkt erklärten Widerspruchs gegen den Löschungsantrag gesehen werden (vgl. BGH GRUR 1995, 210 ff. - "Lüfterkappe"; GRUR 1998, 910 ff. - "Scherbeneis").
Der erkennende Senat baut, orientiert am Sinn und Zweck des gebrauchsmusterrechtlichen Löschungsverfahrens, im vorliegenden Fall konsequent auf der Rechtsprechung des BGH gemäß den grundlegenden Entscheidungen "Lüfterkappe" (GRUR 1995, 210 ff.) und "Scherbeneis" (GRUR 1998, 910 ff.) auf, vermeidet erhebliche Rechtsunsicherheiten und berücksichtigt die gesetzgeberischen Grundentscheidungen bei den anzuwendenden Kostenbestimmungen sowie insbesondere die dabei einzubeziehenden Billigkeitserwägungen.
- BPatG, 21.02.2011 - 3 Ni 2/09
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Lysimeterstation" ' in der mündlichen …
Rn. 42 Anders als etwa der Verzicht, § 20 Abs. 1 Nr. 1 PatG ist die beschränkte Verteidigung des Patents auch keine rechtsgestaltende Erklärung von sachlich-rechtlicher Bedeutung (vgl hierzu BGH GRUR 2009, 42 - Multiplexsystem;… Benkard/Schäfers, a. a. O., § 20 Rn. 8;… Schulte/Rudloff-Schäffer, PatG, 8. Aufl., § 20 Rn. 1;… § 34 Rn. 405;… Kraßer, Patentrecht, 6. Aufl., S. 573), sondern ausschließlich eine auf Begrenzung des Prozessstoffs (BGH GRUR 1962, 294 - Hafendrehkran) gerichtete Erklärung rein prozessualer Natur (BGHZ 21, 8 = GRUR 1956, 409 - Spritzgußmaschine I; BGH GRUR 1965, 480, 482 - Harnstoff; zum Gebrauchsmusterlöschungsverfahren: BGH GRUR 1995, 210 - Lüfterklappe;… Schulte/Moufang, a. a. O., § 59 Rn. 185, Schulte/Rudloff-Schäffer, a. a. O., § 34 Rn. 406;… Kraßer, a. a. O., S. 608, S. 616; a. A. Hövelmann Mitt 1999, 129, 132). - BGH, 14.12.2010 - X ZR 121/08
Patentanspruch auf einen elektrischen Widerstand und ein Verfahren zur …
- BPatG, 13.09.2016 - 35 W (pat) 410/15
Lösung eines Gebrauchsmusters wegen mangelnder Schutzfähigkeit und wegen …
- BPatG, 27.02.2015 - 35 W (pat) 16/13
Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - Kostengrundentscheidung …
- BPatG, 16.04.2004 - 5 W (pat) 442/03
- BPatG, 17.04.2018 - 35 W (pat) 403/16
- BPatG, 17.12.2009 - 35 W (pat) 24/08
- BPatG, 07.07.2020 - 35 W (pat) 418/18
Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - ein die mündliche Verhandlung vorbereitender …
- BPatG, 17.04.2018 - 35 W (pat) 413/15
- BPatG, 07.07.2010 - 35 W (pat) 469/08
- LG Düsseldorf, 03.05.2007 - 4a O 182/06
Homogenisator
- BPatG, 12.10.2021 - 35 W (pat) 411/20
Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - "Kleiderbügel mit einem Drahtgestell" - Zur …
- BPatG, 26.07.2018 - 35 W (pat) 419/15
- BPatG, 15.05.2018 - 35 W (pat) 409/16
- BPatG, 22.11.2005 - 5 W (pat) 401/04
- BPatG, 22.03.2023 - 35 W (pat) 410/21
- BPatG, 28.02.2023 - 35 W (pat) 409/21
- BPatG, 30.03.2017 - 35 W (pat) 444/13
Anspruch auf Löschung eines Gebrauchsmusters mit der Bezeichnung "Filtereinsatz" …
- BPatG, 19.10.2009 - 35 W (pat) 447/08
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