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Rechtsprechung
   BGH, 22.02.2000 - X ZR 111/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6492
BGH, 22.02.2000 - X ZR 111/98 (https://dejure.org/2000,6492)
BGH, Entscheidung vom 22.02.2000 - X ZR 111/98 (https://dejure.org/2000,6492)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 2000 - X ZR 111/98 (https://dejure.org/2000,6492)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.02.1998 - X ZB 6/97

    "Polymermasse"; Prüfung eines Patents in veränderter Fassung

    Auszug aus BGH, 22.02.2000 - X ZR 111/98
    Mit dem verteidigten Inhalt kann dieses Patent nicht bestehen bleiben, weil die damit verbundene Änderung zu einer unzulässigen Erweiterung des Schutzbereichs führt (vgl. dazu Sen.Beschl. v. 3.2.1998 - X ZB 6/97, GRUR 1998, 901 f. - Polymermasse); die erteilte Fassung dieses Schutzrechts steht nach der unangefochtenen Entscheidung des Bundespatentgerichts ohnehin nicht mehr zur Diskussion.

    Wie im Einspruchsverfahren (vgl. dazu Sen.Beschl. v. 3.2.1998 - X ZB 6/97, GRUR 1998, 901, 902 - Polymermasse) kann auch im Nichtigkeitsverfahren ein Schutzrecht mit geänderten Ansprüchen nur dann Bestand haben, wenn es mit dem veränderten Inhalt patentrechtlich zulässig ist.

  • BGH, 23.01.1990 - X ZB 9/89

    Erweiterung des Schutzbereichs eines Patents im Einspruchsverfahren; Beschränkung …

    Auszug aus BGH, 22.02.2000 - X ZR 111/98
    Er ist aber gehindert, dessen Schutzbereich zu erweitern oder an die Stelle der ihm erteilten patentgeschützten Erfindung eine andere zu setzen (vgl. BGHZ 110, 82 - Spreizdübel; 110, 123 - Spleißkammer; siehe auch BGHZ 66, 17, 19 - Alkylendiamine).
  • BGH, 16.01.1990 - X ZB 24/87

    Rechtsfolgen beschränkter Verteidigung eines Patents

    Auszug aus BGH, 22.02.2000 - X ZR 111/98
    Er ist aber gehindert, dessen Schutzbereich zu erweitern oder an die Stelle der ihm erteilten patentgeschützten Erfindung eine andere zu setzen (vgl. BGHZ 110, 82 - Spreizdübel; 110, 123 - Spleißkammer; siehe auch BGHZ 66, 17, 19 - Alkylendiamine).
  • BGH, 18.12.1975 - X ZR 51/72

    Zulässige Beschränkung des Patentanspruchs

    Auszug aus BGH, 22.02.2000 - X ZR 111/98
    Er ist aber gehindert, dessen Schutzbereich zu erweitern oder an die Stelle der ihm erteilten patentgeschützten Erfindung eine andere zu setzen (vgl. BGHZ 110, 82 - Spreizdübel; 110, 123 - Spleißkammer; siehe auch BGHZ 66, 17, 19 - Alkylendiamine).
  • BGH, 30.05.1956 - I ZR 43/55

    Selbstbeschränkung des Patentinhabers im Nichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BGH, 22.02.2000 - X ZR 111/98
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann der Patentinhaber sein Patent im Nichtigkeitsverfahren beschränken (vgl. BGHZ 21, 8 f.).
  • BGH, 05.02.1991 - X ZR 88/88
    Auszug aus BGH, 22.02.2000 - X ZR 111/98
    Insoweit ist lediglich im Anschluß an die Erklärung der Beklagten zum Umfang der Verteidigung dieses Schutzrechtes dessen Nichtigkeit auszusprechen, soweit es nicht mehr verteidigt wird (vgl. BGH, Urt. v. 5.2.1991 - X ZR 88/88, BlPMZ 1991, 306 - Überdruckventil).
  • BGH, 06.05.2008 - X ZR 174/04

    Teilweise Nichtigerklärung eines Patents betreffend eine Vorrichtung zum …

    Dabei beschränkt sich die Sachprüfung, nachdem der Beklagte die Entscheidung des Bundespatentgerichts nicht wirksam angefochten hat, auf die Fassung des Patents, die das Bundespatentgericht ihm gegeben hat; die erteilte Fassung dieses Schutzrechts steht nicht mehr zur Überprüfung (Sen.Urt. v. 22.2.2000 - X ZR 111/98, bei Bausch, Nichtigkeitsrechtsprechung in Patentsachen, Bd. 3, S. 470, 476, 485 - Positionierverfahren; vgl. BGH, Urt. v. 21.10.1952 - I ZR 106/51, GRUR 1953, 86 re.
  • BPatG, 07.03.2002 - 2 Ni 44/00
    Das Patent umfaßt in der Fassung, die es durch die Urteile des Bundespatentgerichts vom 18. Dezember 1997 (Az 2 Ni 27/96 (EU)) und des Bundesgerichtshofes vom 22. Februar 2000 (Az X ZR 111/98) erhalten hat, Patentansprüche 1 bis 4 sowie 6 bis 20, von denen Patentanspruch 1 und die angegriffenen Patentansprüche 6 bis 8 und 15 in der Verfahrenssprache Deutsch folgenden Wortlaut haben:.

    Soweit die Klägerin die Auffassung vertritt, die angegriffenen Patentansprüche seien durch die Urteile in den Verfahren 2 Ni 27/96 (BPatG) und X ZR 111/98 (BGH) in ihrer erteilten Fassung unverändert geblieben und deshalb entsprechend der Erklärung der Beklagten in der Verhandlung vor dem BGH vom 22. Februar 2000 teilweise für nichtig zu erklären (Schriftsatz vom 2. August 2001), steht dem der materielle Regelungsgehalt des Urteils des BGH vom 22. Februar 2000 entgegen.

  • BGH, 23.10.2001 - X ZR 210/98

    Teilweise Nichtigerklärung eines Patents

    Er ist aber gehindert, dessen Schutzbereich zu erweitern oder an die Stelle der ihm erteilten patentgeschützten Erfindung eine andere zu setzen (vgl. BGHZ 110, 82 - Spreizdübel; 110, 123 - Spleißkammer; Sen.Urt. v. 22.02.2000 - X ZR 111/98; Schulte-Kartei, PatG 81-85, Nr. 262 - Positionierungsverfahren).
  • BPatG, 14.11.2022 - 5 Ni 50/20

    Patentnichtigkeitssache - "Korrelierung von Paketen in Kommunikationsnetzen" - …

    Rn. 53 Entgegen der Auffassung der Klägerinnen kommt es im Hinblick auf die Zulässigkeit des erteilten Patentanspruchs 1 auf die gesamte ursprünglich offenbarte Lehre an (so schon BGH, Urteil vom 22. Februar 2000, X ZR 111/98 - Positionierungsverfahren, juris Rn. 70; BGH, Urteil vom 17. Februar 2015, X ZR 162/12 - Wundbehandlungsvorrichtung, Rn 21) und nicht allein darauf, welche Merkmale des ursprünglichen Unteranspruchs 22 in den erteilten Patentanspruch 1 aufgenommen sein könnten.
  • BPatG, 12.06.2025 - 4 Ni 13/23
    Neue Ansprüche, die im Erteilungsverfahren zu beanstanden wären, können im Nichtigkeitsverfahren nicht als beschränkte Verteidigung zugelassen werden, Art. 84 EPÜ (st. Rspr. vgl. etwa BGH, Urteil vom 22. Februar 2000 - X ZR 111/98, GRUR 1990, 508 Rn. 69 m. w. N.).
  • BPatG, 27.06.2017 - 1 Ni 5/15
    Die Patentinhaberin kann im Nichtigkeitsverfahren gemäß Art. 11 § 6 Abs. 3 IntPatÜbkG ihr Patent beschränkt verteidigen, ohne vorher ein Beschränkungsverfahren nach § 64 PatG durchführen zu müssen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2000 - X ZR 111/98 - Positionierungsverfahren).
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