Rechtsprechung
| BGH, 06.07.2010 - X ZR 115/07 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
"Direkt oder indirekt mit einer Maschine oder einem manuell betreibbaren Schleifmittelhalter adaptierbarer Schleifkörper sowie ein hierfür geeigneter Adapter" als eine auf erfinderischer Tätigkeit beruhender Gegenstand eines Streitpatents; Verwendbarkeit eines ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
"Direkt oder indirekt mit einer Maschine oder einem manuell betreibbaren Schleifmittelhalter adaptierbarer Schleifkörper sowie ein hierfür geeigneter Adapter" als eine auf erfinderischer Tätigkeit beruhender Gegenstand eines Streitpatents; Verwendbarkeit eines ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Patentrecht - Patentnichtigkeitssache, Schleifkörper
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ipweblog.de (Kurzinformation)
Verfahrensgang
- BPatG, 11.10.2005 - 2 Ni 61/04
- BPatG, 10.05.2007 - 2 Ni 61/04
- BGH, 06.07.2010 - X ZR 115/07
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (6)
- BGH, 25.02.2010 - Xa ZR 100/05
Thermoplastische Zusammensetzung
Auszug aus BGH, 06.07.2010 - X ZR 115/07
Danach ist hier ein Fall, der dem Sachverhalt der von der Klägerin angeführten Entscheidung "Thermoplastische Zusammensetzung" (BGH, Urt. v. 25.2. 2010 - Xa ZR 100/05 Tz. 23, GRUR 2010, 414) ähnlich wäre, nicht zu beurteilen. - BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 140/05
Bauschalungsstütze
Auszug aus BGH, 06.07.2010 - X ZR 115/07
Einer Zweckangabe kommt regelmäßig die Aufgabe zu, den durch das Patent geschützten Gegenstand dahin zu definieren, dass er nicht nur die räumlich-körperlichen Merkmale erfüllen, sondern auch so ausgebildet sein muss, dass er für den im Patentanspruch angegebenen Zweck verwendbar ist (BGHZ 112, 140, 155 f. - Befestigungsvorrichtung II;… Sen. Urt. v. 07.11.1978 - X ZR 58/77, GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen;… Urt. v. 2.12.1980 - X ZR 16/79, GRUR 1981, 259, 260 - Heuwerbungsmaschine II;… Urt. v. 07.06.2006 - X ZR 105/04, GRUR 2006, 923 Tz. 15 - Luftabscheider für Milchsammelanlage; BGH, Urt. v. 28.05.2009 - Xa ZR 140/05, GRUR 2009, 837 Tz. 15 - Bauschalungsstütze). - BGH, 07.06.2006 - X ZR 105/04
Luftabscheider für Milchsammelanlage
Auszug aus BGH, 06.07.2010 - X ZR 115/07
Einer Zweckangabe kommt regelmäßig die Aufgabe zu, den durch das Patent geschützten Gegenstand dahin zu definieren, dass er nicht nur die räumlich-körperlichen Merkmale erfüllen, sondern auch so ausgebildet sein muss, dass er für den im Patentanspruch angegebenen Zweck verwendbar ist (BGHZ 112, 140, 155 f. - Befestigungsvorrichtung II;… Sen. Urt. v. 07.11.1978 - X ZR 58/77, GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen;… Urt. v. 2.12.1980 - X ZR 16/79, GRUR 1981, 259, 260 - Heuwerbungsmaschine II; Urt. v. 07.06.2006 - X ZR 105/04, GRUR 2006, 923 Tz. 15 - Luftabscheider für Milchsammelanlage;… BGH, Urt. v. 28.05.2009 - Xa ZR 140/05, GRUR 2009, 837 Tz. 15 - Bauschalungsstütze).
- BGH, 12.07.1990 - X ZR 121/88
Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen einer Patentverletzung …
Auszug aus BGH, 06.07.2010 - X ZR 115/07
Einer Zweckangabe kommt regelmäßig die Aufgabe zu, den durch das Patent geschützten Gegenstand dahin zu definieren, dass er nicht nur die räumlich-körperlichen Merkmale erfüllen, sondern auch so ausgebildet sein muss, dass er für den im Patentanspruch angegebenen Zweck verwendbar ist (BGHZ 112, 140, 155 f. - Befestigungsvorrichtung II;… Sen. Urt. v. 07.11.1978 - X ZR 58/77, GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen;… Urt. v. 2.12.1980 - X ZR 16/79, GRUR 1981, 259, 260 - Heuwerbungsmaschine II;… Urt. v. 07.06.2006 - X ZR 105/04, GRUR 2006, 923 Tz. 15 - Luftabscheider für Milchsammelanlage;… BGH, Urt. v. 28.05.2009 - Xa ZR 140/05, GRUR 2009, 837 Tz. 15 - Bauschalungsstütze). - BGH, 07.11.1978 - X ZR 58/77
Voraussetzungen für eine Patentverletzung - Anforderungen an die Abtretung von …
Auszug aus BGH, 06.07.2010 - X ZR 115/07
Einer Zweckangabe kommt regelmäßig die Aufgabe zu, den durch das Patent geschützten Gegenstand dahin zu definieren, dass er nicht nur die räumlich-körperlichen Merkmale erfüllen, sondern auch so ausgebildet sein muss, dass er für den im Patentanspruch angegebenen Zweck verwendbar ist (BGHZ 112, 140, 155 f. - Befestigungsvorrichtung II; Sen. Urt. v. 07.11.1978 - X ZR 58/77, GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen;… Urt. v. 2.12.1980 - X ZR 16/79, GRUR 1981, 259, 260 - Heuwerbungsmaschine II;… Urt. v. 07.06.2006 - X ZR 105/04, GRUR 2006, 923 Tz. 15 - Luftabscheider für Milchsammelanlage;… BGH, Urt. v. 28.05.2009 - Xa ZR 140/05, GRUR 2009, 837 Tz. 15 - Bauschalungsstütze). - BGH, 02.12.1980 - X ZR 16/79
Anmeldung eines Patents - Vertrieb eines Mähdreschers - Vorliegen einer …
Auszug aus BGH, 06.07.2010 - X ZR 115/07
Einer Zweckangabe kommt regelmäßig die Aufgabe zu, den durch das Patent geschützten Gegenstand dahin zu definieren, dass er nicht nur die räumlich-körperlichen Merkmale erfüllen, sondern auch so ausgebildet sein muss, dass er für den im Patentanspruch angegebenen Zweck verwendbar ist (BGHZ 112, 140, 155 f. - Befestigungsvorrichtung II;… Sen. Urt. v. 07.11.1978 - X ZR 58/77, GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen; Urt. v. 2.12.1980 - X ZR 16/79, GRUR 1981, 259, 260 - Heuwerbungsmaschine II;… Urt. v. 07.06.2006 - X ZR 105/04, GRUR 2006, 923 Tz. 15 - Luftabscheider für Milchsammelanlage;… BGH, Urt. v. 28.05.2009 - Xa ZR 140/05, GRUR 2009, 837 Tz. 15 - Bauschalungsstütze).
- OLG Düsseldorf, 20.01.2011 - 2 U 92/10
Anforderungen an die Vollziehung einer Unterlassungsverfügung in Urteilsform; …
Sie haben vielmehr regelmäßig die Aufgabe, den durch das Patent geschützten Gegenstand dahin zu definieren, dass er nicht nur die räumlich-körperlichen Merkmale erfüllen, sondern auch so ausgebildet sein muss, dass er für den im Patentanspruch angegebenen Zweck verwendbar ist bzw. die im Patentanspruch angegebene Funktion erfüllen kann (vgl. BGHZ 112, 140, 155 f. = GRUR 1991, 436 - Befestigungsvorrichtung II; BGHZ 72, 236 = GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen; BGH, GRUR 1981, 259, 260 - Heuwerbungsmaschine II; GRUR 2006, 923 Tz. 15 - Luftabscheider für Milchsammelanlage; GRUR 2009, 838 Tz. 15 - Bauschalungsstütze; BGH, Urt. v. 06.07.2010 - X ZR 115/07, Umdr. - OLG Düsseldorf, 08.12.2011 - 2 U 79/11
Abweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Verletzung …
Sie haben vielmehr regelmäßig die Aufgabe, den durch das Patent geschützten Gegenstand dahin zu definieren, dass er nicht nur die räumlich-körperlichen Merkmale erfüllen, sondern auch so ausgebildet sein muss, dass er für den im Patentanspruch angegebenen Zweck verwendbar ist bzw. die im Patentanspruch angegebene Funktion erfüllen kann (vgl. BGHZ 112, 140, 155 f. = GRUR 1991, 436 - Befestigungsvorrichtung II; BGHZ 72, 236 = GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen; BGH, GRUR 1981, 259, 260 - Heuwerbungsmaschine II; GRUR 2006, 923 - Luftabscheider für Milchsammelanlage; GRUR 2009, 838 - Bauschalungsstütze; BGH, Urt. v. 06.07.2010 - X ZR 115/07, Umdr. - OLG Düsseldorf, 05.05.2011 - 2 U 10/10
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche wegen …
Sie hat vielmehr regelmäßig die Aufgabe, den durch das Patent geschützten Gegenstand dahin zu definieren, dass er nicht nur die räumlich-körperlichen Merkmale erfüllen, sondern auch so ausgebildet sein muss, dass er für den im Patentanspruch angegebenen Zweck verwendbar ist (BGHZ 112, 140, 155 f. = GRUR 1991, 436 - Befestigungsvorrichtung II; BGHZ 72, 236 = GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen; BGH, GRUR 1981, 259, 260 - Heuwerbungsmaschine II; GRUR 2006, 923 Rdnr. 15 - Luftabscheider für Milchsammelanlage; GRUR 2009, 838 - Bauschalungsstütze; BGH, Urt. v. 06.07.2010 - X ZR 115/07, Umdr.
- OLG Düsseldorf, 09.06.2011 - 2 U 8/10
Verdichter
Sie hat vielmehr regelmäßig die Aufgabe, den durch das Patent geschützten Gegenstand dahin zu definieren, dass er nicht nur die räumlich-körperlichen Merkmale erfüllen, sondern auch so ausgebildet sein muss, dass er für den im Patentanspruch angegebenen Zweck verwendbar ist (BGHZ 112, 140, 155 f. = GRUR 1991, 436 - Befestigungsvorrichtung II; BGHZ 72, 236 = GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen; BGH, GRUR 1981, 259, 260 - Heuwerbungsmaschine II; GRUR 2006, 923 Tz. 15 - Luftabscheider für Milchsammelanlage; GRUR 2009, 838 - Bauschalungsstütze; BGH, Urt. v. 06.07.2010 - X ZR 115/07, Umdr. - LG Düsseldorf, 10.10.2014 - 4c O 6/14
Filterpatronen
Zweck und Funktionsangaben in einem Sachanspruch haben regelmäßig die Aufgabe, den durch das Patent geschützten Gegenstand dahin zu definieren, dass er nicht nur die räumlich-körperlichen Merkmale erfüllen, sondern auch so ausgebildet sein muss, dass er für den im Patentanspruch angegebenen Zweck verwendbar ist bzw. die im Patentanspruch angegebene Funktion erfüllen kann (vgl. BGHZ 112, 140, 155 f. = GRUR 1991, 436 - Befestigungsvorrichtung II; BGHZ 72, 236 = GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen; BGH, GRUR 1981, 259, 260 - Heuwerbungsmaschine II; GRUR 2006, 923 - Luftabscheider für Milchsammelanlage; GRUR 2009, 838 - Bauschalungsstütze; BGH, Urt. v. 06.07.2010 - X ZR 115/07, Umdr. - OLG Düsseldorf, 20.01.2011 - 2 U 39/10
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein System zur Verbindung eines …
Sie hat vielmehr regelmäßig die Aufgabe, den durch das Patent geschützten Gegenstand dahin zu definieren, dass er nicht nur die räumlich-körperlichen Merkmale erfüllen, sondern auch so ausgebildet sein muss, dass er für den im Patentanspruch angegebenen Zweck verwendbar ist (BGHZ 112, 140, 155 f. = GRUR 1991, 436 - Befestigungsvorrichtung II; BGHZ 72, 236 = GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen; BGH, GRUR 1981, 259, 260 - Heuwerbungsmaschine II; GRUR 2006, 923, 925 Tz. 15 - Luftabscheider für Milchsammelanlage; GRUR 2009, 837, 838 Tz. 15 - Bauschalungsstütze; BGH, Urt. v. 06.07.2010 - X ZR 115/07, Umdr. - OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 2 U 62/10
Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents für einen auslaufgeschützten …
Sie haben vielmehr regelmäßig die Aufgabe, den durch das Patent geschützten Gegenstand dahin zu definieren, dass er nicht nur die räumlich-körperlichen Merkmale erfüllen, sondern auch so ausgebildet sein muss, dass er für den im Patentanspruch angegebenen Zweck verwendbar ist bzw. die im Patentanspruch angegebene Funktion erfüllen kann (vgl. BGHZ 112, 140, 155 f. = GRUR 1991, 436 - Befestigungsvorrichtung II; BGHZ 72, 236 = GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen; BGH, GRUR 1981, 259, 260 - Heuwerbungsmaschine II; GRUR 2006, 923 Tz. 15 - Luftabscheider für Milchsammelanlage; GRUR 2009, 838 Tz. 15 - Bauschalungsstütze; BGH, Urt. v. 06.07.2010 - X ZR 115/07, Umdr. - OLG Düsseldorf, 08.12.2011 - 2 U 80/11
Abweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Verletzung …
Sie haben vielmehr regelmäßig die Aufgabe, den durch das Patent geschützten Gegenstand dahin zu definieren, dass er nicht nur die räumlich-körperlichen Merkmale erfüllen, sondern auch so ausgebildet sein muss, dass er für den im Patentanspruch angegebenen Zweck verwendbar ist bzw. die im Patentanspruch angegebene Funktion erfüllen kann (vgl. BGHZ 112, 140, 155 f. = GRUR 1991, 436 - Befestigungsvorrichtung II; BGHZ 72, 236 = GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen; BGH, GRUR 1981, 259, 260 - Heuwerbungsmaschine II; GRUR 2006, 923 - Luftabscheider für Milchsammelanlage; GRUR 2009, 838 - Bauschalungsstütze; BGH, Urt. v. 06.07.2010 - X ZR 115/07, Umdr. - BPatG, 10.11.2010 - 19 W (pat) 16/07
Erforderlichkeit der Möglichkeit der unmittelbaren und eindeutigen Entnahme der …
Vielmehr reicht es aus, wenn der Fachmann ohne eigenes erfinderisches Bemühen und ohne unzumutbare Schwierigkeiten Unvollständigkeiten ergänzen und sich notfalls mit Hilfe orientierender Versuche Klarheit verschaffen kann (vgl. BGH GRUR 2010, 916 (Nr. 17) -Klammernahtgerät; BGH vom 6. Juli 2010, X ZR 115/07 Nr. 31). - LG Düsseldorf, 25.07.2013 - 4c O 29/13
Schüttgutentleerung
Sie haben vielmehr regelmäßig die Aufgabe, den durch das Patent geschützten Gegenstand dahin zu definieren, dass er nicht nur die räumlich-körperlichen Merkmale erfüllen, sondern auch so ausgebildet sein muss, dass er für den im Patentanspruch angegebenen Zweck verwendbar ist bzw. die im Patentanspruch angegebene Funktion erfüllen kann (vgl. BGHZ 112, 140, 155 f. = GRUR 1991, 436 - Befestigungsvorrichtung II; BGHZ 72, 236 = GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen; BGH, GRUR 1981, 259, 260 - Heuwerbungsmaschine II; GRUR 2006, 923 Tz. 15 - Luftabscheider für Milchsammelanlage; GRUR 2009, 838 Tz. 15 - Bauschalungsstütze; BGH, Urt. v. 06.07.2010 - X ZR 115/07, Umdr. - LG Düsseldorf, 23.05.2013 - 4c O 21/13
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