Rechtsprechung
| BGH, 12.12.2011 - X ZR 116/08 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Obergrenze für den anrechnungsfähigen Zeitaufwand i.R.d. Vergütung eines Sachverständigen in einem Patentnichtigkeitsverfahren
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Obergrenze für den anrechnungsfähigen Zeitaufwand i.R.d. Vergütung eines Sachverständigen in einem Patentnichtigkeitsverfahren
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Vergütung eines Sachverständigen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.09.2007 - X ZR 52/05
Angemessenheit der Honorarforderung eines Sachverständigen im …
Auszug aus BGH, 12.12.2011 - X ZR 116/08
Deshalb muss zwischen Fachkunde und zeitlichem Aufwand eine plausible Proportionalität gewahrt sein (Senat, Beschluss vom 25. September 2007 - X ZR 52/05 Rn. 5 ff.;… Beschluss vom 2. Dezember 2008 - X ZR 159/05, GRUR-RR 2009, 120 Rn. 4;… Beschluss vom 15. Februar 2011 - X ZR 7/09 Rn. 4;… Beschluss vom 21. November 2011 aaO).In derartigen Verfahren hat der Senat mehrfach entschieden, dass die Proportionalität nicht gewahrt ist, wenn ein Aufwand von jedenfalls mehr als 150 Stunden abgerechnet wird (vgl. Senat, Beschluss vom 25. September 2007 - X ZR 52/05 Rn. 5;… Beschluss vom 1. April 2008 - X ZR 84/05 Rn. 8;… Beschluss vom 21. November 2011 aaO Rn. 6).
- BGH, 02.12.2008 - X ZR 159/05
Vergütung eines gerichtlichen Sachverständigen für die Erstellung eines …
Auszug aus BGH, 12.12.2011 - X ZR 116/08
Deshalb muss zwischen Fachkunde und zeitlichem Aufwand eine plausible Proportionalität gewahrt sein (Senat…, Beschluss vom 25. September 2007 - X ZR 52/05 Rn. 5 ff.; Beschluss vom 2. Dezember 2008 - X ZR 159/05, GRUR-RR 2009, 120 Rn. 4;… Beschluss vom 15. Februar 2011 - X ZR 7/09 Rn. 4;… Beschluss vom 21. November 2011 aaO). - BGH, 01.04.2008 - X ZR 84/05
Überprüfung der Vergütung eines Sachverständigen im Patentnichtigkeitsverfahren
Auszug aus BGH, 12.12.2011 - X ZR 116/08
In derartigen Verfahren hat der Senat mehrfach entschieden, dass die Proportionalität nicht gewahrt ist, wenn ein Aufwand von jedenfalls mehr als 150 Stunden abgerechnet wird (vgl. Senat…, Beschluss vom 25. September 2007 - X ZR 52/05 Rn. 5; Beschluss vom 1. April 2008 - X ZR 84/05 Rn. 8;… Beschluss vom 21. November 2011 aaO Rn. 6). - BGH, 15.02.2011 - X ZR 7/09
Festsetzung der Vergütung eines gerichtlichen Sachverständigen für die Erstellung …
Auszug aus BGH, 12.12.2011 - X ZR 116/08
Deshalb muss zwischen Fachkunde und zeitlichem Aufwand eine plausible Proportionalität gewahrt sein (Senat…, Beschluss vom 25. September 2007 - X ZR 52/05 Rn. 5 ff.;… Beschluss vom 2. Dezember 2008 - X ZR 159/05, GRUR-RR 2009, 120 Rn. 4; Beschluss vom 15. Februar 2011 - X ZR 7/09 Rn. 4;… Beschluss vom 21. November 2011 aaO).
- BGH, 28.05.2013 - X ZR 137/09
Sachverständigenentschädigung VI
Rn. 7 Das rechtfertigt die von dem gerichtlichen Sachverständigen für die Erstellung des schriftlichen Gutachtens angesetzte Stundenzahl von 165. Der vorliegende Fall hebt sich insoweit von Verfahren mit durchschnittlichem Prüfungsumfang ab, in denen der Senat einen Aufwand von mehr als 150 Stunden nicht mehr als angemessen angesehen hat (vgl. BGH…, Beschluss vom 25. September 2007 - X ZR 52/05 Rn. 5;… Beschluss vom 1. April 2008 - X ZR 84/05 Rn. 8; Beschluss vom 12. Dezember 2011 - X ZR 116/08 Rn. 6). - BGH, 13.08.2012 - X ZR 11/10
Beurteilung der Angemessenheit der Kosten eines Sachverständigengutachtens
In derartigen Verfahren hat der Senat mehrfach entschieden, dass die Proportionalität nicht gewahrt ist, wenn ein Aufwand von mehr als 150 Stunden abgerechnet wird (vgl. BGH…, Beschluss vom 25. September 2007 - X ZR 52/05 Rn. 5;… Beschluss vom 1. April 2008 - X ZR 84/05 Rn. 8; Beschluss vom 12. Dezember 2011 - X ZR 116/08 Rn. 6). - Einheitliches Patentgericht, Lokalkammer München, 11.10.2024 - App_3393/24 Der deutsche Bundesgerichtshof setzt den zeitlichen Begutachtungsaufwand eines gerichtlichen Sachverständigen in einem Patentnichtigkeitsverfahren regelmäßig mit 150 bis 180 Stunden an (BGH BeckRS 2014, 13809 (180 Stunden); BGH GRUR 2007, 175 (149 Stunden); BGH GRUR-Prax 2013, 322 (165 Stunden); BGH BeckRS 2012, 397 (150 Stunden)), wobei die zugrundeliegende Tätigkeit des Sachverständigen (Studium von Schriftsätzen, Auseinandersetzung mit der geschützten Erfindung und dem Stand der Technik, Erstellung des Gutachtens) in weiten Teilen (Studium von Schriftsätzen, Auseinandersetzung mit der geschützten Erfindung und dem Stand der Technik) der Tätigkeit des Rechtsanwaltes entspricht: Während der Sachverständige nach den entsprechenden Vorarbeiten ein Gutachten erstellt, fertigt der Parteivertreter Schriftsätze; ein wesentlicher Unterschied besteht zwar in der Aufgabenstellung, nicht aber mit Blick auf den Zeitbedarf.
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