Rechtsprechung
| BGH, 18.12.2012 - X ZR 121/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Patentfähigkeit eines Computerprogrammprodukts für die Zielauswahl in einem Fahrzeugnavigationssystem
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EPÜ Art. 52 Abs. 2 Buchstabe c; EPÜ Art. 52 Abs. 3
Patentfähigkeit eines Computerprogrammprodukts für die Zielauswahl in einem Fahrzeugnavigationssystem - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Lediglich komfortableres Zielfindungsprogramm für ein Fahrzeugnavigationssystem ist nicht patentfähig
Verfahrensgang
- BPatG, 21.06.2011 - 4 Ni 62/09
- BGH, 18.12.2012 - X ZR 121/11
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.10.2010 - X ZR 47/07
Wiedergabe topografischer Informationen
Auszug aus BGH, 18.12.2012 - X ZR 121/11
Der Abstand zum Stand der Technik ergäbe sich dann allenfalls aus Merkmal 3. Dieses Merkmal ist indessen für die Prüfung auf erfinderische Tätigkeit nicht zu berücksichtigen, denn bei der Prüfung eines Verfahrens auf erfinderische Tätigkeit, das sich zur Herbeiführung des angestrebten Erfolgs eines Programms für eine Datenverarbeitungsanlage bedient, dürfen im Hinblick auf das Anliegen des Ausschlusstatbestands gemäß Art. 52 Abs. 2 Buchstabe c, Abs. 3 EPÜ nur diejenigen Anweisungen berücksichtigt werden, die die Lösung des technischen Problems mit technischen Mitteln bestimmen oder zumindest beeinflussen (BGH, Urteile vom 26. Oktober 2010 - X ZR 47/07, GRUR 2011, 125 Rn. 31 - Wiedergabe topografischer Informationen; vom 18. Dezember 2012 - X ZR 3/12, juris, unter III 2 b). - BGH, 24.02.2011 - X ZR 121/09
Webseitenanzeige
Auszug aus BGH, 18.12.2012 - X ZR 121/11
Ein technisches Mittel zur Lösung eines technischen Problems liegt vor, wenn der Ablauf eines zur Problemlösung eingesetzten Datenverarbeitungsprogramms durch technische Gegebenheiten außerhalb der Datenverarbeitungsanlage bestimmt wird oder die Lösung gerade darin besteht, ein Datenverarbeitungsprogramm so auszugestalten, dass es auf die technischen Gegebenheiten der Datenverarbeitungsanlage im Sinne einer relevanten Optimierung Rücksicht nimmt (vgl. BGH, Urteile vom 24. Februar 2011- X ZR 121/09, GRUR 2011, 610 Rn. 20, 22 - Webseitenanzeige;… vom 22. März 2012 - X ZR 46/09, juris Rn. 51). - BGH, 18.12.2012 - X ZR 3/12
Routenplanung
Auszug aus BGH, 18.12.2012 - X ZR 121/11
Der Abstand zum Stand der Technik ergäbe sich dann allenfalls aus Merkmal 3. Dieses Merkmal ist indessen für die Prüfung auf erfinderische Tätigkeit nicht zu berücksichtigen, denn bei der Prüfung eines Verfahrens auf erfinderische Tätigkeit, das sich zur Herbeiführung des angestrebten Erfolgs eines Programms für eine Datenverarbeitungsanlage bedient, dürfen im Hinblick auf das Anliegen des Ausschlusstatbestands gemäß Art. 52 Abs. 2 Buchstabe c, Abs. 3 EPÜ nur diejenigen Anweisungen berücksichtigt werden, die die Lösung des technischen Problems mit technischen Mitteln bestimmen oder zumindest beeinflussen (…BGH, Urteile vom 26. Oktober 2010 - X ZR 47/07, GRUR 2011, 125 Rn. 31 - Wiedergabe topografischer Informationen; vom 18. Dezember 2012 - X ZR 3/12, juris, unter III 2 b). - BGH, 22.03.2012 - X ZR 46/09
Patentnichtigkeitsverfahren für ein Europäisches Patent: Patentfähigkeit eines …
Auszug aus BGH, 18.12.2012 - X ZR 121/11
Ein technisches Mittel zur Lösung eines technischen Problems liegt vor, wenn der Ablauf eines zur Problemlösung eingesetzten Datenverarbeitungsprogramms durch technische Gegebenheiten außerhalb der Datenverarbeitungsanlage bestimmt wird oder die Lösung gerade darin besteht, ein Datenverarbeitungsprogramm so auszugestalten, dass es auf die technischen Gegebenheiten der Datenverarbeitungsanlage im Sinne einer relevanten Optimierung Rücksicht nimmt (…vgl. BGH, Urteile vom 24. Februar 2011- X ZR 121/09, GRUR 2011, 610 Rn. 20, 22 - Webseitenanzeige; vom 22. März 2012 - X ZR 46/09, juris Rn. 51).
- BGH, 23.04.2013 - X ZR 27/12
Fahrzeugnavigationssystem
Ebenso hat er für die Zurverfügungstellung von Informationen über gegebenenfalls zu meidende Streckenabschnitte (BGH…, Urteil vom 18. Dezember 2012 - X ZR 3/12, GRUR 2013, 275 Rn. 42 - Routenplanung) und die unter bestimmten Voraussetzungen vom Navigationssystem automatisch vorgenommene Auswahl des Stadtzentrums als Routenzielpunkt (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2012 - X ZR 121/11, juris Rn. 29) entschieden. - BPatG, 18.04.2013 - 17 W (pat) 124/08
Patentbeschwerdeverfahren - "Verfahren und Vorrichtung zur Unterstützung der …
In der genannten Entscheidung des Bundesgerichtshofs war ein Programm unter Berücksichtigung der beschränkten Leistungsfähigkeit der Hardware und Software des verwendeten Computersystems in spezieller Weise angepasst worden (vgl. dazu auch BGH X ZR 121/11 vom 18. Dezember 2012, Absatz 28: "…ein Datenverarbeitungsprogramm so auszugestalten, dass es auf die technischen Gegebenheiten der Datenverarbeitungsanlage im Sinne einer relevanten Optimierung Rücksicht nimmt"); dieser Aspekt genügte, um den Ausschlusstatbestand zu überwinden. - BPatG, 06.03.2015 - 5 Ni 14/13
Beurteilung der Patentfähigkeit eines "Verfahrens zur automatisierten …
Denn bei Erfindungen mit Bezug zu Geräten und Verfahren (Programmen) der elektronischen Datenverarbeitung ist zunächst zu klären, ob der Gegenstand der Erfindung zumindest mit einem Teilaspekt auf technischem Gebiet liegt (§ 1 Abs. 1 PatG) (vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 2011 - X ZR 121/11, GRUR 2011, 610 - Webseitenanzeige). - BPatG, 19.06.2018 - 17 W (pat) 19/16 Im Hinblick auf die Beurteilung der Prüfungsstelle im Erstbescheid vom 22. Dezember 2014 (der Gegenstand des Hauptanspruchs diene "ausschließlich der Erhöhung des Komforts für den Benutzer", das gelöste Problem sei damit kein technisches, und der Gegenstand des Hauptanspruchs brauche deswegen, weil er keine anderen Merkmale enthalte, nicht auf erfinderische Tätigkeit geprüft zu werden) ist allerdings festzuhalten, dass die Argumentation des Bundesgerichtshofs in der Sache X ZR 121/11 (Fahrtzielauswahl für Routenberechnung) nicht dahingehend verallgemeinert werden darf, dass jegliche Art der Komfort-Erhöhung für einen Benutzer - allein deswegen, weil der Komfort erhöht wird - grundsätzlich vom Patentschutz ausgeschlossen sei.
- BPatG, 24.10.2017 - 17 W (pat) 48/15
Zurückweisung einer Patentanmeldung mit der Bezeichnung "System und Verfahren zur …
Ferner beruhten die Ausführungen der Prüfungsstelle zur Entscheidung BGH X ZR 121/11 (dort insbes. Absatz 28: Beispiele für die Lösung eines technischen Problems durch Datenverarbeitungsprogramme) auf einer rechtsfehlerhaften Auslegung der höchstrichterlichen Rechtsprechung.
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