Rechtsprechung
| BGH, 19.05.2005 - X ZR 152/01 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Rasenbefestigungsplatte
ArbNErfG § 5 Abs. 3
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ArbNErfG § 5 Abs. 3
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Meldepflicht des Arbeitnehmers bei tätigen einer Diensterfindung; Wirkung des arglistigen Meldens einer Diensterfindung; Folgen einer unberechtigten Schutzrechtsbenutzung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ArbNErfG § 5 Abs. 3
"Rasenbefestigungsplatte"; Beginn der Frist zur Inanspruchnahme einer Arbeitnehmererfindung durch den Arbeitgeber - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rasenbefestigungsplatte
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 2005, 1304
- GRUR 2005, 761
- NZA 2005, 1246
- DB 2005, 2633
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 26.01.1993 - X ZR 79/90
Kein Weiterbenutzungsrecht bei vorzeitiger Benutzung - Benutzungsentschädigung …
Auszug aus BGH, 19.05.2005 - X ZR 152/01
Die aus der unberechtigten Schutzrechtsbenutzung folgende Rechtswidrigkeit seines Verhaltens indiziert das Verschulden des Beklagten zu 3 (Sen.Urt. v. 26.01.1993 - X ZR 79/90, GRUR 1993, 460, 464 - Wandabstreifer, insoweit nicht in BGHZ).Im übrigen wäre nach der Rechtsprechung des Senats selbst die Einholung patentanwaltlichen Rates nicht ohne weiteres ausreichend, den Vorwurf fahrlässiger Schutzrechtsverletzung auszuräumen (Sen.Urt. v. 26.01.1993 - X ZR 79/90, GRUR 1993, 460, 464 - Wandabstreifer).
- BGH, 11.05.1953 - IV ZR 170/52
Grobe Fahrlässigkeit (§ 932 BGB)
Auszug aus BGH, 19.05.2005 - X ZR 152/01
Dabei ist, wie auch die Revision einräumt, die Bewertung aller Einzelumstände zur Feststellung des Verschuldens Sache des Tatrichters (BGHZ 10, 14, 16;… BGH, Urt. v. 18.11.1993 - III ZR 178/92, NJW-RR 1994, 603). - BGH, 26.09.1985 - I ZR 86/83
Sporthosen
Auszug aus BGH, 19.05.2005 - X ZR 152/01
Damit hat auch der Beklagte zu 3 objektiv das der Klägerin zustehende Gebrauchsmuster verletzt, denn er hat für diese Benutzung gemeinsam mit dem Beklagten zu 2 einzustehen, weil er in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin der Beklagten zu 1 die Herstellung und den Vertrieb schutzrechtsverletzender Rasenbefestigungsplatten veranlaßt hat (vgl. BGH, Urt. v. 26.09.1985 - I ZR 86/83, GRUR 1986, 248, 250 - Sporthosen).
- BGH, 30.11.1976 - X ZR 81/72
Kunststoffhohlprofil
Auszug aus BGH, 19.05.2005 - X ZR 152/01
Da der Beklagte zu 3 keinerlei Zweifel an der Schutzfähigkeit des Gebrauchsmusters hatte, rechtfertigt die im Vergleich zum Patent weniger gesicherte Rechtsbeständigkeit des Gebrauchsmusters hier keine Abweichung von diesem Grundsatz (vgl. Sen.Urt. v. 30.11.1976 - X ZR 81/72, GRUR 1977, 250, 252 - Kunststoffhohlprofil I, insoweit nicht in BGHZ). - BGH, 18.11.1993 - III ZR 178/92
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einer Eisenbahn an einem …
Auszug aus BGH, 19.05.2005 - X ZR 152/01
Dabei ist, wie auch die Revision einräumt, die Bewertung aller Einzelumstände zur Feststellung des Verschuldens Sache des Tatrichters (BGHZ 10, 14, 16; BGH, Urt. v. 18.11.1993 - III ZR 178/92, NJW-RR 1994, 603). - BGH, 04.02.1993 - I ZR 42/91
Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Rücknahme einer Warenzeichenanmeldung - …
Auszug aus BGH, 19.05.2005 - X ZR 152/01
Er hat dadurch die ihm obliegende Sorgfaltspflicht verletzt (BGH, Urt. v. 04.02.1993 - I ZR 42/91, GRUR 1993, 556, 559 - TRIANGLE;… Keukenschrijver in Busse, § 139 Rdn. 98).
- BGH, 14.11.2023 - X ZR 75/21
Kunststoffsack - Streit über Rechte aus einer Arbeitnehmererfindung: …
Rn. 95 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt auch derjenige fahrlässig, der sich erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt, in dem er eine von der eigenen Einschätzung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit des fraglichen Verhaltens in Betracht ziehen muss (vgl. nur BGH, Urteil vom 19. Mai 2005 - X ZR 152/01, GRUR 2005, 761, 762 - Rasenbefestigungsplatte…, Urteil vom 15. Juni 2023 - I ZR 179/22, Rn. 48, GRUR 2023, 1619 - Microstock-Portal).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".