Rechtsprechung
| BGH, 20.10.2020 - X ZR 158/18 |
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Zigarettenpackung
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Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Abgrenzung einer bloßen Einschränkung des angemeldeten Gegenstands von einem Aliud bei Hinzufügung eines Merkmals - Zigarettenpackung
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Art 87 Abs 1 EuPatÜbk, Art 138 Abs 1 Buchst c EuPatÜbk, Art 2 § 6 Abs 2 IntPatÜbkG
Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Abgrenzung einer bloßen Einschränkung des angemeldeten Gegenstands von einem Aliud bei Hinzufügung eines Merkmals - Zigarettenpackung - IWW
- Wolters Kluwer
Patentfähigkeit des Streitpatents mit der Bezeichnung "Verpackung für Rauchwaren" als Erfindung; Absehen von der Nichtigerklärung eines Patents durch Führen der Einfügung eines in den ursprünglich eingereichten Unterlagen nicht oder nicht als zur Erfindung gehörend ...
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Patentfähigkeit des Streitpatents mit der Bezeichnung "Verpackung für Rauchwaren" als Erfindung; Absehen von der Nichtigerklärung eines Patents durch Führen der Einfügung eines in den ursprünglich eingereichten Unterlagen nicht oder nicht als zur Erfindung gehörend ...
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Zigarettenpackung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Nichtigkeit wegen ursprünglich nicht offenbarten einschränkenden Merkmalen
Verfahrensgang
- BPatG, 22.08.2018 - 4 Ni 10/17
- BGH, 20.10.2020 - X ZR 158/18
Papierfundstellen
- MDR 2021, 248
- GRUR 2021, 571
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (5)
- BGH, 17.02.2015 - X ZR 161/12
Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Nichtigerklärung …
Auszug aus BGH, 20.10.2020 - X ZR 158/18
Keine bloße Einschränkung in diesem Sinne, sondern ein Aliud liegt vor, wenn das hinzugefügte Merkmal einen technischen Aspekt betrifft, der den ursprünglich eingereichten Unterlagen weder in seiner konkreten Ausgestaltung noch zumindest in abstrakter Form als zur Erfindung gehörend zu entnehmen ist (Bestätigung von BGH, Urteil vom 21. Juni 2011 - X ZR 43/09, GRUR 2011, 1003 - Integrationselement; Beschluss vom 6. August 2013 - X ZB 2/12, GRUR 2013, 1135 - Tintenstrahldrucker und Urteil vom 17. Februar 2015 - X ZR 161/12, BGHZ 204, 199 = GRUR 2015, 573 - Wundbehandlungsvorrichtung).Entscheidend ist, was der Fachmann diesen Unterlagen als zur Erfindung gehörend entnehmen kann (BGH…, Urteil vom 15. September 2015 - X ZR 112/13, GRUR 2016, 50 Rn. 24 - Teilreflektierende Folie; Urteil vom 17. Februar 2015 - X ZR 161/12, GRUR 2015, 573 Rn. 21 - Wundbehandlungsvorrichtung).
Dies gilt auch für europäische Patente, weil die Voraussetzungen einer Nichtigerklärung im nationalen Recht geregelt sind, die dafür maßgebliche Regelung in Art. 11 § 6 Abs. 2 IntPatÜbkG mit der für deutsche Patente geltenden Vorschriften (§ 22 Abs. 2 und § 21 Abs. 2 Satz 1 PatG) übereinstimmt und nicht in Widerspruch zu den Vorgaben des Europäischen Patentübereinkommens steht (BGH, Urteil vom 17. Februar 2015 - X ZR 161/12, BGHZ 204, 199 = GRUR 2015, 573 Rn. 47 ff. - Wundbehandlungsvorrichtung).
Rn. 41 b) Ein Aliud, das zwingend zur Nichtigerklärung führt, liegt nicht nur dann vor, wenn der Gegenstand des Streitpatents zum ursprünglich offenbarten Gegenstand in einem Ausschließlichkeitsverhältnis steht, sondern auch dann, wenn das hinzugefügte Merkmal einen technischen Aspekt betrifft, der den ursprünglich eingereichten Unterlagen weder in seiner konkreten Ausgestaltung noch zumindest in abstrakter Form als zur Erfindung gehörend zu entnehmen ist (BGH…, Urteil vom 21. Juni 2011 - X ZR 43/09, GRUR 2011, 1003 Rn. 28 f. - Integrationselement;… Beschluss vom 6. August 2013 - X ZB 2/12, GRUR 2013, 1135 Rn. 27 - Tintenstrahldrucker; Urteil vom 17. Februar 2015 - X ZR 161/12, BGHZ 204, 199 = GRUR 2015, 573 Rn. 53 - Wundbehandlungsvorrichtung).
- BGH, 06.08.2013 - X ZB 2/12
Tintenstrahldrucker
Auszug aus BGH, 20.10.2020 - X ZR 158/18
Keine bloße Einschränkung in diesem Sinne, sondern ein Aliud liegt vor, wenn das hinzugefügte Merkmal einen technischen Aspekt betrifft, der den ursprünglich eingereichten Unterlagen weder in seiner konkreten Ausgestaltung noch zumindest in abstrakter Form als zur Erfindung gehörend zu entnehmen ist (Bestätigung von BGH, Urteil vom 21. Juni 2011 - X ZR 43/09, GRUR 2011, 1003 - Integrationselement; Beschluss vom 6. August 2013 - X ZB 2/12, GRUR 2013, 1135 - Tintenstrahldrucker und Urteil vom 17. Februar 2015 - X ZR 161/12, BGHZ 204, 199 = GRUR 2015, 573 - Wundbehandlungsvorrichtung).Rn. 40 Sofern das nicht offenbarte Merkmal zu einer bloßen Einschränkung des angemeldeten Gegenstands, nicht aber zu einem Aliud führt, ist den berechtigten Interessen der Öffentlichkeit schon dann Genüge getan, wenn das Merkmal im Patentanspruch verbleibt und zugleich dafür Sorge getragen wird, dass im Übrigen, also was die Entstehung von Patentrechten anbelangt, keine Rechte aus der Änderung hergeleitet werden können (BGH, Beschluss vom 6. August 2013 - X ZB 2/12, GRUR 2013, 1135 Rn. 16 - Tintenstrahldrucker).
Rn. 41 b) Ein Aliud, das zwingend zur Nichtigerklärung führt, liegt nicht nur dann vor, wenn der Gegenstand des Streitpatents zum ursprünglich offenbarten Gegenstand in einem Ausschließlichkeitsverhältnis steht, sondern auch dann, wenn das hinzugefügte Merkmal einen technischen Aspekt betrifft, der den ursprünglich eingereichten Unterlagen weder in seiner konkreten Ausgestaltung noch zumindest in abstrakter Form als zur Erfindung gehörend zu entnehmen ist (BGH…, Urteil vom 21. Juni 2011 - X ZR 43/09, GRUR 2011, 1003 Rn. 28 f. - Integrationselement; Beschluss vom 6. August 2013 - X ZB 2/12, GRUR 2013, 1135 Rn. 27 - Tintenstrahldrucker;… Urteil vom 17. Februar 2015 - X ZR 161/12, BGHZ 204, 199 = GRUR 2015, 573 Rn. 53 - Wundbehandlungsvorrichtung).
- BGH, 21.06.2011 - X ZR 43/09
Integrationselement
Auszug aus BGH, 20.10.2020 - X ZR 158/18
Keine bloße Einschränkung in diesem Sinne, sondern ein Aliud liegt vor, wenn das hinzugefügte Merkmal einen technischen Aspekt betrifft, der den ursprünglich eingereichten Unterlagen weder in seiner konkreten Ausgestaltung noch zumindest in abstrakter Form als zur Erfindung gehörend zu entnehmen ist (Bestätigung von BGH, Urteil vom 21. Juni 2011 - X ZR 43/09, GRUR 2011, 1003 - Integrationselement; Beschluss vom 6. August 2013 - X ZB 2/12, GRUR 2013, 1135 - Tintenstrahldrucker und Urteil vom 17. Februar 2015 - X ZR 161/12, BGHZ 204, 199 = GRUR 2015, 573 - Wundbehandlungsvorrichtung).Rn. 41 b) Ein Aliud, das zwingend zur Nichtigerklärung führt, liegt nicht nur dann vor, wenn der Gegenstand des Streitpatents zum ursprünglich offenbarten Gegenstand in einem Ausschließlichkeitsverhältnis steht, sondern auch dann, wenn das hinzugefügte Merkmal einen technischen Aspekt betrifft, der den ursprünglich eingereichten Unterlagen weder in seiner konkreten Ausgestaltung noch zumindest in abstrakter Form als zur Erfindung gehörend zu entnehmen ist (BGH, Urteil vom 21. Juni 2011 - X ZR 43/09, GRUR 2011, 1003 Rn. 28 f. - Integrationselement;… Beschluss vom 6. August 2013 - X ZB 2/12, GRUR 2013, 1135 Rn. 27 - Tintenstrahldrucker;… Urteil vom 17. Februar 2015 - X ZR 161/12, BGHZ 204, 199 = GRUR 2015, 573 Rn. 53 - Wundbehandlungsvorrichtung).
- BGH, 08.07.2010 - Xa ZR 124/07
Fälschungssicheres Dokument
Auszug aus BGH, 20.10.2020 - X ZR 158/18
Zu berücksichtigen ist allerdings nur das, was sich für den Fachmann unmittelbar und eindeutig aus der Anmeldung selbst ergibt, nicht hingegen weitergehende Erkenntnisse, zu denen der Fachmann aufgrund seines allgemeinen Fachwissens oder durch Abwandlung der offenbarten Lehre gelangen kann (BGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - Xa ZR 124/07, GRUR 2010, 910 Rn. 62 - Fälschungssicheres Dokument). - BGH, 15.09.2015 - X ZR 112/13
Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Inanspruchnahme der …
Auszug aus BGH, 20.10.2020 - X ZR 158/18
Entscheidend ist, was der Fachmann diesen Unterlagen als zur Erfindung gehörend entnehmen kann (BGH, Urteil vom 15. September 2015 - X ZR 112/13, GRUR 2016, 50 Rn. 24 - Teilreflektierende Folie;… Urteil vom 17. Februar 2015 - X ZR 161/12, GRUR 2015, 573 Rn. 21 - Wundbehandlungsvorrichtung).
- BGH, 26.01.2021 - X ZR 24/19
Patentnichtigkeitsklage: Zulässigkeit trotz Erlöschens des Streitpatents - …
Eine Erkenntnis, die sich erst unter Heranziehung von Fachwissen ergibt, reicht für eine eindeutige und unmittelbare Offenbarung nicht aus (BGH…, Urteil vom 8. Juli 2010 - Xa ZR 124/07, GRUR 2010, 910 Rn. 62 - Fälschungssicheres Dokument; Urteil vom 20. Oktober 2020 - X ZR 158/18 Rn. 29 - Zigarettenpackung). - BGH, 29.03.2022 - X ZR 16/20
Übertragungsleistungssteuerungsverfahren - Patentnichtigkeitsverfahren: …
Rn. 76 Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Grundsätze, nach denen die Einfügung eines nicht ursprünglich offenbarten Merkmals ausnahmsweise nicht zu einer Nichtigerklärung führt, wenn es lediglich eine Konkretisierung eines ursprünglich in abstrakterer Form offenbarten Merkmals darstellt (dazu zuletzt BGH, Urteil vom 20. Oktober 2020 - X ZR 158/18, GRUR 2021, 571 Rn. 41 - Zigarettenpackung;… Urteil vom 17. Februar 2015 - X ZR 161/12, BGHZ 204, 199 = GRUR 2015, 573 Rn. 53 - Wundbehandlungsvorrichtung), auf den Fall übertragbar sind, dass die Einfügung eines Merkmals dazu führt, dass die Erfindung nicht ausführbar offenbart ist. - BPatG, 19.05.2022 - 7 Ni 87/19
Patentnichtigkeitssache - "Küchenmaschine" - Aliud - Zur Frage der unzulässigen …
Ein solches liege nur dann vor, wenn ein hinzugefügtes Merkmal einen technischen Aspekt betreffe, der den ursprünglich eingereichten Unterlagen weder in seiner konkreten Ausgestaltung noch zumindest in seiner abstrakten Form als zur Erfindung gehörend zu entnehmen sei (vgl. BGH, Urt. v. 20. Oktober 2020, X ZR 158/18).Ein Aliud liegt vor, wenn der Gegenstand des Streitpatents zum ursprünglich offenbarten Gegenstand in einem Ausschließlichkeitsverhältnis steht, oder wenn das hinzugefügte Merkmal einen technischen Aspekt betrifft, der den ursprünglich eingereichten Unterlagen weder in seiner konkreten Ausgestaltung noch zumindest in abstrakter Form als zur Erfindung gehörend zu entnehmen ist (BGH GRUR 2011, 40 - Winkelmesseinrichtung; GRUR 2011, 1003 - Integrationselement;… GRUR 2015, 573, Rn. 53 - Wundbehandlungsvorrichtung; GRUR 2021, 571, Rn. 41 m.w.N. - Zigarettenpackung).
- BPatG, 10.05.2023 - 7 Ni 24/20
Patentnichtigkeitssache - "Vorrichtung zum gerichteten und geregelten Erzeugen …
Rn. 166 Nach Auffassung des Senats liegt zudem ein Aliud vor, da das Merkmal der Hebeöse nicht zu einer Konkretisierung der Lehre führt, den Deckel fest mit dem Grillrost mittels einer parabolischen Schweißverbindung zu verbinden, sondern eine Erweiterung um einen neuen technischen Aspekt darstellt (vgl. BGH GRUR 2011, 40 - Winkelmesseinrichtung; GRUR 2021, 571 - Zigarettenpackung). - LG Hamburg, 13.01.2022 - 327 O 46/21
Gebrauchmachen von technischer Lehre eines Gebrauchsmusters
Zur Bestimmung des Offenbarungsgehalts gehört, was den Anmeldungsunterlagen unmittelbar und eindeutig entnommen werden kann, nicht hingegen weitergehende Erkenntnisse, zu denen eine Fachperson auf Grund ihres allgemeinen Fachwissens oder durch Abwandlung der offenbarten Lehre gelangen kann (…BGH, aaO., Rn. 62; BGH, GRUR 2021, 571 Rn. 29 - Zigarettenpackung). - BPatG, 12.03.2026 - 7 Ni 8/24 Rn. 100 4.1 Ein Aliud liegt vor, wenn das hinzugefügte Merkmal einen technischen Aspekt betrifft, der den ursprünglich eingereichten Unterlagen weder in seiner konkreten Ausgestaltung noch zumindest in abstrakter Form als zur Erfindung gehörend zu entnehmen ist (BGH, Urteil vom 20. Oktober 2020, X ZR 158/18 - Zigarettenpackung).
- BPatG, 11.01.2024 - 12 W (pat) 33/22 Rn. 129 Eine Ausgestaltungsalternative nach dem mit dem vierten Hilfsantrag vorgelegten Patentanspruch 1 ist den ursprünglich eingereichten Unterlagen weder in seiner konkreten Ausgestaltung noch zumindest in abstrakter Form als zur Erfindung gehörend zu entnehmen (BGH, Urteil vom 20. Oktober 2020 - X ZR 158/18 Tz. 41 m.w.N. - Zigarettenpackung).
- BPatG, 27.09.2022 - 35 W (pat) 408/21
Gebrauchsmusterbeschwerdesache - "Halterahmen für einen Steckverbinder" - …
Rn. 63 Vorliegend ist die Rechtsprechung des BGH einschlägig, dass die Löschung eines Gebrauchsmusters zu unterblieben hat, wenn ein Schutzanspruch zwar ein Merkmal enthält, das in den ursprünglich eingereichten Unterlagen als nicht zur Erfindung gehörend offenbart ist, das aber nur zu eine Beschränkung des Gegenstandes und nicht zu einer Erteilung von Schutz für ein "Aliud" führt (vgl. BGH GRUR 2013, 1135, 1136 - "Tintenstrahldrucker"; GRUR 2021, 571, 574 - "Zigarettenpackung"). - BPatG, 28.07.2022 - 5 Ni 29/20 Die Änderung eines eingereichten Patentanspruchs ist dabei zwar jederzeit möglich, wenn die Einfügung eines in den ursprünglich eingereichten Unterlagen nicht oder nicht als zur Erfindung gehörend offenbarten Merkmals zu einer bloßen Einschränkung des angemeldeten Gegenstands führt (BGH, Urteil vom 20. Oktober 2020 - X ZR 158/18, GRUR 2021, 571 Rn. 40 m.w.N.).
- BPatG, 21.06.2021 - 2 Ni 3/20
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zum Steuern einer Vorrichtung zur …
Das neue Merkmal 1.2.2´ ist als Aliud einzustufen (vgl. BGH, X ZR 158/18 - Zigarettenpackung; BGH X ZR 56/17 - Schaltungsanordnung II). - BPatG, 10.05.2021 - 2 Ni 28/20
Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung.
- BPatG, 07.07.2023 - 35 W (pat) 412/22
- BPatG, 20.05.2022 - 5 Ni 29/20
Patentnichtigkeitssache - "Formkern" - unzulässige Erweiterung - mangelnde …
- BPatG, 01.07.2021 - 17 W (pat) 24/20
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