Rechtsprechung
| BGH, 13.06.2017 - X ZR 16/15 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
Art. 54 Abs. 1 EPÜ, Art. 56 EPÜ, § 121 Abs. 2 PatG, § 91 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Patentfähigkeit eines Verfahrens zum Befestigen eines Gegenstandes (z.B. Datenträgerplatte) an einer Fläche (z.B. Printmedium); Beurteilung des Gegenstands einer Erfindung als nahegelegt; Entwicklung der erfindungsgemäßen Lösung des technischen Problems aus dem ...
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EPÜ Art. 54 Abs. 1; EPÜ Art. 56
Patentfähigkeit eines Verfahrens zum Befestigen eines Gegenstandes (z.B. Datenträgerplatte) an einer Fläche (z.B. Printmedium); Beurteilung des Gegenstands einer Erfindung als nahegelegt; Entwicklung der erfindungsgemäßen Lösung des technischen Problems aus dem ... - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 30.09.2014 - 1 Ni 13/14
- BGH, 13.06.2017 - X ZR 16/15
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- BGH, 11.03.2014 - X ZR 139/10
Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Mangel der …
Auszug aus BGH, 13.06.2017 - X ZR 16/15
Dabei kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Veranlassung zur Heranziehung einer technischen Lösung bereits dann bestehen, wenn sie als ein generelles, für eine Vielzahl von Anwendungsfällen in Betracht zu ziehendes Mittel ihrer Art nach zum allgemeinen Fachwissen oder Standardrepertoire des angesprochenen Fachmanns gehört und sich die Nutzung ihrer Funktionalität in dem zu beurteilenden Zusammenhang als objektiv zweckmäßig darstellt sowie keine besonderen Umstände feststellbar sind, die eine Anwendung aus fachlicher Sicht als nicht möglich, mit Schwierigkeiten verbunden oder sonst untunlich erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 11. März 2014 - X ZR 139/10, GRUR 2014, 647 Rn. 26 - Farbversorgungssystem;… s. auch Beschluss vom 25. Februar 2014 - X ZB 5/13, BGHZ 200, 229 Rn. 38 - Kollagenase I). - BGH, 08.12.2009 - X ZR 65/05
einteilige Öse
Auszug aus BGH, 13.06.2017 - X ZR 16/15
Dazu bedarf es in der Regel zusätzlicher, über die Erkennbarkeit des technischen Problems hinausreichender Anstöße, Anregungen, Hinweise oder sonstiger Anlässe (BGH…, Urteil vom 30. April 2009 - Xa ZR 92/05, BGHZ 182, 1 Rn. 20 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung; Urteil vom 8. Dezember 2009 - X ZR 65/05, GRUR 2010, 407 Rn. 17 - einteilige Öse). - BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 92/05
Betrieb einer Sicherheitseinrichtung
Auszug aus BGH, 13.06.2017 - X ZR 16/15
Dazu bedarf es in der Regel zusätzlicher, über die Erkennbarkeit des technischen Problems hinausreichender Anstöße, Anregungen, Hinweise oder sonstiger Anlässe (BGH, Urteil vom 30. April 2009 - Xa ZR 92/05, BGHZ 182, 1 Rn. 20 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung;… Urteil vom 8. Dezember 2009 - X ZR 65/05, GRUR 2010, 407 Rn. 17 - einteilige Öse).
- BGH, 20.12.2011 - X ZB 6/10
Installiereinrichtung II
Auszug aus BGH, 13.06.2017 - X ZR 16/15
Vielmehr können auch Eigenarten des in Rede stehenden technischen Fachgebiets, insbesondere betreffend die Ausbildung von Fachleuten, die übliche Vorgehensweise bei der Entwicklung von Neuerungen, technische Bedürfnisse, die sich aus der Konstruktion oder der Anwendung des in Rede stehenden Gegenstands ergeben und auch nicht-technische Vorgaben eine Rolle spielen (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - X ZB 6/10, GRUR 2012, 378 Rn. 17 - Installiereinrichtung II). - BGH, 25.02.2014 - X ZB 5/13
Kollagenase I - Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung einer Patentanmeldung: …
Auszug aus BGH, 13.06.2017 - X ZR 16/15
Dabei kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Veranlassung zur Heranziehung einer technischen Lösung bereits dann bestehen, wenn sie als ein generelles, für eine Vielzahl von Anwendungsfällen in Betracht zu ziehendes Mittel ihrer Art nach zum allgemeinen Fachwissen oder Standardrepertoire des angesprochenen Fachmanns gehört und sich die Nutzung ihrer Funktionalität in dem zu beurteilenden Zusammenhang als objektiv zweckmäßig darstellt sowie keine besonderen Umstände feststellbar sind, die eine Anwendung aus fachlicher Sicht als nicht möglich, mit Schwierigkeiten verbunden oder sonst untunlich erscheinen lassen (BGH…, Urteil vom 11. März 2014 - X ZR 139/10, GRUR 2014, 647 Rn. 26 - Farbversorgungssystem; s. auch Beschluss vom 25. Februar 2014 - X ZB 5/13, BGHZ 200, 229 Rn. 38 - Kollagenase I). - BGH, 13.01.2015 - X ZR 41/13
Patentfähigkeit: Definition eines einer Erfindung zugrunde liegenden technischen …
Auszug aus BGH, 13.06.2017 - X ZR 16/15
Vielmehr ist das technische Problem so allgemein und neutral zu formulieren, dass sich diese Frage ausschließlich in dem Zusammenhang stellt, in dem sie relevant ist, nämlich bei der Prüfung der erfinderischen Tätigkeit (BGH, Urteil vom 13. Januar 2015 - X ZR 41/13, GRUR 2015, 352 Rn. 17 - Quetiapin). - BGH, 11.11.2014 - X ZR 128/09
Repaglinid - Nichtigkeitsklage gegen ein europäisches Arzneimittelpatent: …
Auszug aus BGH, 13.06.2017 - X ZR 16/15
Diese Definition enthält bereits einen Hinweis auf die erfindungsgemäße Lösung, der nicht in die Formulierung der Aufgabe einfließen darf, weil diese nicht dazu dient, eine Vorentscheidung über die Patentfähigkeit zu treffen, sondern den Ausgangspunkt der fachmännischen Bemühungen um eine Bereicherung des Stands der Technik ohne Kenntnis der Erfindung lokalisieren soll, um bei der anschließenden und davon zu trennenden Prüfung auf Patentfähigkeit zu bewerten, ob die dafür vorgeschlagene Lösung durch den Stand der Technik nahegelegt war oder nicht (BGH, Urteil vom 11. November 2014 - X ZR 128/09, GRUR 2015, 356 Rn. 9 - Repaglinid). - BGH, 12.12.2012 - X ZR 134/11
Polymerzusammensetzung
Auszug aus BGH, 13.06.2017 - X ZR 16/15
Zwar ist bei der Prüfung, ob der Stand der Technik ausgehend von einer Entgegenhaltung dem Fachmann die erfindungsgemäße Lösung nahegelegt hat, nicht nur zu berücksichtigen, was sich für den Fachmann unmittelbar und eindeutig aus dieser Entgegenhaltung ergibt, sondern gleichermaßen, was der Fachmann kraft seines Fachwissens aus ihr ableiten kann (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2012 - X ZR 134/11, GRUR 2013, 363 Rn. 27 - Polymerzusammensetzung).
- BPatG, 12.09.2019 - 4 Ni 73/17
Lacosamid - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Lacosamid" - Inanspruchnahme der …
Auch in einer späteren Entscheidung (Urteil vom 13. Juni 2017, X ZR 16/15) führt der Bundesgerichtshof aus, dass es nicht zulässig sei, ohne weiteres zu unterstellen, dass dem Fachmann die Befassung mit einer bestimmten Aufgabenstellung nahegelegt war. - BGH, 06.11.2018 - X ZR 13/17
Patentfähigkeit einer "Einrichtung zum Installieren von Versorgungsleitungen …
Vielmehr können auch Eigenarten des in Rede stehenden technischen Fachgebiets, insbesondere betreffend die Ausbildung von Fachleuten, die übliche Vorgehensweise bei der Entwicklung von Neuerungen, technische Bedürfnisse, die sich aus der Konstruktion oder der Anwendung des in Rede stehenden Gegenstands ergeben, und auch nichttechnische Vorgaben eine Rolle spielen (BGH…, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - X ZB 6/10, GRUR 2012, 378 Rn. 17 - Installiereinrichtung II;… Urteile vom 27. Oktober 2016 - X ZR 66/14, juris Rn. 32; vom 13. Juni 2017 - X ZR 16/15, juris Rn. 20 f.). - BPatG, 28.02.2019 - 1 Ni 28/17 Vielmehr können auch Eigenarten des in Rede stehenden technischen Fachgebiets, insbesondere betreffend die Ausbildung von Fachleuten, die übliche Vorgehensweise bei der Entwicklung von Neuerungen, technische Bedürfnisse, die sich aus der Konstruktion oder der Anwendung des in Rede stehenden Gegenstands ergeben, und auch nichttechnische Vorgaben eine Rolle spielen (…BGH, GRUR 2012, 378 Rn. 17 - Installiereinrichtung II;… Urteile vom 27. Oktober 2016 - X ZR 66/14, juris Rn. 32; vom 13. Juni 2017 - X ZR 16/15, juris Rn. 20 f.).
- BPatG, 12.09.2019 - 1 Ni 31/17 Vielmehr können auch Eigenarten des in Rede stehenden technischen Fachgebiets, insbesondere betreffend die Ausbildung von Fachleuten, die übliche Vorgehensweise bei der Entwicklung von Neuerungen, technische Bedürfnisse, die sich aus der Konstruktion oder der Anwendung des in Rede stehenden Gegenstands ergeben, und auch nichttechnische Vorgaben eine Rolle spielen (…BGH, GRUR 2012, 378 Rn. 17 - Installiereinrichtung II;… Urteile vom 27. Oktober 2016 - X ZR 66/14, juris Rn. 32; vom 13. Juni 2017 - X ZR 16/15, juris Rn. 20 f.).
- BPatG, 12.12.2025 - 7 Ni 23/23 Rn. 97 b) Der maßgebliche Fachmann wird allerdings auch Eigenarten des in Rede stehenden technischen Fachgebiets, insbesondere die übliche Vorgehensweise bei der Entwicklung von Neuerungen, technische Bedürfnisse, die sich aus der Konstruktion oder der Anwendung des in Rede stehenden Gegenstands ergeben und auch nicht-technische Vorgaben berücksichtigen (…BGH GRUR 2012, 378 Rn. 17 - Installiereinrichtung II; Urteil vom 13. Juni 2017 - X ZR 16/15, Rn. 21, juris).
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