Rechtsprechung
| BGH, 07.10.2014 - X ZR 168/12 |
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- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 3 Abs. 2 Nr. 1 PatG, § 121 Abs. 2 Satz 2 PatG, §§ 91, 97 ZPO
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Deutliche und vollständige Offenbarung einer zum Patent angemeldeten Erfindung
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PatG § 3 Abs. 2 Nr. 1
Deutliche und vollständige Offenbarung einer zum Patent angemeldeten Erfindung - datenbank.nwb.de
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 24.07.2012 - 4 Ni 21/10
- BPatG, 05.02.2013 - 4 Ni 21/10
- BPatG, 10.07.2013 - 4 Ni 21/10
- BGH, 07.10.2014 - X ZR 168/12
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (5)
- BGH, 25.02.2010 - Xa ZR 100/05
Thermoplastische Zusammensetzung
Auszug aus BGH, 07.10.2014 - X ZR 168/12
Das hat der Senat für einen Fall angenommen, in dem der geschützte Gegenstand des Patentanspruchs durch offene Bereichsangaben für physikalische Eigenschaften eines Stoffs bestimmt wurde, während der Beitrag des Patents zum Stand der Technik nicht darin lag, den Stoff erstmals zur Verfügung zu stellen, sondern sich darin erschöpfte, einen neuen Bereich von Stoffeigenschaften zugänglich zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 2010 - Xa ZR 100/05, GRUR 2010, 414 Rn. 24 - Thermoplastische Zusammensetzung). - BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01
"Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs
Auszug aus BGH, 07.10.2014 - X ZR 168/12
In beiden Fällen handelt es sich nur um Ausführungsbeispiele, welche keine einschränkende Auslegung der allgemeiner gehaltenen Vorgaben des Merkmals 5.2 erlauben (vgl. BGH, Urteil vom 7. September 2004 - X ZR 255/01, BGHZ 160, 204 - bodenseitige Vereinzelungseinrichtung). - BGH, 11.09.2013 - X ZB 8/12
Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren
Auszug aus BGH, 07.10.2014 - X ZR 168/12
Vielmehr ist es insoweit grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn der Patentanspruch nicht auf die in der Patentschrift ausführbar offenbarten Ausführungsformen beschränkt wird, sondern diese in gewissem Umfang verallgemeinert (vgl. BGH, Beschluss vom 11. September 2013 - X ZB 8/12, BGHZ 198, 205 Rn. 15 - Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren). - BGH, 11.05.2010 - X ZR 51/06
Polymerisierbare Zementmischung
Auszug aus BGH, 07.10.2014 - X ZR 168/12
Wie auch das Patentgericht im Ansatz nicht verkennt, ist eine für die Ausführbarkeit hinreichende Offenbarung gegeben, wenn der Fachmann ohne erfinderisches Zutun und ohne unzumutbare Schwierigkeiten in der Lage ist, die Lehre des Patentanspruchs auf Grund der Gesamtoffenbarung der Patentschrift in Verbindung mit dem allgemeinen Fachwissen am Anmelde- oder Prioritätstag praktisch so zu verwirklichen, dass der angestrebte Erfolg erreicht wird (BGH, Urteil vom 4. Oktober 1979 - X ZR 3/76, GRUR 1980, 166, 168 - Doppelachsaggregat; Urteil vom 11. Mai 2010 - X ZR 51/06, GRUR 2010, 901 Rn. 31 - Polymerisierbare Zementmischung). - BGH, 04.10.1979 - X ZR 3/76
Ermittlung des Gegenstandes eines Patentanspruchs - Voraussetzungen für das …
Auszug aus BGH, 07.10.2014 - X ZR 168/12
Wie auch das Patentgericht im Ansatz nicht verkennt, ist eine für die Ausführbarkeit hinreichende Offenbarung gegeben, wenn der Fachmann ohne erfinderisches Zutun und ohne unzumutbare Schwierigkeiten in der Lage ist, die Lehre des Patentanspruchs auf Grund der Gesamtoffenbarung der Patentschrift in Verbindung mit dem allgemeinen Fachwissen am Anmelde- oder Prioritätstag praktisch so zu verwirklichen, dass der angestrebte Erfolg erreicht wird (BGH, Urteil vom 4. Oktober 1979 - X ZR 3/76, GRUR 1980, 166, 168 - Doppelachsaggregat;… Urteil vom 11. Mai 2010 - X ZR 51/06, GRUR 2010, 901 Rn. 31 - Polymerisierbare Zementmischung).
- BPatG, 19.02.2019 - 4 Ni 48/17
Verschleißschutzschicht - Patentnichtigkeitsklageverfahren - …
So ist es auch grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn der Patentanspruch nicht auf die in der Patentschrift ausführbar offenbarten Ausführungsformen beschränkt wird, sondern diese in gewissem Umfang generalisiert (BGHZ 198, 205 = GRUR 2013, 121 - Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren; BGH Urteil vom 10. November 2015, X ZR 88/13; Urteil vom 7. Oktober 2014, X ZR 168/12), ohne jedoch die offenbarte Lehre so weit zu verallgemeinern, dass der Patentschutz über den Beitrag der Erfindung zum Stand der Technik hinausgeht (BGH GRUR 2010, 414 - Thermoplastische Zusammensetzung). - BPatG, 17.12.2018 - 4 Ni 16/17
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zur Diagnose von Sepsis und …
Die Grenze ist erst dort zu ziehen, wo die dem Fachmann an die Hand gegebene Lösung so weit verallgemeinert wird, dass der Patentschutz über den Beitrag der Erfindung zum Stand der Technik hinausgeht (BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 - X ZR 17/16; Urteil vom 7. Oktober 2014 - X ZR 168/12; GRUR 2013, 1210 - Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren; BGHZ 184, 300 = GRUR 2010, 414 - Thermoplastische Zusammensetzung; GRUR 2010, 901, 903 - Polymerisierbare Zementmischung; GRUR 2003, 223 - Kupplungsvorrichtung II).Denn wenn auch die Lehre des erteilten Patentanspruchs 1 insoweit eine partielle Unausführbarkeit darstellt, wird nicht die durch das Streitpatent insgesamt geschützte Lehre über die erfindungsgemäße, dem Fachmann in der Beschreibung an die Hand gegebene Lösung hinaus derart verallgemeinert, dass der mit dem Patentanspruch gewährte Patentschutz über seinen Beitrag zum Stand der Technik hinausgeht und ein Schutz gewährt wird, zu dessen Erschließung die Erfindung keinen Beitrag leistet und damit eine ungerechtfertigte Monopolisierung begründet bzw. eine unangemessene Belohnung der erfinderischen Leistung darstellt (BGHZ 184, 300 = GRUR 2010, 414 - Thermoplastische Zusammensetzung; BGHZ 195, 364 - Neurale Vorläuferzellen II; vgl. auch BGH Urteil vom 10. November 2015, X ZR 88/13 und BGH Urteil vom 7. Oktober 2014, X ZR 168/12).
- BGH, 21.06.2022 - X ZR 53/20
Datensendeleistung - Patentnichtigkeitsverfahren: Offenbarung eines Verfahrens …
Rn. 71 Eine für die Ausführbarkeit hinreichende Offenbarung setzt auch in diesem Zusammenhang voraus, dass der Fachmann ohne erfinderisches Zutun und ohne unzumutbare Schwierigkeiten in der Lage ist, die Lehre des Patentanspruchs auf Grund der Gesamtoffenbarung der Patentschrift in Verbindung mit dem allgemeinen Fachwissen am Anmelde- oder Prioritätstag praktisch so zu verwirklichen, dass der angestrebte Erfolg erreicht wird (BGH…, Urteil vom 11. Mai 2010 - X ZR 51/06, GRUR 2010, 901 Rn. 31 - Polymerisierbare Zementmischung; Urteil vom 7. Oktober 2014 - X ZR 168/12, Rn. 18;… Urteil vom 3. Februar 2015 - X ZR 76/13, GRUR 2015, 472 Rn. 34 - Stabilisierung der Wasserqualität).
- BGH, 20.01.2022 - X ZR 20/20
Die Beklagte ist Inhaberin des europäischen Patents 1 022 849 (Streitpatents), …
a) Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine für die Ausführbarkeit hinreichende Offenbarung gegeben, wenn der Fachmann ohne erfinderisches Zutun und ohne unzumutbare Schwierigkeiten in der Lage ist, die Lehre des Patentanspruchs auf Grund der Gesamtoffenbarung der Patentschrift in Verbindung mit dem allgemeinen Fachwissen am Anmelde- oder Prioritätstag praktisch so zu verwirklichen, dass der angestrebte Erfolg erreicht wird (BGH…, Urteil vom 11. Mai 2010 - X ZR 51/06, GRUR 2010, 901, Rn. 31 - Polymerisierbare Zementmischung; Urteil vom 7. Oktober 2014 - X ZR 168/12, juris Rn. 18 - Fixationssystem).Welches Maß an Verallgemeinerung in diesem Zusammenhang zulässig ist, richtet sich im Einzelfall danach, ob der mit der jeweiligen Anspruchsfassung erschlossene Schutz sich im Rahmen dessen hält, was dem Patent aus Sicht des Fachmanns unter Berücksichtigung der Beschreibung und der darin enthaltenen Ausführungsbeispiele als allgemeinste Form der technischen Lehre zu entnehmen ist, durch die das der Erfindung zu Grunde liegende Problem gelöst wird (vgl. BGH…, Beschluss vom 11. September 2013 - X ZB 8/12, BGHZ 198, 205 = GRUR 2013, 1210 Rn. 21 - Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren; Urteil vom 7. Oktober 2014 - X ZR 168/12, juris Rn. 19 ff. - Fixationssystem;… zuletzt Urteil vom 12. März 2019 - X ZR 32/17, GRUR 2019, 713 Rn. 40 ff. - Cer-Zirkonium-Mischoxid I).
- BGH, 02.07.2019 - X ZR 91/17
Patentfähigkeit des Verfahrens zum Transportieren von Messinformationen von einem …
a) Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine für die Ausführbarkeit hinreichende Offenbarung gegeben, wenn der Fachmann ohne erfinderisches Zutun und ohne unzumutbare Schwierigkeiten in der Lage ist, die Lehre des Patentanspruchs auf Grund der Gesamtoffenbarung der Patentschrift in Verbindung mit dem allgemeinen Fachwissen am Anmelde- oder Prioritätstag praktisch so zu verwirklichen, dass der angestrebte Erfolg erreicht wird (BGH…, Urteil vom 11. Mai 2010 - X ZR 51/06, GRUR 2010, 901, Rn. 31 - Polymerisierbare Zementmischung; Urteil vom 7. Oktober 2014 - X ZR 168/12, juris Rn. 18 - Fixationssystem).Welches Maß an Verallgemeinerung in diesem Zusammenhang zulässig ist, richtet sich im Einzelfall danach, ob der mit der jeweiligen Anspruchsfassung erschlossene Schutz sich im Rahmen dessen hält, was dem Patent aus Sicht des Fachmanns unter Berücksichtigung der Beschreibung und der darin enthaltenen Ausführungsbeispiele als allgemeinste Form der technischen Lehre zu entnehmen ist, durch die das der Erfindung zu Grunde liegende Problem gelöst wird (vgl. BGH…, Beschluss vom 11. September 2013 - X ZB 8/12, BGHZ 198, 205 = GRUR 2013, 1210 Rn. 21 - Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren; Urteil vom 7. Oktober 2014 - X ZR 168/12, juris Rn. 19 ff. - Fixationssystem;… zuletzt Urteil vom 12. März 2019 - X ZR 32/17, GRUR 2019, 713 Rn. 40 ff. - Cer-Zirkonium-Mischoxid I).
- BPatG, 16.07.2019 - 4 Ni 3/17
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Seilgartensicherung zum Schutz von Personen …
Rn. 161 Nach ständiger Rechtsprechung ist die Grenze fehlender Ausführbarkeit der patentierten Lehre dort zu ziehen, wo die dem Fachmann an die Hand gegebene Lösung so weit verallgemeinert wird, dass der Patentschutz über den Beitrag der Erfindung zum Stand der Technik hinausgeht (…BGH, Urt. v. 15. Mai 2018, X ZR 17/16; Urt. v. 7. Oktober 2014 - X ZR 168/12; GRUR 2010, 414 - Thermoplastische Zusammensetzung; GRUR 2010, 901, 903 - Polymerisierbare Zementmischung; GRUR 2003, 223 - Kupplungsvorrichtung II). - BPatG, 03.06.2026 - 14 W (pat) 11/22 Eine für die Ausführbarkeit hinreichende Offenbarung ist gegeben, wenn der Fachmann ohne erfinderisches Zutun und ohne unzumutbare Schwierigkeiten in der Lage ist, die Lehre des Patentanspruchs aufgrund der Gesamtoffenbarung der Patentschrift in Verbindung mit dem allgemeinen Fachwissen am Anmelde- oder Prioritätstag praktisch so zu verwirklichen, dass der angestrebte Erfolg erreicht wird (BGH, Urteil vom 7. Oktober 2014 - X ZR 168/12, BeckRS 2014, 21431, Rn. 18; BGH…, Urteil vom 11. Mai 2010 - X ZR 51/06, GRUR 2010, 901 Rn. 31 - Polymerisierbare Zementmischung).
- BGH, 28.01.2021 - X ZR 2/19
Patentfähigkeit eines Verfahrens zur Diagnose einer Sepsis oder sepsisähnlichen …
Rn. 38 a) Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine für die Ausführbarkeit hinreichende Offenbarung gegeben, wenn der Fachmann ohne erfinderisches Zutun und ohne unzumutbare Schwierigkeiten in der Lage ist, die Lehre des Patentanspruchs auf Grund der Gesamtoffenbarung der Patentschrift in Verbindung mit dem allgemeinen Fachwissen am Anmelde- oder Prioritätstag praktisch so zu verwirklichen, dass der angestrebte Erfolg erreicht wird (BGH…, Urteil vom 11. Mai 2010 - X ZR 51/06, GRUR 2010, 901, Rn. 31 - Polymerisierbare Zementmischung; Urteil vom 7. Oktober 2014 - X ZR 168/12, juris Rn. 18 - Fixationssystem). - BPatG, 21.06.2021 - 2 Ni 3/20
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zum Steuern einer Vorrichtung zur …
Rn. 224 Dieser Darstellung kann nicht gefolgt werden, denn eine für die Ausführbarkeit hinreichende Offenbarung ist nur dann gegeben, wenn der Fachmann ohne erfinderisches Zutun und ohne unzumutbare Schwierigkeiten in der Lage ist, die Lehre des Patentanspruchs aufgrund der Gesamtoffenbarung der Patentschrift in Verbindung mit dem allgemeinen Fachwissen am Anmelde- oder Prioritätstag praktisch so zu verwirklichen, dass der angestrebte Erfolg erreicht wird (vgl. BGH Urt. v. 7. Oktober 2014 - X ZR 168/12- Fixationssystem, veröffentlicht in juris, dort Rn. 18 m. w. N.). - BPatG, 15.09.2015 - 4 Ni 22/13
Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung
Nur wenn der geschützte Gegenstand im Patentanspruch über die dem Fachmann in der Gesamtheit der Unterlagen an die Hand gegebene Lösung hinaus so weit verallgemeinert wird, dass der Patentschutz über den Beitrag der Erfindung zum Stand der Technik hinausgeht, ist die Grenze zulässiger Verallgemeinerung überschritten (BGH, Urteil v. 7. Oktober 2014 - X ZR 168/12; GRUR 2013, 1210 - Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren; GRUR 2010, 414 - Thermoplastische Zusammensetzung). - BPatG, 27.07.2021 - 17 W (pat) 10/20
Patentbeschwerdesache -"Traffic- und/oder Workload-Bearbeitung" - keine …
- BPatG, 18.06.2024 - 17 W (pat) 11/22
- BPatG, 18.12.2017 - 8 W (pat) 28/15
- BPatG, 15.12.2016 - 8 W (pat) 31/13
- BPatG, 05.12.2024 - 12 W (pat) 24/23
- BPatG, 01.07.2025 - 17 W (pat) 19/23
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