Rechtsprechung
| BGH, 15.04.1975 - X ZR 18/72 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verletzung eines Patentanspruches - Gliederung der Merkmale des Gegenstands der Erfindung nach einem Patentanspruch - Umfang der Äquivalenzprüfung bei einem Austausch mehrerer Merkmale eines Kombinationspatents
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 1975, 484
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.12.1963 - Ia ZR 17/63
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.04.1975 - X ZR 18/72
Er bezieht sich auch auf solche Ausführungsformen, bei denen alle Merkmale des Patentanspruchs in ihrer Kombination, sei es unmittelbar oder glatt äquivalent, verwirklicht sind (BGH GRUR 1964, 433 - Christbaumbehang).
- BGH, 12.07.1990 - X ZR 121/88
Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen einer Patentverletzung …
Nach der "Etikettiergerät"-Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH GRUR 1975, 484) genüge es, wenn der Fachmann ohne nähere Überlegungen habe erkennen können, daß er die Kombinationswirkung durch Einsatz von Mitteln erzielen könne, die "ihrer Art nach" den Mitteln des Klagepatents gleichwirkend seien.Der erkennende Senat hat das in dem vom Berufungsgericht insoweit zitierten Urteil "Etikettiergerät" (GRUR 1975, 484, 486) zum Ausdruck gebracht und dabei die Formulierung gewählt, die Äquivalenzprüfung müsse sich nicht auf die besondere Ausgestaltung der bei der beanstandeten Ausführungsform verwendeten Mittel erstrecken; es genüge, wenn der Fachmann habe erkennen können, daß er die patentgemäßen Wirkungen durch den Einsatz von Mitteln erzielen könne, die "ihrer Art nach den Mitteln des Klagepatents gleichwirkend sind".
- BGH, 24.10.1986 - X ZR 45/85
Stand der Technik - Stromwandler - Patent - Schutzumfang
Nach der Rechtsprechung des Senats genügt es für die Bejahung der Äquivalenz, daß mit dem ausgetauschten Lösungsmittel das Problem des Patents in praktisch erheblichem Maße gelöst wird (BGH GRUR 1969, 471, 473 - Kronenkorkenkapsel; BGH GRUR 1975, 484, 486 - Etikettiergerät). - BGH, 01.02.1977 - X ZR 7/73
Erlöschen eines Patents wegen Zeitablaufs - Vorrichtung zum selbsttätigen Beladen …
Der Senat hat jedoch zuletzt in seiner Entscheidung "Etikettiergerät" (GRUR 1975, 484, 486) darauf hingewiesen, daß es für die Frage der Patentverletzung unerheblich ist, ob die angegriffene Ausführungsform möglicherweise eine - erfinderische - Weiterentwicklung des Klagepatents darstellt, wenn sie ihrer Art nach von den Mitteln des Klagepatents Gebrauch macht (…vgl. Benkard, Patentgesetz 6. Aufl. § 6 Rdn. 156 m.w.N.).
- BGH, 11.07.1995 - X ZR 24/93
Patent über zweistufiges Verfahren zur Herstellung von 4-Hydroxy- und …
Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urt. v. 15.4.1975 - X ZR 18/72, GRUR 1975, 484, 486 - Etikettiergerät;… Urt. v. 22.3.1983 - X ZR 9/82, GRUR 1983, 497, 499 - Absetzvorrichtung). - BGH, 18.09.1979 - X ZR 24/75
Patentrechtlicher Schutz einer Vorrichtung zum Wechseln der …
Die Tatsache, daß mit einer Laufkatze gegebenenfalls ein weiterer Vorteil zu erzielen ist, weil gleichzeitig mehrere Strangführungen von einer Hubvorrichtung bedient werden können, steht einer glatten Äquivalenz nicht entgegen (BGH GRUR 1975, 484 - Etikettiergerät). - LG Düsseldorf, 19.07.1988 - 4 O 172/88
Elektrisches Enthaarungsgerät
In einem solchen Fall ist es gleichgültig, ob durch die besondere Ausgestaltung dieses Mittels eine über die erfindungsgemäße Wirkung hinausgehende Wirkung erzielt wird und die angegriffene Vorrichtung sich deshalb selbst als patentfähige Erfindung erweist, weil diese Erfindung dann in einer Weiterentwicklung der prioritätsälteren Erfindung liegt, die deren geschützten Erfindungsgedanken benutzt und sich daher als abhängige Erfindung darstellt (BGH, GRUR 1975, 484, 486 - Etikettiergerät). - BGH, 29.05.1980 - X ZR 79/78
Patentverletzungen durch "glatte patentrechtliche Äquivalente" - Verletzung des …
Eine solche Weiterentwicklung, die ihrer Art nach von den Mitteln des Klagepatents Gebrauch macht, würde selbst dann eine Patentverletzung nicht ausschließen, wenn sie nicht ohne erfinderisches Zutun möglich gewesen sein sollte (vgl. BGH GRUR 1977, 654, 656 - Absetzwagen III unter Hinweis auf BGH GRUR 1975, 484, 486 - Etikettiergerät).
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