Rechtsprechung
| BGH, 08.07.2008 - X ZR 189/03 (1) |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Schalungsteil
EPÜ Art. 54 Abs. 2; PatG § 3 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
Schalungsteil
- Judicialis
EPÜ Art. 54 Abs. 2; ; PatG § 3 Abs. 1
- IWW
- Wolters Kluwer
Patentrechtliche Qualifizierung der Zugehörigkeit eines Angebots zum Stand der Technik; Priorität eines unter Inanspruchnahme einer deutschen Voranmeldung angemeldeten europäischen Patents; Patentschutz eines die Sichtfläche eines Betonfertigteils bildenden ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EPÜ Art. 54 Abs. 2 ; PatG § 3 Abs. 1
"Schalungsteil"; Vorbenutzung eines Patents durch Unterbreitung eines Angebots - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Patentrecht - Wann ist Angbot zum Stand der Technik zu rechnen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 08.10.2003 - 3 Ni 58/01
- BGH, 04.05.2004 - X ZR 189/03
- BGH, 08.07.2008 - X ZR 189/03 (1)
Papierfundstellen
- GRUR 2008, 885
- GRUR Int. 2009, 72
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.03.2001 - X ZR 155/98
Schalungselemen; Patentschutz für eine in einem Bauelement verwirklichte …
Auszug aus BGH, 08.07.2008 - X ZR 189/03
Der Vortrag war zudem geeignet, eine offenkundige Vorbenutzung darzulegen, denn die Lieferung patentgemäßer Gegenstände zur Weiterveräußerung, von der bei einem Betonwerk ausgegangen werden muss, macht die in den gelieferten Gegenständen verkörperte Lehre regelmäßig öffentlich (…Sen.Urt. v. 19.5.1999 - X ZR 87/98, GRUR 1999, 976, 977 - Anschraubscharnier; v. 13.3.2001 - X ZR 155/98, GRUR 2001, 819 - Schalungselement). - BGH, 19.05.1999 - X ZR 67/98
Anschraubscharnier
Auszug aus BGH, 08.07.2008 - X ZR 189/03
Der Vortrag war zudem geeignet, eine offenkundige Vorbenutzung darzulegen, denn die Lieferung patentgemäßer Gegenstände zur Weiterveräußerung, von der bei einem Betonwerk ausgegangen werden muss, macht die in den gelieferten Gegenständen verkörperte Lehre regelmäßig öffentlich (Sen.Urt. v. 19.5.1999 - X ZR 87/98, GRUR 1999, 976, 977 - Anschraubscharnier; v. 13.3.2001 - X ZR 155/98, GRUR 2001, 819 - Schalungselement). - BGH, 08.06.1962 - I ZR 9/61
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.07.2008 - X ZR 189/03
Das nach der Behauptung der Klägerin vor dem Prioritätstag erfolgte Angebot ist - wie schon nach der früheren Rechtslage (…zu dieser BGH, Urt. v. 17.10.1958 - I ZR 34/57, GRUR 1959, 178, 179 - Heizpreßplatte; Urt. v. 8.6.1962 - I ZR 9/61, GRUR 1962, 518, 520 - Blitzlichtgerät) - nur dann geeignet, beachtlichen Stand der Technik zu schaffen, wenn im Einzelfall die Weiterverbreitung einer dem Angebotsempfänger übermittelten Kenntnis an beliebige Dritte nach der Lebenserfahrung nahegelegen hätte (…vgl. Melullis in Benkard, PatG GebrMG, 10. Aufl. 2006, Rdn. 50 zu § 3 PatG). - BGH, 17.10.1958 - I ZR 34/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.07.2008 - X ZR 189/03
Das nach der Behauptung der Klägerin vor dem Prioritätstag erfolgte Angebot ist - wie schon nach der früheren Rechtslage (zu dieser BGH, Urt. v. 17.10.1958 - I ZR 34/57, GRUR 1959, 178, 179 - Heizpreßplatte;… Urt. v. 8.6.1962 - I ZR 9/61, GRUR 1962, 518, 520 - Blitzlichtgerät) - nur dann geeignet, beachtlichen Stand der Technik zu schaffen, wenn im Einzelfall die Weiterverbreitung einer dem Angebotsempfänger übermittelten Kenntnis an beliebige Dritte nach der Lebenserfahrung nahegelegen hätte (…vgl. Melullis in Benkard, PatG GebrMG, 10. Aufl. 2006, Rdn. 50 zu § 3 PatG).
- BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 92/05
Betrieb einer Sicherheitseinrichtung
Das Naheliegen kann auch nicht damit begründet werden, dass sich die Fachwelt in einer "Einbahnstraßensituation" befunden habe, die keine anderen Möglichkeiten als die des Streitpatents zugelassen habe (…vgl. nur EPA, Technische Beschwerdekammer, T 2/83 ABl. EPA 1984, 265 = GRUR Int. 1984, 527 - Simethicon-Tablette, Entscheidungsgründe unter 6; EPA, Technische Beschwerdekammer, T 192/82 ABl. EPA 1984, 415, 425 - Formmassen, Entscheidungsgründe unter 16; BGH, Urt. v. 8.7.2008 - X ZR 189/03, GRUR 2008, 885 - Schalungsteil, Tz. 29). - BGH, 09.12.2014 - X ZR 6/13
Presszange - Patentnichtigkeitssache: Offenkundige Vorbenutzung einer Erfindung …
Rn. 34 Ein Angebot, das nicht an die Öffentlichkeit, sondern an einen (potentiellen) Vertragspartner gerichtet ist, ist nur dann geeignet, bereits als solches beachtlichen Stand der Technik zu schaffen, wenn die Weiterverbreitung der dem Angebotsempfänger damit übermittelten Kenntnis an beliebige Dritte nach der Lebenserfahrung nahegelegen hat (BGH…, Urteil vom 15. Januar 2013 - X ZR 81/11, GRUR 2013, 367 Rn. 20 f. - Messelektronik für Coriolisdurchflussmesser; Urteil vom 8. Juli 2008 - X ZR 189/03, GRUR 2008, 885 Rn. 23 - Schalungsteil; Urteil vom 17. Oktober 1958 - I ZR 34/57, GRUR 1959, 178, 179 - Heizpressplatte). - BGH, 15.01.2013 - X ZR 81/11
Messelektronik für Coriolisdurchflussmesser
Voraussetzung für die Annahme, dass Dritte von der technischen Information Kenntnis erlangen konnten, ist jedoch, dass die Weiterverbreitung an beliebige Dritte durch den Empfänger nach der Lebenserfahrung nahegelegen hat (BGH, GRUR 1996, 747, 752 - Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem; BGH, Urteil vom 8. Juli 2008 - X ZR 189/03, GRUR 2008, 885 - Schalungsteil; in dieser Entscheidung wurde ein schriftliches Angebot, dem die entsprechenden Informationen nicht zu entnehmen waren, nicht zum Stand der Technik gerechnet).
- BPatG, 30.09.2022 - 7 Ni 29/20
Patentnichtigkeitssache - "Waffenverschlusssystem" - beschränkt verteidigte …
Rn. 214 Der Inhalt eines Angebots zählt jedoch nur dann zum Stand der Technik, wenn im Einzelfall die Weiterverbreitung einer dem Angebotsempfänger übermittelten Kenntnis an beliebige Dritte nach der Lebenserfahrung nahelag (vgl. BGH GRUR 2015 463 - Presszange; BGH GRUR 2008, 885 - Schalungsteil).Dass einer der an diesen Vertragsverhandlungen Beteiligten rechtlich nicht gehindert war, seine Kenntnisse an Dritte weiterzugeben, reicht nicht aus, um diese Kenntnisse zum Stand der Technik zu rechnen (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2017, X ZR 50/15, Rn. 35, unter Verweis auf BGH GRUR 2008, 885, juris Rn. 23 aE - Schalungsteil).
- BPatG, 29.09.2022 - 6 Ni 20/22
Patentnichtigkeitssache - "Radaufhängung mit lösbarem Verriegelungssystem" - …
Bei diesem medizinischen Hilfsmittel handelt es sich, wovon der Adressat der Rechnung zeugt, um einen zum Weiterverkauf an Dritte gelieferten Gegenstand (vgl. BGH, Urt. v. 8. Juli 2008 - X ZR 189/03X ZR 189/03, Rdnr. 21, GRUR 2008, 885 - Schalungsteil).Die Untersuchung X ZR 189/03, Rdnr. 21, GRUR 2008, 885 - Schalungsteil).
- BGH, 01.03.2017 - X ZR 50/15
Patentfähigkeit des Patents mit der Bezeichnung "Verpackungsverfahren zum …
Dass einer der an diesen Vertragsverhandlungen Beteiligten rechtlich nicht gehindert war, seine Kenntnisse an Dritte weiterzugeben, reicht nicht aus, um diese Kenntnisse zum Stand der Technik zu rechnen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 2008 - X ZR 189/03, GRUR 2008, 885 Rn. 23 - Schalungsteil). - BPatG, 08.11.2022 - 3 Ni 35/20 Bei einem bloßen Angebot für eine Lieferung oder einer Leistung an einzelne Abnehmer ist deren Inhalt nur öffentlich zugänglich, wenn im Einzelfall die Weiterverbreitung einer dem Angebotsempfänger übermittelten Kenntnis an beliebige Dritte nach der Lebenserfahrung nahelag (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 2014 - X ZR 6/13, GRUR 2015, 463 - Presszange; BGH, Urteil vom 1. März 2017 - X ZR 50/15, BeckRS 2017, 109889; BPatG, Beschluss vom 28. April 2016 - 10 W (pat) 110/14, BlPMZ 2016, 348 - Ventilanordnung); hierfür genügt es aber noch nicht, dass der Empfänger des Angebots oder weitere Beteiligte rechtlich nicht gehindert waren, ihre durch das Angebot vermittelten Kenntnisse an Dritte weiterzugeben (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 2008 - X ZR 189/03, GRUR 2008, 885 Rn. 23 - Schalungsteil).
- BPatG, 29.03.2023 - 6 Ni 1/22
Patentnichtigkeitssache - "Fahrzeug mit Antikipp/Sperr-Mechanismus" - zur …
Bei diesem medizinischen Hilfsmittel handelt es sich, wovon der Adressat der Rechnung zeugt, um einen zum Weiterverkauf an Dritte gelieferten Gegenstand (vgl. BGH, Urt. v. 8. Juli 2008 - X ZR 189/03, Rdnr. 21, GRUR 2008, 885 - Schalungsteil). - BPatG, 23.02.2023 - 6 Ni 20/22 Bei diesem medizinischen Hilfsmittel handelt es sich, wovon der Adressat der Rechnung zeugt, um einen zum Weiterverkauf an Dritte gelieferten Gegenstand (vgl. BGH, Urt. v. 8. Juli 2008 - X ZR 189/03, Rdnr. 21, GRUR 2008, 885 - Schalungsteil).
- BPatG, 24.02.2016 - 9 W (pat) 31/10
Anforderungen an die Zulässigkeit von Änderungen eines Patents über eine …
Das Naheliegen kann auch nicht damit begründet werden, dass sich die Fachwelt in einer "Einbahnstraßensituation" befunden habe, die keine anderen Möglichkeiten als die des Streitpatents zugelassen habe (vgl. dazu BGH, Urt. v. 8.7.2008 - X ZR 189/03 - GRUR 2008, 885 - Schalungsteil). - BPatG, 29.10.2014 - 1 Ni 9/14
Patentfähigkeit eines Verpackungsverfahrens zum Verpacken von als Pipettenspitzen …
- BPatG, 11.10.2012 - 2 Ni 9/11
- BPatG, 08.04.2014 - 12 W (pat) 2/14
- BPatG, 13.03.2014 - 35 W (pat) 414/10
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Rechtsprechung
| BGH, 04.05.2004 - X ZR 189/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
PatG § 99 Abs. 3 Satz 3
- Wolters Kluwer
Akteneinsicht eines Patentanwalts im Patentnichtigkeitsverfahren - Beachtliches schutzwürdiges Gegeninteresse bei Kenntnisnahme geheimhaltungsbedürftiger Betriebsinterna durch die Akteneinsicht
- ra.de
- rechtsportal.de
PatG § 99 Abs. 3 S. 3
Gewährung von Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsverfahren - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Verfahrensgang
- BPatG, 08.10.2003 - 3 Ni 58/01
- BGH, 04.05.2004 - X ZR 189/03
- BGH, 08.07.2008 - X ZR 189/03
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.12.1971 - X ZA 1/69
Entscheidung über den Antrag eines Dritten auf Einsicht in die Akten eines …
Auszug aus BGH, 04.05.2004 - X ZR 189/03
Ein beachtliches schutzwürdiges Gegeninteresse eines Verfahrensbeteiligten hat der Senat insbesondere in Betracht gezogen, soweit durch die Akteneinsicht geheimhaltungsbedürftige Betriebsinterna bekannt werden konnten (Sen.Beschl. v. 16.12.1971 - X ZA 1/69, GRUR 1972, 331 - Akteneinsicht IX). - BGH, 12.07.1972 - X ZR 1/69
Beeinflussung von noch nicht veröffentlichten Patenten durch Aufsätze
Auszug aus BGH, 04.05.2004 - X ZR 189/03
Ein beachtliches schutzwürdiges Gegeninteresse eines Verfahrensbeteiligten hat der Senat insbesondere in Betracht gezogen, soweit durch die Akteneinsicht geheimhaltungsbedürftige Betriebsinterna bekannt werden konnten (Sen.Beschl. v. 16.12.1971 - X ZA 1/69, GRUR 1972, 331 - Akteneinsicht IX). - BPatG, 02.02.1984 - 3 ZA (pat) 30/83
Auszug aus BGH, 04.05.2004 - X ZR 189/03
Auch bei persönlichkeitsbezogenen Angaben kann ein schutzwürdiges Gegeninteresse zu bejahen sein (vgl. BPatGE 26, 66 = GRUR 1984, 342).
- BGH, 21.01.2013 - X ZR 49/12
Gewährung von Einsicht in die Akten eines patentrechtlichen …
Ein solches kann zwar zugunsten eines Verfahrensbeteiligten gegeben sein, wenn durch die Akteneinsicht geheimhaltungsbedürftige Betriebsinterna bekannt werden können (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1971 - X ZR 1/69, GRUR 1972, 331 - Akteneinsicht IX; Beschluss vom 4. Mai 2004 - X ZR 189/03).
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