Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 29.04.2014 - X ZR 19/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,18054
BGH, 29.04.2014 - X ZR 19/11 (https://dejure.org/2014,18054)
BGH, Entscheidung vom 29.04.2014 - X ZR 19/11 (https://dejure.org/2014,18054)
BGH, Entscheidung vom 29. April 2014 - X ZR 19/11 (https://dejure.org/2014,18054)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,18054) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2014, 970
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11

    Polymerschaum

    Auszug aus BGH, 29.04.2014 - X ZR 19/11
    Ein "breit" formulierter Anspruch kann unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Erweiterung jedenfalls dann als unbedenklich zu erachten sein, wenn sich ein in der ursprünglichen Anmeldung beschriebenes Ausführungsbeispiel der Erfindung für den Fachmann als Ausgestaltung der im Anspruch umschriebenen allgemeineren technischen Lehre darstellt und diese Lehre in der beanspruchten Allgemeinheit für ihn bereits der Anmeldung - sei es in Gestalt eines in der Anmeldung formulierten Anspruchs, sei es nach dem Gesamtzusammenhang der Unterlagen - als zu der angemeldeten Erfindung gehörend entnehmbar ist (BGH, Urteil vom 17. Juli 2012 - X ZR 117/11, BGHZ 194, 107 Rn. 52 - Polymerschaum;… Urteil vom 11. Februar 2014 - X ZR 146/12 Rn. 26 - Kommunikationskanal).
  • BGH, 11.02.2014 - X ZR 146/12

    Europäisches Patentrecht: Inanspruchnahme des Prioritätsrechts einer …

    Auszug aus BGH, 29.04.2014 - X ZR 19/11
    Ein "breit" formulierter Anspruch kann unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Erweiterung jedenfalls dann als unbedenklich zu erachten sein, wenn sich ein in der ursprünglichen Anmeldung beschriebenes Ausführungsbeispiel der Erfindung für den Fachmann als Ausgestaltung der im Anspruch umschriebenen allgemeineren technischen Lehre darstellt und diese Lehre in der beanspruchten Allgemeinheit für ihn bereits der Anmeldung - sei es in Gestalt eines in der Anmeldung formulierten Anspruchs, sei es nach dem Gesamtzusammenhang der Unterlagen - als zu der angemeldeten Erfindung gehörend entnehmbar ist (BGH…, Urteil vom 17. Juli 2012 - X ZR 117/11, BGHZ 194, 107 Rn. 52 - Polymerschaum; Urteil vom 11. Februar 2014 - X ZR 146/12 Rn. 26 - Kommunikationskanal).
  • BPatG, 08.05.2018 - 4 Ni 63/16

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "A flexible expandable stent (europäisches …

    Rn. 23 NK7 Urteil des BGH vom 29.04.2014 (Az.: X ZR 19/11).

    Zur gleichen Auslegung im Hinblick auf das Erfordernis der fehlenden Überlappung der vollen Schlaufen der ersten und zweiten Mäandermuster seien auch der BGH in seinen Urteilen im Nichtigkeitsberufungsverfahren betreffend die Parallelpatente EP 1 181 902 und DE 195 49 477 (vgl. BGH, Urteile v. 29.04.2014, X ZR 19/11 Rdn. 12 u. X ZR 20/11 Rdn. 11) sowie das OLG Düsseldorf in dem zwischen den Parteien geführten Verletzungsrechtsstreit, der auf das Parallelpatent EP 1 181 902 gestützt war (Az.: I-2 U 54/10), gekommen.

    Rn. 122 Eine vollständige Überdeckung von Schlaufen des ersten und zweiten Mäandermusters kann deshalb nicht mehr als erfindungsgemäß angesehen werden, wie auch der Bundesgerichtshof in dem die B1-Fassung des Streitpatents betreffenden Urteil vom 29. April 2014 - X ZR 19/11, S. 7/8 Rn. 12 ausgeführt hat.

    Rn. 123 1.3 Die Klägerinnen verweisen insofern auch zutreffend auf die die Parallelpatente EP 1 181 902 und DE 195 49 477 betreffende Auslegung durch den Bundesgerichtshof (vgl. BGH, Urteile v. 29.04.2014, X ZR 19/11 Rdn. 12 u. X ZR 20/11 Rdn. 11) und das OLG Düsseldorf (Az.: I-2 U 54/10), welche die vorstehende Auslegung zu Merkmal D des erteilten Anspruchs 1 des Streitpatents NK1 für die dortigen übereinstimmenden Merkmale des zu beurteilenden Patentanspruchs 1 bestätigen (vgl. BGH, Urteile v. 29.04.2014, X ZR 19/11 [NK7] Rdn. 12 u. X ZR 20/11 Rdn. 11).

    So führt der Bundesgerichtshof im Urteil vom 29.04.2014, X ZR 19/11 Rdn. 12 aus:.

  • LG Mannheim, 08.01.2016 - 7 O 96/14

    Klage des Inhabers eines standardessentiellen, europäischen Patents der …

    Ein "breit" formulierter Anspruch kann unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Erweiterung jedenfalls dann als unbedenklich zu erachten sein, wenn sich ein in der ursprünglichen Anmeldung beschriebenes Ausführungsbeispiel der Erfindung für den Fachmann als Ausgestaltung der im Anspruch umschriebenen allgemeineren technischen Lehre darstellt und diese Lehre in der beanspruchten Allgemeinheit für ihn bereits der Anmeldung als zu der angemeldeten Erfindung gehörend entnehmbar ist (vgl. zuletzt BGH GRUR 2014, 970, 971 - Stent (Rz. 19) mit weiteren Nachweisen).
  • BPatG, 22.08.2018 - 4 Ni 10/17

    Zigarettenpackung - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Zigarettenpackung …

    Rn. 269 So ist es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass auch ein "breit" formulierter Anspruch als unbedenklich zu erachten sein kann, wenn sich ein in der ursprünglichen Anmeldung beschriebenes Ausführungsbeispiel der Erfindung für den Fachmann als Ausgestaltung der im Anspruch umschriebenen allgemeineren technischen Lehre darstellt und diese Lehre in der beanspruchten Allgemeinheit für ihn bereits der Anmeldung - sei es in Gestalt eines in der Anmeldung formulierten Anspruchs, sei es nach dem Gesamtzusammenhang der Unterlagen - als zu der angemeldeten Erfindung gehörend zu entnehmen ist (BGH GRUR 2014, 970 - Stent; GRUR 2014, 542 - Kommunikationskanal; 2012, 1124 - Polymerschaum).
  • BPatG, 28.12.2015 - 4 Ni 15/10

    Unterdruckwundverband II - Patentnichtigkeitsklageverfahren - …

    Rn. 123 1.1. Insoweit berücksichtigt der Senat zwar in rechtlicher Hinsicht, dass zum Offenbarungsgehalt einer Patentanmeldung im Zusammenhang mit der Frage, ob eine unzulässige Erweiterung vorliegt ebenso wie zur Frage zur wirksamen Inanspruchnahme der Priorität einer Voranmeldung entscheidend ist, ob der Fachmann die im Anspruch bezeichnete technische Lehre der Gesamtoffenbarung der Ursprungsunterlagen "unmittelbar und eindeutig" entnehmen konnte, dass der geänderte Lösungsvorschlag als mögliche Ausführungsform von vornherein von dem Schutzbegehren mit umfasst werden sollte (BGHZ 204, 199 - Wundbehandlungsvorrichtung; BGH GRUR 2010, 509 - Hubgliederungstor); der Senat teilt deshalb auch die Auffassung, dass ein "breiter" formulierter Anspruch als unbedenklich zu erachten sein kann, wenn sich ein in der ursprünglichen Anmeldung beschriebenes Ausführungsbeispiel der Erfindung für den Fachmann als Ausgestaltung der im Anspruch umschriebenen allgemeineren technischen Lehre darstellt und diese Lehre in der beanspruchten Allgemeinheit für ihn bereits der Anmeldung - sei es in Gestalt eines in der Anmeldung formulierten Anspruchs, sei es nach dem Gesamtzusammenhang der Unterlagen - als zu der angemeldeten Erfindung gehörend zu entnehmen ist (BGHZ 204, 199 - Wundbehandlungsvorrichtung; BGH GRUR 2014, 970 - Stent; GRUR 2014, 542 - Kommunikationskanal; BGH 2012, 1124 - Polymerschaum).
  • BGH, 17.12.2020 - X ZR 168/18

    Streit um die Nichtigerklärung des Patentanspruchs für einen Stent; Unzulässige …

    Hingegen kann eine vollständige Überdeckung von Schlaufen des ersten und des zweiten Mäandermusters nicht mehr als erfindungsgemäß angesehen werden (BGH, Urteile vom 29. April 2014 - X ZR 19/11, GRUR 2014, 970 Rn. 12 - Stent I;… X ZR 20/11, Anlage HL 6, Rn. 11).

    Eine solche Struktur hat erhebliche Ähnlichkeit mit dem aus der Patentanmeldung 540 290 (L. ) bekannten Stand der Technik, dem der Senat in den genannten Urteilen ebenfalls kein zweites, sich in eine von der ersten Richtung des ersten Mäandermusters verschiedene Richtung erstreckendes Mäandermuster entnommen und deshalb die seinerzeit angegriffenen Patente insoweit auch nicht als neuheitsschädlich vorweggenommen angesehen hat (BGH, Urteile vom 29. April 2014 - X ZR 19/11, GRUR 2014, 970 Rn. 28 - Stent I;… X ZR 20/11, Anlage HL 6, Rn. 31).

  • BPatG, 29.12.2014 - 4 Ni 12/12
    Ein "breit" formulierter Anspruch kann deshalb unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Erweiterung jedenfalls dann als unbedenklich zu erachten sein, wenn sich ein in der ursprünglichen Anmeldung beschriebenes Ausführungsbeispiel der Erfindung für den Fachmann als Ausgestaltung der im Anspruch umschriebenen allgemeineren technischen Lehre darstellt und diese Lehre in der beanspruchten Allgemeinheit für ihn bereits der Anmeldung - sei es in Gestalt eines in der Anmeldung formulierten Anspruchs, sei es nach dem Gesamtzusammenhang der Unterlagen - als zu der angemeldeten Erfindung gehörend zu entnehmen ist (BGH GRUR 2014, 970 - Stent; GRUR 2014, 542 - Kommunikationskanal; 2012, 1124 - Polymerschaum).
  • BPatG, 04.05.2018 - 4 Ni 36/16

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Activity Monitoring (europäisches Patent)" - …

    Ein "breit" formulierter Anspruch kann deshalb unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Erweiterung jedenfalls dann als unbedenklich zu erachten sein, wenn sich ein in der ursprünglichen Anmeldung beschriebenes Ausführungsbeispiel der Erfindung für den Fachmann als Ausgestaltung der im Anspruch umschriebenen allgemeineren technischen Lehre darstellt und diese Lehre in der beanspruchten Allgemeinheit für ihn bereits der Anmeldung - sei es in Gestalt eines in der Anmeldung formulierten Anspruchs, sei es nach dem Gesamtzusammenhang der Unterlagen - als zu der angemeldeten Erfindung gehörend entnehmbar ist (BGH GRUR 2014, 970 - Stent).
  • BPatG, 26.03.2019 - 4 Ni 25/17

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Bediengerät für Spiele (europäisches Patent)" …

    Auch ein "breit" formulierter Anspruch kann deshalb als unbedenklich zu erachten sein, wenn sich ein in der ursprünglichen Anmeldung beschriebenes Ausführungsbeispiel der Erfindung für den Fachmann als Ausgestaltung der im Anspruch umschriebenen allgemeineren technischen Lehre darstellt und diese Lehre in der beanspruchten Allgemeinheit für ihn bereits der Anmeldung - sei es in Gestalt eines in der Anmeldung formulierten Anspruchs, sei es nach dem Gesamtzusammenhang der Unterlagen - als zu der angemeldeten Erfindung gehörend zu entnehmen ist (BGH GRUR 2014, 970 - Stent; GRUR 2014, 542 - Kommunikationskanal; 2012, 1124 - Polymerschaum).
  • BPatG, 01.10.2019 - 4 Ni 23/17

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zur in-vitro Diagnose von …

    Ein "breit" formulierter Patentanspruch kann deshalb unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Erweiterung jedenfalls dann als unbedenklich zu erachten sein, wenn sich ein in der ursprünglichen Anmeldung beschriebenes Ausführungsbeispiel der Erfindung für den Fachmann als Ausgestaltung der im Patentanspruch umschriebenen allgemeineren technischen Lehre darstellt und diese Lehre in der beanspruchten Allgemeinheit für ihn bereits der Anmeldung - sei es in Gestalt eines in der Anmeldung formulierten Patentanspruchs, sei es nach dem Gesamtzusammenhang der Unterlagen - als zu der angemeldeten Erfindung gehörend entnehmbar ist (BGH GRUR 2014, 970 - Stent).
  • BPatG, 03.12.2019 - 4 Ni 24/17

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zur Steuersignalisierung in einem …

    Rn. 120 Auch ein "breit" formulierter Patentanspruch kann deshalb als unbedenklich zu erachten sein, wenn sich ein in der ursprünglichen Anmeldung beschriebenes Ausführungsbeispiel der Erfindung für den Fachmann als Ausgestaltung der im Patentanspruch umschriebenen allgemeineren technischen Lehre darstellt und diese Lehre in der beanspruchten Allgemeinheit für ihn bereits der Anmeldung - sei es in Gestalt eines in der Anmeldung formulierten Patentanspruchs, sei es nach dem Gesamtzusammenhang der Unterlagen - als zu der angemeldeten Erfindung gehörend zu entnehmen ist (BGH GRUR 2014, 970 - Stent; GRUR 2014, 542 - Kommunikationskanal; 2012, 1124 - Polymerschaum).
  • BPatG, 01.10.2020 - 2 Ni 54/20
  • BPatG, 08.06.2017 - 4 Ni 25/15

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Katheter-Vorrichtung (europäisches Patent)" - …

  • BPatG, 12.08.2014 - 4 Ni 12/12
  • BPatG, 19.06.2018 - 4 Ni 34/17

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Riemen zum Transportieren von Gefäßen …

  • BPatG, 08.06.2017 - 4 Ni 26/15

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Katheter-Vorrichtung (europäisches Patent)" - …

  • BPatG, 10.03.2020 - 4 Ni 2/18

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Packmaterialumwandlungsmaschine" - zur …

  • BPatG, 09.05.2017 - 4 Ni 19/15

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Bandage, insbesondere als Tragelement einer …

  • BPatG, 27.02.2018 - 4 Ni 47/16

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

  • LG Düsseldorf, 08.04.2021 - 4c O 65/19

    Halterahmen für Steckverbinder III

  • OLG Düsseldorf, 03.06.2015 - 2 U 54/10

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für einen flexiblen, …

  • BPatG, 10.05.2021 - 2 Ni 28/20

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung.

  • BPatG, 09.03.2022 - 6 Ni 15/21
  • BPatG, 22.03.2016 - 21 W (pat) 18/11

    Anforderungen an die Patentfähigkeit eines Patents über ein Verfahren und eine …

  • BPatG, 25.09.2019 - 18 W (pat) 3/19
  • BPatG, 12.02.2015 - 8 W (pat) 17/11

    Patentfähigkeit des angemeldeten Patents mit der Bezeichnung …

  • LG Düsseldorf, 21.04.2015 - 4c O 45/14

    Wandbefestigungssystem

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht