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Rechtsprechung
   BGH, 29.04.2014 - X ZR 20/11   

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https://dejure.org/2014,18055
BGH, 29.04.2014 - X ZR 20/11 (https://dejure.org/2014,18055)
BGH, Entscheidung vom 29.04.2014 - X ZR 20/11 (https://dejure.org/2014,18055)
BGH, Entscheidung vom 29. April 2014 - X ZR 20/11 (https://dejure.org/2014,18055)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BPatG, 08.05.2018 - 4 Ni 63/16

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "A flexible expandable stent (europäisches …

    Zur gleichen Auslegung im Hinblick auf das Erfordernis der fehlenden Überlappung der vollen Schlaufen der ersten und zweiten Mäandermuster seien auch der BGH in seinen Urteilen im Nichtigkeitsberufungsverfahren betreffend die Parallelpatente EP 1 181 902 und DE 195 49 477 (vgl. BGH, Urteile v. 29.04.2014, X ZR 19/11 Rdn. 12 u. X ZR 20/11 Rdn. 11) sowie das OLG Düsseldorf in dem zwischen den Parteien geführten Verletzungsrechtsstreit, der auf das Parallelpatent EP 1 181 902 gestützt war (Az.: I-2 U 54/10), gekommen.

    Da es sich bei dem geltenden Patentanspruch 1 um einen Erzeugnisanspruch handelt, kommt es dabei auf die Herstellungsweise nicht an (BGH, Urteil vom 29.04.2014 - X ZR 20/11, S. 13 Rdn. 12).

    Rn. 123 1.3 Die Klägerinnen verweisen insofern auch zutreffend auf die die Parallelpatente EP 1 181 902 und DE 195 49 477 betreffende Auslegung durch den Bundesgerichtshof (vgl. BGH, Urteile v. 29.04.2014, X ZR 19/11 Rdn. 12 u. X ZR 20/11 Rdn. 11) und das OLG Düsseldorf (Az.: I-2 U 54/10), welche die vorstehende Auslegung zu Merkmal D des erteilten Anspruchs 1 des Streitpatents NK1 für die dortigen übereinstimmenden Merkmale des zu beurteilenden Patentanspruchs 1 bestätigen (vgl. BGH, Urteile v. 29.04.2014, X ZR 19/11 [NK7] Rdn. 12 u. X ZR 20/11 Rdn. 11).

  • BGH, 17.12.2020 - X ZR 168/18

    Streit um die Nichtigerklärung des Patentanspruchs für einen Stent; Unzulässige …

    Hingegen kann eine vollständige Überdeckung von Schlaufen des ersten und des zweiten Mäandermusters nicht mehr als erfindungsgemäß angesehen werden (…BGH, Urteile vom 29. April 2014 - X ZR 19/11, GRUR 2014, 970 Rn. 12 - Stent I; X ZR 20/11, Anlage HL 6, Rn. 11).

    Eine solche Struktur hat erhebliche Ähnlichkeit mit dem aus der Patentanmeldung 540 290 (L. ) bekannten Stand der Technik, dem der Senat in den genannten Urteilen ebenfalls kein zweites, sich in eine von der ersten Richtung des ersten Mäandermusters verschiedene Richtung erstreckendes Mäandermuster entnommen und deshalb die seinerzeit angegriffenen Patente insoweit auch nicht als neuheitsschädlich vorweggenommen angesehen hat (…BGH, Urteile vom 29. April 2014 - X ZR 19/11, GRUR 2014, 970 Rn. 28 - Stent I; X ZR 20/11, Anlage HL 6, Rn. 31).

  • BPatG, 09.12.2016 - 4 Ni 31/14

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Expandierbarer Stent und System zum Anbringen …

    Rn. 79 3. Als zur objektiven Problemlösung berufenen Fachmann sieht der Senat einen Ingenieur der Fachrichtung Medizintechnik an, der sich - gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit Medizinern - mit biomedizinischer Technik und insbesondere mit der Entwicklung von Gefäßimplantaten befasst und mehrjährige berufliche Erfahrungen auf diesem Gebiet besitzt (siehe BGH X ZR 12/11, X ZR 20/11).
  • OLG Düsseldorf, 03.06.2015 - 2 U 59/10

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für einen flexiblen, …

    Rn. 9 Nachdem das Bundespatentgericht (4 Ni 42/09) das Klagepatent - während des vorliegenden Berufungsverfahrens, das aus diesem Grund vorübergehend ausgesetzt war - zunächst vollständig für nichtig erklärt hatte, hat der Bundesgerichtshof die Nichtigkeitsklage der Beklagten zu 1) und 4) mit Urteil vom 29.04.2014 (X ZR 20/11) weitgehend abgewiesen und das Klagepatent mit geringfügig eingeschränkten Ansprüchen aufrechterhalten.
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