Rechtsprechung
| BGH, 08.06.2004 - X ZR 211/02 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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BGB § 632 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
BGB § 632 Abs. 1
- IWW
- aufrecht.de
Kein Vergütungsanspruch für Konzeptionserstellung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zusprechen eines Vergütungsanspruchs ohne ausdrückliche Vereinbarung von Werkvertragsparteien über eine Vergütung; Vergütungspflichtigkeit von vorbereitenende Maßnahmen zur Herstellung eines Werkes; Wille zu einer vertraglichen Bindung durch die Annahme und Billigung ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 632 Abs. 1
Voraussetzungen eines Vergütungsanspruchs bei fehlender Vereinbarung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Konzeptionserstellung ohne Vergütungsanspruch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- dr-bahr.com (Kurzinformation, Auszüge und Entscheidungsanmerkung)
Keine Vergütungspflicht für Konzept-Erstellung
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Keine Vergütungspflicht für Konzept-Erstellung?
Besprechungen u.ä. (2)
- dr-bahr.com (Kurzinformation, Auszüge und Entscheidungsanmerkung)
Keine Vergütungspflicht für Konzept-Erstellung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Werkvertrag ohne Vergütungsvereinbarung: Kein Werklohn? (IBR 2004, 480)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 19
- MDR 2004, 1105
- NZBau 2004, 498
- DB 2004, 2693 (Ls.)
- ZfBR 2005, 243
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.04.1987 - VII ZR 266/86
Beweis für Entgeltlichkeit von Architektenleistungen
Auszug aus BGH, 08.06.2004 - X ZR 211/02
Dabei können zu diesen Umständen auch nicht ausnahmsweise die ausdrückliche Absprache über eine Vergütungspflicht oder das Fehlen einer solchen Vereinbarung gehören (vgl. BGH, Urt. v. 9.4.1987 - VII ZR 266/86, NJW 1987, 2742, m.w.N.). - BGH, 14.10.2003 - VI ZR 425/02
Anforderungen an die Ausschöpfung des Sachverhalts und die Würdigung der Beweise
Auszug aus BGH, 08.06.2004 - X ZR 211/02
Da die Tatsachenfeststellung und -würdigung dem Tatrichter übertragen ist, ist revisionsrechtlich nur zu überprüfen, ob der Tatrichter sich mit dem Prozeßstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt, die Würdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 14.10.2003 - VI ZR 425/02, BGH-Rep 2004, 185, m.w.N.).
- OLG Düsseldorf, 05.06.2018 - 21 U 108/17
Zustandekommen eines Architektenvertrages
Rn. 80 Der Kläger, der Architektenhonorar fordert und keinen schriftlichen Architektenvertrag vorlegen kann, hat schlüssig und nachvollziehbar darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass eine mündliche bzw. konkludente Beauftragung erfolgt ist (vgl. auch BGH, Urteil vom 05.06.1997 - VII ZR 124/96 - zitiert nach juris; Urteil vom 08.06.2004 - X ZR 211/02 - zitiert nach juris; OLG Celle…, Urteil vom 17.2.2010 - 14 138/09 - zitiert nach juris, Rn. 17; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.4.2007 - I 5 U 113/06 - zitiert nach juris). - OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - 5 U 113/06
Honoraranspruch des Architekten wegen erbrachter Planungsleistungen nur bei …
Ihm oblag es deshalb nach allgemeinen Grundsätzen, den Abschluss eines entsprechenden entgeltlichen Vertrages mit der S... GbR gegen das Bestreiten der Beklagten schlüssig darzulegen und zu beweisen (BGH NJW-RR 2005, 19 - Architekt; vgl. auch: BGH NJW 1999, 3554; BGH NJW 1997, 3017). - OLG Düsseldorf, 20.12.2011 - 21 U 41/10
Zustandekommen eines Architektenvertrages
Rn. 39 Legt der Architektenhonorar fordernde Architekt keinen schriftlichen Architektenvertrag vor, so hat er, da er für den Abschluss des Architektenvertrages darlegungs- und beweispflichtig ist (vgl. BGH, Urteil vom 5.6.1997, VII ZR 124/96, BauR 1997, 1060f = NJW 1997, 3017f ; Urteil vom 8.6.2004 - X ZR 211/02 - NJW-RR 2005, 19, 20; OLG Celle, Urteil vom 17.2.2010 - 14 138/09 - BeckRS 2010, 04940; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.4.2007 - I 5 U 113/06 - BeckRS 2008, 02951), schlüssig und nachvollziehbar darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass eine mündliche Beauftragung erfolgt ist. - LG Karlsruhe, 09.10.2024 - 6 O 160/23
Zur Unentgeltlichkeit von "Mehrarbeiten" und zur Schwarzgeldabrede in Form von …
Aus all diesen Umständen und unter Berücksichtigung des Zerwürfnisses der Parteien über "ohne Rechnung-Vereinbarungen" (dazu unten Ziffer 2.), ergeben sich so erhebliche Zweifel des erkennenden Gerichts, dass von einem übereinstimmenden Vergütungswillen für Grabearbeiten auf dem Privatanwesen des Beklagten vor dem 30.03.2022 nicht ausgegangen werden kann (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 08.06.2004 - X ZR 211/02, juris, Rn 16 ff., NJW-RR 2005, 19;… Grüneberg/Retzlaff, BGB, Kommentar, 83. Auflage, 2024, Rn 3 zu § 632). - OLG Rostock, 26.02.2014 - 7 U 52/11
Konzepterstellung zur Umsatzsteigerung ist erfolgsbezogener Werkvertrag!
Für die Qualifizierung als Werkvertrag lässt sich schließlich das Urteil des BGH vom 08.06.2004 (X ZR 211/02, NJW-RR 2005, 19) anführen.
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