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Rechtsprechung
   BGH, 12.03.2002 - X ZR 226/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2444
BGH, 12.03.2002 - X ZR 226/99 (https://dejure.org/2002,2444)
BGH, Entscheidung vom 12.03.2002 - X ZR 226/99 (https://dejure.org/2002,2444)
BGH, Entscheidung vom 12. März 2002 - X ZR 226/99 (https://dejure.org/2002,2444)
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Volltextveröffentlichungen (14)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Helikopter-Skilauf auf einem Gletscher: Haftet der Veranstalter bei Absturz des Reisenden?

  • archive.is (Leitsatz)

    Veranstalterhaftung für Unfall bei Helikopterskilauf auf Gletscher

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1056
  • SpuRt 2002, 195
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.02.1988 - VII ZR 348/86

    Haftung des Reiseveranstalters für Mängel einer Hotelanlage

    Auszug aus BGH, 12.03.2002 - X ZR 226/99
    Danach hat der Reiseveranstalter bei Ausübung eines Gewerbes grundsätzlich diejenigen Sicherungsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der jeweiligen Berufsgruppe für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schaden zu bewahren, und die ihm den Umständen nach zuzumuten sind (…BGH, Urt. v. 15.4.1975 - VI ZR 19/74, VersR 1975, 812; BGHZ 103, 298, 304; Sen.Urt.v.14.12.1999 - X ZR 122/97, NJW 2000, 1188).

    Denn die gewerblichen Berufspflichten begründen und begrenzen zugleich auch die Verkehrssicherungspflichten (BGHZ 103, 298, 304).

    Er muß regelmäßig den jeweiligen Umständen entsprechend seine Leistungsträger und deren Leistungen überwachen (BGHZ 103, 298, 305 m. w. Nachw.).

  • BGH, 14.12.1999 - X ZR 122/97

    Leistungsumfang bei einer Pauschalreise (hier: Sportmöglichkeiten

    Auszug aus BGH, 12.03.2002 - X ZR 226/99
    Danach hat der Reiseveranstalter bei Ausübung eines Gewerbes grundsätzlich diejenigen Sicherungsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der jeweiligen Berufsgruppe für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schaden zu bewahren, und die ihm den Umständen nach zuzumuten sind (…BGH, Urt. v. 15.4.1975 - VI ZR 19/74, VersR 1975, 812; BGHZ 103, 298, 304; Sen.Urt.v.14.12.1999 - X ZR 122/97, NJW 2000, 1188).

    Eine Kontrollpflicht besteht in der Regel auch hinsichtlich gesondert zu buchender Veranstaltungen des Leistungsträgers aufgrund des mit diesem bestehenden Vertragsverhältnisses (Sen.Urt. v.14.12.1999 - X ZR 122/97, NJW 2000, 1188).

  • BGH, 12.03.1987 - VII ZR 172/86

    Darlegungs- und Beweislast des Reiseveranstalters gegenüber Inanspruchnahme durch …

    Auszug aus BGH, 12.03.2002 - X ZR 226/99
    Es gehört zu den Grundpflichten des Veranstalters, die Personen, deren er sich zur Ausführung seiner vertraglichen Pflichten bedient, hinsichtlich ihrer Eignung und Zuverlässigkeit sorgfältig auszuwählen (vgl. BGHZ 100, 185, 189).
  • BGH, 15.04.1975 - VI ZR 19/74

    Sorgfaltspflichten im Hinblick auf Gefahren bei der Ausübung eines Berufes oder …

    Auszug aus BGH, 12.03.2002 - X ZR 226/99
    Danach hat der Reiseveranstalter bei Ausübung eines Gewerbes grundsätzlich diejenigen Sicherungsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der jeweiligen Berufsgruppe für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schaden zu bewahren, und die ihm den Umständen nach zuzumuten sind (BGH, Urt. v. 15.4.1975 - VI ZR 19/74, VersR 1975, 812; BGHZ 103, 298, 304; Sen.Urt.v.14.12.1999 - X ZR 122/97, NJW 2000, 1188).
  • BGH, 18.07.2006 - X ZR 142/05

    Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters für eine Hotel-Wasserrutsche

    Für die deliktsrechtliche Haftung des Reiseveranstalters wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten ist von Bedeutung, welche rechtlichen Verpflichtungen ihm obliegen (BGHZ 103, 298, 304; v. 14.12.1999 - X ZR 122/97, NJW 2000, 1188; v. 12.03.2002 - X ZR 226/99, NJW-RR 2002, 1056).
  • OLG Köln, 21.05.2015 - 18 U 60/14

    Rechte des Vermieters bei Rückgabe der Mietsache im beschädigten Zustand

    Rn. 64 Deliktisch relevantes Fehlverhalten kann auch in der Verletzung einer Sorgfaltspflicht begründet sein, die sich aus dem Gesichtspunkt der Verantwortung für die Organisation von Geschehensabläufen ergibt (BGH VI ZR 408/94, NJW-RR 1996, 867, 868; BGH X ZR 226/99, NJW-RR 2002, 1056, 1057).
  • BGH, 09.06.2009 - Xa ZR 99/06

    Sozialversicherungsträger müssen Ausschlussfrist des Reisevertragsrechts wahren.

    Dabei gehört es zu den Grundpflichten eines Reiseveranstalters, die Personen, deren er sich zur Ausführung seiner vertraglichen Pflichten bedient, hinsichtlich ihrer Eignung und Zuverlässigkeit sorgfältig auszuwählen und seine Leistungsträger und deren Leistung regelmäßig den jeweiligen Umständen entsprechend zu überwachen (BGHZ 103, 298, 305 ; BGH, Urt. v. 12.03.2002 - X ZR 226/99, NJW-RR 2002, 1056;… Urt. v. 18.07.2006 - X ZR 142/05, RRa 2006, 206).
  • OLG Celle, 27.07.2006 - 11 U 263/05

    Geltung der Ausschlussfrist für Ansprüche eines Sozialversicherungsträgers aus …

    Zudem muss er regelmäßig den jeweiligen Umständen entsprechend seine Leistungsträger und deren Leistungen überwachen (vgl. hierzu BGH NJW-RR 2002, 1056 m. w. N.).
  • OLG Celle, 22.09.2005 - 11 U 297/04

    Bestimmung der Verkehrssicherungspflichten eines Reiseveranstalters; Deliktische …

    Eine Kontrollpflicht besteht in der Regel auch hinsichtlich gesondert zu buchender Veranstaltungen des Leistungsträgers aufgrund des mit diesem bestehenden Vertragsverhältnisses (BGH vom 12. März 2002, X ZR 226/99).
  • OLG Karlsruhe, 18.06.2003 - 7 U 221/02

    Pauschalreisevertrag: Erstreckung der Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters …

    Die Beklagte hatte daher das im Rahmen der Animation eingesetzte Personal sorgfältig auszuwählen und regelmäßig zu überprüfen, um eine über das allgemeine Lebensrisiko hinaus gehende Gefährdung der Reiseteilnehmer auszuschließen (BGH NJW-RR 2002, 1056, 1057).
  • OLG Stuttgart, 10.11.2023 - 3 U 23/23

    Haftung eines Reiseveranstalters sowie eines Tourguides für einen tödlichen …

    Rn. 83 Die Berufung der Klägerin auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Erforderlichkeit der Einweisung der Teilnehmer eines Heliskiing durch den Reiseveranstalter (BGH, Urteil vom 12.03.2002 - X ZR 226/99) geht ins Leere.
  • LG Düsseldorf, 31.10.2006 - 11 O 322/03

    Reiseveranstalter haftet nicht für Unfalltod auf Schiffsreise

    Danach haben Reiseveranstalter ihre Kunden vor solchen Risiken zu bewahren, die sie zumutbar vorher erkennen und abwehren können, wie es ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger ihrer Berufsgruppe handhaben würde (BGH NJW-RR 2002, 1056, 1057).
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