Rechtsprechung
| BGH, 05.10.2005 - X ZR 26/03 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Ladungsträgergenerator
ArbEG § 5 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ArbEG § 5 Abs. 1
- IWW
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine erneute Meldung einer Diensterfindung; Zuordnung von bestimmten Teilen einer Erfindung auf Miterfinder; Beanspruchung der Erfindereigenschaft für ein bestimmtes Teil einer Gesamterfindung; Pflicht eines Arbeitnehmers zur schriftlichen Meldung ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ArbEG § 5 Abs. 1
"Ladungsträgergenerator"; Erneute Meldung einer Diensterfindung bei Weiterentwicklung unter wesentlicher Veränderung der Anteile der Miterfinder an der Erfindung - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ladungsträgergenerator
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Patentrecht - Diensterfindung: zum Erfindungsanteil des Miterfinders
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Fortentwicklung einer bereits gemeldeten Diensterfindung
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 13.07.2001 - 7 O 866/00
- OLG Karlsruhe, 22.01.2003 - 6 U 134/01
- BGH, 05.10.2005 - X ZR 26/03
- BGH, 19.01.2006 - X ZR 26/03
Papierfundstellen
- GRUR 2006, 141
- NZA-RR 2006, 90
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.01.2002 - IX ZR 228/00
Anpassung des Erbbauzinses
Auszug aus BGH, 05.10.2005 - X ZR 26/03
Das ergibt sich, wie in der mündlichen Verhandlung erörtert, aus der von der Klägerin angenommenen Erklärung des Zeugen vom 12. April 2002, die die Klägerin als Anlage BK 5 zu den Akten des Berufungsverfahrens gereicht hat und die das Revisionsgericht, nachdem das Berufungsgericht dies unterlassen hat und weitere tatsächliche Feststellungen dazu weder erforderlich noch zu erwarten sind, selbst auslegen kann (vgl. BGH, Urt. v. 24.1.2002 - IX ZR 228/00, NJW 2002, 1421, 1424;… Urt. v. 30.9.1999 - IX ZR 329/98, NJW 1999, 3708, 3709). - BGH, 30.09.1999 - IX ZR 287/98
Umfang der Bürgschaft bei Umschuldung
Auszug aus BGH, 05.10.2005 - X ZR 26/03
Das ergibt sich, wie in der mündlichen Verhandlung erörtert, aus der von der Klägerin angenommenen Erklärung des Zeugen vom 12. April 2002, die die Klägerin als Anlage BK 5 zu den Akten des Berufungsverfahrens gereicht hat und die das Revisionsgericht, nachdem das Berufungsgericht dies unterlassen hat und weitere tatsächliche Feststellungen dazu weder erforderlich noch zu erwarten sind, selbst auslegen kann (…vgl. BGH, Urt. v. 24.1.2002 - IX ZR 228/00, NJW 2002, 1421, 1424; Urt. v. 30.9.1999 - IX ZR 329/98, NJW 1999, 3708, 3709). - BGH, 29.11.1988 - X ZR 63/87
Ausweitung des Schutzbereichs eines Verfahrens-Patents; Vergütungsanspruch des …
Auszug aus BGH, 05.10.2005 - X ZR 26/03
Gegenstand der Inanspruchnahme ist die Diensterfindung als solche, nicht das, was durch die Formulierung entsprechender Patentansprüche zum Gegenstand des auf ihrer Grundlage angemeldeten Patents gemacht worden ist (BGHZ 106, 84, 89 - Schwermetalloxidationskatalysator). - BGH, 18.03.2003 - X ZR 19/01
"Gehäusekonstruktion"; Anfechtung einer Vergütungsvereinbarung für eine …
Auszug aus BGH, 05.10.2005 - X ZR 26/03
Auch diese Angaben stehen nicht im Ermessen des Arbeitnehmers (Sen.Urt. v. 18.3.2003 - X ZR 19/01, GRUR 2003, 702 - Gehäusekonstruktion) und beziehen sich auf den gesamten Umfang der Diensterfindung.
- BGH, 12.04.2011 - X ZR 72/10
Initialidee
Auch diese Angaben stehen nicht im Ermessen des zu umfassender Information verpflichteten Arbeitnehmers (Senat, Urteil vom 18. März 2003 - X ZR 19/01, GRUR 2003, 702, 703 - Gehäusekonstruktion; Urteil vom 5. Oktober 2005 - X ZR 26/03, GRUR 2006, 141 Rn. 19 - Ladungsträgergenerator).Die Meldepflicht trifft jedoch jeden (Mit-)Erfinder (BGH, GRUR 2006, 141 Rn. 26 - Ladungsträgergenerator).
- BGH, 14.02.2017 - X ZR 64/15
Arbeitnehmererfindung: Schriftformerfordernis für die Erfindungsmeldung; …
Im ersten Fall ergibt sich die Pflicht zur erneuten Meldung schon daraus, dass es für jede Diensterfindung einer Meldung bedarf, im zweiten Fall daraus, dass die erste Meldung im Lichte der Weiterentwicklung nicht mehr geeignet ist, dem Arbeitgeber eine zutreffende Vorstellung vom Umfang der Erfindung zu geben (BGH, Urteil vom 5. Oktober 2005 - X ZR 26/03, GRUR 2006, 141 Rn. 17 ff. - Ladungsträgergenerator). - BGH, 14.11.2023 - X ZR 75/21
Kunststoffsack - Streit über Rechte aus einer Arbeitnehmererfindung: …
Das Berufungsgericht hat hierbei insbesondere berücksichtigt, dass die bloße Benennung weiterer Personen als Miterfinder insoweit nicht ausreicht (dazu BGH, Urteil vom 5. Oktober 2005 - X ZR 26/03, GRUR 2006, 141 Rn. 26 - Ladungsträgergenerator).
- OLG Düsseldorf, 13.02.2025 - 2 U 54/23
Arbeitnehmererfinder; offene Teilklage; Arbeitnehmererfindervergütung; …
Rn. 155 Während der erste Satz dieser Regelung lediglich eine rechtliche Wertung enthält, stellt der zweite Satz eine vorsorgliche Erklärung für den Fall dar, dass die rechtliche Wertung des ersten Satzes nicht zutrifft, weil das Recht an der Erfindung des Herrn Dr. H. nicht durch eine wirksame Inanspruchnahme auf die Arbeitgeberin übergegangen ist (vgl. BGH, GRUR 2006, 141 Rn. 29 f. - Ladungsträgergenerator). - OLG Düsseldorf, 13.02.2025 - 2 U 55/23
Arbeitnehmererfinder; offene Teilklage; Arbeitnehmererfindervergütung; …
Rn. 155 Während der erste Satz dieser Regelung lediglich eine rechtliche Wertung enthält, stellt der zweite Satz eine vorsorgliche Erklärung für den Fall dar, dass die rechtliche Wertung des ersten Satzes nicht zutrifft, weil das Recht an der Erfindung des Klägers nicht durch eine wirksame Inanspruchnahme auf die Arbeitgeberin übergegangen ist (vgl. BGH, GRUR 2006, 141 Rn. 29 f. - Ladungsträgergenerator). - OLG Karlsruhe, 28.04.2010 - 6 U 147/08
Anforderungen an die Form der Meldung einer Arbeitnehmererfindung
Der Beitrag des Beklagten zu 2 ist für den Gesamterfolg der Erfindung jedenfalls nicht unwesentlich (vgl. BGH NJW-RR 1995, 696 - Gummielastische Masse; BGH GRUR 2006, 141 - Ladungsträgergenerator). - OLG München, 26.06.2008 - 6 U 2022/07
Unbefugte Benutzung einer Arbeitnehmererfindung durch den Arbeitgeber: Erwerb …
Im Anschluss an die Entscheidung des Bundesgerichtshofes Ladungsträgergenerator (GRUR 2006, 141 ff.) sei auch eine ausreichende Mitteilung der Diensterfindung nicht zweifelhaft.Eines Rekurses auf den von der Klägerin angeführten Gesichtspunkt, wonach die Ausweitung der maßgeblichen Bereiche jedenfalls eine Weiterentwicklung der Erfindung darstelle, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (GRUR 2006, 141, 142 - Ladungsträgergenerator) hinsichtlich der Inanspruchnahme durch den Arbeitgeber das Schicksal der Ausgangserfindung teile, bedarf es in diesem Kontext nicht.
- LG München I, 17.01.2007 - 21 O 17880/05
Keramikschneidwerkzeug
Zur Frage der ausreichenden Mitteilung hat sie ausgeführt, dass es ausreiche, dass die Weiterentwicklung einer Diensterfindung gegenüber der ersten Meldung dem Arbeitgeber in welcher Form auch immer übermittelt worden sei und sich dazu auf die Entscheidung BGH Landungsträgergenerator (GRUR 2006, 141, 142) bezogen.gegenüber einer (ersten) Meldung oder sonstigen Mitteilung weiterentwickelt worden und ist diese Weiterentwicklung dem Arbeitgeber - in welcher Form auch immer - übermittelt worden, kann der Arbeitnehmer vernünftigerweise nicht annehmen, der Arbeitgeber wolle nur dasjenige in Anspruch nehmen, was in der (ersten) Meldung oder Mitteilung angegeben worden ist" (GRUR 2006, 141, 142 Tz. 15).
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