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Rechtsprechung
   BGH, 13.01.1987 - X ZR 29/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,436
BGH, 13.01.1987 - X ZR 29/86 (https://dejure.org/1987,436)
BGH, Entscheidung vom 13.01.1987 - X ZR 29/86 (https://dejure.org/1987,436)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 1987 - X ZR 29/86 (https://dejure.org/1987,436)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Vermutung einer Seilschaft - Objektive Gründe als Anschein der Parteilichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 406
    "Werkzeughalterung"; Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit im Patentnichtigkeitsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 893
  • MDR 1987, 581
  • GRUR 1987, 350
 
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Wird zitiert von ... (61)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.04.1975 - X ZR 52/73

    Befangenheit eines Sachverständigen in Patentnichtigkeitssachen - …

    Auszug aus BGH, 13.01.1987 - X ZR 29/86
    Vielmehr rechtfertigt bereits der bei der ablehnenden Partei erweckte Anschein der Parteilichkeit die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit, wenn vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus genügend objektive Gründe vorhanden sind, die in den Augen einer verständigen Partei geeignet sind, Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu erregen (BGH GRUR 1975, 507 - Schulterpolster;… vgl. weitere Rechtsprechungsnachweise bei Stein-Jonas, Zivilprozeßordnung, 19. Aufl. § 406 I 4 Fußn. 8).
  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Es muß sich dabei um Tatsachen oder Umstände handeln, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 1987 - X ZR 29/86 - NJW-RR 1987, 893).
  • BGH, 23.10.2007 - X ZR 100/05

    Sachverständigenablehnung II

    Dies kann unter anderem in Betracht kommen, wenn der Sachverständige in einem aktuellen Mandatsverhältnis zu den Prozessbevollmächtigten des Prozessgegners oder in näheren Beziehungen zu einer der Parteien steht (Sen.Beschl. v. 24.7.2007 - X ZR 1/06, in juris; Beschl. v. 4.12.2001 - X ZR 199/00, GRUR 2002, 369 - Sachverständigenablehnung; Beschl. v. 13.1.1987 - X ZR 29/86, GRUR 1987, 350 f. - Werkzeughalterung).

    Dass der Sachverständige bei Erfindungen als Miterfinder benannt ist, bei denen die Anwaltssozietät die Vertretung übernommen hatte, die nunmehr die Beklagte vertritt, könnte - unabhängig davon, dass die Anwälte, die im jeweiligen Fall tätig geworden sind, wie dem Senat bekannt ist, Anfang 2003 aus der Kanzlei ausgeschieden und in anderer Sozietät tätig sind - die Besorgnis der Befangenheit grundsätzlich nur dann begründen, wenn es sich um gegenwärtige oder doch um nicht lange zurückliegende Mandatierungen handeln würde (vgl. Sen., aaO, GRUR 1987, 350 f. - Werkzeughalterung), regelmäßig aber nicht schon dann, wenn es sich um bereits längere Zeit zurückliegende Mandatsverhältnisse handelt (vgl. Sen.Beschl. v. 24.7.2007 - X ZR 1/06).

  • OLG Stuttgart, 11.06.2012 - 7 W 48/12

    Sachverständigenablehnung: Frist für einen Befangenheitsantrag

    Dabei muss es sich um Tatsachen oder Umstände handeln, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (BGH MDR 2005, 1007 f.; BGH NJW-RR 1987, 893).
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