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Rechtsprechung
   BGH, 24.04.1969 - X ZR 54/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,1195
BGH, 24.04.1969 - X ZR 54/66 (https://dejure.org/1969,1195)
BGH, Entscheidung vom 24.04.1969 - X ZR 54/66 (https://dejure.org/1969,1195)
BGH, Entscheidung vom 24. April 1969 - X ZR 54/66 (https://dejure.org/1969,1195)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Patentverletzung durch Verwendung eines Äquivalents - Allgemeiner Erfindungsgedanke beim Klagepatent - Schutzbereich des Patents - Wirkungsgleichheit zwischen den Mitteln des Klagepatents und den abweichenden Mitteln der angegriffenen Ausführungsform

Papierfundstellen

  • MDR 1970, 44
  • GRUR 1969, 534
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.06.1956 - I ZR 118/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.04.1969 - X ZR 54/66
    Als Patentverletzung ist die Verwendung solcher Lösungsmittel anstelle der im Patent genannten Mittel anzusehen, die mit diesen in der technischen Funktion (Aufgabenstellung) übereinstimmen, die gleiche Wirkung erzielen und im Sinne des im Patent offenbarten Erfindungsgedankens gleichwirkend sind, d.h. die der Durchschnittsfachmann auf Grund seines Fachkönnens aus der Patentschrift zur Lösung der dem Patent zugrunde liegenden Aufgabe als gleichwirkend auffinden kann (vgl. RG MuW 1941, 11, 12; BGH GRUR 1957, 20, 22 - Leitbleche).

    Die Rechtsprechung hat die für eine Patentverletzung in Betracht kommenden Gleichwerte je nach dem Ausmaß der für ihre Auffindung erforderlichen Denktätigkeit in "glatte" Äquivalente, die dem Durchschnittsfachmann aus der Patentschrift ohne weiteres auf Grund seines Fachkönnens zur Lösung des individuellen technischen Problems zur Verfügung stehen, und in "nicht glatte" Äquivalente eingeteilt, die sich ihm daraus erst bei besonderer, d.h. näherer Überlegung auf Grund seines Fachkönnens erschließen, und hat daraus unterschiedliche Folgen für den hier nicht weiter interessierenden Umfang der Prüfung auf die Voraussetzungen der Schutzfähigkeit im Verletzungsstreit abgeleitet (vgl. BGH GRUR 1957, 20, 22 - Leitbleche - 1964, 132, 134 - Kappenverschluß - 1964, 606, 609 - Förderband -).

    Die dort gewählte Abgrenzung, daß ihre Wahl "keinen erfinderischen Gedankengang" erfordern dürfe, kann allerdings, wie auch schon die Formulierung, die Äquivalente müßten dem Fachmann "ohne erfinderisches Bemühen" zur Verfügung stehen (vgl. BGH GRUR 1957, 20, 22 - Leitbleche -), im Zusammenhang mit der hier allein in Rede stehenden Frage der Offenbarung eines Äquivalents in der Patentschrift zu Mißdeutungen Anlaß geben.

  • BGH, 15.03.1960 - I ZR 111/58

    Anmeldung einer Vorrichtung zum lotrechten Aufhängen von Landkarten und Bildern …

    Auszug aus BGH, 24.04.1969 - X ZR 54/66
    In einer Entscheidung des früheren Ersten Zivilsenats des Bundesgerichtshofs ist dieser Gedanke einmal dahin ausgedrückt worden, daß zu den für eine Patentverletzung in Betracht kommenden Äquivalenten alle diejenigen gleichwirkenden Lösungsmittel zu zählen sind, zu deren Wahl das Fachwissen des Durchschnittsfachmannes ausreicht (BGH GRUR 1960, 474, 476 r. Sp. - Landkarten -).
  • RG, 12.11.1927 - I 21/27

    Patentschutz von Äquivalenten

    Auszug aus BGH, 24.04.1969 - X ZR 54/66
    Zur Beurteilung der Frage einer Patentverletzung hat die Rechtsprechung seit langem den Gesichtspunkt der Gleichwertigkeit (Äquivalenz) herangezogen, um dem Erfinder den ihm gebührenden Lohn ungeschmälert zuwenden zu können (vgl. RGZ 119, 70, 74).
  • BGH, 17.03.1994 - X ZR 16/93

    Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen der Verwirkung …

    Dafür konnte der Erfinder keinen Lohn beanspruchen (etwa BGH GRUR 1969, 534, 536 - Skistiefelverschluß; BGH GRUR 1960, 478, 479 f. - Blockpedale; BGH GRUR 1957, 20, 22 - Leitbleche; BGH GRUR 1953, 112, 113 - Feueranzünder; s.a. RGZ 70, 319, 320 f.).
  • BGH, 12.02.1987 - X ZB 4/86

    "Tollwutvirus"; Wiederholbare Ausführung des Gegenstandes einer patentfähigen …

    Der Grund für die Verleihung des Ausschließlichkeitsrechts "Patent" wird im wesentlichen einerseits in der Anerkennung einer besonderen Leistung im Bereich der Technik und andererseits in der - auch als Ansporn für weitere Leistungen zu verstehenden - Gewährung einer Gegenleistung dafür gesehen, daß der Erfinder den technischen Fortschritt und das technische Wissen der Allgemeinheit bereichert hat (vgl. BGH in GRUR 1969, 534, 535 Skistiefelverschluß; BGHZ 45, 102, 108 - Appetitzügler;… Bernhardt/Kraßer, a.a.O., S. 24/25;… Hubmann, Gewerblicher Rechtsschutz, 4. Aufl., S. 50/51;… Benkard, a.a.O. Einl. PatG Rdn. 1).
  • BGH, 18.02.1975 - X ZR 24/74

    Äquivalenz

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  • BGH, 19.02.1970 - X ZR 55/67

    Voraussetzungen für die Verneinung einer Patentverletzung - Ermittlung des …

    Der Schutzbereich eines Patents richtet sich nach der Schutzbeanspruchung in der Patentschrift und der darin enthaltenen Offenbarung der Erfindung für den Durchschnittsfachmann (vgl. BGH GRUR 1969, 534, 535 - Skistiefelverschluß).

    Da der Schutzbereich eines Patents auch in bezug auf die Gleichwerte (Äquivalente) nicht über das hinaus erstreckt werden kann, was der Durchschnittsfachmann mit den Kenntnissen im Prioritätszeitpunkt aus der Patentschrift entnehmen konnte (vgl. BGH GRUR 1969, 534, 535 r. unten - Skistiefelverschluß), scheidet auch eine Patentverletzung unter dem Gesichtspunkt der nicht-glatten Äquivalenz aus.

  • BGH, 24.10.1986 - X ZR 45/85

    Stand der Technik - Stromwandler - Patent - Schutzumfang

    Als glatt äquivalente Ausführungsformen hat er in nunmehr ständiger Rechtsprechung nur solche angesehen, die der Fachmann dem Inhalt der Patentschrift aufgrund seines Fachwissens ohne weitere Überlegung als eine zur Lösung der erfindungsgemäßen Aufgabe gleichwirkende Maßnahme entnehmen kann (BGH GRUR 1969, 534, 536 - Skistiefelverschluß).
  • BGH, 16.11.1971 - X ZR 5/70

    Gewerbsmäßige Herstellung und Vertrieb von fahrbaren Gleisrichtmaschinen - …

    Die Annahme einer patentrechtlichen Äquivalenz setzt zunächst voraus, daß die Lösungsmittel, welche an die Stelle der im Schutzrecht genannten treten, mit diesen in der technischen Funktion (Aufgabenstellung) übereinstimmen und die gleiche Wirkung erzielen (vgl. BGH GRUR 1969, 534, 535 f - Skistiefelverschluß - mit Rechtsprechungsnachweisen).

    Eine Schutzrechtsverletzung durch Verwendung eines Äquivalents setzt schließlich ferner voraus, daß ein Fachmann durchschnittlichen Könnens am Prioritätstag aufgrund seines Fachwissens die Möglichkeit der Verwendung des Äquivalents bei Befolgung der im Schutzrecht niedergelegten Lehre, sei es ohne weiteres (Fall der sog. glatten Äquivalenz), sei es aufgrund näherer Überlegung (Fall der sog. nicht-glatten Äquivalenz), der Schutzrechtsschrift entnehmen konnte (vgl. BGH GRUR 1969, 534, 535 f - Skistiefelverschluß -).

  • BGH, 12.03.1985 - X ZR 3/84

    "Konterhauben-Schrumpfsystem"; Werbung mit Patenten

    Es ist also auch zu prüfen, ob auch die erst nach dem Aufstapeln der Sonderschicht aufgebrachte zusätzliche Folienhaube der Ausführungsform mit Bodenhaube als ein an die Stelle der im Patent genannten vor dem Aufstapeln der Sonderschicht aufgebrachten Folie gemäß Merkmal (7) getretenes Lösungsmittel anzusehen ist, das mit diesem in der technischen Funktion übereinstimmt, die gleiche Wirkung erzielt und im Sinne des im Patent offenbarten Erfindungsgedankens gleichwirkend ist, d.h. das der Durchschnittsfachmann auf Grund seines Fachkönnens zur Lösung der dem Patent zugrunde liegenden Aufgabe als gleichwirkend auffinden kann (BGH GRUR 1969, 534, 535 f - Skistiefelverschluß).
  • BGH, 01.10.1991 - X ZR 60/89

    Patentierung eines beschusshemmenden Aluminiumfensters - Konstruktionsähnlichkeit …

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, daß ein laufend mit Patentverletzungssachen befaßter Spruchkörper die Frage der Äquivalenz in technisch einfach gelagerten Fällen ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen beurteilen kann, wenn die Parteien ihren Standpunkt zum technischen Sachverhalt eingehend dargestellt haben (Urt. v. 24.04.1969 - X ZR 54/66, GRUR 1969, 534, 536 - Skistiefelverschluß;… Urt. v. 22.03.1983 - X ZR 9/82, GRUR 1983, 497, 498 - Absetzvorrichtung;… Urt. v. 24.10.1986 - X ZR 45/85, GRUR 1987, 280, 283 - Befestigungsvorrichtung I;… Urt. v. 26.01.1988 - X ZR 6/87, GRUR 1988, 444, 446 - Betonstahlmattenwender;… Urt. v. 12.07.1990 - X ZR 121/88, GRUR 1991, 436, 440 [BGH 12.07.1990 - X ZR 121/88] - Befestigungsvorrichtung II;… vgl. auch Benkard, PatG/GebrMG 8. Aufl. § 139 PatG Rdn. 125).
  • BGH, 29.01.1970 - X ZR 20/68
    Seine Ausführungen zum Begriff der glatten patentrechtlichen Äquivalenz stehen ebenso wie die des Landgerichts mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senat, wie sie in letzter Zeit unter anderem in dem Urteil "Skistiefelverschluß" vom 24. April 1969 (GRUR 1969, 534, 535/36 bei II A) bestätigt worden ist, im Einklang.
  • BGH, 25.06.1976 - X ZR 4/75

    Alkylenediamine II

    Den Grundsätzen, nach denen der Schutzbereich eines Patents bemessen wird, liegt der Gedanke zugrunde, dem Erfinder den ihm gebührenden Lohn für die Bereicherung der Technik ungeschmälert zukommen zu lassen, die er der Fachwelt in seinem Patent offenbart hat (BGH GRUR 1969, 534, 535 - Skistiefelverschluß).
  • BGH, 10.07.1973 - X ZR 24/70

    Eingriff in den Schutzbereich eines Klagepatents - Übereinstimmung der …

  • BGH, 15.05.1975 - X ZR 35/72

    Beachtung der Veränderung der Patentlage in der Revisionsinstanz - Erlöschen …

  • BGH, 03.11.1992 - X ZR 29/90

    Patentansprüche für eine Beschichtungsanlage - Vorliegen einer Patentverletzung …

  • BGH, 03.12.1974 - X ZR 63/71

    Patentierung der Antriebsumkehrung eines Zwangsmischers - Erfassung eines …

  • BGH, 14.02.1995 - X ZR 77/93

    Umfang und Tragweite des Patentschutzes nach altem Recht - Begriff des …

  • BGH, 13.02.1990 - X ZR 51/88
  • BGH, 16.03.1976 - X ZR 16/73

    Patent für hydraulische Richtpressen zur Ausrichtung verzogener Richtstücke - …

  • BGH, 27.10.1970 - X ZR 9/68

    Voraussetzungen für die Anmeldung eines Patents - Rechtswidrige und schuldhafte …

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