Rechtsprechung
| BGH, 14.10.1982 - X ZR 56/79 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erfindungshöhe eines Streitpatents - Unzulässige Erweiterung des Anmeldungsgegenstandes im Laufe des Erteilungsverfahrens und des Einspruchsverfahrens - Patentanmeldung als eine Erklärung technischen Inhalts - Maßgeblichkeit des Verständnisses eines Fachmanns des ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1983, 310
- GRUR 1983, 169
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.11.1965 - Ia ZR 117/64
Patent für einen hohen Absatz für Damenschuhe - Patent für einen Pfennigabsatz - …
Auszug aus BGH, 14.10.1982 - X ZR 56/79
Der Senat hat davon Abstand genommen, selbst die Entscheidungsgrundlage zu ermitteln und abschließend in der Sache zu entscheiden, da dies ohne Rücksicht darauf, ob das Verfahren des Bundespatentgerichts mit einem wesentlichen Mangel behaftet ist, aus Zweckmäßigkeitsgründen nicht angebracht ist (vgl. BGHZ 18, 81, 97; BGH GRUR 1966, 484, 488 - Pfennigabsatz). - BGH, 08.07.1955 - I ZR 24/55
Neuheitsschädlichkeit ausgelegter Patentanmeldungen
Auszug aus BGH, 14.10.1982 - X ZR 56/79
Der Senat hat davon Abstand genommen, selbst die Entscheidungsgrundlage zu ermitteln und abschließend in der Sache zu entscheiden, da dies ohne Rücksicht darauf, ob das Verfahren des Bundespatentgerichts mit einem wesentlichen Mangel behaftet ist, aus Zweckmäßigkeitsgründen nicht angebracht ist (vgl. BGHZ 18, 81, 97; BGH GRUR 1966, 484, 488 - Pfennigabsatz).
- BGH, 20.03.1990 - X ZB 10/88
Beschränkung des Patentanspruchs
Offenbart ist alles das, was in der Gesamtheit der ursprünglichen Unterlagen schriftlich niedergelegt ist und sich dem Fachmann ohne weiteres aus dem Gesamtinhalt der Unterlagen am Anmeldetag erschließt (vgl. BGH GRUR 1983, 169, 170 - Abdeckprofil). - BGH, 03.02.1998 - X ZB 6/97
"Polymermasse"; Prüfung eines Patents in veränderter Fassung
- OLG Düsseldorf, 31.08.2017 - 2 U 71/16
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Bandzuführung zum Führen eines …
Maßgeblich für die Reichweite der Offenbarung der Offenlegungsschrift ist jedoch auch nicht allein der Wortlaut der Unterlagen, sondern dessen Verständnis seitens des Durchschnittsfachmanns des einschlägigen Fachgebiets, der sich auch am Ziel und Zweck der Erfindung und der Funktion der einzelnen Merkmale zu orientieren hat (BGH, GRUR 1983, 169, 170 - Abdeckprofil;… Benkard/Rogge/Kober-Dehm, Patentgesetz, 11. Aufl., § 21 Rz. 30).
- BGH, 03.12.1991 - X ZR 101/89
Berufung auf Neuheitsschonfrist
Er hat davon Abstand genommen, die Entscheidungsgrundlage selbst zu ermitteln und abschließend in der Sache zu entscheiden, da dies ohne Rücksicht darauf, ob das Verfahren vor dem Bundespatentgericht mit einem wesentlichen Mangel behaftet ist, aus Zweckmäßigkeitsgründen nicht angebracht erscheint (vgl. dazu BGHZ 18, 81, 97; vgl. auch Sen.Urt. v. 14.10.1982 - X ZR 56/79, GRUR 1983, 169, 170 - Abdeckprofil;… Urt. v. 08.01.1991 - X ZR 53/90, GRUR 1991, 376, 377 [BGH 08.01.1991 - X ZR 53/90] - beschußhemmende Metalltür;… s. auch Benkard, PatG, 8. Aufl., § 110 PatG Rdn. 20). - BGH, 28.01.1997 - X ZR 43/94 Offenbart ist alles das, was in der Gesamtheit der ursprünglichen Unterlagen schriftlich niedergelegt ist und sich dem Fachmann ohne weiteres aus dem Gesamtinhalt der Unterlagen am Anmeldetag erschließt (vgl. BGH, Urt. v. 14.10.1982 - X ZR 56/79, GRUR 1983, 169, 170 - Abdeckprofil).
- BGH, 25.10.1994 - X ZR 10/92
Patent über Vorrichtung zum Entleeren von Behältern, insbesondere von …
Diese Inhaltsermittlung hat allein mit seinen Augen und dahin zu erfolgen, welche technischen Erkenntnisse ihm durch die Anmeldungsunterlagen objektiv und ohne weiteres vermittelt werden, sich ihm also offenbaren, wobei der Fachmann nicht an der Wortwahl haftet, sondern sich an dem mit der angemeldeten Erfindung im Hinblick auf die Nachteile des Standes der Technik verfolgten Ziel ausrichtet; das fachmännische Verständnis des Lösungsvorschlags orientiert sich nicht am Wortlaut, sondern am Zweck der Erfindung und der Funktion der einzelnen Elemente (vgl. BGH GRUR 1983, 169, 170 1. Sp. - Abdeckprofil). - BPatG, 10.05.2007 - 17 W (pat) 68/06 So wie die Patentanmeldung wenden sich auch die Druckschriften des Standes der Technik an den technischen Fachmann, allein auf dessen Verständnis abzustellen ist; es geht darum, welche technischen Erkenntnisse sich ihm durch die Entgegenhaltungen offenbaren, wobei er sich nicht an der Wortwahl, sondern an einem im Hinblick auf die Nachteile des Standes der Technik verfolgten Ziel unter Berücksichtigung der Funktion der einzelnen Elemente orientieren wird (vgl. BGH GRUR 83, 169 "Abdeckprofil").
- BPatG, 01.03.2007 - 17 W (pat) 94/04 Die Ermittlung des Inhalts der Anmeldeunterlagen hat allerdings mit den Augen des Fachmann zu erfolgen; zu prüfen ist, welche Erkenntnisse ihm dadurch objektiv und ohne weiteres vermittelt worden sind (BGH BlPMZ 90, 366 "Crackkatalysator", vgl. auch BGH GRUR 83, 169 "Abdeckprofil").
- BPatG, 09.08.2001 - 3 Ni 14/00 Die Ermittlung des Offenbarungsinhaltes hat also mit den Augen des Fachmannes und dahingehend zu erfolgen, welche technischen Erkenntnisse ihm durch die Anmeldungsunterlagen objektiv und ohne weiteres vermittelt werden, sich ihm also offenbaren, wobei er sich nicht allein an der wörtlichen Offenbarung, sondern auch an dem mit der angemeldeten Erfindung im Hinblick auf die Nachteile des Standes der Technik verfolgten Ziel unter Berücksichtigung des Zwecks der Erfindung und der Funktion der einzelnen Elemente orientiert (BGH, GRUR 1983, 169 - Abdeckprofil, BGH, PMZ 1990, 366 - Crackkatalysator, BGH, Mitt. 1996, 204 - unzulässige Erweiterung).
- BPatG, 14.12.2006 - 17 W (pat) 334/04 Ferner ist darauf hinzuweisen, dass sich die Beschreibung an den Fachmann richtet, der im vorliegenden Zusammenhang anhand der Schaltbilder (Figuren) eventuelle Missverständnisse aufgrund seines Fachwissens ohne weiteres ausräumen kann (vgl. BGH GRUR 83, 169 "Abdeckprofil").
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