Rechtsprechung
| BGH, 22.04.1998 - X ZR 6/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einstweilige Einstellung einer Zwangsvollstreckung - Verletzung eines Patentrechts - Herstellung einer wasserundurchlässigen Dichtungsmatte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 719 Abs. 2
Begrif des nicht zu ersetzenden Nachteils im Patentverletzungsprozeß; Offenbarung des Kundenkreises
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.09.1990 - I ZR 220/90
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung in der Revisionsinstanz
Auszug aus BGH, 22.04.1998 - X ZR 6/98
Dies stellt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes jedoch keinen unersetzlichen Nachteil im Sinne des § 719 Abs. 2 ZPO dar (Beschl. v. 07.09.1990 - I ZR 220/90, NJW-RR 1991, 186, 187 m.w.N.).
- BGH, 20.06.2000 - X ZR 88/00
Vollstreckungsschutz bei zeitlich begrenztem Unterlassungsgebot
Sie sind als normale Folge des ergangenen Urteils und seiner Vollstreckbarkeit hinzunehmen (Sen.Beschl. v. 22.04.1998 - X ZR 6/98, Umdr. S. 6 f.; vgl. auch BGH, Beschl. v. 07.09.1990 - I ZR 220/90, NJW-RR 1991, 186, 187 m.w.N.).
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