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Rechtsprechung
   BGH, 21.01.2020 - X ZR 65/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,7358
BGH, 21.01.2020 - X ZR 65/18 (https://dejure.org/2020,7358)
BGH, Entscheidung vom 21.01.2020 - X ZR 65/18 (https://dejure.org/2020,7358)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 2020 - X ZR 65/18 (https://dejure.org/2020,7358)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Europäisches Patent: Vorteilhafte Dosierung nach Dosis-Wirkungs-Beziehungs-Studie als naheliegender Stad der Technik

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 56 EuPatÜbk
    Europäisches Patent: Vorteilhafte Dosierung nach Dosis-Wirkungs-Beziehungs-Studie als naheliegender Stad der Technik

  • IWW

    § 117 PatG, § 531 Abs. 2 ZPO, § 121 Abs. 2 PatG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Patentfähigkeit eines Inhibitors für cyclische Guanosin-3',5'-monophosphat-spezifische Phosphodiesterase Typ 5 (PDE5) sowie seine Verwendung in einer pharmazeutischen Einheitsdosisform; Prüfung des Beruhen des Gegenstands auf einer erfinderischen Tätigkeit

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EPÜ Art. 56

  • rechtsportal.de

    EPÜ Art. 56
    Patentfähigkeit eines Inhibitors für cyclische Guanosin-3',5'-monophosphat-spezifische Phosphodiesterase Typ 5 (PDE5) sowie seine Verwendung in einer pharmazeutischen Einheitsdosisform; Prüfung des Beruhen des Gegenstands auf einer erfinderischen Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Europäisches Patent: Vorteilhafte Dosierung nach Dosis-Wirkungs-Beziehungs-Studie als naheliegender Stad der Technik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzungen einer erfinderischen Tätigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 681
  • MDR 2020, 682
  • GRUR 2020, 603
 
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Wird zitiert von ... (32)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.04.2010 - Xa ZR 28/08

    Fettsäurezusammensetzung

    Auszug aus BGH, 21.01.2020 - X ZR 65/18
    Die überraschende Wirkung ist in solchen Konstellationen als bloßer Bonuseffekt anzusehen, der nicht zur Bejahung der erfinderischen Tätigkeit führen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH, Urteil vom 15. April 2010 - Xa ZR 26/08, GRUR 2010, 607 Rn. 80 - Fettsäurezusammensetzung;… Urteil vom 17. September 2019 - X ZR 71/17 Rn. 68 - Dexmedetomidin).
  • BGH, 17.09.2019 - X ZR 71/17

    Nichtigerklärung eines Patents; Patent für die Verwendung von Dexmedetomidin zur …

    Auszug aus BGH, 21.01.2020 - X ZR 65/18
    Die überraschende Wirkung ist in solchen Konstellationen als bloßer Bonuseffekt anzusehen, der nicht zur Bejahung der erfinderischen Tätigkeit führen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH…, Urteil vom 15. April 2010 - Xa ZR 26/08, GRUR 2010, 607 Rn. 80 - Fettsäurezusammensetzung; Urteil vom 17. September 2019 - X ZR 71/17 Rn. 68 - Dexmedetomidin).
  • BGH, 13.01.2015 - X ZR 41/13

    Patentfähigkeit: Definition eines einer Erfindung zugrunde liegenden technischen …

    Auszug aus BGH, 21.01.2020 - X ZR 65/18
    Das der Erfindung zugrundeliegende technische Problem ist vielmehr so allgemein und neutral zu formulieren, dass sich die Frage, welche Anregungen der Fachmann durch den Stand der Technik erhielt, allein bei der Prüfung der erfinderischen Tätigkeit stellt (BGH, Urteil vom 13. Januar 2015 - X ZR 41/13, GRUR 2015, 352 Rn. 17 - Quetiapin).
  • BGH, 11.11.2014 - X ZR 128/09

    Repaglinid - Nichtigkeitsklage gegen ein europäisches Arzneimittelpatent: …

    Auszug aus BGH, 21.01.2020 - X ZR 65/18
    Rn. 12 Nach der Rechtsprechung des Senats haben Vorteile, die sich erst durch die Erfindung als erreichbar herausgestellt haben, bei der Bestimmung des der Erfindung zugrundeliegenden Problems ebenso außer Betracht zu bleiben wie Elemente, die zur technischen Lösung gehören (BGH, Urteil vom 11. November 2014 - X ZR 128/09, GRUR 2015, 356 Rn. 9 - Repaglinid).
  • BGH, 16.02.2016 - X ZR 5/14

    Anrufroutingverfahren - Patentnichtigkeitssache: Veranlassung des Fachmanns zur …

    Auszug aus BGH, 21.01.2020 - X ZR 65/18
    Hierbei ist unerheblich, welche dieser Lösungsalternativen der Fachmann als erste in Betracht gezogen hätte (BGH, Urteil vom 16. Februar 2016 - X ZR 5/14, GRUR 2016, 1023 Rn. 36 - Anrufroutingverfahren;… Urteil vom 16. September 2019 - X ZR 106/17, BeckRS 2019, 27168 Rn. 44 - Kathetervorrichtung).
  • BGH, 16.04.2019 - X ZR 59/17

    Fulvestrant - Patentfähigkeit von Fulvestrant bei Herstellung einer …

    Auszug aus BGH, 21.01.2020 - X ZR 65/18
    Rn. 43 bb) Die für die Durchführung klinischer Studien der Phase I erforderliche angemessene Erfolgserwartung (vgl. dazu allgemein BGH, Urteil vom 16. April 2019 - X ZR 59/17, GRUR 2019, 1032 - Fulvestrant) ergab sich zum einen aus dem für Tadalafil durch in-vitro-Versuche nachgewiesenen IC50-Wert von 2 nM (NIK5/NiK4 S. 17 Z. 5 ff., Tabelle 1).
  • BGH, 03.09.2019 - X ZR 106/17

    Patentfähigkeit einer Kathetervorrichtung zur Behandlung schwer herzkranker …

    Auszug aus BGH, 21.01.2020 - X ZR 65/18
    Hierbei ist unerheblich, welche dieser Lösungsalternativen der Fachmann als erste in Betracht gezogen hätte (BGH…, Urteil vom 16. Februar 2016 - X ZR 5/14, GRUR 2016, 1023 Rn. 36 - Anrufroutingverfahren; Urteil vom 16. September 2019 - X ZR 106/17, BeckRS 2019, 27168 Rn. 44 - Kathetervorrichtung).
  • OLG Düsseldorf, 30.09.2026 - 2 U 66/25
    Denn das technische Problem ist von allen Elementen der Lösung, wie Lösungsansätzen, Lösungsprinzipien oder Lösungsgedanken freizuhalten (vgl. BGH, GRUR 1985, 369 - Körperstativ; GRUR 1991, 811, 814 - Falzmaschine; GRUR 2020, 603 Rn. 12 - Tadalafil;… Urt. v. 15.11.2022 - X ZR 102/20, GRUR-RS 2022, 36350 Rn. 15 - Rauchsubtitution;… GRUR 2026, 1123 Rn. 32 - Diodenmodul).
  • OLG Düsseldorf, 24.07.2025 - 2 U 32/25

    Fumarsäureester II

    Rn. 130 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haben Vorteile, die sich erst durch die Erfindung als erreichbar herausgestellt haben, bei der Bestimmung des der Erfindung zugrundeliegenden Problems ebenso außer Betracht zu bleiben wie Elemente, die zur technischen Lösung gehören (…BGH, GRUR 2015, 356 Rn. 9 - Repaglinid; GRUR 2020, 603 Rn. 12 - Tadalafil).

    Das der Erfindung zugrundeliegende technische Problem ist vielmehr so allgemein und neutral zu formulieren, dass sich die Frage, welche Anregungen der Fachmann durch den Stand der Technik erhielt, allein bei der Prüfung der erfinderischen Tätigkeit stellt (…BGH, GRUR 2015, 352 Rn. 17 - Quetiapin; GRUR 2020, 603 Rn. 12 - Tadalafil;… GRUR 2024, 1432 Rn. 13 - Mirabegron).

    Rn. 135 In der von den Parteien in diesem Rechtsstreit diskutierten Entscheidung "Tadalafil" (GRUR 2020, 603) hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass es bei der Entwicklung einer Formulierung für einen Humanarzneimittelwirkstoff in der Regel nicht maßgeblich sei, ob der Fachmann erwarten könne, ein für eine klinische Studie geeignetes Ergebnis zu finden.

    Vielmehr sei entscheidend, ob der Fachmann am Prioritätstag Anlass hatte, zu irgendeinem, ggf. auch späteren Zeitpunkt vollständige Studien zur Dosis-Wirkungs-Beziehung eines bestimmten Wirkstoffs anzustellen; eine Dosierung, die sich aufgrund einer solchen Studie als vorteilhaft erweise, sei durch den Stand der Technik nahegelegt (GRUR 2020, 603 Rn. 64 ff.;… vgl. auch den Leitsatz in der parallelen Entscheidung des Supreme Court v. 27.03.2019 in GRUR Int. 2019, 662: "Ein Patentanspruch auf Dosierung beruht nicht auf erfinderischer Tätigkeit, wenn im Rahmen klinischer und präklinischer Studien ein qualifiziertes Expertenteam die beanspruchte Dosierung routinemäßig ausprobieren würde, selbst dann, wenn die vorherige Erfolgserwartung relativ gering war.").

    Die überraschende Wirkung ist in solchen Konstellationen als bloßer Bonuseffekt anzusehen, der nicht zur Bejahung der erfinderischen Tätigkeit führen kann (st. Rspr., vgl. nur BGH, GRUR 2020, 603 Rn. 74 - Tadalafil).

    Denn dabei handelt es sich lediglich um einen zusätzlichen, unerwarteten und überraschenden Effekt, der nach der vorstehend erörterten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Annahme einer erfinderischen Leistung für sich genommen nicht rechtfertigen kann (vgl. insbesondere: BGH, GRUR 2003, 317, 320 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel I;… GRUR 2010, 123 Rn. 41 - Escitalopram;… GRUR 2015, 356 Rn. 44 - Repaglinid;… Urt. v. 17.09.2019 - X ZR 71/17, BeckRS 2019, 28185 Rn. 68 - Dexmedetomidin; GRUR 2020, 603 Rn. 74 - Tadalafil).

  • OLG Düsseldorf, 17.07.2025 - 2 U 33/25

    Pharmazeutische Zusammensetzung zur Verwendung bei der Behandlung Multipler …

    Rn. 135 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haben Vorteile, die sich erst durch die Erfindung als erreichbar herausgestellt haben, bei der Bestimmung des der Erfindung zugrundeliegenden Problems ebenso außer Betracht zu bleiben wie Elemente, die zur technischen Lösung gehören (…BGH, GRUR 2015, 356 Rn. 9 - Repaglinid; GRUR 2020, 603 Rn. 12 - Tadalafil).

    Das der Erfindung zugrundeliegende technische Problem ist vielmehr so allgemein und neutral zu formulieren, dass sich die Frage, welche Anregungen der Fachmann durch den Stand der Technik erhielt, allein bei der Prüfung der erfinderischen Tätigkeit stellt (…BGH, GRUR 2015, 352 Rn. 17 - Quetiapin; GRUR 2020, 603 Rn. 12 - Tadalafil;… GRUR 2024, 1432 Rn. 13 - Mirabegron).

    Rn. 139 In der von den Parteien in diesem Rechtsstreit diskutierten Entscheidung "Tadalafil" (GRUR 2020, 603) hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass es bei der Entwicklung einer Formulierung für einen Humanarzneimittelwirkstoff in der Regel nicht maßgeblich sei, ob der Fachmann erwarten könne, ein für eine klinische Studie geeignetes Ergebnis zu finden.

    Vielmehr sei entscheidend, ob der Fachmann am Prioritätstag Anlass hatte, zu irgendeinem, ggf. auch späteren Zeitpunkt vollständige Studien zur Dosis-Wirkungs-Beziehung eines bestimmten Wirkstoffs anzustellen; eine Dosierung, die sich aufgrund einer solchen Studie als vorteilhaft erweise, sei durch den Stand der Technik nahegelegt (GRUR 2020, 603 Rn. 64 ff.;… vgl. auch den Leitsatz in der parallelen Entscheidung des Supreme Court v. 27.03.2019 in GRUR Int. 2019, 662: "Ein Patentanspruch auf Dosierung beruht nicht auf erfinderischer Tätigkeit, wenn im Rahmen klinischer und präklinischer Studien ein qualifiziertes Expertenteam die beanspruchte Dosierung routinemäßig ausprobieren würde, selbst dann, wenn die vorherige Erfolgserwartung relativ gering war.").

    Die überraschende Wirkung ist in solchen Konstellationen als bloßer Bonuseffekt anzusehen, der nicht zur Bejahung der erfinderischen Tätigkeit führen kann (st. Rspr., vgl. nur BGH, GRUR 2020, 603 Rn. 74 - Tadalafil).

    Denn dabei handelt es sich lediglich um einen zusätzlichen, unerwarteten und überraschenden Effekt, der nach der vorstehend erörterten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Annahme einer erfinderischen Leistung für sich genommen nicht rechtfertigen kann (vgl. insbesondere: BGH, GRUR 2003, 317, 320 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel I;… GRUR 2010, 123 Rn. 41 - Escitalopram;… GRUR 2015, 356 Rn. 44 - Repaglinid;… Urt. v. 17.09.2019 - X ZR 71/17, BeckRS 2019, 28185 Rn. 68 - Dexmedetomidin; GRUR 2020, 603 Rn. 74 - Tadalafil).

  • OLG Düsseldorf, 17.07.2025 - 2 U 36/25

    Pharmazeutische Zusammensetzung zur Verwendung bei der Behandlung Multipler …

    Rn. 146 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haben Vorteile, die sich erst durch die Erfindung als erreichbar herausgestellt haben, bei der Bestimmung des der Erfindung zugrundeliegenden Problems ebenso außer Betracht zu bleiben wie Elemente, die zur technischen Lösung gehören (…BGH, GRUR 2015, 356 Rn. 9 - Repaglinid; GRUR 2020, 603 Rn. 12 - Tadalafil).

    Das der Erfindung zugrundeliegende technische Problem ist vielmehr so allgemein und neutral zu formulieren, dass sich die Frage, welche Anregungen der Fachmann durch den Stand der Technik erhielt, allein bei der Prüfung der erfinderischen Tätigkeit stellt (…BGH, GRUR 2015, 352 Rn. 17 - Quetiapin; GRUR 2020, 603 Rn. 12 - Tadalafil;… GRUR 2024, 1432 Rn. 13 - Mirabegron).

    Rn. 151 In der von den Parteien in diesem Rechtsstreit diskutierten Entscheidung "Tadalafil" (GRUR 2020, 603) hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass es bei der Entwicklung einer Formulierung für einen Humanarzneimittelwirkstoff in der Regel nicht maßgeblich sei, ob der Fachmann erwarten könne, ein für eine klinische Studie geeignetes Ergebnis zu finden.

    Vielmehr sei entscheidend, ob der Fachmann am Prioritätstag Anlass hatte, zu irgendeinem, ggf. auch späteren Zeitpunkt vollständige Studien zur Dosis-Wirkungs-Beziehung eines bestimmten Wirkstoffs anzustellen; eine Dosierung, die sich aufgrund einer solchen Studie als vorteilhaft erweise, sei durch den Stand der Technik nahegelegt (GRUR 2020, 603 Rn. 64 ff.;… vgl. auch den Leitsatz in der parallelen Entscheidung des Supreme Court v. 27.03.2019 in GRUR Int. 2019, 662: "Ein Patentanspruch auf Dosierung beruht nicht auf erfinderischer Tätigkeit, wenn im Rahmen klinischer und präklinischer Studien ein qualifiziertes Expertenteam die beanspruchte Dosierung routinemäßig ausprobieren würde, selbst dann, wenn die vorherige Erfolgserwartung relativ gering war.").

    Die überraschende Wirkung ist in solchen Konstellationen als bloßer Bonuseffekt anzusehen, der nicht zur Bejahung der erfinderischen Tätigkeit führen kann (st. Rspr., vgl. nur BGH, GRUR 2020, 603 Rn. 74 - Tadalafil).

    Denn dabei handelt es sich lediglich um einen zusätzlichen, unerwarteten und überraschenden Effekt, der nach der vorstehend erörterten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Annahme einer erfinderischen Leistung für sich genommen nicht rechtfertigen kann (vgl. insbesondere: BGH, GRUR 2003, 317, 320 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel I;… GRUR 2010, 123 Rn. 41 - Escitalopram;… GRUR 2015, 356 Rn. 44 - Repaglinid;… Urt. v. 17.09.2019 - X ZR 71/17, BeckRS 2019, 28185 Rn. 68 - Dexmedetomidin; GRUR 2020, 603 Rn. 74 - Tadalafil).

  • OLG Düsseldorf, 17.07.2025 - 2 U 34/25

    Pharmazeutische Zusammensetzung zur Verwendung bei der Behandlung Multipler …

    Rn. 133 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haben Vorteile, die sich erst durch die Erfindung als erreichbar herausgestellt haben, bei der Bestimmung des der Erfindung zugrundeliegenden Problems ebenso außer Betracht zu bleiben wie Elemente, die zur technischen Lösung gehören (…BGH, GRUR 2015, 356 Rn. 9 - Repaglinid; GRUR 2020, 603 Rn. 12 - Tadalafil).

    Das der Erfindung zugrundeliegende technische Problem ist vielmehr so allgemein und neutral zu formulieren, dass sich die Frage, welche Anregungen der Fachmann durch den Stand der Technik erhielt, allein bei der Prüfung der erfinderischen Tätigkeit stellt (…BGH, GRUR 2015, 352 Rn. 17 - Quetiapin; GRUR 2020, 603 Rn. 12 - Tadalafil;… GRUR 2024, 1432 Rn. 13 - Mirabegron).

    Rn. 137 In der von den Parteien in diesem Rechtsstreit diskutierten Entscheidung "Tadalafil" (GRUR 2020, 603) hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass es bei der Entwicklung einer Formulierung für einen Humanarzneimittelwirkstoff in der Regel nicht maßgeblich sei, ob der Fachmann erwarten könne, ein für eine klinische Studie geeignetes Ergebnis zu finden.

    Vielmehr sei entscheidend, ob der Fachmann am Prioritätstag Anlass hatte, zu irgendeinem, ggf. auch späteren Zeitpunkt vollständige Studien zur Dosis-Wirkungs-Beziehung eines bestimmten Wirkstoffs anzustellen; eine Dosierung, die sich aufgrund einer solchen Studie als vorteilhaft erweise, sei durch den Stand der Technik nahegelegt (GRUR 2020, 603 Rn. 64 ff.;… vgl. auch den Leitsatz in der parallelen Entscheidung des Supreme Court v. 27.03.2019 in GRUR Int. 2019, 662: "Ein Patentanspruch auf Dosierung beruht nicht auf erfinderischer Tätigkeit, wenn im Rahmen klinischer und präklinischer Studien ein qualifiziertes Expertenteam die beanspruchte Dosierung routinemäßig ausprobieren würde, selbst dann, wenn die vorherige Erfolgserwartung relativ gering war.").

    Die überraschende Wirkung ist in solchen Konstellationen als bloßer Bonuseffekt anzusehen, der nicht zur Bejahung der erfinderischen Tätigkeit führen kann (st. Rspr., vgl. nur BGH, GRUR 2020, 603 Rn. 74 - Tadalafil).

    Denn dabei handelt es sich lediglich um einen zusätzlichen, unerwarteten und überraschenden Effekt, der nach der vorstehend erörterten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Annahme einer erfinderischen Leistung für sich genommen nicht rechtfertigen kann (vgl. insbesondere: BGH, GRUR 2003, 317, 320 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel I;… GRUR 2010, 123 Rn. 41 - Escitalopram;… GRUR 2015, 356 Rn. 44 - Repaglinid;… Urt. v. 17.09.2019 - X ZR 71/17, BeckRS 2019, 28185 Rn. 68 - Dexmedetomidin; GRUR 2020, 603 Rn. 74 - Tadalafil).

  • OLG Düsseldorf, 30.09.2026 - 2 U 67/25

    Gartenwasserschlauchbaugruppe II

    Denn das technische Problem ist von allen Elementen der Lösung, wie Lösungsansätzen, Lösungsprinzipien oder Lösungsgedanken freizuhalten (vgl. BGH, GRUR 1985, 369 - Körperstativ; GRUR 1991, 811, 814 - Falzmaschine; GRUR 2020, 603 Rn. 12 - Tadalafil;… Urt. v. 15.11.2022 - X ZR 102/20, GRUR-RS 2022, 36350 Rn. 15 - Rauchsubtitution;… GRUR 2026, 1123 Rn. 32 - Diodenmodul).
  • OLG Düsseldorf, 30.10.2025 - 2 U 21/24

    Gebotenheit der Auslegung eines Patentanspruchs; Ermittlung des Sinngehalts eines …

    Das technische Problem ist aber von allen Elementen der Lösung, wie Lösungsansätzen, Lösungsprinzipien oder Lösungsgedanken freizuhalten (vgl. BGH, GRUR 1985, 369 - Körperstativ; GRUR 1991, 811, 814 - Falzmaschine; GRUR 2020, 603 Rn. 12 - Tadalafil;… Urt. v. 15.11.2022 - X ZR 102/20, GRUR-RS 2022, 36350 Rn. 15 - Rauchsubtitution).
  • LG München I, 10.07.2024 - 21 O 5232/24

    Rechtsmißbrauch, Neuheitsschädlichkeit, Terminsverlegungsantrag, …

    Rn. 112 Ein Naheliegen im Hinblick auf die Ausführungen des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung Tadalafil (GRUR 2020, 603) verneint das Bundespatentgericht.

    Rn. 130 Dass auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in der Sache Tadalafil (GRUR 2020, 603) der Annahme einer erfinderischen Tätigkeit nicht entgegensteht, hat das Bundespatentgericht ebenso zutreffend erkannt.

  • BPatG, 11.07.2023 - 3 Ni 19/22
    Denn nach der Rechtsprechung des BGH haben Vorteile, die sich erst durch die Erfindung als erreichbar herausgestellt haben, bei der Bestimmung des der Erfindung zugrundeliegenden Problems ebenso außer Acht zu bleiben wie Elemente, die zur technischen Lösung gehören (vgl. BGH GRUR 2020, 603 Rn. 12 - Tadalafil;… BGH GRUR 2015, 356 Rn. 9 - Repaglinid).

    Zudem hat der BGH in einem ebenfalls ein geeignetes Dosisregime für einen Wirkstoff betreffenden Fall ein entsprechendes Team als zutreffend definiert angesehen (vgl. BGH GRUR 2020, 603 Rn. 16 - Tadalafil).

  • LG München I, 19.06.2024 - 21 O 3118/24

    Äquivalenzverletzung bei Kapseln an Stelle von Tabletten

    Rn. 132 Ein Naheliegen im Hinblick auf die Ausführungen des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung Tadalafil (GRUR 2020, 603) verneint das Bundespatentgericht.

    Rn. 150 (4.) Dass auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in der Sache Tadalafil (GRUR 2020, 603) der Annahme einer erfinderischen Tätigkeit nicht entgegensteht, hat das Bundespatentgericht ebenso zutreffend erkannt.

  • LG München I, 14.06.2024 - 21 O 4172/24

    Interessenabwägung im Generika-Streit

  • OLG Düsseldorf, 18.07.2024 - 2 U 27/24

    Klagegebrauchsmuster betreffend eine Zentrifuge zum Zentrifugieren einer …

  • BPatG, 27.06.2023 - 3 Ni 13/22
  • OLG München, 06.10.2022 - 6 U 3044/22

    Kein hinreichend gesicherter Rechtsbestand nach negativem qualifizierten Hinweis …

  • BGH, 09.06.2020 - X ZR 97/18

    Patentfähigkeit des Streitpatents "Verfahren zur Verminderung des Dampfdrucks …

  • OLG Düsseldorf, 29.01.2026 - 2 U 68/24

    Energieführungskette

  • BPatG, 04.03.2024 - 3 Ni 23/20
  • BPatG, 14.04.2026 - 3 Ni 2/25
  • BPatG, 04.05.2023 - 3 Ni 2/21

    Patentnichtigkeitssache - "Mirabegron" - (Mittel zur Behandlung von …

  • BGH, 08.02.2022 - X ZR 22/20

    Streitpatent betreffend ein Verfahren zur Diagnose einer bakteriellen Infektion …

  • BGH, 15.11.2022 - X ZR 102/20

    Patentfähigkeit eines Verfahrens zum Decodieren eines codierten Audiosignals

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2026 - 2 U 78/24

    Erfolglose Berufung der Klägerin mangels Ansprüche gegen die Beklagte wegen …

  • OLG Karlsruhe, 28.02.2024 - 6 U 161/22

    Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz wegen der Verletzung eines Patents …

  • BGH, 28.10.2025 - X ZR 117/23

    Zur Verletzung eines aus der Teilung einer Stammanmeldung hervorgegangenen …

  • LG Düsseldorf, 23.03.2021 - 4a O 27/20

    Modifiziertes Nucleotidmolekül II

  • BGH, 03.11.2020 - X ZR 176/18

    Patentfähigkeit des Streitpatents mit der Bezeichnung "Kolbenkompressor mit …

  • LG Düsseldorf, 07.12.2021 - 4a O 111/19

    Rapamycin-Derivat 4

  • LG Düsseldorf, 07.12.2021 - 4a O 54/20

    Rapamycin-Derivat 2

  • BPatG, 27.03.2025 - 4 Ni 32/23
  • BPatG, 18.02.2025 - 3 Ni 8/23
  • BPatG, 24.03.2026 - 3 Ni 3/25
  • LG Düsseldorf, 07.12.2021 - 4a O 110/19

    Rapamycin-Derivat 3

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