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Rechtsprechung
   BGH, 30.05.1995 - X ZR 66/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,16525
BGH, 30.05.1995 - X ZR 66/93 (https://dejure.org/1995,16525)
BGH, Entscheidung vom 30.05.1995 - X ZR 66/93 (https://dejure.org/1995,16525)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 1995 - X ZR 66/93 (https://dejure.org/1995,16525)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mängelgewährleistungsansprüche aus einem Werklieferungsvertrag über eine nicht-vertretbare Sache - Unzureichende Zuladungsmöglichkeit eines Wohnmobils - Erhebliche Abweichung vom vertragsgemäßen Zustand - Erfordernis einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung - ...

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.06.1989 - VII ZR 330/87

    Kündigung des Architektenvertrages aus wichtigem Grund

    Auszug aus BGH, 30.05.1995 - X ZR 66/93
    Zwar kann die ernstliche Weigerung, einem berechtigten Nachbesserungsverlangen zu entsprechen, eine Vertragsverletzung darstellen, nach der sich das Verlangen nach einer Nachfrist als unnötige Förmelei darstellt, die dem Berechtigten nicht mehr zugemutet werden kann (…vgl. dazu BGH, Urt. v. 12.03.1993 - V ZR 69/92, NJW 1993, 2232, 2233 [BGH 12.03.1993 - V ZR 69/92] ; Urt. v. 29.06.1989 - VII ZR 330/87, WM 1989, 1732;… Sen. Urt. v. 14.05.1991 - X ZR 2/90, NJW-RR 1991, 1269).
  • BGH, 12.03.1993 - V ZR 69/92

    Anspruch auf Freistellung von Erschließungskosten

    Auszug aus BGH, 30.05.1995 - X ZR 66/93
    Zwar kann die ernstliche Weigerung, einem berechtigten Nachbesserungsverlangen zu entsprechen, eine Vertragsverletzung darstellen, nach der sich das Verlangen nach einer Nachfrist als unnötige Förmelei darstellt, die dem Berechtigten nicht mehr zugemutet werden kann (vgl. dazu BGH, Urt. v. 12.03.1993 - V ZR 69/92, NJW 1993, 2232, 2233 [BGH 12.03.1993 - V ZR 69/92] ;… Urt. v. 29.06.1989 - VII ZR 330/87, WM 1989, 1732;… Sen. Urt. v. 14.05.1991 - X ZR 2/90, NJW-RR 1991, 1269).
  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 88/90

    Vergütung für die Beseitigung von Fehlern einer elektrischen Anlage; Aufrechnung …

    Auszug aus BGH, 30.05.1995 - X ZR 66/93
    Diese ist als dem Tatrichter vorbehaltene Würdigung im Revisionsverfahren nur begrenzt darauf zu überprüfen, ob er gegen gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsgrundsätze, die Denkgesetze oder allgemein anerkannte Erfahrungssätze verstoßen hat, oder ob er verfahrensfehlerhaft vorgegangen ist, indem er etwa wesentliches Auslegungsmaterial unberücksichtigt gelassen hat (st. Rspr., vgl. u.a. Sen. Urt. v. 25.02.1992 - X ZR 88/90, MDR 1992, 804 = NJW 1992, 1967 m.w.N.).
  • BGH, 25.11.1986 - X ZR 38/85

    Aufklärungspflicht d. Herst. im industriellen Anlagenbau

    Auszug aus BGH, 30.05.1995 - X ZR 66/93
    Da mithin die Leistung der Beklagten schon deshalb an einem Mangel leidet, weil das tatsächliche Leergewicht die vertragsgemäße Zuladung nicht ermöglicht, bedarf es keines Eingehens auf die Frage, ob sich ein Fehler des Werkes auch daraus ergibt, daß die fachkundige Beklagte es unterlassen hat, den Kläger auf die Möglichkeiten einer Gewichtsersparnis durch den Austausch von Kunststoffteilen gegen solche aus Karbon hinzuweisen und im übrigen nach alternativen Lösungsmöglichkeiten zu suchen (vgl. zur Frage der Mangelhaftigkeit von Leistungen bei Verletzung von Beratungspflichten BGH, Urt. v. 25.11.1986 - X ZR 38/85, WM 1987, 263).
  • BGH, 14.05.1991 - X ZR 2/90

    Pauschalzahlung für nicht angefallene Entwicklungskosten

    Auszug aus BGH, 30.05.1995 - X ZR 66/93
    Zwar kann die ernstliche Weigerung, einem berechtigten Nachbesserungsverlangen zu entsprechen, eine Vertragsverletzung darstellen, nach der sich das Verlangen nach einer Nachfrist als unnötige Förmelei darstellt, die dem Berechtigten nicht mehr zugemutet werden kann (…vgl. dazu BGH, Urt. v. 12.03.1993 - V ZR 69/92, NJW 1993, 2232, 2233 [BGH 12.03.1993 - V ZR 69/92] ;… Urt. v. 29.06.1989 - VII ZR 330/87, WM 1989, 1732; Sen. Urt. v. 14.05.1991 - X ZR 2/90, NJW-RR 1991, 1269).
  • BGH, 14.05.1996 - X ZR 75/94

    Umfang der Anzeigepflicht

    Was die gemäß § 634 Abs. 2 BGB entbehrliche Fristbestimmung zur Beseitigung des Mangels betrifft, ist darauf hinzuweisen, daß die ernstliche Weigerung des Unternehmers, einem berechtigten Nachbesserungsverlangen zu entsprechen, eine Vertragsverletzung bedeutet, nach der sich das Verlangen nach einer Nachfrist als unnötige Förmelei darstellt, die dem Berechtigten nicht mehr zugemutet werden kann (…hierzu BGH, Urt. v. 12.03.1993 - V ZR 69/92, NJW 1993, 2232, 2233;… s.a. Urt. v. 14.05.1991 - X ZR 2/90, NJW-RR 1991, 1269; zuletzt Urt. v. 30.05.1995 - X ZR 66/93, noch n.v., Umdr. 17 u. 18).
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