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Rechtsprechung
   BGH, 17.09.2019 - X ZR 71/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,39072
BGH, 17.09.2019 - X ZR 71/17 (https://dejure.org/2019,39072)
BGH, Entscheidung vom 17.09.2019 - X ZR 71/17 (https://dejure.org/2019,39072)
BGH, Entscheidung vom 17. September 2019 - X ZR 71/17 (https://dejure.org/2019,39072)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 121 Abs. 2 PatG, § 91 Abs. 1, § 97 Abs. 1 ZPO, § 110 Abs. 8 PatG, § 516 Abs. 3 ZPO, § 101 Abs. 2 ZPO, § 69 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Nichtigerklärung eines Patents; Patent für die Verwendung von Dexmedetomidin zur Sedierung von Patienten in Intensivbehandlung; Fehlende Neuheit i.S.v. § 3 PatG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 3
    Nichtigerklärung eines Patents; Patent für die Verwendung von Dexmedetomidin zur Sedierung von Patienten in Intensivbehandlung; Fehlende Neuheit i.S.v. § 3 PatG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.09.2009 - Xa ZR 130/07

    Escitalopram - EPÜ Art. 54, Art. 56; PatG § 3, § 4, § 16a, § 49a; EG-VO 469/2009 …

    Auszug aus BGH, 17.09.2019 - X ZR 71/17
    Eine besondere Sedierungsqualität stellte für den Fachmann, der Dexmedetomidin als naheliegende Auswahl aus den ihm zur Verfügung stehenden Sedierungsmitteln heranzog, vielmehr einen Bonus-Effekt dar, der nicht vorhersehbar gewesen sein mag, gleichwohl aber das Ergebnis fachmännischen Handelns war (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 2002 - X ZR 68/99, GRUR 2003, 317, 320 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel I; Urteil vom 10. September 2009 - Xa ZR 130/07, GRUR 2010, 123 Rn. 41 - Escitalopram;… Urteil vom 15. April 2010 - Xa ZR 28/08, GRUR 2010, 607 Rn. 80 - Fettsäurezusammensetzung).
  • BGH, 10.12.2002 - X ZR 68/99

    "Kosmetisches Sonnenschutzmittel"; Erfinderische Tätigkeit bei Kombination …

    Auszug aus BGH, 17.09.2019 - X ZR 71/17
    Eine besondere Sedierungsqualität stellte für den Fachmann, der Dexmedetomidin als naheliegende Auswahl aus den ihm zur Verfügung stehenden Sedierungsmitteln heranzog, vielmehr einen Bonus-Effekt dar, der nicht vorhersehbar gewesen sein mag, gleichwohl aber das Ergebnis fachmännischen Handelns war (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 2002 - X ZR 68/99, GRUR 2003, 317, 320 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel I;… Urteil vom 10. September 2009 - Xa ZR 130/07, GRUR 2010, 123 Rn. 41 - Escitalopram;… Urteil vom 15. April 2010 - Xa ZR 28/08, GRUR 2010, 607 Rn. 80 - Fettsäurezusammensetzung).
  • BGH, 15.04.2010 - Xa ZR 28/08

    Fettsäurezusammensetzung

    Auszug aus BGH, 17.09.2019 - X ZR 71/17
    Eine besondere Sedierungsqualität stellte für den Fachmann, der Dexmedetomidin als naheliegende Auswahl aus den ihm zur Verfügung stehenden Sedierungsmitteln heranzog, vielmehr einen Bonus-Effekt dar, der nicht vorhersehbar gewesen sein mag, gleichwohl aber das Ergebnis fachmännischen Handelns war (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 2002 - X ZR 68/99, GRUR 2003, 317, 320 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel I;… Urteil vom 10. September 2009 - Xa ZR 130/07, GRUR 2010, 123 Rn. 41 - Escitalopram; Urteil vom 15. April 2010 - Xa ZR 28/08, GRUR 2010, 607 Rn. 80 - Fettsäurezusammensetzung).
  • BGH, 13.05.2014 - X ZR 25/13

    Sitzgelenk - Patentnichtigkeitsklage: Berufungsrücknahme im nicht beendeten …

    Auszug aus BGH, 17.09.2019 - X ZR 71/17
    Die Streithelferin ist gemäß § 101 Abs. 2 ZPO an den Kosten des Rechtsstreits zu beteiligen, weil sie gemäß § 69 Abs. 1 ZPO bis zur Rechtsmittelrücknahme als Streitgenossin der Klägerin anzusehen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Mai 2014 - X ZR 25/13, GRUR 2014, 911 Rn. 27 - Sitzgelenk).
  • BPatG, 07.03.2017 - 3 Ni 14/15

    Patentfähigkeit des Streitpatents mit der Bezeichnung "Verwendung von …

    Auszug aus BGH, 17.09.2019 - X ZR 71/17
    Bundespatentgericht, Entscheidung vom 07.03.2017 - 3 Ni 14/15 (EP) -.
  • BGH, 21.01.2020 - X ZR 65/18

    Europäisches Patent: Vorteilhafte Dosierung nach Dosis-Wirkungs-Beziehungs-Studie …

    Die überraschende Wirkung ist in solchen Konstellationen als bloßer Bonuseffekt anzusehen, der nicht zur Bejahung der erfinderischen Tätigkeit führen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH…, Urteil vom 15. April 2010 - Xa ZR 26/08, GRUR 2010, 607 Rn. 80 - Fettsäurezusammensetzung; Urteil vom 17. September 2019 - X ZR 71/17 Rn. 68 - Dexmedetomidin).
  • OLG Düsseldorf, 24.07.2025 - 2 U 32/25

    Fumarsäureester II

    Rn. 137 In der Entscheidung "Dexmedetomidin" (Urt. v. 17.09.2019 - X ZR 71/17, BeckRS 2019, 28185) hat der Bundesgerichtshof daher die erfinderische Tätigkeit im Hinblick auf ein Medikament verneint, welches unerwartet und vorteilhaft eine wirksame Sedierung mit einer besonders ausgeprägten Ansprechbarkeit und Aufrechterhaltung der Orientiertheit des Patienten verbindet.

    Zur Begründung hat der Bundesgerichtshof insbesondere ausgeführt, für den Fachmann, der Dexmedetomidin als naheliegende Auswahl aus den ihm zur Verfügung stehenden Sedierungsmitteln heranzogen habe, stelle dessen besondere Sedierungsqualität einen Bonus-Effekt dar, der nicht vorhersehbar gewesen sein mag, gleichwohl aber das Ergebnis fachmännischen Handelns gewesen sei (BeckRS 2019, 28185 LS 2 u. Rn. 50-68).

    Denn dabei handelt es sich lediglich um einen zusätzlichen, unerwarteten und überraschenden Effekt, der nach der vorstehend erörterten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Annahme einer erfinderischen Leistung für sich genommen nicht rechtfertigen kann (vgl. insbesondere: BGH, GRUR 2003, 317, 320 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel I;… GRUR 2010, 123 Rn. 41 - Escitalopram;… GRUR 2015, 356 Rn. 44 - Repaglinid; Urt. v. 17.09.2019 - X ZR 71/17, BeckRS 2019, 28185 Rn. 68 - Dexmedetomidin;… GRUR 2020, 603 Rn. 74 - Tadalafil).

  • OLG Düsseldorf, 17.07.2025 - 2 U 33/25

    Pharmazeutische Zusammensetzung zur Verwendung bei der Behandlung Multipler …

    Rn. 141 In der Entscheidung "Dexmedetomidin" (Urt. v. 17.09.2019 - X ZR 71/17, BeckRS 2019, 28185) hat der Bundesgerichtshof daher die erfinderische Tätigkeit im Hinblick auf ein Medikament verneint, welches unerwartet und vorteilhaft eine wirksame Sedierung mit einer besonders ausgeprägten Ansprechbarkeit und Aufrechterhaltung der Orientiertheit des Patienten verbindet.

    Zur Begründung hat der Bundesgerichtshof insbesondere ausgeführt, für den Fachmann, der Dexmedetomidin als naheliegende Auswahl aus den ihm zur Verfügung stehenden Sedierungsmitteln heranzogen habe, stelle dessen besondere Sedierungsqualität einen Bonus-Effekt dar, der nicht vorhersehbar gewesen sein mag, gleichwohl aber das Ergebnis fachmännischen Handelns gewesen sei (BeckRS 2019, 28185 LS 2 u. Rn. 50-68).

    Denn dabei handelt es sich lediglich um einen zusätzlichen, unerwarteten und überraschenden Effekt, der nach der vorstehend erörterten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Annahme einer erfinderischen Leistung für sich genommen nicht rechtfertigen kann (vgl. insbesondere: BGH, GRUR 2003, 317, 320 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel I;… GRUR 2010, 123 Rn. 41 - Escitalopram;… GRUR 2015, 356 Rn. 44 - Repaglinid; Urt. v. 17.09.2019 - X ZR 71/17, BeckRS 2019, 28185 Rn. 68 - Dexmedetomidin;… GRUR 2020, 603 Rn. 74 - Tadalafil).

  • OLG Düsseldorf, 17.07.2025 - 2 U 36/25

    Pharmazeutische Zusammensetzung zur Verwendung bei der Behandlung Multipler …

    Rn. 153 In der Entscheidung "Dexmedetomidin" (Urt. v. 17.09.2019 - X ZR 71/17, BeckRS 2019, 28185) hat der Bundesgerichtshof daher die erfinderische Tätigkeit im Hinblick auf ein Medikament verneint, welches unerwartet und vorteilhaft eine wirksame Sedierung mit einer besonders ausgeprägten Ansprechbarkeit und Aufrechterhaltung der Orientiertheit des Patienten verbindet.

    Zur Begründung hat der Bundesgerichtshof insbesondere ausgeführt, für den Fachmann, der Dexmedetomidin als naheliegende Auswahl aus den ihm zur Verfügung stehenden Sedierungsmitteln heranzogen habe, stelle dessen besondere Sedierungsqualität einen Bonus-Effekt dar, der nicht vorhersehbar gewesen sein mag, gleichwohl aber das Ergebnis fachmännischen Handelns gewesen sei (BeckRS 2019, 28185 LS 2 u. Rn. 50-68).

    Denn dabei handelt es sich lediglich um einen zusätzlichen, unerwarteten und überraschenden Effekt, der nach der vorstehend erörterten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Annahme einer erfinderischen Leistung für sich genommen nicht rechtfertigen kann (vgl. insbesondere: BGH, GRUR 2003, 317, 320 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel I;… GRUR 2010, 123 Rn. 41 - Escitalopram;… GRUR 2015, 356 Rn. 44 - Repaglinid; Urt. v. 17.09.2019 - X ZR 71/17, BeckRS 2019, 28185 Rn. 68 - Dexmedetomidin;… GRUR 2020, 603 Rn. 74 - Tadalafil).

  • OLG Düsseldorf, 17.07.2025 - 2 U 34/25

    Pharmazeutische Zusammensetzung zur Verwendung bei der Behandlung Multipler …

    Rn. 139 In der Entscheidung "Dexmedetomidin" (Urt. v. 17.09.2019 - X ZR 71/17, BeckRS 2019, 28185) hat der Bundesgerichtshof daher die erfinderische Tätigkeit im Hinblick auf ein Medikament verneint, welches unerwartet und vorteilhaft eine wirksame Sedierung mit einer besonders ausgeprägten Ansprechbarkeit und Aufrechterhaltung der Orientiertheit des Patienten verbindet.

    Zur Begründung hat der Bundesgerichtshof insbesondere ausgeführt, für den Fachmann, der Dexmedetomidin als naheliegende Auswahl aus den ihm zur Verfügung stehenden Sedierungsmitteln heranzogen habe, stelle dessen besondere Sedierungsqualität einen Bonus-Effekt dar, der nicht vorhersehbar gewesen sein mag, gleichwohl aber das Ergebnis fachmännischen Handelns gewesen sei (BeckRS 2019, 28185 LS 2 u. Rn. 50-68).

    Denn dabei handelt es sich lediglich um einen zusätzlichen, unerwarteten und überraschenden Effekt, der nach der vorstehend erörterten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Annahme einer erfinderischen Leistung für sich genommen nicht rechtfertigen kann (vgl. insbesondere: BGH, GRUR 2003, 317, 320 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel I;… GRUR 2010, 123 Rn. 41 - Escitalopram;… GRUR 2015, 356 Rn. 44 - Repaglinid; Urt. v. 17.09.2019 - X ZR 71/17, BeckRS 2019, 28185 Rn. 68 - Dexmedetomidin;… GRUR 2020, 603 Rn. 74 - Tadalafil).

  • BGH, 09.06.2020 - X ZR 97/18

    Patentfähigkeit des Streitpatents "Verfahren zur Verminderung des Dampfdrucks …

    Die überraschende Wirkung ist in solchen Konstellationen als bloßer Bonuseffekt anzusehen, der nicht zur Bejahung der erfinderischen Tätigkeit führen kann (BGH, Urteil vom 10. Dezember 2002 - X ZR 68/99, GRUR 2003, 317, 320 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel I;… Beschluss vom 6. Dezember 2016 - X ZR 105/14 Rn. 21; Urteil vom 17. September 2019 - X ZR 71/17 Rn. 68;… Urteil vom 21. Januar 2020 - X ZR 65/18, GRUR 2020, 603 Rn. 74 - Tadalafil).
  • LG München I, 21.01.2020 - 40 O 4474/18

    Schadensersatz, Fonds, Gerichtsstand, Mitgliedstaat, Anlageentscheidung, …

    Die internationale Zuständigkeit ist im Verhältnis zwischen Deutschland und …, dem Hauptsitz der Beklagten, nicht speziell durch internationale Vereinbarungen geregelt, so dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 18.1.2011, X ZR 71/17;… Geimer: in Zöller, ZPO, 34. Auflage, 2019, Art. 6 Rn. 1 ff) insoweit die Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit nach den §§ 12 ff. ZPO heranzuziehen sind, wobei die örtliche Zuständigkeit nach den §§ 12 ff. ZPO regelmäßig die internationale Zuständigkeit indiziert.
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